Pflegeangebot für schwerstabhängige Drogenkranke sichern
Bericht
Der o.g. Beschluss beauftragt den Magistrat zum einen die bestehende Drogenhilfeeinrichtung "Eastside" in der Schielestraße langfristig zu sichern und zum anderen ein Pflegeangebot für schwerstabhängige Drogenkranke auf dem Grundstück Schielestraße planungsrechtlich zu ermöglichen. Im laufenden Bebauungsplanverfahren Nr. 941 wird die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Drogenhilfeeinrichtung angestrebt. Eine Umsetzung des Beschlusses bezüglich der Sicherung eines Pflegeangebotes für schwerstabhängige Drogenkranke auf dem Grundstück Schielestraße ist jedoch nicht möglich. Eine Ausführung des Antrages NR 559 steht den Zielen des Bebauungsplans Nr. 941 entgegen. Der Bebauungsplan verfolgt u.a. das Ziel, den bestehenden Gewerbe- und Industriestandort für produzierende, weiterverarbeitende und dienstleistende Gewerbe- und Industriebetriebe sowie für Hafen- und Logistikunternehmen planungsrechtlich zu sichern. Damit wird auch den Zielen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms der Stadt Frankfurt gefolgt, der den Bereich Schielestraße als Flächen für (emittierende) Gewerbe- und Industrienutzungen vorsieht. Dementsprechend sieht der Bebauungsplanentwurf Nr. 941 im Bereich der Schielestraße eine Ausweisung als Gewerbe- bzw. Industriegebiet vor. Aufgrund der Immissionsempfindlichkeit eines Pflegeheims ist die Ansiedlung in einem Gewerbe-/Industriegebiet nicht möglich. Bei Errichtung der Pflegeeinrichtung müssen an dem Gebäude die Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 g) der TA Lärm mit 45 dB(A) tags und 35 dB(A) nachts eingehalten werden. Diese extreme Verschärfung der zulässigen Lärmimmissionen ist mindestens mit erheblichen Beeinträchtigungen für die umliegenden Gewerbe- und Industriegebiete verbunden, denen möglicherweise mit technischen und organisatorischen Maßnahmen nicht abgeholfen werden kann und die somit zu einer Schließung der Betriebe führen kann. Auch lässt sich die beschriebene Verschärfung der zulässigen Lärmimmissionen mit der bisherigen Genehmigungslage rechtlich nicht vereinen. Aufgrund der oben beschriebenen rechtlichen Folgen und der Nicht-Realisierbarkeit der Pflegeeinrichtung auf dem Grundstück Schielestraße prüft der Magistrat derzeit im Stadtgebiet Frankfurt Alternativgrundstücke.