Inklusion
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST
1129
Betreff: Inklusion 1. Schülerinnen und Schüler, die
über eine Hochbegabung verfügen bzw. besonders begabt sind, haben die
Möglichkeit, eine Hochbegabtenförderung zu erhalten. In Frankfurt am Main sind
bestimmte Schulen, die über eine besondere Kompetenz und über spezifische
Angebote auf dem Gebiet der Hochbegabtenförderung verfügen, vom Hessischen
Kultusministerium mit dem "Gütesiegel Hochbegabtenförderung" ausgezeichnet.
Diese Schulen müssen u.a. folgende Kriterien erfüllen: Förderkonzept als Bestandteil des
Schulprogramms, Entwicklung begabungsbezogener individueller Förderpläne,
Beratung von Eltern, Zusammenarbeit mit kompetenten außerschulischen Partnern,
Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer, Evaluation der ergriffenen Maßnahmen.
Folgende Frankfurter
Schulen wurden mit einem Gütesiegel ausgezeichnet: Engelbert-Humperdinck-Schule (Grundschule im
Westend), Ernst-Reuter-Schule II (IGS in Niederursel), Friedrich-List-Schule
(Grundschule in Nied), IGS Nordend, Isaak-Emil-Lichtigfeld-Schule (Grund- und
weiterführende Schule im Nordend). Darüber hinaus ist das Hochbegabtenzentrum (HBZ) der
Volkshochschule Frankfurt am Main zu benennen. Das HBZ ist Anlaufstelle für
hochbegabte und besonders begabte Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern,
Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer. Es informiert Eltern zu
Diagnose und Fördermöglichkeiten und unterstützt sie bei der Suche nach
Ansprechpartnern bei spezifischen Herausforderungen und Problemen in Schule
oder Familie. Das HBZ bietet Hochbegabten und an speziellen Themen besonders
interessierten Kindern und Jugendlichen ein passgenaues Kursangebot an, das
nachmittags, am Wochenende und auch in den Ferien stattfindet. Ziel ist sowohl
die kognitive als auch die soziale und emotionale Förderung hochbegabter Kinder
und Jugendlichen im Alter von vier bis achtzehn Jahren. Das HBZ der
Volkshochschule hat seinen Sitz im Mehrgenerationenhaus in der Idsteiner
Straße. 2. Die regionalen Beratungs- und
Förderzentren sind laut § 53, Abs. 2 Hessisches Schulgesetz sonderpädagogische
Beratungs- und Förderzentren. Sie erfüllen ausschließlich Aufgaben im Bereich
der Sonderpädagogik. Dies ist auch in der entsprechenden Verordnung über
Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und
Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB) festgelegt.
Hochbegabte Kinder zählen nicht zum Aufgabenbereich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 23.04.2015, V
1327