Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

a) Kulturelle Nutzung eines Vorlandbrückenbogens am Hafenpark b) Vorlandbrückenbögen der denkmalgeschützten Honsellbrücke auch nach dem Umbau kulturell nutzen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.12.2013, B 583 Betreff: a) Kulturelle Nutzung eines Vorlandbrückenbogens am Hafenpark b) Vorlandbrückenbögen der denkmalgeschützten Honsellbrücke auch nach dem Umbau kulturell nutzen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2012, § 2025 - NR 531/07 SPD, NR 332/12 CDU/GRÜNE, l. B 176/13 - Zum Antrag der SPD-Fraktion vom 04.07.2007, NR 531, wird unter Hinweis auf den Bericht des Magistrats vom 23.04.2010, B 239, abschließend berichtet, dass der Magistrat vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung beabsichtigt, die Vorlandbrückenbögen einem privaten Betreiber zur kulturellen Nutzung, welche auch eine Gastronomie beinhaltet, zur Verfügung zu stellen. Zum Antrag der CDU- und GRÜNEN-Fraktion vom 20.06.2012, NR 332, wird berichtet, dass der Magistrat vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung beabsichtigt, die beiden verbliebenen Vorlandbrückenbögen der Honsellbrücke dem gemeinnützigen Verein "Familie Montez e.V." für eine kulturelle Nutzung, welche auch eine niedrigschwellige Gastronomie beinhaltet, zur Verfügung zu stellen. Der Kunstverein Familie Montez e.V. widmet sich seit 2007 der Vermittlung zeitgenössischer Kunst abseits der etablierten Galerien. Von den Ausstellungen, Workshops, Filmschauen, Performances und weiteren Ereignissen profitieren neben noch nicht etablierten Künstlern die gesamte Frankfurter Kunst- und Kulturszene. In den vergangenen Jahren wurde der Verein "Familie Montez e.V." zu einer sehr beachteten Institution. In den bislang genutzten Räumlichkeiten, wurden Künstler ausgestellt, wie Thomas Nolden, Florian Heinke, Christa Näher, Thomas Zipp, Manfred Peckl, Tobias Rehberger. Bei den Überlegungen zur Verwendung der Vorlandbrückenbögen der Honsellbrücke stand für den Magistrat immer eine kulturelle Nutzung im Vordergrund, welche das Erholungs- und Freizeitangebot in diesem Bereich arrondieren sollte. Hierfür bietet sich die Konzeption des Kunstvereins "Familie Montez e.V." in hervorragender Weise an. Das Konzept sieht vor, dass beide Brückenbögen in Verbindung und ständigem Austausch miteinander stehen. Ein "Kunstbogen" bietet seine Fläche für regelmäßig wechselnde Ausstellungen und Projekte von Kunstschaffenden der Region oder Studenten der hiesigen Kunsthochschulen an. Der zweite Brückenbogen ist als Erweiterung gedacht und für Lesungen, musikalische Projekte, Theateraufführungen, Performances, Poetry Slams, Workshops und Ausstellungen mit kleinformatigen Arbeiten. Insbesondere den Interessen der Erholungssuchenden und den Nutzerinnen und Nutzern der Freizeiteinrichtungen des nahegelegenen Hafenparks soll mit der Einrichtung einer preislich niedrigschwelligen Gastronomie entsprochen werden. Vorstellung des Magistrats ist es, an diesem ehemaligen Industriestandort ein Angebot zu unterbreiten, dass sich nicht an Partikularinteressen ausrichtet, sondern in seiner Vielfalt von jedermann genutzt werden kann. Der Magistrat wird mit dem Kunstverein Familie Montez e.V. einen entsprechenden Nutzungsvertrag abschließen, der vor dem Hintergrund der durch den Nutzer zu tätigenden notwendigen Investitionen, auf die finanziellen Möglichkeiten des gemeinnützigen Vereins "Familie Montez e.V. Rücksicht nimmt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.07.2007, NR 531 Bericht des Magistrats vom 23.04.2010, B 239 Antrag vom 20.06.2012, NR 332 Bericht des Magistrats vom 19.04.2013, B 176 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Kultur- und Freizeitausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 18.12.2013 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2014, TO II, TOP 13 Beschluss: a) Die Vorlage B 583 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 13.02.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 583 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Kenntnis) 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 583 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 28. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2014, TO I, TOP 9 Herr Macke stellt auf Wunsch des Ortsbeirates die Pläne des Kunstvereins Familie Montez e.V. für die Nutzung eines Vorlandbrückenbogens am Hafenpark vor. Beschluss: Die Vorlage B 583 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 583 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 583 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4268, 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.02.2014 Aktenzeichen: 41