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Offensive für Nied - Nied ein neues Gesicht geben Aufwertung von Höchst und Nied: Verkehrsberuhigung der Stadtteile und Neugestaltung der Mainzer Landstraße in Nied und der Straße Alt-Nied Städtebaulichen Wettbewerb für den Kreuzungsbereich Nieder Kirchwe

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.11.2008, B 788 Betreff: Offensive für Nied - Nied ein neues Gesicht geben Aufwertung von Höchst und Nied: Verkehrsberuhigung der Stadtteile und Neugestaltung der Mainzer Landstraße in Nied und der Straße Alt-Nied Städtebaulichen Wettbewerb für den Kreuzungsbereich Nieder Kirchweg/Alt-Nied/Mainzer Landstraße initiieren Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.04.2008, § 3838 - NR 772 SPD, NR 855 CDU und GRÜNE, OA 490 OBR 6 - Zwischenbericht: Zu I. Der Magistrat prüft noch, in wie weit das sehr breite Anforderungsspektrum zu I. im Rahmen eines - vornehmlich städtebaulichen bzw. verkehrsplanerischen - Wettbewerbs berücksichtigt werden kann. Fragen der Neuordnung von Verkehrsbeziehungen, der Straßenraumgestaltung und allgemein der Verbesserung des öffentlichen Raums können sicherlich innerhalb eines konkurrierenden Planungsverfahrens bzw. Wettbewerbs bearbeitet werden. Damit können die Themenfelder bearbeitet werden, die - wie in I. Nr. 2 gefordert - zur Verbesserung der "Aufenthaltsqualität rund um das Nieder Tor" beitragen. Maßnahmen zur "Verbesserung der Infrastruktur und zur Aufwertung bzw. Stabilisierung des Einzelhandels" entziehen sich allerdings weitgehend den Inhalten eines städtebaulichen Wettbewerbs, soweit sich die inhaltliche Ausgestaltung nicht auf Fragen der Aufwertung des Öffentlichen Raums, der Verkehrsführung und des PKW-Stellplatzangebotes, jeweils mit dem Ziel einer Standortverbesserung für den Einzelhandel, reduziert. Dies ließe sich evtl. für einen sachgerecht abgegrenzten Bereich des Ortskerns von Nied als Wettbewerbsbereich bearbeiten. Die Punkte "Reduzierung des Durchgangsverkehrs" (I Nr. 4.), Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (I Nr. 5) sowie "Klärung des Sanierungsbedarfs der Wohnbebauung" (I Nr. 6) müssen jedoch von ihrer Fragestellung her auf den gesamten Stadtteil bezogen werden, sprengen deshalb die Größe des oben genannten Wettbewerbsbereichs und sind auch inhaltlich nur schwer bzw. gar nicht über konkurrierende Verfahren zu erarbeiten, da hier vor allem eine umfangreiche Bestandserhebung im Vordergrund steht, auf die sich erst in einem weitaus späteren Schritt Maßnahmenvorschläge beziehen können. Diese Vorschläge sind aber nicht in jedem Fall (Beispiel Sanierungsbedarf von Wohnbebauung) von der Ideenfindung in konkurrierenden Planungsverfahren abhängig, sondern stehen im Spannungsverhältnis zwischen der Bewertung der Bestandssituation, planerisch-politischen Zielvorgaben und den jeweils vorhandenen Handlungsinstrumentarien. Die Aufnahme des "Nieder Tores" Frankfurt in das Investitionsprogramm "Schöneres Frankfurt" setzt einen entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung voraus. Sofern ein solcher Beschluss ergeht kann unter Rücksichtnahme auf die bereits zeitlich und personell festgelegten Projekte und im Hinblick auf die aktuelle Prioritätenliste, die bereits weitaus mehr Projekte beinhaltet, als mittelfristig haushaltstechnisch und personell abzubilden ist, eine Bearbeitung in Aussicht gestellt werden, jedoch nicht vor 2012. Zu II. 1. Ein Sachstandsbericht über die Umsetzung des Handlungskonzepts für die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Höchst und Nied im Zusammenhang mit der verlängerten Leunastraße erfolgt außerhalb dieses Magistratsberichts separat. Derzeit kann zumindest schon einmal über den Einfluss zweier konkreter Planungsmaßnahmen auf den Durchgangsverkehr durch Nied bzw. die Entlastungswirkung der Südumgehung berichtet werden: a) Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs der Oeserstraße In der heutigen Situation hat nicht nur der Verkehr im Zuge der Oeserstraße, sondern auch die Abbiegebeziehung von Westen in die Birminghamstraße und umgekehrt eine hohe Bedeutung. Der Durchgangsverkehrsanteil ist aber derzeit eher gering. Der geplante Ersatz des Bahnübergangs durch eine planfreie Lösung macht die Oeserstraße grundsätzlich attraktiver für den Kraftfahrzeugverkehr, da die langen Schrankenschließzeiten entfallen. Aus Sicht des Magistrats sollte die Option, den Ortskern von Nied dadurch zu entlasten, dass ein größerer Verkehrsanteil über die Birminghamstraße zur Mainzer Landstraße bzw. zur Südumgehung geleitet wird, aufrecht erhalten werden. Nicht alle für die Beseitigung des Bahnübergangs diskutierten Varianten erlauben diese Option. Wenn der Gedanke, die Birminghamstraße stärker als übergeordnetes Netzelement zu entwickeln, weiterverfolgt wird, ist die Möglichkeit zu prüfen, eine direktere Verkehrsbeziehung von der Südumgehung zur Birminghamstraße einzurichten. b) Kreisverkehrsplatz am Knotenpunkt Bolongarostraße/Mainzer Landstraße Der Kreisverkehrsplatz ermöglicht (in Verbindung mit einem durchgehenden Zweirichtungsverkehr in der östlichen Bolongarostraße) eine leichtere Verbindung von Höchst über die Oeserstraße in Richtung Rebstock. Die bisherigen Untersuchungen haben zwar kein großes Potenzial für zusätzlichen Durchgangsverkehr durch Nied ergeben, der Aspekt muss aber im Rahmen einer Gesamtkonzeption überprüft werden. Unstrittig ist hingegen die entlastende Wirkung dieser Maßnahme für die Straße Alt-Nied. 2. Eine Vorlage der nachgefragten Vorplanungen zur Umgestaltung der Mainzer Landstraße in dem angesprochenen Bereich und zur Straße Alt Nied kann erst nach Klärung der weiteren Vorgehensweise und evtl. einer Durchführung der oben genannten konkurrierenden Planungsverfahren erfolgen. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit berichten. 3. Die angesprochene Planung für das Gelände nordwestlich der Straßenbahnwendeschleife liegt in Form des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 539 - Ortsrand Alt Nied - schon seit 1996 vor. Dieser bildet eine "stadtgestalterisch angemessene Planungsvorgabe" für die in der Antragsbegründung genannte Einzelhandels- und Wohnnutzung. Es ist jedoch denkbar, dass durch den in Rede stehenden städtebaulichen / verkehrsplanerischen Wettbewerb, der auch diesen Teilbereich von Nied berührt, neue Planungsüberlegungen entwickelt werden, die auf den inzwischen gewonnenen Erkenntnissen zur Verkehrsumgestaltung und zur evtl. Aufgabe der Straßenbahnwendeschleife basieren. Zu III. Der Prüfauftrag deckt sich mit dem der Nr. I, da die dort formulierten Aufforderungen das gleiche Themenfeld berühren, das auch in der Nr. III benannt wird. Nach Prüfung der Chancen und Inhalte eines städtebaulichen und/oder verkehrsplanerischen Wettbewerbsverfahrens wird der Magistrat kurzfristig berichten. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.01.2009, NR 1228 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.09.2007, OA 490 Antrag vom 13.02.2008, NR 772 Antrag vom 09.04.2008, NR 855 Bericht des Magistrats vom 29.05.2009, B 452 Bericht des Magistrats vom 16.11.2009, B 936 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 03.12.2008 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2009, TO I, TOP 32 Beschluss: 1. Die Vorlage B 788 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1228 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 7 CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF bei Enthaltung 1 CDU und LINKE. 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.02.2009, TO I, TOP 76 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 788 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1228 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (B 788 = Kenntnis, NR 1228 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 788 = Zurückweisung, NR 1228 = Prüfung und Berichterstattung) 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.02.2009, TO I, TOP 102 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 788 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1228 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (B 788 = Kenntnis, NR 1228 = Prüfung und Berichterstattung) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2009, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage B 788 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1228 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und NPD (= Annahme) sowie FAG und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5547, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 Aktenzeichen: 61 00

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