Bezahlbaren Wohnraum erhalten - Kein Abriss von Wohnhochhäusern im Mainfeld
Vorlagentyp: B
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 04.10.2013, B 476
Betreff: Bezahlbaren Wohnraum erhalten - Kein Abriss von Wohnhochhäusern im Mainfeld Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.07.2013, § 3356 Ziffer II., Pkt.
- - NR 647/13 SPD - Der Magistrat hat dem Untersuchungsauftrag Folge geleistet und konzeptionelle Überlegung für die Verbesserung der stadträumlichen Situation und die Weiterentwicklung der Siedlung im Mainfeld in städtebaulichen Varianten angestellt. Dabei wurden Planungsvarianten entwickelt, die ein oder zwei Wohngebäude für einen Abbruch vorsehen, gleichzeitig aber auch bauliche Kompensationsvorschläge unterbreiten, die eine Verdrängung der heute dort wohnenden Bevölkerung ausschließen. Mit diesen Vorschlägen bewegt sich der Magistrat innerhalb des mit Beschluss vom 12.11.2009 (§ 7097) gesetzten Rahmens. Der Magistrat hat die Planungsvarianten im Rahmen der Mainfeldgespräche im Mai und Juni 2013 vor Ort zur Diskussion gestellt. Der Magistrat hat dabei stets klar gestellt, dass bevor ein Rückbau von Wohngebäuden stattfinden würde, selbstverständlich vorher gleichwertiger Ersatzwohnraum im Mainfeld zu schaffen wäre. Auf Grundlage der Beratungen mit den Bürgern in den Mainfeldgesprächen hat der Magistrat seine städtebaulichen Untersuchungen vorangetrieben und bereitet derzeit eine grundsätzliche Beschlussvorlage für die künftige Entwicklung des Bereichs Mainfeld vor. Auch wenn - wie dargestellt - vorhandene Wohnungen mit sozialen Belegungsbindungen durch geförderten Wohnungsneubau ersetzt werden könnten, ohne dass die vorhandenen Mieter wesentliche Mietpreissteigerungen erreichen würden, nimmt der Magistrat Abstand von den Vorschlägen, ein oder zwei Wohnhochhäuser westlich der Kniebisstraße und westlich der Straße Im Mainfeld aufzugeben. Aufgabe und Ersatz der Seniorenwohnanlage dagegen sollten nach Auffassung des Magistrats weiterverfolgt werden. Ob und - falls ja - in welchem Umfang im Rahmen einer angedachten ergänzenden Wohnbebauung auch Wohnraum für Studenten vorgesehen werden kann und soll, muss zunächst noch offen bleiben - wird aber mit der o. g. Grundsatzvorlage beantwortet werden.