Bezahlbaren Wohnraum erhalten - Kein Abriss von Wohnhochhäusern im Mainfeld
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 04.10.2013, B
476 Betreff:
Bezahlbaren Wohnraum
erhalten - Kein Abriss von Wohnhochhäusern im Mainfeld Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.07.2013, § 3356 Ziffer
II., Pkt. 1. - NR 647/13 SPD
- Der Magistrat hat dem
Untersuchungsauftrag Folge geleistet und konzeptionelle Überlegung für die
Verbesserung der stadträumlichen Situation und die Weiterentwicklung der
Siedlung im Mainfeld in städtebaulichen Varianten angestellt. Dabei wurden
Planungsvarianten entwickelt, die ein oder zwei Wohngebäude für einen Abbruch
vorsehen, gleichzeitig aber auch bauliche Kompensationsvorschläge unterbreiten,
die eine Verdrängung der heute dort wohnenden Bevölkerung ausschließen. Mit
diesen Vorschlägen bewegt sich der Magistrat innerhalb des mit Beschluss vom
12.11.2009 (§ 7097) gesetzten Rahmens. Der Magistrat hat die Planungsvarianten im Rahmen
der Mainfeldgespräche im Mai und Juni 2013 vor Ort zur Diskussion gestellt. Der
Magistrat hat dabei stets klar gestellt, dass bevor ein Rückbau von
Wohngebäuden stattfinden würde, selbstverständlich vorher gleichwertiger
Ersatzwohnraum im Mainfeld zu schaffen wäre. Auf Grundlage der Beratungen mit den Bürgern in den
Mainfeldgesprächen hat der Magistrat seine städtebaulichen Untersuchungen
vorangetrieben und bereitet derzeit eine grundsätzliche Beschlussvorlage für
die künftige Entwicklung des Bereichs Mainfeld vor. Auch wenn - wie dargestellt - vorhandene Wohnungen
mit sozialen Belegungsbindungen durch geförderten Wohnungsneubau ersetzt werden
könnten, ohne dass die vorhandenen Mieter wesentliche Mietpreissteigerungen
erreichen würden, nimmt der Magistrat Abstand von den Vorschlägen, ein oder
zwei Wohnhochhäuser westlich der Kniebisstraße und westlich der Straße Im
Mainfeld aufzugeben. Aufgabe und Ersatz der Seniorenwohnanlage dagegen sollten
nach Auffassung des Magistrats weiterverfolgt werden. Ob und - falls ja - in
welchem Umfang im Rahmen einer angedachten ergänzenden Wohnbebauung auch
Wohnraum für Studenten vorgesehen werden kann und soll, muss zunächst noch
offen bleiben - wird aber mit der o. g. Grundsatzvorlage beantwortet
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
24.06.2013, NR 647
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 09.10.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung
der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Beratung der
Vorlage B 476 wird zurückgestellt. 25. Sitzung des OBR 5
am 01.11.2013, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 476
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 18. Sitzung der KAV am 25.11.2013, TO
II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 476
dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 25. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2013, TO I, TOP
39 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 476
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., Piraten und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Zurückweisung)
FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 3935, 25. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 02.12.2013 Aktenzeichen: 61 0