Verwendung der Gelder aus der Stellplatzablöse 2001-2003
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Bericht des Magistrats vom 24.09.2004, B 656
Betreff: Verwendung der Gelder aus der Stellplatzablöse 2001-2003 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.05.2002, § 2999 - NR 592 GRÜNE, B 1316/02 - Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 01.01.2001 bis 31.12.2003. Einnahmen: Im Berichtszeitraum wurden Ablösebeträge i. H. v. 101.992.409,44 € gem. § 44 Hessische Bauordnung (HBO) vereinnahmt. Die Aufteilung der Einnahmen und die Anzahl der abgelösten Stellplätze sind in der beiliegenden Liste (Stellplatzablöse, Anlage 1) aufgeführt. Ausgaben: Im Berichtszeitraum wurden insgesamt Ausgaben in Höhe von 60.344.700,06 € getätigt. In der Anlage wurden die angefallenen Ausgaben nach den einzelnen Jahren und den jeweiligen Sachkonten gegliedert (Anlage 2). Rücklage: In der Rücklage befinden sich zum 31.12.2003 Gelder in Höhe von 113.513.210,72 €. Sachstand Einzelmaßnahmen: Die Mittelverwendung für eingenommene Stellplatzablösebeträge wird in § 44 II HBO geregelt. Danach ist der Geldbetrag nach Abs. 1, S. 2, Nr. 8, zu verwenden für die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen zugunsten des Gemeindegebietes,
- die Unterhaltung bestehender Parkeinrichtungen,
- investive Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs oder
- investive Maßnahmen des Fahrradverkehrs. Der Sachstand für die jeweiligen Maßnahmen gem. § 44 HBO im Stadtgebiet ist in der beiliegenden Aufstellung (Anlage 3) dargestellt. Anlage 1 (ca. 42 KB) Anlage 2 (ca. 55 KB) Anlage 3 (ca. 75 KB)