Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Aufwertung von Höchst und Nied: Verkehrsberuhigung der Stadtteile und Neugestaltung der Mainzer Landstraße in Nied und der Straße Alt-Nied

Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE

Begründung

Verkehrsberuhigung der Stadtteile und Neugestaltung der Mainzer Landstraße in Nied und der Straße Alt-Nied Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.07.2008 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Der Magistrat wird gebeten, nach der Eröffnung der Leunastraße im Jahr 2007 nun auch die begleitenden Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in Höchst und Nied umzusetzen: a) Der Magistrat gibt einen Sachstandsbericht über die Umsetzung des Handlungskonzepts für die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Höchst und Nied im Zusammenhang mit der Eröffnung der verlängerten Leunastraße (M 256/04) unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Beschlüsse. Dabei ist auch die weitere inhaltliche und zeitliche Vorgehensweise darzulegen. b) Die Anpassung der Lichtsignalanlagen in Höchst und Nied zur Lenkung des von Westen kommenden Verkehrs auf die Südumfahrung Höchst wird kurzfristig vorgenommen
  2. Der Magistrat wird gebeten, eine Vorplanung zur Umgestaltung der Mainzer Landstraße in Nied - beginnend an der Birminghamstraße und endend an der Kreuzung Nieder Kirchweg / Alt Nied - vorzulegen. Weiter ist die Straße Alt Nied neu zu beplanen. Dabei ist folgendes zu prüfen: a) Die Straßenbahn soll zwischen der Birminghamstraße und dem Nieder Kirchweg / Alt Nied in Mittellage geführt werden. Die Mainzer Landstraße bleibt in diesem Bereich in jede Richtung einstreifig. b) Die neue Straßenbahntrasse ist als Rasengleis auszuführen. c) Beginnend an der S-Bahn-Brücke sollen bis zur Kreuzung Nieder Kirchweg / Alt Nied beidseitig eine Reihe von Bäumen gepflanzt und Parkbuchten geschaffen werden. d) Der Kreuzungsbereich Nieder Kirchweg / Alt Nied ist neu zu beplanen. Hierbei sind Planungselemente zu berücksichtigen, die den Durchgangsverkehr über die Schwanheimer Brücke und die Leunabrücke lenken. e) In der Straße Alt-Nied sollen Bäume gepflanzt werden, zwischen denen Parkplätze ausgewiesen werden. Alle Maßnahmen sind mit dem Maßnahmenpaket zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs durch Höchst und Nied nach der Eröffnung der Leunastraße südlich des Mains abzugleichen.
  3. Der Magistrat wird gebeten, eine Planung zur Gestaltung und Nutzung des nordwestlich der Straßenbahnwendeschleife an der Mainzer Landstraße gelegenen Geländes vorzulegen. Begründung: Mit dem Bau der Leunabrücke soll u. a. erreicht werden, unnötigen Durchgangsverkehr aus dem Stadtteil Nied herauszudrängen. Dies kann in allernächster Zeit durch eine Veränderung der Beschilderung und der einzelnen Ampelphasen, die den Verkehrszulauf nach Nied regeln, erreicht werden. Dies ist dann der richtige Zeitpunkt, um die wenig attraktiven Mainzer Landstraße und die Straße Alt Nied neu zu gestalten. Beim Ausbau der Mainzer Landstraße vom Mönchhof bis zur Zufahrt auf die Schwanheimer Brücke wurde mit der Neugestaltung am Eingang Nieds aufgehört. Dies kann jetzt nachgeholt werden. Mit der Straßenbahn in Mittellage wird erreicht, dass der stadtteilgebundene Verkehr aus Richtung Frankfurt direkt in die Straßen des alten Nieder Ortskerns - Luthmerstraße, Sauerstraße, Kehreinstraße und Spielmannstraße - einfahren kann. Dies entlastet die Kreuzung Nieder Kirchweg / Alt Nied. Der aus Richtung Höchst kommende Verkehr in Richtung Oeserstraße und den alten Nieder Ortskern wird über die geplante Kreislösung an der Tillystraße über die Bolongarostraße und die alter Niddabrücke zur Oeserstraße und in den alten Nieder Ortskern geleitet. Dies entlastet nicht nur die Kreuzung Nied-Kirche sondern auch die Straße Alt Nied. Dies kann im Laufe von Jahren dazu führen, dass AltNied wieder eine Nieder Einkaufsstraße wird. Das nordwestlich der Straßenbahnwendeschleife gelegene, heute nicht bebaute Gelände, das sich für eine Einzelhandels- und Wohnnutzung eignet, bedarf einer stadtgestalterisch angemessenen Planungsvorgabe, um die Einpassung einer künftigen Bebauung in das Stadtbild zu gewährleisten

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2008, NR 855 Betreff: Aufwertung von Höchst und Nied: Verkehrsberuhigung der Stadtteile und Neugestaltung der Mainzer Landstraße in Nied und der Straße Alt-Nied Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.07.2008 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, nach der Eröffnung der Leunastraße im Jahr 2007 nun auch die begleitenden Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in Höchst und Nied umzusetzen: a) Der Magistrat gibt einen Sachstandsbericht über die Umsetzung des Handlungskonzepts für die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Höchst und Nied im Zusammenhang mit der Eröffnung der verlängerten Leunastraße (M 256/04) unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Beschlüsse. Dabei ist auch die weitere inhaltliche und zeitliche Vorgehensweise darzulegen. b) Die Anpassung der Lichtsignalanlagen in Höchst und Nied zur Lenkung des von Westen kommenden Verkehrs auf die Südumfahrung Höchst wird kurzfristig vorgenommen 2. Der Magistrat wird gebeten, eine Vorplanung zur Umgestaltung der Mainzer Landstraße in Nied - beginnend an der Birminghamstraße und endend an der Kreuzung Nieder Kirchweg / Alt Nied - vorzulegen. Weiter ist die Straße Alt Nied neu zu beplanen. Dabei ist folgendes zu prüfen: a) Die Straßenbahn soll zwischen der Birminghamstraße und dem Nieder Kirchweg / Alt Nied in Mittellage geführt werden. Die Mainzer Landstraße bleibt in diesem Bereich in jede Richtung einstreifig. b) Die neue Straßenbahntrasse ist als Rasengleis auszuführen. c) Beginnend an der S-Bahn-Brücke sollen bis zur Kreuzung Nieder Kirchweg / Alt Nied beidseitig eine Reihe von Bäumen gepflanzt und Parkbuchten geschaffen werden. d) Der Kreuzungsbereich Nieder Kirchweg / Alt Nied ist neu zu beplanen. Hierbei sind Planungselemente zu berücksichtigen, die den Durchgangsverkehr über die Schwanheimer Brücke und die Leunabrücke lenken. e) In der Straße Alt-Nied sollen Bäume gepflanzt werden, zwischen denen Parkplätze ausgewiesen werden. Alle Maßnahmen sind mit dem Maßnahmenpaket zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs durch Höchst und Nied nach der Eröffnung der Leunastraße südlich des Mains abzugleichen. 3. Der Magistrat wird gebeten, eine Planung zur Gestaltung und Nutzung des nordwestlich der Straßenbahnwendeschleife an der Mainzer Landstraße gelegenen Geländes vorzulegen. Begründung: Mit dem Bau der Leunabrücke soll u. a. erreicht werden, unnötigen Durchgangsverkehr aus dem Stadtteil Nied herauszudrängen. Dies kann in allernächster Zeit durch eine Veränderung der Beschilderung und der einzelnen Ampelphasen, die den Verkehrszulauf nach Nied regeln, erreicht werden. Dies ist dann der richtige Zeitpunkt, um die wenig attraktiven Mainzer Landstraße und die Straße Alt Nied neu zu gestalten. Beim Ausbau der Mainzer Landstraße vom Mönchhof bis zur Zufahrt auf die Schwanheimer Brücke wurde mit der Neugestaltung am Eingang Nieds aufgehört. Dies kann jetzt nachgeholt werden. Mit der Straßenbahn in Mittellage wird erreicht, dass der stadtteilgebundene Verkehr aus Richtung Frankfurt direkt in die Straßen des alten Nieder Ortskerns - Luthmerstraße, Sauerstraße, Kehreinstraße und Spielmannstraße - einfahren kann. Dies entlastet die Kreuzung Nieder Kirchweg / Alt Nied. Der aus Richtung Höchst kommende Verkehr in Richtung Oeserstraße und den alten Nieder Ortskern wird über die geplante Kreislösung an der Tillystraße über die Bolongarostraße und die alter Niddabrücke zur Oeserstraße und in den alten Nieder Ortskern geleitet. Dies entlastet nicht nur die Kreuzung Nied-Kirche sondern auch die Straße Alt Nied. Dies kann im Laufe von Jahren dazu führen, dass AltNied wieder eine Nieder Einkaufsstraße wird. Das nordwestlich der Straßenbahnwendeschleife gelegene, heute nicht bebaute Gelände, das sich für eine Einzelhandels- und Wohnnutzung eignet, bedarf einer stadtgestalterisch angemessenen Planungsvorgabe, um die Einpassung einer künftigen Bebauung in das Stadtbild zu gewährleisten Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.02.2008, NR 772 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.11.2008, B 788 Bericht des Magistrats vom 29.05.2009, B 452 Bericht des Magistrats vom 16.11.2009, B 936 Bericht des Magistrats vom 16.04.2010, B 225 Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 558 Bericht des Magistrats vom 08.08.2011, B 317 Bericht des Magistrats vom 22.06.2012, B 292 Bericht des Magistrats vom 21.12.2012, B 571 Bericht des Magistrats vom 14.06.2013, B 307 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 16.04.2008 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.04.2008, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 855 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF; FAG (= Votum im Verkehrsausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.04.2008, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 855 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.04.2008, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 855 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.04.2008, TO II, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 772 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 855 überwiesen. 2. Der Vorlage NR 855 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 490 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 855 überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, BFF und NPD (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.08.2008, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 772 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 855 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 3. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 490 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Beschlussausfertigung(en): § 3838, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.04.2008 § 4368, 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.08.2008 Aktenzeichen: 61 00

Verknüpfte Vorlagen