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Planungs- und Realisierungszeiträume für das Ernst-May-Viertel

Vorlagentyp: A CDU, SPD, GRÜNE

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage vom 08.12.2016, A 135 Betreff: Planungs- und Realisierungszeiträume für das Ernst-May-Viertel Sofern der Entwurf vom Deutschen Bundestag erwartungsgemäß beschlossen wird, ist nach dem neuen Bundesverkehrswegeplan - anders als zuvor erwartet - mit dem sechsspurigen Ausbau der Autobahn A 661 zwischen Bad Homburger und Offenbacher Kreuz nicht mehr vor 2030 zu rechnen. Der Ausbau und die Kostenbeteiligung des Bundes sind jedoch bisher wichtige Grundlagen für die Planungen zum Ernst-May-Viertel gewesen. Wir fragen daher den Magistrat: Wie verändern sich die Planungs- und Realisierungszeiträume für die drei Phasen, die auf den Seiten 29 bis 31 des Sachstandsberichts zum Ernst-May-Viertel in dem Magistratsvortrag 82 vom 22.04.2016 genannt sind, wenn man den Beschluss des neuen Bundesverkehrswegeplans in der vorgelegten Fassung unterstellt? Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.03.2017, B 81 Versandpaket: 14.12.2016 Aktenzeichen: 61 0