Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und Gerbermühlstraße/Seehofstraße
Bericht
Zu Ziffer 2 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2017 zur NR 444 kann der Magistrat wie folgt berichten: a) Das Amt für Bau und Immobilien ist im März 2022 aus den bisherigen Standorten Gerbermühlstraße 48, Gutleutstr. 7-11 und Berliner Straße 33-35 aus- und in die neue Liegenschaft Solmsstraße 27-37 eingezogen. b) Für die bisherigen Liegenschaften bestehen Mietverträge mit folgenden Restlaufzeiten: - Berliner Straße 33-35: Mietvertrag befristet bis 30.11.2023, danach jährliche Verlängerung, - Kündigungsfrist 6 Monate zum Vertragsende. - Gerbermühlstraße 48/Seehofstraße 41: Mietvertrag mit Festlaufzeit bis 30.11.2036. - Gutleutstraße 7-11: Mietvertrag befristet bis 31.03.2023, danach jährliche Verlängerung, Kündigungsfrist 12 Monate zum Vertragsende. Verlängerungsoption der Stadt Frankfurt am Main für 1x5 Jahre bis 31.03.2028. Für die Nachnutzung der genannten Liegenschaften gibt es aktuell folgende Planungen: - Berliner Straße 33-35: Das Standesamt übernimmt die gesamte Liegenschaft. Die Verlängerung des bestehenden Mietvertrages wird derzeit durch das Amt für Bau und Immobilien verhandelt. - Gerbermühlstr. 48/Seehofstr. 41: Die Seehofstr. 41 wurde bis 31.12.2022 als Impfzentrum im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie zwischengenutzt. Für die Gerbermühlstraße 48 ist keine unmittelbare Anschlussnutzung vorgesehen. Beide Liegenschaften werden in Kooperation mit dem Vermieter zu einem Schulstandort für das Gymnasium Süd entwickelt. - Gutleutstraße 7-11: Hier war keine unmittelbare städtische Nachnutzung für die Restlaufzeit geplant. Die Liegenschaft wurde zum 31.03.2023 an den Vermieter zurückgegeben. c) Für die Liegenschaft Berliner Straße 33-35 sind Mieterhöhungen aufgrund von Umbaumaßnahmen nicht vereinbart. Dies gilt grundsätzlich auch für die Liegenschaft Gerbermühlstraße 48/Seehofstraße 41. Sollten die Gebäude an diesem Standort durch den Vermieter zu einem Schulstandort umgebaut werden, ist eine Anpassung der Miete denkbar. Gespräche zu einer entsprechenden Anpassung des bestehenden Mietvertrages werden aktuell vom Magistrat mit dem Vermieter geführt. Die Verhandlungen wurden zwischenzeitlich um einen potentiellen Vertragspartner die ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (kurz ABG) erweitert. Zu Ziffer 3 des oben genannten Beschlusses kann der Magistrat wie folgt berichten: Im Hinblick auf die dringenden Bedarfe der Stadt Frankfurt am Main an neuen Schulstandorten wurde auf die Ausübung des Sonderkündigungsrechts zum 30.11.2020 für den Standort Gerbermühlstraße 48/Seehofstraße 41 verzichtet. Diese Gebäude sollen zu einer weiterführenden Schule umgebaut werden. Zu Ziffer 4: Das ABI führt derzeit ein Projekt zur Einführung eines CAFM-Systems durch. Dabei soll auch ein Vertragsmanagementsystem berücksichtigt werden.