Dringender Umrüstungsbedarf bei der Gasbeleuchtung
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Bericht des Magistrats vom 22.08.2008, B 521
Betreff: Dringender Umrüstungsbedarf bei der Gasbeleuchtung Vorgang: A 518 FDP Zu Frage 1 Mit der Umrüstung ist bereits in 2007 kostengünstig im Rahmen laufender Straßenbaumaßnahmen begonnen worden. Bis Ende 2008 werden bei Realisierung aller derzeit geplanten Maßnahmen 217 Gasleuchten umgerüstet sein. Ab 2009 ist die Umrüstung von jährlich bis zu 500 Gasleuchten geplant, die, soweit möglich, ebenfalls aus Kostengründen im Zuge von Straßenbaumaßnahmen erfolgen soll. Entsprechende Mittel in Höhe von jährlich 2 Mio. Euro werden in der Investitionsplanung dafür vorgesehen. Zu Frage 2 Die Stadt Frankfurt am Main finanziert direkt die Umrüstung und ist insoweit als Auftraggeber für die Maßnahme verantwortlich. Zu Frage 3 Das Investitionsvolumen ist mit 20 Mio. Euro kalkuliert. Das Einsparvolumen bei den laufenden Betriebs- und Energiekosten beträgt bei voller Umsetzung nach Angabe der Mainova AG ca. 1,7 Mio. Euro jährlich. Zu Frage 4 Die Kosten trägt letztlich in jedem Fall die Stadt Frankfurt am Main. Entweder durch direkte Investition, wie jetzt vorgesehen oder indirekt verteilt auf die Nutzungsdauer der Investitionsmaßnahmen. Zu Frage 5 Die jährlich anfallenden Betriebskosten für die Gasbeleuchtung belaufen sich auf 2,7 Mio. Euro. Davon entfallen ca. 80% auf den Gasverbrauch. Zu Frage 6 Bei Einsatz einer gleichen Anzahl elektrischer Leuchten lägen die Betriebskosten bei ca. 1,0 Mio. Euro. Zu Frage 7 Die alten Gasleuchten entsprechen dem Stand der Technik in den 60er Jahren. Auf Grund des hohen Energieverbrauchs ist eine zügige Umrüstung gleichermaßen aus finanziellen wie aus Umweltgründen sinnvoll. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Gasleuchten in ca. 500 Straßen der Stadt verteilt stehen und die zahlreichen Einzelbaumaßnahmen zu einem erheblichen Planungs-, Koordinierungs- und Arbeitsaufwand führen werden. Eine ordnungsgemäße Abwicklung, ohne große Verkehrsbehinderungen, ist nur über einen längeren Zeitraum verteilt möglich. Das zur Realisierung der zukünftigen Einsparung notwendige Investitionsvolumen kann ebenfalls nur in den vorgesehenen Teilbeiträgen budgetiert werden.