Gaslaternen im Ortsbezirk 9
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Bericht des Magistrats vom 18.12.2009, B 1052
Betreff: Gaslaternen im Ortsbezirk 9 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2008, § 4861 - OA 760 OBR 9 - zu a. Mit Stadtverordnetenbeschluss § 6091 vom 04.06.2009 wurde festgelegt, die Gaslaternen im Dichterviertel für drei Jahre zu erhalten und in der Zwischenzeit zu prüfen, wie eine Umrüstung auf strombetriebene Leuchten bei deutlicher Senkung der Energie- und Betriebskosten, unter weitestgehender Beibehaltung der Gaslaternen typischen Lichtfarbe und der historischen Laternenmasten möglich ist. Nach dem Votum der Stadtverordnetenversammlung schließt das dreijährige Moratorium alle städtischen Gaslaternen ein, soweit diese gestalterischer Bestandteil des städtischen Gesamteindrucks sind. Eine Festlegung in Bezug auf den Umbau der Gasbeleuchtung wird nicht vor Ablauf des Moratoriums zu treffen sein. zu b. Aufgrund der immensen Unterschiede zwischen der technologiebedingten Lichtausbeute von Gasbeleuchtung und elektrischer Beleuchtung existieren nach heutigen Erkenntnissen keine energiesparenden und wirtschaftlich vergleichbaren auf Gas basierenden Leuchtentechnologien. zu c. Nach fachlichem Urteil des zuständigen Landesamtes für Denkmalpflege ist eine Aufnahme von Gaslaternen als technische Denkmäler nicht vorgesehen. Gaslaternen, die sich in denkmalgeschützten Gesamtanlagen befinden, unterliegen als deren Bestandteil grundsätzlich den Bestimmungen des Denkmalschutzes.