Kulturelle Nutzung eines Vorlandbrückenbogens am Hafenpark
Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE
Begründung
eines Vorlandbrückenbogens am Hafenpark Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 23.11.2012 Der Magistrat möge unter Bezugnahme auf seinen Bericht 239/10 prüfen und berichten, 1. inwieweit eine kulturelle Nutzung einer der Vorlandbrückenbögen durch den Kunstverein Familie Montez e.V. oder andere kulturelle Initiativen möglich ist und 2. ob sich im zweiten Brückenbogen ergänzend eine gastronomische Nutzung einrichten ließe. Begründung: Der Kunstverein Familie Montez e.V. war in seinem bisherigen Domizil einer der wenigen interessanten Szeneorte für zeitgenössische Kunst in Frankfurt. Er ist zurzeit auf der Suche nach neuen Räumlichkeiten. Einer der beiden Vorlandbrücken am Hafenpark könnte ein geeigneter Ort für eine Nutzung durch diesen Kunstverein oder andere kulturelle Initiativen sein. Gemäß Beschluss § 2473 vom 26.09.2007 und Bericht B 915 vom 05.12.2007 und gemäß der gültigen Planung zum Rampenbauwerk soll in einem der verbliebenen Vorlandbrückenbögen eine gastronomische Nutzung möglich sein, die jedoch gemäß Anregung des Ortsbeirates 4 (OM 1556 vom 28.08.2007) mit einer kulturellen Nutzung zu verbinden ist. Der Magistrat hat dazu in seinem Bericht B 239 vom 23.04.2010 deutlich gemacht, dass Investitionsmittel für die Umsetzung einer konkreten kulturellen und gastronomischen Nutzung weder aus dem Verkehrsinvestitionshaushalt noch aus dem Kulturinvestitionshaushalt zur Verfügung gestellt werden können. Dies gilt ebenso für jährliche Folgekosten sowie den Betrieb und die Unterhaltung. Das heißt dem zukünftigen Nutzer werden die Bögen im Rohbau übergeben und er muss selbst den weiteren Ausbau tragen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 20.06.2012, NR 332 Betreff: Kulturelle Nutzung
eines Vorlandbrückenbogens am Hafenpark Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom
23.11.2012 Der Magistrat möge unter
Bezugnahme auf seinen Bericht 239/10 prüfen und berichten, 1. inwieweit eine kulturelle Nutzung einer der
Vorlandbrückenbögen durch den Kunstverein Familie Montez e.V. oder andere
kulturelle Initiativen möglich ist und 2. ob sich im zweiten Brückenbogen ergänzend eine
gastronomische Nutzung einrichten ließe. Begründung: Der Kunstverein Familie Montez e.V. war in seinem
bisherigen Domizil einer der wenigen interessanten Szeneorte für
zeitgenössische Kunst in Frankfurt. Er ist zurzeit auf der Suche nach neuen
Räumlichkeiten. Einer der beiden Vorlandbrücken am Hafenpark könnte ein
geeigneter Ort für eine Nutzung durch diesen Kunstverein oder andere kulturelle
Initiativen sein. Gemäß
Beschluss § 2473 vom 26.09.2007 und Bericht B 915 vom 05.12.2007 und gemäß der
gültigen Planung zum Rampenbauwerk soll in einem der verbliebenen
Vorlandbrückenbögen eine gastronomische Nutzung möglich sein, die jedoch gemäß
Anregung des Ortsbeirates 4 (OM 1556 vom 28.08.2007) mit einer kulturellen
Nutzung zu verbinden ist. Der Magistrat hat dazu in seinem Bericht B 239 vom
23.04.2010 deutlich gemacht, dass Investitionsmittel für die Umsetzung einer
konkreten kulturellen und gastronomischen Nutzung weder aus dem
Verkehrsinvestitionshaushalt noch aus dem Kulturinvestitionshaushalt zur
Verfügung gestellt werden können. Dies gilt ebenso für jährliche Folgekosten
sowie den Betrieb und die Unterhaltung. Das heißt dem zukünftigen Nutzer werden
die Bögen im Rohbau übergeben und er muss selbst den weiteren Ausbau tragen.
Antragsteller:
CDU
GRÜNE
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Hildegard
Burkert
Stadtv. Verena David
Stadtv. Dr. Thomas
Dürbeck
Stadtv. Sabine Fischer
Stadtv. Dr. Nina
Teufel
Stadtv. Dr. Heike Hambrock
Stadtv. Bernhard
Maier Stadtv.
Sylvia Momsen
Stadtv. Sebastian Popp
Stadtv. Jessica
Purkhardt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 19.04.2013, B 176
Bericht des
Magistrats vom 16.12.2013, B 583
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Kultur- und
Freizeitausschuss Versandpaket: 27.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des
Kultur- und Freizeitausschusses am 23.08.2012, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage NR 332 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
LINKE. und Piraten (= Annahme) 12. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 34
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage NR 332 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
Stv. Ochs (= Annahme) 14. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2012, TO II, TOP 6
Beschluss: Der Vorlage NR 332 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und REP 16. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 22.01.2013, TO I, TOP 3
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage NR 332 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung
gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2025, 14. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2012 § 2600, 16. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 22.01.2013 Aktenzeichen: 41