Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Erfolgreiche Inklusion braucht Infrastruktur

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 78 Betreff: Erfolgreiche Inklusion braucht Infrastruktur Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.11.2014, § 5277 - NR 1045/14 SPD - Zu 1. Die vorgesehene Zuweisung von sonderpädagogischen Lehrkräften für die inklusive Unterrichtung in der Modellregion wird sich sowohl an den Schülerzahlen als auch am Entwicklungsstand der geplanten Umlenkungen in den Förderschulen orientieren. Die Zuweisung soll jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Dieses Verfahren wird im Einklang mit der Gesamtkonzeption durchgeführt. Zu 2. Die Schulgesetzgebung lässt aktuell eine solche sonderpädagogische Grundversorgung nicht zu. Im Rahmen der Modellregion wird jedoch angestrebt, eine systemische Versorgung mit sonderpädagogischen Lehrkräften an der allgemeinen Schule auszuloten und sukzessive auf den Weg zu bringen. Die Modellregion eröffnet entsprechende Möglichkeiten einer flexibleren Steuerung. In diesem Zusammenhang gilt es die ersten Erfahrungen aus der Pilotregion im Frankfurter Süden mit einzubeziehen. Darüber hinaus sollen die Steuerungsaufgaben der regionalen Beratungs- und Förderzentren hinsichtlich der inklusiven Unterrichtung weiter entwickelt und mit den anvisierten regionalen Koordinierungsplattformen Inklusion konzeptionell abgestimmt werden. Die Kooperationsvereinbarung sieht vor, dass das Staatliche Schulamt federführend mit diesen Entwicklungsschritten im Rahmen der Gesamtkonzeption betraut sein wird. Hierzu werden entsprechende Konzeptgruppen mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren eingerichtet. Zu 3. Die bestehenden Möglichkeiten der Unterrichtsorganisation und -gestaltung, wie sie das Hessische Schulgesetz (HSchG) u.a. in den §§ 127b und c vorsieht, gilt es wahrzunehmen. Bei Bedarf erhalten die Schulen entsprechende Beratungen und Unterstützungen durch das Staatliche Schulamt bzw. durch andere geeignete Beratungseinrichtungen. Zu 4. Die inklusive Beschulung in den allgemeinen Schulen ist in den §§ 51, 54 des HSchG geregelt. Hiernach ist die Vertretung des Sozialhilfeträgers an den jeweiligen Förderausschüssen der Schule zwar nicht vorgesehen, im Sinne einer reibungslosen Zusammenarbeit der an der inklusiven Beschulung beteiligten Akteurinnen und Akteure, vertritt das Dezernat Soziales, Senioren, Jugend und Recht die Ansicht, dass so früh wie möglich auch die Träger der Sozialhilfe, der Jugendhilfe (bei seelischen Behinderungen) sowie das Staatliche Schulamt zur Beratung in den Förderausschüssen herangezogen werden sollten. Die Vertretung des Stadtschulamtes ist bereits verbindlich geregelt. Um das Verwaltungsverfahren zur Bewilligung der Schulbegleitung zu beschleunigen, hat es sich in der Vergangenheit als hilfreich erwiesen, wenn die Antragsunterlagen vollständig und so früh wie möglich eingereicht werden. Antragsteller sind die Eltern des betreffenden Kindes. Erfahrungsgemäß ist es oft zielführend, wenn die Einrichtungen, die bereits Kontakt zu den Eltern haben, zum Beispiel Kindertageseinrichtungen oder auch die Schulen selbst, auf die Modalitäten der Bewilligung und den damit verbundenen Zeitaufwand hinweisen, um darauf hinzuwirken, dass die Antragstellung rechtzeitig erfolgt. Die Verwaltungsabläufe richten sich nach den Vorgaben des SGB VIII und XII, im Sinne der Vereinfachung der internen Abläufe kann im Jugend- und Sozialamt bereits jetzt die aktenführende Stelle, trotz fehlender Antragsunterlagen, eine Schulbegleitung unter Vorbehalt bewilligen. Berücksichtigt werden muss jedoch auch, dass es derzeit leider noch zu wenig qualifiziertes Personal für die Schulassistenz gibt und sich daraus ebenfalls Wartezeiten ergeben können. Zu 5. Um die Versorgung der Schulen mit sozialpädagogischen Fachkräften zur Unterstützung der inklusiven Bildung zu verbessern, sollen ab dem Schuljahr 2015/16 bis zu zehn Vollzeitäquivalente aus auslaufenden Projekten der Programme "Jugendhilfe in der Schule", "Sternpiloten" und "Praxisorientierte Hauptschule" insbesondere in den Grundschulbereich umgesteuert werden. Es handelt sich hierbei um freiwerdende Mittel an Schulstandorten ab dem Schuljahr 2015/16 aufgrund der Aufhebung des Hauptschulzweiges bzw. der Beendigung von Maßnahmen. Zu 6. Alle Schulen, die in den letzten Jahren neu errichtet oder kernsaniert wurden, das gilt auch für Gymnasien und Realschulen, wurden barrierefrei gebaut bzw. umgebaut. Alle Räume wurden nach den geltenden Vorgaben für Raumakustik mit entsprechenden Decken ausgestattet. Dies gilt auch für behindertengerechte Toilettenanlagen, angepasste Farbkonzepte und akustische sowie visuelle Pausen-/Warnsignale. Bauliche Standards für die inklusive Beschulung werden im Rahmen des Schulentwicklungsplanes 2015-2019 entwickelt. Am Beispiel der Sanierung der Neuen Wallschule, einer künftig inklusiv arbeitenden Grundschule in Sachsenhausen, war das regionale Beratungs- und Förderzentrum Wallschule in die Planung mit einbezogen. Zu 7. Mit der Einrichtung der Modellregion wird die Möglichkeit eröffnet, sonderpädagogische Lehrkräfte an die allgemeinen Schulen zu lenken, um dort die inklusive Unterrichtung auszubauen und mit weiterem Fachpersonal multiprofessionell zu unterstützen. Damit sind vielfältige Umsteuerungsprozesse und Herausforderungen verbunden. Diese Veränderungen werden schrittweise, in regionaler Perspektive und gemeinsam mit den Beteiligten angegangen. Die Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt und dem Land Hessen bildet hierfür den grundlegenden vertraglichen Rahmen. Die genauen Umsetzungsschritte werden innerhalb dieses Rahmens in der Gesamtkonzeption partizipativ erarbeitet und unterliegen einer ständigen Reflektion und Weiterentwicklung. Insofern wird der Modellzeitraum von fünf Jahren ein Entwicklungszeitraum sein, in dem die inklusive Schullandschaft in Prozessschritten weitergebaut wird. Perspektivisch geht es um alle Bildungsregionen und Stadtteile. Aufgrund der Größe und der Prosperität der Schullandschaft Frankfurts sowie der Komplexität der inklusiven Schulentwicklung wird ein sukzessives Vorgehen als angemessen erachtet. Zu 8. Mit der Einführung der Modellregion zum Schuljahr 2015/16 werden sich nach und nach die Strukturen und Zuständigkeiten der regionalen Beratungs- und Förderzentren (rBFZ) ändern. In einem ersten Schritt wird beabsichtigt, die rBFZ in den Bildungsregionen Süd und West an regionale Koordinationsplattformen Inklusion anzugliedern. Für diesen Entwicklungsprozess richten das Staatliche Schulamt und der Schulträger im Rahmen der Gesamtkonzeption eine gemeinsame Konzeptgruppe ein, die die ganzheitliche Weiterentwicklung der inklusiven Bildung, Förderung und Unterrichtung in der Modellregion berät und unterstützt. Siehe auch die Ausführungen in Punkt 7. Zu 9. Die Stadt Frankfurt am Main wurde als eine von sechs Schulträgern in die Pilotphase für den Pakt für den Nachmittag durch das Land Hessen aufgenommen. Eine erste Umsetzungsphase startet zum Schuljahr 2015/16. Der Implementierungsprozess des Paktes für den Nachmittig hat aktuell dazu geführt, dass für diese sechs Schulträger das ursprüngliche Bewerbungsverfahren nach den Profilen 1 bis 3 ausgesetzt ist. Zum Schuljahr 2015/16 haben 25 Grundschulen die Möglichkeit, sich zu bewerben. Für die Aufnahme entscheidend sind die Bewerbung der Schule und die Beschlüsse der schulischen Gremien, der Gesamt- und der Schulkonferenz. Der Pakt für den Nachmittag sieht ein verlässliches Angebot gemeinsam durch Schule und Schulträger von 07:30 - 17:00 Uhr an fünf Tagen für alle Schülerinnen und Schüler, die dies wünschen, vor. Für weiterführende Schulen ist derzeit kein Bewerbungsverfahren durch das Land Hessen in Planung, da der Schwerpunkt auf Grundschulen liegt. Ein Ausbau nach Profil 3 bedeutet für alle Schülerinnen und Schüler Pflichtunterricht am Nachmittag. Dies entspricht dem System der gebundenen Ganztagsschule und unterscheidet sich somit von Profil 1 und 2. Zu 10. Die Überlegungen zur besonderen Förderung von ganztägig und inklusiv arbeitenden Schulen werden Eingang finden in den Entwicklungsprozess der Gesamtkonzeption. In diesem Zusammenhang wird zu prüfen sein, wie die langjährigen Erfahrungen der bestehenden GU-Schulen berücksichtigt und deren strukturelle Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden können. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.03.2015, OF 508/7 Antrag vom 13.04.2015, OF 915/9 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.10.2014, NR 1045 Auskunftsersuchen vom 10.03.2015, V 1283 Auskunftsersuchen vom 23.04.2015, V 1327 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 25.02.2015 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung der KAV am 09.03.2015, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. 39. Sitzung des OBR 13 am 10.03.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 4 am 10.03.2015, TO II, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage B 78 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und FDP gegen SPD (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 16 am 10.03.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2015, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7 am 10.03.2015, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1283 2015 1. Die Vorlage B 78 dient unter Hinweis auf V 1283 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 508/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. SPD, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); GRÜNE und REP (= Enthaltung) 40. Sitzung des OBR 3 am 12.03.2015, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); LINKE. und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 39. Sitzung des OBR 8 am 12.03.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu Ziffer 5. der Vorlage: CDU und 3 SPD gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Zurückweisung) zum Rest der Vorlage: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 14 am 16.03.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 16.03.2015, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 17.03.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 19.03.2015, TO II, TOP 7 Beschluss: a) Die Vorlage B 78 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 20.03.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 78 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.03.2015, TO I, TOP 1 Beschluss: Die Beratung der Vorlage B 78 wird zurückgestellt. 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 23.04.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1327 2015 1. Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 915/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 4 GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 24.04.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 27.04.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 78 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 28. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.05.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 78 wird nicht zur Kenntnis genommen. 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 01.06.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 78 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 78 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 14.09.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 78 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 43. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 05.10.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 78 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: SPD gegen BFF und RÖMER (= Kenntnis); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FDP (= Kenntnis) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.10.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 6414, 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.10.2015 Aktenzeichen: 40 1