Planungs- und Realisierungszeiträume für das Ernst-May-Viertel
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 03.03.2017, B 81 Betreff: Planungs- und
Realisierungszeiträume für das Ernst-May-Viertel Vorgang: A 135/16 CDU/SPD/GRÜNE Im Magistratsvortrag M 82 vom
22.04.2016, Sachstandsbericht zum Ernst-May-Viertel, waren drei Phasen der
Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Quartiere und der Umsetzung der
Grünflächenplanung im "Ernst-May-Viertel" skizziert. Die Kernelemente in diesen
Phasen waren wie folgt gedacht: Phase
1, Planungs- und Realisierungszeitraum 2016 bis 2023 -
Quartier "Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark" (1.500 WE) -
Quartier "Wohnen am nördlichen Günthersburgpark" (100 WE) -
Quartier "Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg" (250 WE) Realisierung Teilflächen "Grün": -
Erweiterung Günthersburgpark nach Aufgabe des Betriebshofes
Stadtgärtnerei - Schaffung "Grünkorridor"
zwischen dem Quartier "Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark" und
Dortelweiler Straße. Phase
2, Planungs- und Realisierungszeitraum 2019 bis 2027 -
Quartier "An den Röthen" (260 WE) -
Quartier "Katharinen-Campus" (350 WE) -
Quartier "Nördlich Friedrich-Ebert-Schule" (330 WE) Realisierung Teilflächen "Grün": -
Erweiterung Huthpark - Weiterer Ausbau "Grünkorridor" zwischen Dortelweiler
Straße und südl. Anschluss "Grüne Mitte" Phase
3, Planungs- und Realisierungszeitraum 2022 bis 2028 -
Erweiterung Festeburgsiedlung (680 WE): hierfür wäre die Einhausung aus
erschließungstechnischen und Lärmschutzgründen erforderlich Realisierung Teilflächen "Grün": -
Verwirklichung der neuen zentralen öffentlichen Grünfläche "Grüne
Mitte". Sollte es bei diesen Phasen zu
Verschiebungen der Zeitdisposition kommen, sind hierfür andere Gründe
maßgeblich. Bereits heute sind die zeitlichen Taktungen der Phasen anzupassen,
da gegenüber den Annahmen zu dem Sachstandsbericht Veränderungen eingetreten
sind. Für die Phase drei und für die
Kosten- und Finanzierungsübersicht des "Ernst-May-Viertels" ist jedoch
festzuhalten, dass hier unmittelbare Abhängigkeiten mit der Ausbauplanung der
A 661 bestehen. Wesentliche Prämissen, die für den Bau des
Einhausungsbauwerkes zugrunde gelegt wurden, sind durch die Zurückstellung
des Ausbauvorhabens der A 661 gegenstandslos geworden, wenn man den
Beschluss der Bundesregierung zum Bundesverkehrswegeplan 2030
unterstellt. Zentrale Annahme zur zeitlichen
Taktung der Phase drei und zur Finanzplanung des "Ernst-May-Viertels" war,
dass das Planfeststellungsverfahren zum sechs-spurigen Ausbau der A 661 und das
Planfeststellungsverfahren zum Bau der Einhausung der A 661 zeitnah und
zeitgleich auf den Weg gebracht werden. Hieraus waren positive Synergieeffekte
zu erwarten und den Betrachtungen unterstellt, sowohl im Hinblick auf die
Beschleunigung von planerisch/organisatorischen Arbeitsprozessen als auch im
Hinblick auf finanzielle Einsparpotentiale und ggfs. finanzieller
Beteiligung des Bundes bei gemeinsamer Verwirklichung beider
Baumaßnahmen. Nachdem der Bund für den Ausbau
der A 661 beabsichtigt, erst nach dem Jahr 2030 entsprechende Planungs-
und Baumittel bereitzustellen, bestünde gegebenenfalls die Option, die
Einhausung der A 661 vom Ausbau der Autobahn abzukoppeln und als Einzelmaßnahme
zu verwirklichen. Nach Maßgaben von HessenMobil (als Baulastträger des Bundes)
wäre für diesen Fall die Einhausung jedoch auf eine fiktive zukünftige
Sechs-Streifigkeit der A 661 hin zu dimensionieren, auch wenn die Autobahn
de-facto zunächst vier-streifig bleibt. Aufgrund der veränderten
zeitlichen Vorgaben des Bundes zum Ausbau der A 661 wären die für die Phase 3
getroffenen Annahmen zum Kosten- und Zeitrahmen zu überprüfen. Sofern die
Stadtverordnetenversammlung in ihren Beratungen zum Vortrag M 82 vom 22.04.2016
Festlegungen zu Lage und Länge des Einhausungsbauwerkes trifft, wird der
Magistrat nach entsprechender Beauftragung die zeitlichen und finanziellen
Auswirkungen prüfen und zu den Ergebnissen berichten. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
18.04.2017, OA 139
Antrag vom
29.03.2017, OF
118/4 dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
08.12.2016, A 135
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 4, 10, 11
Versandpaket: 08.03.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3
am 16.03.2017, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 81 wird mit Stimmengleichheit
zurückgewiesen. Abstimmung:
GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP
und BFF (= Kenntnis) 11. Sitzung des OBR 4
am 18.04.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 139 2017
1. Die Vorlage
B 81 dient unter Hinweis auf OA 139 zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OF 118/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. SPD, GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung)
zu 2. SPD, GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
11. Sitzung des OBR
11 am 24.04.2017, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Zurückweisung LINKE.
11. Sitzung des OBR
10 am 25.04.2017, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 11. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.05.2017, TO I, TOP 77
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OA 139 wird im Rahmen der Vorlage NR 235/17 im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRAKTION (= Annahme) 11. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP
64 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OA 139 wird im Rahmen der Vorlage NR 235/17 im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Kenntnis im Rahmen OA 139) und FRANKFURTER (= Zurückweisung)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 81 = Kenntnis, OA 139 =
Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (B 81 = Zurückweisung, OA 139
= Ablehnung) 11. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 113
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OA 139 wird im Rahmen der Vorlage NR 235/17 im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD und FRAKTION (B 81 = Kenntnis, OA
139 = Annahme) 14. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 37
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 81 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 139 wird im Rahmen der Vorlage NR
235/17 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen
LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 139) sowie FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (=
Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1467, 14. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 Aktenzeichen: 61 0