Neue Fußgänger- und Fahrradbrücke über die BAB 661 als Anbindung des Nordends an den neuen Landschaftspark Seckbach-Nord/Huthpark/Lohrberg im Rahmen der ÖPPMaßnahmen
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Anfrage vom 26.08.2010, A 1279
Betreff: Neue Fußgänger- und Fahrradbrücke über die BAB 661 als Anbindung des Nordends an den neuen Landschaftspark Seckbach-Nord/Huthpark/Lohrberg im Rahmen der ÖPP-Maßnahmen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8335 (Ziffer 7) - OA 1153 OBR 3 - Zwischenbericht: zu Ziffer 7 des Beschlusses der Stadtv.-Vers., § 8335 Der Magistrat hält den Bau einer Fußgänger- und Fahrradbrücke über die BAB 661 in der vorgeschlagenen Lage grundsätzlich für städtebaulich sinnvoll. In dieser Lage würde die neue Brücke die vorgesehene, noch planfestzustellende Lärmschutzanlage an der BAB 661 schneiden. Die Planung der Brücke wird deshalb in das Planfeststellungsverfahren einbezogen und der etwaige Bau als Option, über die nach Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses zu entscheiden sein wird, in die Ausschreibung des ÖPP-Projekts integriert.