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Kulturelle Nutzung eines Vorlandbrückenbogens am Hafenpark

Vorlagentyp: NR CDU GRÜNE

Begründung

eines Vorlandbrückenbogens am Hafenpark Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 23.11.2012 Der Magistrat möge unter Bezugnahme auf seinen Bericht 239/10 prüfen und berichten, 1. inwieweit eine kulturelle Nutzung einer der Vorlandbrückenbögen durch den Kunstverein Familie Montez e.V. oder andere kulturelle Initiativen möglich ist und 2. ob sich im zweiten Brückenbogen ergänzend eine gastronomische Nutzung einrichten ließe. Begründung: Der Kunstverein Familie Montez e.V. war in seinem bisherigen Domizil einer der wenigen interessanten Szeneorte für zeitgenössische Kunst in Frankfurt. Er ist zurzeit auf der Suche nach neuen Räumlichkeiten. Einer der beiden Vorlandbrücken am Hafenpark könnte ein geeigneter Ort für eine Nutzung durch diesen Kunstverein oder andere kulturelle Initiativen sein. Gemäß Beschluss § 2473 vom 26.09.2007 und Bericht B 915 vom 05.12.2007 und gemäß der gültigen Planung zum Rampenbauwerk soll in einem der verbliebenen Vorlandbrückenbögen eine gastronomische Nutzung möglich sein, die jedoch gemäß Anregung des Ortsbeirates 4 (OM 1556 vom 28.08.2007) mit einer kulturellen Nutzung zu verbinden ist. Der Magistrat hat dazu in seinem Bericht B 239 vom 23.04.2010 deutlich gemacht, dass Investitionsmittel für die Umsetzung einer konkreten kulturellen und gastronomischen Nutzung weder aus dem Verkehrsinvestitionshaushalt noch aus dem Kulturinvestitionshaushalt zur Verfügung gestellt werden können. Dies gilt ebenso für jährliche Folgekosten sowie den Betrieb und die Unterhaltung. Das heißt dem zukünftigen Nutzer werden die Bögen im Rohbau übergeben und er muss selbst den weiteren Ausbau tragen.

Inhalt

Antrag vom 20.06.2012, NR 332

Betreff: Kulturelle Nutzung eines Vorlandbrückenbogens am Hafenpark Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 23.11.2012 Der Magistrat möge unter Bezugnahme auf seinen Bericht 239/10 prüfen und berichten,

  1. inwieweit eine kulturelle Nutzung einer der Vorlandbrückenbögen durch den Kunstverein Familie Montez e.V. oder andere kulturelle Initiativen möglich ist und

  2. ob sich im zweiten Brückenbogen ergänzend eine gastronomische Nutzung einrichten ließe. Begründung: Der Kunstverein Familie Montez e.V. war in seinem bisherigen Domizil einer der wenigen interessanten Szeneorte für zeitgenössische Kunst in Frankfurt. Er ist zurzeit auf der Suche nach neuen Räumlichkeiten. Einer der beiden Vorlandbrücken am Hafenpark könnte ein geeigneter Ort für eine Nutzung durch diesen Kunstverein oder andere kulturelle Initiativen sein. Gemäß Beschluss § 2473 vom 26.09.2007 und Bericht B 915 vom 05.12.2007 und gemäß der gültigen Planung zum Rampenbauwerk soll in einem der verbliebenen Vorlandbrückenbögen eine gastronomische Nutzung möglich sein, die jedoch gemäß Anregung des Ortsbeirates 4 (OM 1556 vom 28.08.2007) mit einer kulturellen Nutzung zu verbinden ist. Der Magistrat hat dazu in seinem Bericht B 239 vom 23.04.2010 deutlich gemacht, dass Investitionsmittel für die Umsetzung einer konkreten kulturellen und gastronomischen Nutzung weder aus dem Verkehrsinvestitionshaushalt noch aus dem Kulturinvestitionshaushalt zur Verfügung gestellt werden können. Dies gilt ebenso für jährliche Folgekosten sowie den Betrieb und die Unterhaltung. Das heißt dem zukünftigen Nutzer werden die Bögen im Rohbau übergeben und er muss selbst den weiteren Ausbau tragen.

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