Aufwertung von Höchst und Nied: Verkehrsberuhigung der Stadtteile und Neugestaltung der Mainzer Landstraße in Nied und der Straße Alt-Nied
Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE
Begründung
Verkehrsberuhigung der Stadtteile und Neugestaltung der Mainzer Landstraße in Nied und der Straße Alt-Nied Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.07.2008 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Magistrat wird gebeten, nach der Eröffnung der Leunastraße im Jahr 2007 nun auch die begleitenden Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in Höchst und Nied umzusetzen: a) Der Magistrat gibt einen Sachstandsbericht über die Umsetzung des Handlungskonzepts für die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Höchst und Nied im Zusammenhang mit der Eröffnung der verlängerten Leunastraße (M 256/04) unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Beschlüsse. Dabei ist auch die weitere inhaltliche und zeitliche Vorgehensweise darzulegen. b) Die Anpassung der Lichtsignalanlagen in Höchst und Nied zur Lenkung des von Westen kommenden Verkehrs auf die Südumfahrung Höchst wird kurzfristig vorgenommen
- Der Magistrat wird gebeten, eine Vorplanung zur Umgestaltung der Mainzer Landstraße in Nied - beginnend an der Birminghamstraße und endend an der Kreuzung Nieder Kirchweg / Alt Nied - vorzulegen. Weiter ist die Straße Alt Nied neu zu beplanen. Dabei ist folgendes zu prüfen: a) Die Straßenbahn soll zwischen der Birminghamstraße und dem Nieder Kirchweg / Alt Nied in Mittellage geführt werden. Die Mainzer Landstraße bleibt in diesem Bereich in jede Richtung einstreifig. b) Die neue Straßenbahntrasse ist als Rasengleis auszuführen. c) Beginnend an der S-Bahn-Brücke sollen bis zur Kreuzung Nieder Kirchweg / Alt Nied beidseitig eine Reihe von Bäumen gepflanzt und Parkbuchten geschaffen werden. d) Der Kreuzungsbereich Nieder Kirchweg / Alt Nied ist neu zu beplanen. Hierbei sind Planungselemente zu berücksichtigen, die den Durchgangsverkehr über die Schwanheimer Brücke und die Leunabrücke lenken. e) In der Straße Alt-Nied sollen Bäume gepflanzt werden, zwischen denen Parkplätze ausgewiesen werden. Alle Maßnahmen sind mit dem Maßnahmenpaket zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs durch Höchst und Nied nach der Eröffnung der Leunastraße südlich des Mains abzugleichen.
- Der Magistrat wird gebeten, eine Planung zur Gestaltung und Nutzung des nordwestlich der Straßenbahnwendeschleife an der Mainzer Landstraße gelegenen Geländes vorzulegen. Begründung: Mit dem Bau der Leunabrücke soll u. a. erreicht werden, unnötigen Durchgangsverkehr aus dem Stadtteil Nied herauszudrängen. Dies kann in allernächster Zeit durch eine Veränderung der Beschilderung und der einzelnen Ampelphasen, die den Verkehrszulauf nach Nied regeln, erreicht werden. Dies ist dann der richtige Zeitpunkt, um die wenig attraktiven Mainzer Landstraße und die Straße Alt Nied neu zu gestalten. Beim Ausbau der Mainzer Landstraße vom Mönchhof bis zur Zufahrt auf die Schwanheimer Brücke wurde mit der Neugestaltung am Eingang Nieds aufgehört. Dies kann jetzt nachgeholt werden. Mit der Straßenbahn in Mittellage wird erreicht, dass der stadtteilgebundene Verkehr aus Richtung Frankfurt direkt in die Straßen des alten Nieder Ortskerns - Luthmerstraße, Sauerstraße, Kehreinstraße und Spielmannstraße - einfahren kann. Dies entlastet die Kreuzung Nieder Kirchweg / Alt Nied. Der aus Richtung Höchst kommende Verkehr in Richtung Oeserstraße und den alten Nieder Ortskern wird über die geplante Kreislösung an der Tillystraße über die Bolongarostraße und die alter Niddabrücke zur Oeserstraße und in den alten Nieder Ortskern geleitet. Dies entlastet nicht nur die Kreuzung Nied-Kirche sondern auch die Straße Alt Nied. Dies kann im Laufe von Jahren dazu führen, dass AltNied wieder eine Nieder Einkaufsstraße wird. Das nordwestlich der Straßenbahnwendeschleife gelegene, heute nicht bebaute Gelände, das sich für eine Einzelhandels- und Wohnnutzung eignet, bedarf einer stadtgestalterisch angemessenen Planungsvorgabe, um die Einpassung einer künftigen Bebauung in das Stadtbild zu gewährleisten
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 09.04.2008, NR 855 Betreff: Aufwertung von Höchst und Nied:
Verkehrsberuhigung der Stadtteile und Neugestaltung der Mainzer Landstraße in
Nied und der Straße Alt-Nied Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.07.2008
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, nach
der Eröffnung der Leunastraße im Jahr 2007 nun auch die begleitenden Maßnahmen
zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in Höchst und Nied umzusetzen: a) Der Magistrat gibt einen
Sachstandsbericht über die Umsetzung des Handlungskonzepts für die
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Höchst und Nied im Zusammenhang mit der
Eröffnung der verlängerten Leunastraße (M 256/04) unter Berücksichtigung der
zwischenzeitlichen Beschlüsse. Dabei ist auch die weitere inhaltliche und
zeitliche Vorgehensweise darzulegen. b) Die Anpassung der Lichtsignalanlagen in Höchst
und Nied zur Lenkung des von Westen kommenden Verkehrs auf die Südumfahrung
Höchst wird kurzfristig vorgenommen 2. Der Magistrat wird gebeten, eine Vorplanung zur
Umgestaltung der Mainzer Landstraße in Nied - beginnend an der Birminghamstraße
und endend an der Kreuzung Nieder Kirchweg / Alt Nied - vorzulegen. Weiter ist
die Straße Alt Nied neu zu beplanen. Dabei ist folgendes zu prüfen: a) Die Straßenbahn soll zwischen der
Birminghamstraße und dem Nieder Kirchweg / Alt Nied in Mittellage geführt
werden. Die Mainzer Landstraße bleibt in diesem Bereich in jede Richtung
einstreifig. b) Die neue
Straßenbahntrasse ist als Rasengleis auszuführen. c) Beginnend an der S-Bahn-Brücke sollen bis zur
Kreuzung Nieder Kirchweg / Alt Nied beidseitig eine Reihe von Bäumen gepflanzt
und Parkbuchten geschaffen werden. d) Der Kreuzungsbereich Nieder Kirchweg / Alt Nied
ist neu zu beplanen. Hierbei sind Planungselemente zu berücksichtigen, die den
Durchgangsverkehr über die Schwanheimer Brücke und die Leunabrücke lenken.
e) In der Straße Alt-Nied sollen
Bäume gepflanzt werden, zwischen denen Parkplätze ausgewiesen werden. Alle Maßnahmen sind mit dem Maßnahmenpaket zur
Reduzierung des Durchgangsverkehrs durch Höchst und Nied nach der Eröffnung der
Leunastraße südlich des Mains abzugleichen. 3. Der Magistrat wird gebeten, eine Planung zur
Gestaltung und Nutzung des nordwestlich der Straßenbahnwendeschleife an der
Mainzer Landstraße gelegenen Geländes vorzulegen. Begründung: Mit dem Bau der Leunabrücke
soll u. a. erreicht werden, unnötigen Durchgangsverkehr aus dem Stadtteil Nied
herauszudrängen. Dies kann in allernächster Zeit durch eine Veränderung der
Beschilderung und der einzelnen Ampelphasen, die den Verkehrszulauf nach Nied
regeln, erreicht werden. Dies ist dann der richtige Zeitpunkt, um die wenig
attraktiven Mainzer Landstraße und die Straße Alt Nied neu zu gestalten.
Beim Ausbau der Mainzer Landstraße vom Mönchhof bis
zur Zufahrt auf die Schwanheimer Brücke wurde mit der Neugestaltung am Eingang
Nieds aufgehört. Dies kann jetzt nachgeholt werden. Mit der Straßenbahn in Mittellage wird erreicht,
dass der stadtteilgebundene Verkehr aus Richtung Frankfurt direkt in die
Straßen des alten Nieder Ortskerns - Luthmerstraße, Sauerstraße, Kehreinstraße
und Spielmannstraße - einfahren kann. Dies entlastet die Kreuzung Nieder
Kirchweg / Alt Nied. Der aus Richtung Höchst kommende Verkehr in Richtung
Oeserstraße und den alten Nieder Ortskern wird über die geplante Kreislösung an
der Tillystraße über die Bolongarostraße und die alter Niddabrücke zur
Oeserstraße und in den alten Nieder Ortskern geleitet. Dies entlastet nicht nur
die Kreuzung Nied-Kirche sondern auch die Straße Alt Nied. Dies kann im Laufe
von Jahren dazu führen, dass AltNied wieder eine Nieder Einkaufsstraße
wird. Das nordwestlich der
Straßenbahnwendeschleife gelegene, heute nicht bebaute Gelände, das sich für
eine Einzelhandels- und Wohnnutzung eignet, bedarf einer stadtgestalterisch
angemessenen Planungsvorgabe, um die Einpassung einer künftigen Bebauung in das
Stadtbild zu gewährleisten Antragsteller:
CDU
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
13.02.2008, NR 772
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 28.11.2008, B 788
Bericht des
Magistrats vom 29.05.2009, B 452
Bericht des
Magistrats vom 16.11.2009, B 936
Bericht des
Magistrats vom 16.04.2010, B 225
Bericht des
Magistrats vom 27.08.2010, B 558
Bericht des
Magistrats vom 08.08.2011, B 317
Bericht des
Magistrats vom 22.06.2012, B 292
Bericht des
Magistrats vom 21.12.2012, B 571
Bericht des
Magistrats vom 14.06.2013, B 307
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Versandpaket: 16.04.2008 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.04.2008, TO I, TOP 5
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR
855 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF; FAG (= Votum im
Verkehrsausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD
(= Annahme) 20. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 15.04.2008, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR
855 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Prüfung und
Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme)
22. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 22.04.2008, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR
855 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE. (= Prüfung
und Berichterstattung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme)
23. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.04.2008, TO II, TOP 4 Beschluss: 1.
Die
Vorlage NR 772 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen
der Vorlage NR 855 überwiesen. 2.
Der
Vorlage NR 855 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3.
Die Vorlage OA 490 wird dem Magistrat zur Prüfung und
Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 855 überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE
gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD (= Annahme)
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen LINKE. (=
Prüfung und Berichterstattung) zu 3.
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, BFF und NPD (= Annahme)
sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 23. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.08.2008, TO I, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
1.
Der
Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 772 spätestens in
drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
2.
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR
855 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
3.
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA
490 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Beschlussausfertigung(en): § 3838, 23. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.04.2008 § 4368, 23. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.08.2008 Aktenzeichen: 61 00