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Kulturelle Nutzung eines Vorlandbrückenbogens am Hafenpark

Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE

Begründung

eines Vorlandbrückenbogens am Hafenpark Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 23.11.2012 Der Magistrat möge unter Bezugnahme auf seinen Bericht 239/10 prüfen und berichten, 1. inwieweit eine kulturelle Nutzung einer der Vorlandbrückenbögen durch den Kunstverein Familie Montez e.V. oder andere kulturelle Initiativen möglich ist und 2. ob sich im zweiten Brückenbogen ergänzend eine gastronomische Nutzung einrichten ließe. Begründung: Der Kunstverein Familie Montez e.V. war in seinem bisherigen Domizil einer der wenigen interessanten Szeneorte für zeitgenössische Kunst in Frankfurt. Er ist zurzeit auf der Suche nach neuen Räumlichkeiten. Einer der beiden Vorlandbrücken am Hafenpark könnte ein geeigneter Ort für eine Nutzung durch diesen Kunstverein oder andere kulturelle Initiativen sein. Gemäß Beschluss § 2473 vom 26.09.2007 und Bericht B 915 vom 05.12.2007 und gemäß der gültigen Planung zum Rampenbauwerk soll in einem der verbliebenen Vorlandbrückenbögen eine gastronomische Nutzung möglich sein, die jedoch gemäß Anregung des Ortsbeirates 4 (OM 1556 vom 28.08.2007) mit einer kulturellen Nutzung zu verbinden ist. Der Magistrat hat dazu in seinem Bericht B 239 vom 23.04.2010 deutlich gemacht, dass Investitionsmittel für die Umsetzung einer konkreten kulturellen und gastronomischen Nutzung weder aus dem Verkehrsinvestitionshaushalt noch aus dem Kulturinvestitionshaushalt zur Verfügung gestellt werden können. Dies gilt ebenso für jährliche Folgekosten sowie den Betrieb und die Unterhaltung. Das heißt dem zukünftigen Nutzer werden die Bögen im Rohbau übergeben und er muss selbst den weiteren Ausbau tragen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2012, NR 332 Betreff: Kulturelle Nutzung eines Vorlandbrückenbogens am Hafenpark Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 23.11.2012 Der Magistrat möge unter Bezugnahme auf seinen Bericht 239/10 prüfen und berichten, 1. inwieweit eine kulturelle Nutzung einer der Vorlandbrückenbögen durch den Kunstverein Familie Montez e.V. oder andere kulturelle Initiativen möglich ist und 2. ob sich im zweiten Brückenbogen ergänzend eine gastronomische Nutzung einrichten ließe. Begründung: Der Kunstverein Familie Montez e.V. war in seinem bisherigen Domizil einer der wenigen interessanten Szeneorte für zeitgenössische Kunst in Frankfurt. Er ist zurzeit auf der Suche nach neuen Räumlichkeiten. Einer der beiden Vorlandbrücken am Hafenpark könnte ein geeigneter Ort für eine Nutzung durch diesen Kunstverein oder andere kulturelle Initiativen sein. Gemäß Beschluss § 2473 vom 26.09.2007 und Bericht B 915 vom 05.12.2007 und gemäß der gültigen Planung zum Rampenbauwerk soll in einem der verbliebenen Vorlandbrückenbögen eine gastronomische Nutzung möglich sein, die jedoch gemäß Anregung des Ortsbeirates 4 (OM 1556 vom 28.08.2007) mit einer kulturellen Nutzung zu verbinden ist. Der Magistrat hat dazu in seinem Bericht B 239 vom 23.04.2010 deutlich gemacht, dass Investitionsmittel für die Umsetzung einer konkreten kulturellen und gastronomischen Nutzung weder aus dem Verkehrsinvestitionshaushalt noch aus dem Kulturinvestitionshaushalt zur Verfügung gestellt werden können. Dies gilt ebenso für jährliche Folgekosten sowie den Betrieb und die Unterhaltung. Das heißt dem zukünftigen Nutzer werden die Bögen im Rohbau übergeben und er muss selbst den weiteren Ausbau tragen. Antragsteller: CDU GRÜNE Antragstellende Person(en): Stadtv. Hildegard Burkert Stadtv. Verena David Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Dr. Nina Teufel Stadtv. Dr. Heike Hambrock Stadtv. Bernhard Maier Stadtv. Sylvia Momsen Stadtv. Sebastian Popp Stadtv. Jessica Purkhardt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2013, B 176 Bericht des Magistrats vom 16.12.2013, B 583 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Kultur- und Freizeitausschuss Versandpaket: 27.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 23.08.2012, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Piraten (= Annahme) 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Ochs (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2012, TO II, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage NR 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.01.2013, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 332 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2025, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2012 § 2600, 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.01.2013 Aktenzeichen: 41