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Investitionsprogramm .Schöneres Frankfurt.

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.11.2011, B 478 Betreff: Investitionsprogramm "Schöneres Frankfurt" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.08.2011, § 494 - OA 1150/10 und OA 1272/11 OBR 8, B 752/10 - Eine provisorische Erneuerung der Straße Alt Niederursel im Bereich zwischen den Hausnummern 22 und 44 ist aus technischen Gründen nicht sinnvoll, da der schlechte Zustand des Unterbaus (tlw. Pflaster) das bloße Abfräsen und Auftragen einer dauerhaften neuen Deckschicht nicht zulässt. Zudem wäre aufgrund der bereits niedrigen Gehweghöhen eine geregelte Entwässerung nicht mehr gegeben. Es ist daher ausschließlich eine grundhafte Erneuerung von Fahrbahn und Gehwegen angezeigt, die zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des Investitionsprogramms "Schöneres Frankfurt" umgesetzt werden kann. Die Verkehrssicherheit des genannten Bereichs wäre bis dahin voraussichtlich gegeben, so dass die vom Ortsbeirat angeregte Inanspruchnahme von zusätzlichen Haushaltsmitteln vermieden werden kann. Die bauliche Maßnahme zur Umgestaltung der öffentlichen Flächen des Ortskerns Niederursel ist nicht Teil der Prioritätenliste, die seitens der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2011 mit § 9523 beschlossen wurde. Das Projekt ist daher frühestens ab dem Jahr 2015 aus Mitteln des Programms "Schöneres Frankfurt" zu finanzieren. Derzeit sind noch keine Haushaltsmittel eingestellt. Der Magistrat sieht sich aktuell nicht in der Lage, Vorwegmaßnahmen zu betreiben. Des Weiteren befindet sich zurzeit die Aufstellung eines Rahmenplans für den alten Ortskern von Niederursel in der Vorbereitung. Inhalte des Rahmenplans sollen neben der Bau-, Nutzungs- und Freiraumstruktur auch die Erschließungsstruktur sein. Nach der inhaltlichen Vorbereitung wird der Magistrat die Niederurseler Bevölkerung, den Ortsbeirat und die vor Ort tätigen Personen aktiv mit in die Planungen einbeziehen, u. a. auch hinsichtlich der Gestaltung des öffentlichen Raums (s. Bericht des Magistrats vom 08.04.2011, B 197). Vor diesem Hintergrund ist die im Bericht des Magistrats vom 03.12.2010, B 752, vorgeschlagene Ortsbegehung hinsichtlich der Thematik "Straßenzustand" derzeit nicht erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.06.2010, OA 1150 Bericht des Magistrats vom 03.12.2010, B 752 Anregung vom 20.01.2011, OA 1272 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 23.11.2011 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung der KAV am 16.01.2012, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 478 dient zur Kenntnis. 7. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2012, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 478 wird zurückgewiesen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 478 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE. (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 1216, 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.02.2012 Aktenzeichen: 60 10