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Vorlandbrückenbögen der denkmalgeschützten Honsellbrücke auch nach dem Brückenumbau kulturell nutzen!

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 23.04.2010, B 239

Betreff: Vorlandbrückenbögen der denkmalgeschützten Honsellbrücke auch nach dem Brückenumbau kulturell nutzen! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2007, § 2473 - NR 531 SPD, B 894/09 - Zu den angesprochenen Fragen kann der Magistrat abschließend Folgendes berichten: Die Nutzung der Bögen soll an einen privaten Betreiber übergeben werden, der Magistrat wird sich bemühen die Vermarktung der Bögen bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme abzuschließen. Im Rahmen der Baumaßnahme für die Vorlandbrücke Honsellstraße werden die verbleibenden Bögen im Rohbau hergestellt. Die bauliche Umsetzung und der Betrieb eines konkreten Nutzungskonzeptes werden vom Magistrat begrüßt und unterstützt und müssen dann von dem privaten Investor realisiert werden. Die Investitionsmittel für die Umsetzung einer konkreten Nutzung können weder aus dem Verkehrsinvestitionshaushalt noch aus dem Kulturinvestitionshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt ebenso für jährliche Folgekosten sowie den Betrieb und die Unterhaltung.