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Inklusion

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1129 Betreff: Inklusion 1. Schülerinnen und Schüler, die über eine Hochbegabung verfügen bzw. besonders begabt sind, haben die Möglichkeit, eine Hochbegabtenförderung zu erhalten. In Frankfurt am Main sind bestimmte Schulen, die über eine besondere Kompetenz und über spezifische Angebote auf dem Gebiet der Hochbegabtenförderung verfügen, vom Hessischen Kultusministerium mit dem "Gütesiegel Hochbegabtenförderung" ausgezeichnet. Diese Schulen müssen u.a. folgende Kriterien erfüllen: Förderkonzept als Bestandteil des Schulprogramms, Entwicklung begabungsbezogener individueller Förderpläne, Beratung von Eltern, Zusammenarbeit mit kompetenten außerschulischen Partnern, Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer, Evaluation der ergriffenen Maßnahmen. Folgende Frankfurter Schulen wurden mit einem Gütesiegel ausgezeichnet: Engelbert-Humperdinck-Schule (Grundschule im Westend), Ernst-Reuter-Schule II (IGS in Niederursel), Friedrich-List-Schule (Grundschule in Nied), IGS Nordend, Isaak-Emil-Lichtigfeld-Schule (Grund- und weiterführende Schule im Nordend). Darüber hinaus ist das Hochbegabtenzentrum (HBZ) der Volkshochschule Frankfurt am Main zu benennen. Das HBZ ist Anlaufstelle für hochbegabte und besonders begabte Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer. Es informiert Eltern zu Diagnose und Fördermöglichkeiten und unterstützt sie bei der Suche nach Ansprechpartnern bei spezifischen Herausforderungen und Problemen in Schule oder Familie. Das HBZ bietet Hochbegabten und an speziellen Themen besonders interessierten Kindern und Jugendlichen ein passgenaues Kursangebot an, das nachmittags, am Wochenende und auch in den Ferien stattfindet. Ziel ist sowohl die kognitive als auch die soziale und emotionale Förderung hochbegabter Kinder und Jugendlichen im Alter von vier bis achtzehn Jahren. Das HBZ der Volkshochschule hat seinen Sitz im Mehrgenerationenhaus in der Idsteiner Straße. 2. Die regionalen Beratungs- und Förderzentren sind laut § 53, Abs. 2 Hessisches Schulgesetz sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentren. Sie erfüllen ausschließlich Aufgaben im Bereich der Sonderpädagogik. Dies ist auch in der entsprechenden Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB) festgelegt. Hochbegabte Kinder zählen nicht zum Aufgabenbereich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.04.2015, V 1327

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