Planungs- und Realisierungszeiträume für das Ernst-May-Viertel
Vorlagentyp: A CDU, SPD, GRÜNE
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 08.12.2016, A 135 Betreff: Planungs- und Realisierungszeiträume für
das Ernst-May-Viertel Sofern der Entwurf vom Deutschen
Bundestag erwartungsgemäß beschlossen wird, ist nach dem neuen
Bundesverkehrswegeplan - anders als zuvor erwartet - mit dem sechsspurigen
Ausbau der Autobahn A 661 zwischen Bad Homburger und Offenbacher Kreuz nicht
mehr vor 2030 zu rechnen. Der Ausbau und die Kostenbeteiligung des Bundes sind
jedoch bisher wichtige Grundlagen für die Planungen zum Ernst-May-Viertel
gewesen. Wir fragen daher den Magistrat:
Wie verändern sich die Planungs- und
Realisierungszeiträume für die drei Phasen, die auf den Seiten 29 bis 31 des
Sachstandsberichts zum Ernst-May-Viertel in dem Magistratsvortrag 82 vom
22.04.2016 genannt sind, wenn man den Beschluss des neuen
Bundesverkehrswegeplans in der vorgelegten Fassung unterstellt? Antragsteller:
CDU
SPD
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 03.03.2017, B 81
Versandpaket: 14.12.2016 Aktenzeichen: 61 0