a) Kulturelle Nutzung eines Vorlandbrückenbogens am Hafenpark b) Vorlandbrückenbögen der denkmalgeschützten Honsellbrücke auch nach dem Umbau kulturell nutzen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 16.12.2013, B
583 Betreff:
a) Kulturelle Nutzung eines Vorlandbrückenbogens am Hafenpark b)
Vorlandbrückenbögen der denkmalgeschützten Honsellbrücke auch nach dem Umbau
kulturell nutzen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2012, § 2025 - NR 531/07 SPD, NR 332/12 CDU/GRÜNE,
l. B 176/13 - Zum Antrag der SPD-Fraktion vom 04.07.2007, NR 531,
wird unter Hinweis auf den Bericht des Magistrats vom 23.04.2010, B 239,
abschließend berichtet, dass der Magistrat vorbehaltlich der Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung beabsichtigt, die Vorlandbrückenbögen einem
privaten Betreiber zur kulturellen Nutzung, welche auch eine Gastronomie
beinhaltet, zur Verfügung zu stellen. Zum Antrag der CDU- und GRÜNEN-Fraktion vom
20.06.2012, NR 332, wird berichtet, dass der Magistrat vorbehaltlich der
Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung beabsichtigt, die beiden
verbliebenen Vorlandbrückenbögen der Honsellbrücke dem gemeinnützigen Verein
"Familie Montez e.V." für eine kulturelle Nutzung, welche auch eine
niedrigschwellige Gastronomie beinhaltet, zur Verfügung zu stellen. Der Kunstverein Familie Montez e.V. widmet sich seit
2007 der Vermittlung zeitgenössischer Kunst abseits der etablierten Galerien.
Von den Ausstellungen, Workshops, Filmschauen, Performances und weiteren
Ereignissen profitieren neben noch nicht etablierten Künstlern die gesamte
Frankfurter Kunst- und Kulturszene. In den vergangenen Jahren wurde der Verein
"Familie Montez e.V." zu einer sehr beachteten Institution. In den bislang
genutzten Räumlichkeiten, wurden Künstler ausgestellt, wie Thomas Nolden,
Florian Heinke, Christa Näher, Thomas Zipp, Manfred Peckl, Tobias Rehberger.
Bei den Überlegungen zur Verwendung
der Vorlandbrückenbögen der Honsellbrücke stand für den Magistrat immer eine
kulturelle Nutzung im Vordergrund, welche das Erholungs- und Freizeitangebot in
diesem Bereich arrondieren sollte. Hierfür bietet sich die Konzeption des
Kunstvereins "Familie Montez e.V." in hervorragender Weise an. Das Konzept sieht vor, dass beide Brückenbögen in
Verbindung und ständigem Austausch miteinander stehen. Ein "Kunstbogen" bietet
seine Fläche für regelmäßig wechselnde Ausstellungen und Projekte von
Kunstschaffenden der Region oder Studenten der hiesigen Kunsthochschulen an.
Der zweite Brückenbogen ist als Erweiterung gedacht und für Lesungen,
musikalische Projekte, Theateraufführungen, Performances, Poetry Slams,
Workshops und Ausstellungen mit kleinformatigen Arbeiten. Insbesondere den
Interessen der Erholungssuchenden und den Nutzerinnen und Nutzern der
Freizeiteinrichtungen des nahegelegenen Hafenparks soll mit der Einrichtung
einer preislich niedrigschwelligen Gastronomie entsprochen werden. Vorstellung
des Magistrats ist es, an diesem ehemaligen Industriestandort ein Angebot zu
unterbreiten, dass sich nicht an Partikularinteressen ausrichtet, sondern in
seiner Vielfalt von jedermann genutzt werden kann. Der Magistrat wird mit dem Kunstverein Familie Montez
e.V. einen entsprechenden Nutzungsvertrag abschließen,
der vor dem Hintergrund der durch den Nutzer zu tätigenden notwendigen
Investitionen, auf die finanziellen Möglichkeiten des gemeinnützigen Vereins
"Familie Montez e.V. Rücksicht nimmt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
04.07.2007, NR 531
Bericht des
Magistrats vom 23.04.2010, B 239
Antrag vom
20.06.2012, NR 332
Bericht des
Magistrats vom 19.04.2013, B 176
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Kultur- und
Freizeitausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket:
18.12.2013 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4
am 21.01.2014, TO II, TOP 13 Beschluss: a) Die Vorlage B 583 wird wegen Beratungsbedarfs
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des
Kultur- und Freizeitausschusses am 13.02.2014, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 583 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Kenntnis)
27. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP
46 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 583 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER;
CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
28. Sitzung des OBR 4
am 18.02.2014, TO I, TOP 9 Herr Macke stellt auf Wunsch des Ortsbeirates die Pläne
des Kunstvereins Familie Montez e.V. für die Nutzung eines
Vorlandbrückenbogens am Hafenpark vor. Beschluss: Die Vorlage B 583 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 18.02.2014, TO I, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 583 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO I, TOP 25
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 583 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4268, 28. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.02.2014 Aktenzeichen: 41