Planungs- und Realisierungszeiträume für das Ernst-May-Viertel
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Bericht des Magistrats vom 03.03.2017, B 81
Betreff: Planungs- und Realisierungszeiträume für das Ernst-May-Viertel Vorgang: A 135/16 CDU/SPD/GRÜNE Im Magistratsvortrag M 82 vom 22.04.2016, Sachstandsbericht zum Ernst-May-Viertel, waren drei Phasen der Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Quartiere und der Umsetzung der Grünflächenplanung im "Ernst-May-Viertel" skizziert. Die Kernelemente in diesen Phasen waren wie folgt gedacht: Phase 1, Planungs- und Realisierungszeitraum 2016 bis 2023 - Quartier "Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark" (1.500 WE) - Quartier "Wohnen am nördlichen Günthersburgpark" (100 WE) - Quartier "Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg" (250 WE) Realisierung Teilflächen "Grün": - Erweiterung Günthersburgpark nach Aufgabe des Betriebshofes Stadtgärtnerei - Schaffung "Grünkorridor" zwischen dem Quartier "Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark" und Dortelweiler Straße. Phase 2, Planungs- und Realisierungszeitraum 2019 bis 2027 - Quartier "An den Röthen" (260 WE) - Quartier "Katharinen-Campus" (350 WE) - Quartier "Nördlich Friedrich-Ebert-Schule" (330 WE) Realisierung Teilflächen "Grün": - Erweiterung Huthpark - Weiterer Ausbau "Grünkorridor" zwischen Dortelweiler Straße und südl. Anschluss "Grüne Mitte" Phase 3, Planungs- und Realisierungszeitraum 2022 bis 2028 - Erweiterung Festeburgsiedlung (680 WE): hierfür wäre die Einhausung aus erschließungstechnischen und Lärmschutzgründen erforderlich Realisierung Teilflächen "Grün": - Verwirklichung der neuen zentralen öffentlichen Grünfläche "Grüne Mitte". Sollte es bei diesen Phasen zu Verschiebungen der Zeitdisposition kommen, sind hierfür andere Gründe maßgeblich. Bereits heute sind die zeitlichen Taktungen der Phasen anzupassen, da gegenüber den Annahmen zu dem Sachstandsbericht Veränderungen eingetreten sind. Für die Phase drei und für die Kosten- und Finanzierungsübersicht des "Ernst-May-Viertels" ist jedoch festzuhalten, dass hier unmittelbare Abhängigkeiten mit der Ausbauplanung der A 661 bestehen. Wesentliche Prämissen, die für den Bau des Einhausungsbauwerkes zugrunde gelegt wurden, sind durch die Zurückstellung des Ausbauvorhabens der A 661 gegenstandslos geworden, wenn man den Beschluss der Bundesregierung zum Bundesverkehrswegeplan 2030 unterstellt. Zentrale Annahme zur zeitlichen Taktung der Phase drei und zur Finanzplanung des "Ernst-May-Viertels" war, dass das Planfeststellungsverfahren zum sechs-spurigen Ausbau der A 661 und das Planfeststellungsverfahren zum Bau der Einhausung der A 661 zeitnah und zeitgleich auf den Weg gebracht werden. Hieraus waren positive Synergieeffekte zu erwarten und den Betrachtungen unterstellt, sowohl im Hinblick auf die Beschleunigung von planerisch/organisatorischen Arbeitsprozessen als auch im Hinblick auf finanzielle Einsparpotentiale und ggfs. finanzieller Beteiligung des Bundes bei gemeinsamer Verwirklichung beider Baumaßnahmen. Nachdem der Bund für den Ausbau der A 661 beabsichtigt, erst nach dem Jahr 2030 entsprechende Planungs- und Baumittel bereitzustellen, bestünde gegebenenfalls die Option, die Einhausung der A 661 vom Ausbau der Autobahn abzukoppeln und als Einzelmaßnahme zu verwirklichen. Nach Maßgaben von HessenMobil (als Baulastträger des Bundes) wäre für diesen Fall die Einhausung jedoch auf eine fiktive zukünftige Sechs-Streifigkeit der A 661 hin zu dimensionieren, auch wenn die Autobahn de-facto zunächst vier-streifig bleibt. Aufgrund der veränderten zeitlichen Vorgaben des Bundes zum Ausbau der A 661 wären die für die Phase 3 getroffenen Annahmen zum Kosten- und Zeitrahmen zu überprüfen. Sofern die Stadtverordnetenversammlung in ihren Beratungen zum Vortrag M 82 vom 22.04.2016 Festlegungen zu Lage und Länge des Einhausungsbauwerkes trifft, wird der Magistrat nach entsprechender Beauftragung die zeitlichen und finanziellen Auswirkungen prüfen und zu den Ergebnissen berichten.Nebenvorlage: Anregung vom 18.04.2017, OA 139 Antrag vom 29.03.2017, OF 118/4