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Standortsuche für Europäische Schule

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Suche nach einem Standort für die Europäische Schule hatte sich zuletzt auf zwei Grundstücke konzentriert. Neben dem bereits bekannten Grundstück des Allgemeinen Almosenkasten am Kaiserlei hat inzwischen der Magistrat dem Bund den Festplatz an der Eissporthalle als Standort vorgeschlagen. In den vergangenen Jahren hat der Magistrat eine Fülle von Standorten sowohl im Bestand als auch auf zu entwickelnden Flächen untersucht. Dazu gehörte auch eine Weiterentwicklung der Schule am bestehenden Standort, die u.a. aufgrund nicht ausreichender Flächen verworfen werden musste. Die Grundstückssuche im Stadtgebiet von Frankfurt gestaltete sich insgesamt aufgrund von planungs- und naturschutzrechtlichen Vorgaben, dem Siedlungsbeschränkungsgebiet (Lärmschutz), der Verkehrserschließung etc. anspruchsvoll, zumal auf der Grundlage des definierten Flächenprogramms der Schule vom Bund ca. 6 ha Grundstücksgröße für notwendig erachtet wurden. Die Sportanlage Mainwasen wird vom Magistrat nicht mehr in Erwägung gezogen. Die Standortpräferenz der Europäischen Zentralbank (EZB), der Europäischen Schule Frankfurt (ESF), des Landes, des Bundes und der Stadt Frankfurt ist mit der im November 2022 unterzeichneten Projektvereinbarung auf den Festplatz am Ratsweg gerichtet. Der bisherige Standort, der zum Großteil auf dem Grundstück der Regionaltangente West liegt, hat nach Vorstellungen verschiedener Studien im Ortsbeirat (OBR) kein Erweiterungspotential. Die Verkehrsbelastung im Praunheimer Weg ist schon jetzt mit dem Verkehrsaufkommen zu hoch und wird sowohl vom OBR, als auch von beiden Schulen abgelehnt; in der Zwischenzeit ist die Ernst-Reuter-Schule unter Denkmalschutz gestellt worden, so dass auch dort keine höhere Ausnutzung des Grundstücks und eine Verdichtung der Baumassen bzw. Abriss einzelner Gebäudeteile mehr möglich ist. Eine Bürgerbeteiligung war bei der Standortsuche selbst nicht vorgesehen. Sofern die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat mit der vertieften Planung für einen Standort beauftragt, findet dazu eine Bürgerbeteiligung statt. Die Kosten für den Neubau der ESF werden gemäß den bestehenden Vereinbarungen durch den Bund, das Land Hessen und die EZB finanziert. Die Stadt Frankfurt stellt ein entsprechendes Grundstück zur Verfügung. Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine Terminaussage über den zeitlichen Planungshorizont nicht möglich. Für die erforderliche planungsrechtliche Sicherung des Standorts werden die entsprechenden Vorlagen gemäß Projektfortschritt vom Magistrat den Stadtverordneten vorgelegt. Eine genaue Terminaussage ist hierzu zum jetzigen Projektstand noch nicht möglich. Der Magistrat wird aber den Stadtverordneten zu den Ergebnissen der laufenden Prüfungen gemäß der Projektvereinbarung so bald wie möglich berichten.

Beratungsverlauf 6 Sitzungen

Sitzung 26
OBR 8
TO I, TOP 48
Angenommen
Die Vorlage B 55 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 27
OBR 4
TO II, TOP 21
Angenommen
Die Vorlage B 55 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke FDP VOLT Dffm Und Fraktionslos
Ablehnung:
CDU ÖkoLinX-ARL
Sitzung 26
OBR 7
TO II, TOP 13
Angenommen
Die Vorlage B 55 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 27
OBR 5
TO I, TOP 51
Angenommen
Die Vorlage B 55 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 26
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 17
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 55 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 26
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 23
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 55 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF BFF-BIG Gartenpartei