Aufwertung von Höchst und Nied: Verkehrsberuhigung der Stadtteile und Neugestaltung der Mainzer Landstraße in Nied und der Straße Alt-Nied
Vorlagentyp: NR CDU GRÜNE
Begründung
Verkehrsberuhigung der Stadtteile und Neugestaltung der Mainzer Landstraße in Nied und der Straße Alt-Nied Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.07.2008 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Magistrat wird gebeten, nach der Eröffnung der Leunastraße im Jahr 2007 nun auch die begleitenden Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in Höchst und Nied umzusetzen:
- a)Der Magistrat gibt einen Sachstandsbericht über die Umsetzung des Handlungskonzepts für die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Höchst und Nied im Zusammenhang mit der Eröffnung der verlängerten Leunastraße (M 256/04) unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Beschlüsse. Dabei ist auch die weitere inhaltliche und zeitliche Vorgehensweise darzulegen.
- b)Die Anpassung der Lichtsignalanlagen in Höchst und Nied zur Lenkung des von Westen kommenden Verkehrs auf die Südumfahrung Höchst wird kurzfristig vorgenommen
- Der Magistrat wird gebeten, eine Vorplanung zur Umgestaltung der Mainzer Landstraße in Nied - beginnend an der Birminghamstraße und endend an der Kreuzung Nieder Kirchweg / Alt Nied - vorzulegen. Weiter ist die Straße Alt Nied neu zu beplanen. Dabei ist folgendes zu prüfen:
- a)Die Straßenbahn soll zwischen der Birminghamstraße und dem Nieder Kirchweg / Alt Nied in Mittellage geführt werden. Die Mainzer Landstraße bleibt in diesem Bereich in jede Richtung einstreifig.
- b)Die neue Straßenbahntrasse ist als Rasengleis auszuführen.
- c)Beginnend an der S-Bahn-Brücke sollen bis zur Kreuzung Nieder Kirchweg / Alt Nied beidseitig eine Reihe von Bäumen gepflanzt und Parkbuchten geschaffen werden.
- d)Der Kreuzungsbereich Nieder Kirchweg / Alt Nied ist neu zu beplanen. Hierbei sind Planungselemente zu berücksichtigen, die den Durchgangsverkehr über die Schwanheimer Brücke und die Leunabrücke lenken.
- e)In der Straße Alt-Nied sollen Bäume gepflanzt werden, zwischen denen Parkplätze ausgewiesen werden. Alle Maßnahmen sind mit dem Maßnahmenpaket zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs durch Höchst und Nied nach der Eröffnung der Leunastraße südlich des Mains abzugleichen.
- Der Magistrat wird gebeten, eine Planung zur Gestaltung und Nutzung des nordwestlich der Straßenbahnwendeschleife an der Mainzer Landstraße gelegenen Geländes vorzulegen. Begründung: Mit dem Bau der Leunabrücke soll u. a. erreicht werden, unnötigen Durchgangsverkehr aus dem Stadtteil Nied herauszudrängen. Dies kann in allernächster Zeit durch eine Veränderung der Beschilderung und der einzelnen Ampelphasen, die den Verkehrszulauf nach Nied regeln, erreicht werden. Dies ist dann der richtige Zeitpunkt, um die wenig attraktiven Mainzer Landstraße und die Straße Alt Nied neu zu gestalten. Beim Ausbau der Mainzer Landstraße vom Mönchhof bis zur Zufahrt auf die Schwanheimer Brücke wurde mit der Neugestaltung am Eingang Nieds aufgehört. Dies kann jetzt nachgeholt werden. Mit der Straßenbahn in Mittellage wird erreicht, dass der stadtteilgebundene Verkehr aus Richtung Frankfurt direkt in die Straßen des alten Nieder Ortskerns - Luthmerstraße, Sauerstraße, Kehreinstraße und Spielmannstraße - einfahren kann. Dies entlastet die Kreuzung Nieder Kirchweg / Alt Nied. Der aus Richtung Höchst kommende Verkehr in Richtung Oeserstraße und den alten Nieder Ortskern wird über die geplante Kreislösung an der Tillystraße über die Bolongarostraße und die alter Niddabrücke zur Oeserstraße und in den alten Nieder Ortskern geleitet. Dies entlastet nicht nur die Kreuzung Nied-Kirche sondern auch die Straße Alt Nied. Dies kann im Laufe von Jahren dazu führen, dass AltNied wieder eine Nieder Einkaufsstraße wird. Das nordwestlich der Straßenbahnwendeschleife gelegene, heute nicht bebaute Gelände, das sich für eine Einzelhandels- und Wohnnutzung eignet, bedarf einer stadtgestalterisch angemessenen Planungsvorgabe, um die Einpassung einer künftigen Bebauung in das Stadtbild zu gewährleisten
Inhalt
Antrag vom 09.04.2008, NR 855
Betreff: Aufwertung von Höchst und Nied: Verkehrsberuhigung der Stadtteile und Neugestaltung der Mainzer Landstraße in Nied und der Straße Alt-Nied Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.07.2008 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Magistrat wird gebeten, nach der Eröffnung der Leunastraße im Jahr 2007 nun auch die begleitenden Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in Höchst und Nied umzusetzen:
- a)Der Magistrat gibt einen Sachstandsbericht über die Umsetzung des Handlungskonzepts für die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Höchst und Nied im Zusammenhang mit der Eröffnung der verlängerten Leunastraße (M 256/04) unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Beschlüsse. Dabei ist auch die weitere inhaltliche und zeitliche Vorgehensweise darzulegen.
- b)Die Anpassung der Lichtsignalanlagen in Höchst und Nied zur Lenkung des von Westen kommenden Verkehrs auf die Südumfahrung Höchst wird kurzfristig vorgenommen
- Der Magistrat wird gebeten, eine Vorplanung zur Umgestaltung der Mainzer Landstraße in Nied - beginnend an der Birminghamstraße und endend an der Kreuzung Nieder Kirchweg / Alt Nied - vorzulegen. Weiter ist die Straße Alt Nied neu zu beplanen. Dabei ist folgendes zu prüfen:
- a)Die Straßenbahn soll zwischen der Birminghamstraße und dem Nieder Kirchweg / Alt Nied in Mittellage geführt werden. Die Mainzer Landstraße bleibt in diesem Bereich in jede Richtung einstreifig.
- b)Die neue Straßenbahntrasse ist als Rasengleis auszuführen.
- c)Beginnend an der S-Bahn-Brücke sollen bis zur Kreuzung Nieder Kirchweg / Alt Nied beidseitig eine Reihe von Bäumen gepflanzt und Parkbuchten geschaffen werden.
- d)Der Kreuzungsbereich Nieder Kirchweg / Alt Nied ist neu zu beplanen. Hierbei sind Planungselemente zu berücksichtigen, die den Durchgangsverkehr über die Schwanheimer Brücke und die Leunabrücke lenken.
- e)In der Straße Alt-Nied sollen Bäume gepflanzt werden, zwischen denen Parkplätze ausgewiesen werden. Alle Maßnahmen sind mit dem Maßnahmenpaket zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs durch Höchst und Nied nach der Eröffnung der Leunastraße südlich des Mains abzugleichen.
- Der Magistrat wird gebeten, eine Planung zur Gestaltung und Nutzung des nordwestlich der Straßenbahnwendeschleife an der Mainzer Landstraße gelegenen Geländes vorzulegen. Begründung: Mit dem Bau der Leunabrücke soll u. a. erreicht werden, unnötigen Durchgangsverkehr aus dem Stadtteil Nied herauszudrängen. Dies kann in allernächster Zeit durch eine Veränderung der Beschilderung und der einzelnen Ampelphasen, die den Verkehrszulauf nach Nied regeln, erreicht werden. Dies ist dann der richtige Zeitpunkt, um die wenig attraktiven Mainzer Landstraße und die Straße Alt Nied neu zu gestalten. Beim Ausbau der Mainzer Landstraße vom Mönchhof bis zur Zufahrt auf die Schwanheimer Brücke wurde mit der Neugestaltung am Eingang Nieds aufgehört. Dies kann jetzt nachgeholt werden. Mit der Straßenbahn in Mittellage wird erreicht, dass der stadtteilgebundene Verkehr aus Richtung Frankfurt direkt in die Straßen des alten Nieder Ortskerns - Luthmerstraße, Sauerstraße, Kehreinstraße und Spielmannstraße - einfahren kann. Dies entlastet die Kreuzung Nieder Kirchweg / Alt Nied. Der aus Richtung Höchst kommende Verkehr in Richtung Oeserstraße und den alten Nieder Ortskern wird über die geplante Kreislösung an der Tillystraße über die Bolongarostraße und die alter Niddabrücke zur Oeserstraße und in den alten Nieder Ortskern geleitet. Dies entlastet nicht nur die Kreuzung Nied-Kirche sondern auch die Straße Alt Nied. Dies kann im Laufe von Jahren dazu führen, dass AltNied wieder eine Nieder Einkaufsstraße wird. Das nordwestlich der Straßenbahnwendeschleife gelegene, heute nicht bebaute Gelände, das sich für eine Einzelhandels- und Wohnnutzung eignet, bedarf einer stadtgestalterisch angemessenen Planungsvorgabe, um die Einpassung einer künftigen Bebauung in das Stadtbild zu gewährleistenHauptvorlage: Antrag vom 13.02.2008, NR 772
Reden im Parlament
Reden werden geladen...
Fehler beim Laden der Reden
Keine Reden zu dieser Vorlage gefunden