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Vorlandbrückenbögen der denkmalgeschützten Honsellbrücke auch nach dem Brückenumbau kulturell nutzen!

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.04.2010, B 239 Betreff: Vorlandbrückenbögen der denkmalgeschützten Honsellbrücke auch nach dem Brückenumbau kulturell nutzen! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2007, § 2473 - NR 531 SPD, B 894/09 - Zu den angesprochenen Fragen kann der Magistrat abschließend Folgendes berichten: Die Nutzung der Bögen soll an einen privaten Betreiber übergeben werden, der Magistrat wird sich bemühen die Vermarktung der Bögen bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme abzuschließen. Im Rahmen der Baumaßnahme für die Vorlandbrücke Honsellstraße werden die verbleibenden Bögen im Rohbau hergestellt. Die bauliche Umsetzung und der Betrieb eines konkreten Nutzungskonzeptes werden vom Magistrat begrüßt und unterstützt und müssen dann von dem privaten Investor realisiert werden. Die Investitionsmittel für die Umsetzung einer konkreten Nutzung können weder aus dem Verkehrsinvestitionshaushalt noch aus dem Kulturinvestitionshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt ebenso für jährliche Folgekosten sowie den Betrieb und die Unterhaltung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.07.2007, NR 531 Bericht des Magistrats vom 30.10.2009, B 894 Bericht des Magistrats vom 16.12.2013, B 583 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Kultur- und Freizeitausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 28.04.2010 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 15.06.2010, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Zurückweisung) 43. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 19.08.2010, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 239 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.08.2010, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 239 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 44. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 16.09.2010, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage B 239 dient mit der Maßgabe zur Kenntnis, dass der Magistrat unaufgefordert berichtet, sobald ein Betreiber gefunden ist. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) sowie FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis) 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.09.2010, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage B 239 dient mit der Maßgabe zur Kenntnis, dass der Magistrat unaufgefordert berichtet, sobald ein Betreiber gefunden ist. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen LINKE. (= Zurückweisung) sowie FDP und FAG (= Kenntnis ohne Zusatz); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Kenntnis) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.09.2010, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage B 239 dient mit der Maßgabe zur Kenntnis, dass der Magistrat unaufgefordert berichtet, sobald ein Betreiber gefunden ist. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) sowie FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis) ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.09.2010, TO II, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 239 dient mit der Maßgabe zur Kenntnis, dass der Magistrat unaufgefordert berichtet, sobald ein Betreiber gefunden ist. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) sowie FREIE WÄHLER und Stv. Holtz (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 8829, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.09.2010 Aktenzeichen: 66 6