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Brachliegende Flächen auf Frankfurter Friedhöfen

Vorlagentyp: B

Bericht

Im Hinblick auf den zurückgehenden Flächenbedarf für Bestattungen wurde bereits im Rahmen des Projektes Friedhof 2020 vor mehreren Jahren begonnen, Bestattungen in Kernbereichen der Friedhöfe zu konzentrieren und dadurch langfristig zusammenhängende Bereiche - vorzugsweise in Randgebieten der Friedhöfe - zu entwickeln, die ggf. für neue Bestattungsarten bzw. eine ökologische Nutzung zur Verfügung stehen. Bis auf Weiteres werden diese Flächen als Wiesenflächen angelegt und zum Teil als Standorte für Bienenvölker genutzt. Rückentwickelte Friedhofsflächen sollen in erster Linie ökologischen Zwecken dienen (Entwicklungsräume für Flora und Fauna). Sie werden von den Friedhofsbesucher:innen als weitgehend naturbelassene Grünflächen geschätzt und akzeptiert. Eine weitere Umgestaltung dieser Areale ist derzeit nicht geplant. In Einzelfällen befinden sich dort noch Wahlgrabstätten, deren Nutzungsrechte immer wieder verlängert werden können. Es wird derzeit kein Bedarf gesehen, diese Bereiche für alternative Bestattungsformen zu nutzen. Denn auf den weiterhin genutzten Bestattungsflächen stehen verschiedene Angebote zur Verfügung, die beispielsweise auf Wunsch speziellen Religions- oder Kulturkreisen vorbehalten werden. Sofern Träger z. B. Kirchengemeinden oder die Genossenschaft der Friedhofsgärtner an die Abteilung für Friedhofsangelegenheiten herantreten, um dort Gemeinschaftsgrabstätten zu errichten, werden die Flächen entsprechend vergeben. Zuletzt wurde auf dem Hauptfriedhof im Gewann N in einem ursprünglich brachliegenden Bereich ein muslimisches Grabfeld angelegt. Mit der Fläche Ecke Gießener Straße/Marbachweg, Flurstücke 16 bis 20 sind vermutlich die Gewanne XVI bis XX gemeint. In diesem Bereich wurde der Wildbienengarten angelegt. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass in diesem Teil des Friedhofs keine neuen Wahlgräber mehr vergeben werden. An bereits bestehenden Wahlgrabstätten dürfen aber die Nutzungsrechte noch verlängert werden. Darüber hinaus werden Reihengrabstätten angelegt. Da diese nach 20 Jahren abgeräumt werden, bietet sich absehbar die Möglichkeit, den ganzen oberen Friedhofsteil langfristig zurück zu entwickeln. Mit der Fläche Rat-Beil-Straße/Friedberger Landstraße ist vermutlich das Gewann N gemeint. Dieser Bereich steht seit Oktober 2023 für muslimische Bestattungen zur Verfügung. Es handelt sich also nicht mehr um eine ungenutzte Fläche. Wie oben erwähnt, dienen die Flächen, die nicht für Bestattungen reserviert sind, mit ihrer ökologischen Funktion jetzt schon der Erholung der Friedhofsbesucher:innen. Eine darüberhinausgehende Nutzung als Freizeitanlagen o. ä. ist momentan nicht geplant. Viele Bürger:innen nehmen den Friedhof immer noch in erster Linie als Bestattungsort wahr. Auch wenn sich die Einstellung der Menschen zum Friedhof allmählich ändert, wird derzeit keine breite Unterstützung für eine intensivere Nutzung als Naherholungsfläche gesehen. Sollten Friedhofsflächen zu anderen als Bestattungszwecken genutzt werden, müssten zunächst im Vorfeld baurechtliche und finanzielle Fragen, insbesondere in Hinblick auf die Unterhaltung, geklärt werden. Bei Entscheidungen über alternative Nutzungen ist zudem zu bedenken, dass die weitere dynamische Entwicklung Frankfurts dazu führen könnte, dass für eine stetig zunehmende Einwohnerzahl langfristig wieder mehr Bestattungsfläche auf den Friedhöfen, insbesondere dem Hauptfriedhof, benötigt wird.

Beratungsverlauf 17 Sitzungen

Sitzung 31
OBR 15
TO I, TOP 18
Angenommen
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 12
TO I, TOP 22
Angenommen
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung 32
OBR 11
TO II, TOP 4
Angenommen
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Linke FDP
Ablehnung:
Grüne
Sitzung 32
OBR 14
TO I, TOP 15
Angenommen
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 4
TO II, TOP 16
Angenommen
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 1
TO I, TOP 62
Angenommen
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 6
TO I, TOP 34
Angenommen
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 7
TO II, TOP 3
Angenommen
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 8
TO I, TOP 31
Angenommen
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 9
TO II, TOP 9
Angenommen
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 33
OBR 2
TO II, TOP 21
Angenommen
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 16
TO I, TOP 14
Angenommen
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 10
TO II, TOP 38
Angenommen
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 13
TO I, TOP 17
Angenommen
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 3
TO I, TOP 29
Angenommen
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 5
TO I, TOP 54
Angenommen
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 15
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 241 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke AFD ÖkoLinX-ELF FRAKTION BFF-BIG Gartenpartei