Erfolgreiche Inklusion braucht Infrastruktur
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 20.02.2015, B 78 Betreff: Erfolgreiche Inklusion braucht
Infrastruktur Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.11.2014, § 5277 - NR 1045/14 SPD - Zu 1. Die vorgesehene Zuweisung von sonderpädagogischen
Lehrkräften für die inklusive Unterrichtung in der Modellregion wird sich
sowohl an den Schülerzahlen als auch am Entwicklungsstand der geplanten
Umlenkungen in den Förderschulen orientieren. Die Zuweisung soll jährlich
überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Dieses Verfahren wird im
Einklang mit der Gesamtkonzeption durchgeführt. Zu 2. Die Schulgesetzgebung lässt aktuell eine solche
sonderpädagogische Grundversorgung nicht zu. Im Rahmen der Modellregion wird
jedoch angestrebt, eine systemische Versorgung mit sonderpädagogischen
Lehrkräften an der allgemeinen Schule auszuloten und sukzessive auf den Weg zu
bringen. Die Modellregion eröffnet entsprechende Möglichkeiten einer
flexibleren Steuerung. In diesem Zusammenhang gilt es die ersten Erfahrungen
aus der Pilotregion im Frankfurter Süden mit einzubeziehen. Darüber hinaus
sollen die Steuerungsaufgaben der regionalen Beratungs- und Förderzentren
hinsichtlich der inklusiven Unterrichtung weiter entwickelt und mit den
anvisierten regionalen Koordinierungsplattformen Inklusion konzeptionell
abgestimmt werden. Die Kooperationsvereinbarung sieht vor, dass das Staatliche
Schulamt federführend mit diesen Entwicklungsschritten im Rahmen der
Gesamtkonzeption betraut sein wird. Hierzu werden entsprechende Konzeptgruppen
mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren eingerichtet. Zu 3. Die bestehenden Möglichkeiten der
Unterrichtsorganisation und -gestaltung, wie sie das Hessische Schulgesetz
(HSchG) u.a. in den §§ 127b und c vorsieht, gilt es wahrzunehmen. Bei Bedarf
erhalten die Schulen entsprechende Beratungen und Unterstützungen durch das
Staatliche Schulamt bzw. durch andere geeignete Beratungseinrichtungen. Zu 4. Die inklusive Beschulung in den allgemeinen Schulen
ist in den §§ 51, 54 des HSchG geregelt. Hiernach ist die Vertretung des
Sozialhilfeträgers an den jeweiligen Förderausschüssen der Schule zwar nicht
vorgesehen, im Sinne einer reibungslosen Zusammenarbeit der an der inklusiven
Beschulung beteiligten Akteurinnen und Akteure, vertritt das Dezernat Soziales,
Senioren, Jugend und Recht die Ansicht, dass so früh wie möglich auch die
Träger der Sozialhilfe, der Jugendhilfe (bei seelischen Behinderungen) sowie
das Staatliche Schulamt zur Beratung in den Förderausschüssen herangezogen
werden sollten. Die Vertretung des Stadtschulamtes ist bereits verbindlich
geregelt. Um das
Verwaltungsverfahren zur Bewilligung der Schulbegleitung zu beschleunigen, hat
es sich in der Vergangenheit als hilfreich erwiesen, wenn die Antragsunterlagen
vollständig und so früh wie möglich eingereicht werden. Antragsteller sind die
Eltern des betreffenden Kindes. Erfahrungsgemäß ist es oft zielführend, wenn
die Einrichtungen, die bereits Kontakt zu den Eltern haben, zum Beispiel
Kindertageseinrichtungen oder auch die Schulen selbst, auf die Modalitäten der
Bewilligung und den damit verbundenen Zeitaufwand hinweisen, um darauf
hinzuwirken, dass die Antragstellung rechtzeitig erfolgt. Die
Verwaltungsabläufe richten sich nach den Vorgaben des SGB VIII und XII, im
Sinne der Vereinfachung der internen Abläufe kann im Jugend- und Sozialamt
bereits jetzt die aktenführende Stelle, trotz fehlender Antragsunterlagen, eine
Schulbegleitung unter Vorbehalt bewilligen. Berücksichtigt werden muss jedoch auch, dass es
derzeit leider noch zu wenig qualifiziertes Personal für die Schulassistenz
gibt und sich daraus ebenfalls Wartezeiten ergeben können. Zu 5. Um die Versorgung der Schulen mit sozialpädagogischen
Fachkräften zur Unterstützung der inklusiven Bildung zu verbessern, sollen ab
dem Schuljahr 2015/16 bis zu zehn Vollzeitäquivalente aus auslaufenden
Projekten der Programme "Jugendhilfe in der Schule", "Sternpiloten" und
"Praxisorientierte Hauptschule" insbesondere in den Grundschulbereich
umgesteuert werden. Es handelt sich hierbei um freiwerdende Mittel an
Schulstandorten ab dem Schuljahr 2015/16 aufgrund der Aufhebung des
Hauptschulzweiges bzw. der Beendigung von Maßnahmen. Zu 6. Alle Schulen, die in den letzten Jahren neu errichtet
oder kernsaniert wurden, das gilt auch für Gymnasien und Realschulen, wurden
barrierefrei gebaut bzw. umgebaut. Alle Räume wurden nach den geltenden
Vorgaben für Raumakustik mit entsprechenden Decken ausgestattet. Dies gilt auch
für behindertengerechte Toilettenanlagen, angepasste Farbkonzepte und
akustische sowie visuelle Pausen-/Warnsignale. Bauliche Standards für die inklusive Beschulung
werden im Rahmen des Schulentwicklungsplanes 2015-2019 entwickelt. Am Beispiel der Sanierung der Neuen
Wallschule, einer künftig inklusiv arbeitenden Grundschule in Sachsenhausen,
war das regionale Beratungs- und Förderzentrum Wallschule in die Planung mit
einbezogen. Zu
7. Mit der Einrichtung der
Modellregion wird die Möglichkeit eröffnet, sonderpädagogische Lehrkräfte an
die allgemeinen Schulen zu lenken, um dort die inklusive Unterrichtung
auszubauen und mit weiterem Fachpersonal multiprofessionell zu unterstützen.
Damit sind vielfältige Umsteuerungsprozesse und Herausforderungen verbunden.
Diese Veränderungen werden schrittweise, in regionaler Perspektive und
gemeinsam mit den Beteiligten angegangen. Die Kooperationsvereinbarung
zwischen der Stadt Frankfurt und dem Land Hessen bildet hierfür den
grundlegenden vertraglichen Rahmen. Die genauen Umsetzungsschritte werden
innerhalb dieses Rahmens in der Gesamtkonzeption partizipativ erarbeitet
und unterliegen einer ständigen Reflektion und Weiterentwicklung. Insofern wird
der Modellzeitraum von fünf Jahren ein Entwicklungszeitraum sein, in dem die
inklusive Schullandschaft in Prozessschritten weitergebaut wird. Perspektivisch
geht es um alle Bildungsregionen und Stadtteile. Aufgrund der Größe und der
Prosperität der Schullandschaft Frankfurts sowie der Komplexität der inklusiven
Schulentwicklung wird ein sukzessives Vorgehen als angemessen erachtet. Zu 8. Mit der Einführung der Modellregion zum Schuljahr
2015/16 werden sich nach und nach die Strukturen und Zuständigkeiten der
regionalen Beratungs- und Förderzentren (rBFZ) ändern. In einem ersten Schritt
wird beabsichtigt, die rBFZ in den Bildungsregionen Süd und West an regionale
Koordinationsplattformen Inklusion anzugliedern. Für diesen Entwicklungsprozess
richten das Staatliche Schulamt und der Schulträger im Rahmen der
Gesamtkonzeption eine gemeinsame Konzeptgruppe ein, die die ganzheitliche
Weiterentwicklung der inklusiven Bildung, Förderung und Unterrichtung in der
Modellregion berät und unterstützt. Siehe auch die Ausführungen in Punkt 7.
Zu 9. Die Stadt Frankfurt am Main wurde als eine von sechs
Schulträgern in die Pilotphase für den Pakt für den Nachmittag durch das Land
Hessen aufgenommen. Eine erste Umsetzungsphase startet zum Schuljahr 2015/16.
Der Implementierungsprozess
des Paktes für den Nachmittig hat aktuell dazu geführt, dass für diese sechs
Schulträger das ursprüngliche Bewerbungsverfahren nach den Profilen 1 bis 3
ausgesetzt ist. Zum Schuljahr
2015/16 haben 25 Grundschulen die Möglichkeit, sich zu bewerben. Für die
Aufnahme entscheidend sind die Bewerbung der Schule und die Beschlüsse der
schulischen Gremien, der Gesamt- und der Schulkonferenz. Der Pakt für den Nachmittag sieht ein
verlässliches Angebot gemeinsam durch Schule und Schulträger von 07:30 - 17:00
Uhr an fünf Tagen für alle Schülerinnen und Schüler, die dies wünschen,
vor. Für weiterführende
Schulen ist derzeit kein Bewerbungsverfahren durch das Land Hessen in Planung,
da der Schwerpunkt auf Grundschulen liegt. Ein Ausbau nach Profil 3 bedeutet
für alle Schülerinnen und Schüler Pflichtunterricht am Nachmittag. Dies
entspricht dem System der gebundenen Ganztagsschule und unterscheidet sich
somit von Profil 1 und 2. Zu 10. Die Überlegungen zur besonderen Förderung von
ganztägig und inklusiv arbeitenden Schulen werden Eingang finden in den
Entwicklungsprozess der Gesamtkonzeption. In diesem Zusammenhang wird zu prüfen
sein, wie die langjährigen Erfahrungen der bestehenden GU-Schulen
berücksichtigt und deren strukturelle Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden
können. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
09.03.2015, OF
508/7
Antrag vom 13.04.2015, OF 915/9
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom 15.10.2014, NR 1045
Auskunftsersuchen
vom 10.03.2015, V
1283
Auskunftsersuchen vom 23.04.2015, V 1327
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7,
8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 25.02.2015 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung
der KAV am 09.03.2015, TO II, TOP 32
Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.
39. Sitzung des OBR
13 am 10.03.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 4
am 10.03.2015, TO II, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage B 78 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, LINKE. und FDP gegen SPD (= Ablehnung)
38. Sitzung des
OBR 16 am 10.03.2015, TO I, TOP 21
Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen FREIE WÄHLER (=
Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR
10 am 10.03.2015, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6
am 10.03.2015, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7
am 10.03.2015, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1283 2015
1. Die Vorlage
B 78 dient unter Hinweis auf V 1283 zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OF 508/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP
zu 2. SPD, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen CDU (=
Ablehnung); GRÜNE und REP (= Enthaltung) 40. Sitzung des OBR 3
am 12.03.2015, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (=
Zurückweisung); LINKE. und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
39. Sitzung des OBR 8
am 12.03.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu Ziffer 5. der Vorlage: CDU und 3 SPD gegen
1 SPD, GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Zurückweisung) zum Rest der
Vorlage: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR
12 am 13.03.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR
15 am 13.03.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR
14 am 16.03.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR
11 am 16.03.2015, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1
am 17.03.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9
am 19.03.2015, TO II, TOP 7 Beschluss: a) Die Vorlage B 78 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5
am 20.03.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 78 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 24.03.2015, TO I, TOP 1
Beschluss: Die Beratung der Vorlage B 78 wird
zurückgestellt. 43. Sitzung des OBR 2
am 20.04.2015, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9
am 23.04.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1327 2015
1. Die Vorlage
B 78 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 915/9 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, 4 GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos
gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5
am 24.04.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 27.04.2015, TO I, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 78 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER 28. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
18.05.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 78 wird nicht zur Kenntnis
genommen. 40. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 01.06.2015, TO I, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 78 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF
41. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 78 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF
42. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 14.09.2015, TO I, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 78 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF
43. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 05.10.2015, TO I, TOP 9
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 78 dient als Zwischenbericht zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
SPD gegen BFF und RÖMER (= Kenntnis); CDU und GRÜNE
(= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
LINKE. und FDP (= Kenntnis) 44. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 13.10.2015, TO I, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und RÖMER gegen SPD (=
Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 6414, 44. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.10.2015 Aktenzeichen: 40 1