Offensive für Nied - Nied ein neues Gesicht geben Aufwertung von Höchst und Nied: Verkehrsberuhigung der Stadtteile und Neugestaltung der Mainzer Landstraße in Nied und der Straße Alt-Nied Städtebaulichen Wettbewerb für den Kreuzungsbereich Nieder Kirchwe
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 28.11.2008, B
788 Betreff:
Offensive für Nied - Nied
ein neues Gesicht geben Aufwertung von Höchst und Nied:
Verkehrsberuhigung der Stadtteile und Neugestaltung der Mainzer Landstraße in
Nied und der Straße Alt-Nied Städtebaulichen Wettbewerb für den
Kreuzungsbereich Nieder Kirchweg/Alt-Nied/Mainzer Landstraße initiieren Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.04.2008, § 3838 - NR 772 SPD, NR 855 CDU und GRÜNE,
OA 490 OBR 6 -
Zwischenbericht: Zu I. Der Magistrat prüft noch, in wie weit das sehr
breite Anforderungsspektrum zu I. im Rahmen eines - vornehmlich städtebaulichen
bzw. verkehrsplanerischen - Wettbewerbs berücksichtigt werden kann. Fragen der Neuordnung von
Verkehrsbeziehungen, der Straßenraumgestaltung und allgemein der Verbesserung
des öffentlichen Raums können sicherlich innerhalb eines konkurrierenden
Planungsverfahrens bzw. Wettbewerbs bearbeitet werden. Damit können die Themenfelder bearbeitet werden, die
- wie in I. Nr. 2 gefordert - zur Verbesserung der "Aufenthaltsqualität rund um
das Nieder Tor" beitragen. Maßnahmen zur "Verbesserung der Infrastruktur und
zur Aufwertung bzw. Stabilisierung des Einzelhandels" entziehen sich allerdings
weitgehend den Inhalten eines städtebaulichen Wettbewerbs, soweit sich die
inhaltliche Ausgestaltung nicht auf Fragen der Aufwertung des Öffentlichen
Raums, der Verkehrsführung und des PKW-Stellplatzangebotes, jeweils mit dem
Ziel einer Standortverbesserung für den Einzelhandel, reduziert. Dies ließe sich evtl. für einen
sachgerecht abgegrenzten Bereich des Ortskerns von Nied als Wettbewerbsbereich
bearbeiten. Die Punkte
"Reduzierung des Durchgangsverkehrs" (I Nr. 4.), Maßnahmen zur Verbesserung des
Wohnumfeldes (I Nr. 5) sowie "Klärung des Sanierungsbedarfs der Wohnbebauung"
(I Nr. 6) müssen jedoch von ihrer Fragestellung her auf den gesamten Stadtteil
bezogen werden, sprengen deshalb die Größe des oben genannten
Wettbewerbsbereichs und sind auch inhaltlich nur schwer bzw. gar nicht über
konkurrierende Verfahren zu erarbeiten, da hier vor allem eine umfangreiche
Bestandserhebung im Vordergrund steht, auf die sich erst in einem weitaus
späteren Schritt Maßnahmenvorschläge beziehen können. Diese Vorschläge sind aber nicht in jedem Fall
(Beispiel Sanierungsbedarf von Wohnbebauung) von der Ideenfindung in
konkurrierenden Planungsverfahren abhängig, sondern stehen im
Spannungsverhältnis zwischen der Bewertung der Bestandssituation,
planerisch-politischen Zielvorgaben und den jeweils vorhandenen
Handlungsinstrumentarien. Die Aufnahme des "Nieder Tores" Frankfurt in das
Investitionsprogramm "Schöneres Frankfurt" setzt einen entsprechenden Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung voraus. Sofern ein solcher Beschluss ergeht kann unter
Rücksichtnahme auf die bereits zeitlich und personell festgelegten Projekte und
im Hinblick auf die aktuelle Prioritätenliste, die bereits weitaus mehr
Projekte beinhaltet, als mittelfristig haushaltstechnisch und personell
abzubilden ist, eine Bearbeitung in Aussicht gestellt werden, jedoch nicht vor
2012. Zu II. 1. Ein Sachstandsbericht über die Umsetzung des
Handlungskonzepts für die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Höchst und Nied im
Zusammenhang mit der verlängerten Leunastraße erfolgt außerhalb dieses
Magistratsberichts separat. Derzeit kann zumindest schon einmal über den
Einfluss zweier konkreter Planungsmaßnahmen auf den Durchgangsverkehr durch
Nied bzw. die Entlastungswirkung der Südumgehung berichtet werden: a)
Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs der Oeserstraße In der heutigen Situation hat nicht
nur der Verkehr im Zuge der Oeserstraße, sondern auch die Abbiegebeziehung von
Westen in die Birminghamstraße und umgekehrt eine hohe Bedeutung. Der
Durchgangsverkehrsanteil ist aber derzeit eher gering. Der geplante Ersatz des Bahnübergangs durch eine
planfreie Lösung macht die Oeserstraße grundsätzlich attraktiver für den
Kraftfahrzeugverkehr, da die langen Schrankenschließzeiten entfallen. Aus Sicht
des Magistrats sollte die Option, den Ortskern von Nied dadurch zu entlasten,
dass ein größerer Verkehrsanteil über die Birminghamstraße zur Mainzer
Landstraße bzw. zur Südumgehung geleitet wird, aufrecht erhalten werden. Nicht
alle für die Beseitigung des Bahnübergangs diskutierten Varianten erlauben
diese Option. Wenn der Gedanke, die Birminghamstraße stärker als übergeordnetes
Netzelement zu entwickeln, weiterverfolgt wird, ist die Möglichkeit zu prüfen,
eine direktere Verkehrsbeziehung von der Südumgehung zur Birminghamstraße
einzurichten. b) Kreisverkehrsplatz am Knotenpunkt
Bolongarostraße/Mainzer Landstraße Der Kreisverkehrsplatz ermöglicht (in Verbindung mit
einem durchgehenden Zweirichtungsverkehr in der östlichen Bolongarostraße) eine
leichtere Verbindung von Höchst über die Oeserstraße in Richtung Rebstock. Die
bisherigen Untersuchungen haben zwar kein großes Potenzial für zusätzlichen
Durchgangsverkehr durch Nied ergeben, der Aspekt muss aber im Rahmen einer
Gesamtkonzeption überprüft werden. Unstrittig ist hingegen die entlastende
Wirkung dieser Maßnahme für die Straße Alt-Nied. 2. Eine Vorlage der nachgefragten Vorplanungen zur
Umgestaltung der Mainzer Landstraße in dem angesprochenen Bereich und zur
Straße Alt Nied kann erst nach Klärung der weiteren Vorgehensweise und evtl.
einer Durchführung der oben genannten konkurrierenden Planungsverfahren
erfolgen. Der Magistrat wird
zu gegebener Zeit berichten. 3. Die angesprochene Planung für das Gelände
nordwestlich der Straßenbahnwendeschleife liegt in Form des rechtsgültigen
Bebauungsplanes Nr. 539 - Ortsrand Alt Nied - schon seit 1996 vor. Dieser
bildet eine "stadtgestalterisch angemessene Planungsvorgabe" für die in der
Antragsbegründung genannte Einzelhandels- und Wohnnutzung. Es ist jedoch denkbar, dass durch
den in Rede stehenden städtebaulichen / verkehrsplanerischen Wettbewerb, der
auch diesen Teilbereich von Nied berührt, neue Planungsüberlegungen entwickelt
werden, die auf den inzwischen gewonnenen Erkenntnissen zur
Verkehrsumgestaltung und zur evtl. Aufgabe der Straßenbahnwendeschleife
basieren. Zu III. Der Prüfauftrag deckt sich mit dem der Nr. I, da die
dort formulierten Aufforderungen das gleiche Themenfeld berühren, das auch in
der Nr. III benannt wird. Nach Prüfung der Chancen und Inhalte eines
städtebaulichen und/oder verkehrsplanerischen Wettbewerbsverfahrens wird der
Magistrat kurzfristig berichten. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
10.01.2009, NR 1228
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
18.09.2007, OA 490
Antrag vom
13.02.2008, NR 772
Antrag vom
09.04.2008, NR 855
Bericht des
Magistrats vom 29.05.2009, B 452
Bericht des
Magistrats vom 16.11.2009, B 936
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 03.12.2008 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6
am 13.01.2009, TO I, TOP 32 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 788 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage NR 1228 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. 7 CDU, SPD,
GRÜNE, FDP und BFF bei Enthaltung 1 CDU und LINKE.
28. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.02.2009, TO I, TOP
76 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 788 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage NR 1228 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU und GRÜNE
gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und
Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1:
NPD (B 788 = Kenntnis, NR 1228 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 788 =
Zurückweisung, NR 1228 = Prüfung und Berichterstattung)
28. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 17.02.2009, TO I, TOP 102 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 788 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage NR 1228 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FAG und BFF
zu 2. CDU und GRÜNE
gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und
Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1:
LINKE. (B 788 = Kenntnis, NR 1228 = Prüfung und Berichterstattung)
31. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2009, TO II, TOP 44 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 788 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage NR 1228 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG, BFF und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
zu 2.
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und NPD
(= Annahme) sowie FAG und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung)
Beschlussausfertigung(en): § 5547, 31. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 Aktenzeichen: 61 00