Planungs- und Realisierungszeiträume für das Ernst-May-Viertel
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Anfrage vom 08.12.2016, A 135
Betreff: Planungs- und Realisierungszeiträume für das Ernst-May-Viertel Sofern der Entwurf vom Deutschen Bundestag erwartungsgemäß beschlossen wird, ist nach dem neuen Bundesverkehrswegeplan - anders als zuvor erwartet - mit dem sechsspurigen Ausbau der Autobahn A 661 zwischen Bad Homburger und Offenbacher Kreuz nicht mehr vor 2030 zu rechnen. Der Ausbau und die Kostenbeteiligung des Bundes sind jedoch bisher wichtige Grundlagen für die Planungen zum Ernst-May-Viertel gewesen. Wir fragen daher den Magistrat: Wie verändern sich die Planungs- und Realisierungszeiträume für die drei Phasen, die auf den Seiten 29 bis 31 des Sachstandsberichts zum Ernst-May-Viertel in dem Magistratsvortrag 82 vom 22.04.2016 genannt sind, wenn man den Beschluss des neuen Bundesverkehrswegeplans in der vorgelegten Fassung unterstellt?