Investitionsprogramm .Schöneres Frankfurt.
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 18.11.2011, B
478 Betreff:
Investitionsprogramm
"Schöneres Frankfurt" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.08.2011, § 494 - OA 1150/10 und OA 1272/11 OBR 8, B
752/10 - Eine provisorische Erneuerung der Straße
Alt Niederursel im Bereich zwischen den Hausnummern 22 und 44 ist aus
technischen Gründen nicht sinnvoll, da der schlechte Zustand des Unterbaus
(tlw. Pflaster) das bloße Abfräsen und Auftragen einer dauerhaften neuen
Deckschicht nicht zulässt. Zudem wäre aufgrund der bereits niedrigen
Gehweghöhen eine geregelte Entwässerung nicht mehr gegeben. Es ist daher
ausschließlich eine grundhafte Erneuerung von Fahrbahn und Gehwegen angezeigt,
die zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des Investitionsprogramms "Schöneres
Frankfurt" umgesetzt werden kann. Die Verkehrssicherheit des genannten Bereichs
wäre bis dahin voraussichtlich gegeben, so dass die vom Ortsbeirat angeregte
Inanspruchnahme von zusätzlichen Haushaltsmitteln vermieden werden kann.
Die bauliche Maßnahme zur
Umgestaltung der öffentlichen Flächen des Ortskerns Niederursel ist nicht Teil
der Prioritätenliste, die seitens der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2011
mit § 9523 beschlossen wurde. Das Projekt ist daher
frühestens ab dem Jahr 2015 aus Mitteln des Programms "Schöneres Frankfurt"
zu finanzieren. Derzeit sind noch keine Haushaltsmittel eingestellt. Der
Magistrat sieht sich aktuell nicht in der Lage, Vorwegmaßnahmen zu
betreiben. Des Weiteren befindet sich zurzeit
die Aufstellung eines Rahmenplans für den alten Ortskern von Niederursel in der
Vorbereitung. Inhalte des Rahmenplans sollen neben der Bau-, Nutzungs- und
Freiraumstruktur auch die Erschließungsstruktur sein. Nach der inhaltlichen Vorbereitung wird der
Magistrat die Niederurseler Bevölkerung, den Ortsbeirat und die vor Ort tätigen
Personen aktiv mit in die Planungen einbeziehen, u. a. auch hinsichtlich der
Gestaltung des öffentlichen Raums (s. Bericht des Magistrats vom 08.04.2011, B
197). Vor diesem Hintergrund ist die im
Bericht des Magistrats vom 03.12.2010, B 752, vorgeschlagene Ortsbegehung
hinsichtlich der Thematik "Straßenzustand" derzeit nicht erforderlich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
17.06.2010, OA 1150
Bericht des
Magistrats vom 03.12.2010, B 752
Anregung vom
20.01.2011, OA 1272
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 23.11.2011 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung
der KAV am 16.01.2012, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 478
dient zur Kenntnis. 7. Sitzung des OBR 8
am 26.01.2012, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 478
wird zurückgewiesen.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 7. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2012, TO I, TOP
26 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 478
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen
LINKE. (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 1216, 7. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.02.2012 Aktenzeichen: 60 10