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Brachliegende Flächen auf Frankfurter Friedhöfen

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Bedarf an Bestattungsfläche ist seit einigen Jahren rückläufig. Damit fallen auf den Friedhöfen mehr Bereiche an, die von der Friedhofsverwaltung gepflegt werden. Im Hinblick auf diese Entwicklung sieht die Friedhofsplanung vor, sich tendenziell aus den Randbereichen der Friedhöfe zurückzuziehen und die Grabflächen auf die Kernbereiche zu konzentrieren. Dadurch entstehen größere zusammenhängende Freiflächen (Überhangflächen), die effektiv und kostengünstig bewirtschaftet werden können. Aufgrund laufender Nutzungsrechte an bestehenden Grabstätten handelt es sich um einen langfristigen Prozess, zumal die Nutzungsrechte an Wahlgräbern immer wieder verlängert werden können. Selbst wenn größere Bereiche auf einem Friedhofsgelände nicht mehr für Bestattungen genutzt werden, handelt es sich um Friedhofsflächen, deren Unterhalt grundsätzlich über den Friedhofsetat finanziert wird. Unter anderem als Ausgleich für diese Sachlage wird der grünpolitische Wert eingerechnet, der die Friedhofsgebühren dementsprechend reduziert. Der Magistrat erachtet es als sinnvoll, bestehende Friedhöfe grundsätzlich zu erhalten und nicht als Grünflächen auszuweisen, um bei entsprechender Entwicklung der Einwohnerzahl von Frankfurt entsprechend reagieren und weitere Bestattungsflächen anbieten zu können. Ferner werden durch die zunehmende Anzahl muslimischer Bestattungen vermehrt zusammenhängende Bereiche gesucht, in denen möglichst noch keine Bestattungen durchgeführt wurden. Friedhofserweiterungsflächen, also Areale außerhalb der bestehenden Friedhöfe, die als solche bereits gewidmet sind und bei Bedarf ohne Weiteres in den Friedhof integriert werden können (beispielsweise am Parkfriedhof Heiligenstock), werden aktuell anderweitig bewirtschaftet, zum Beispiel verpachtet, und verursachen keine Kosten für die Friedhofsgebührenzahler:innen. Insofern wird hier kein Handlungsbedarf gesehen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 35
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
TO I, TOP 19
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 128 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP BFF-BIG AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ELF Stadtv. Bäppler-Wolf

Verknüpfte Vorlagen