Industriestraßenprogramm voranbringen
Bericht
Grundsätzlich begrüßt der Magistrat eine Aufstockung der Investitionsmittel zur Sanierung der Industriestraßen. Vordringlich - und für eine Verfahrensbeschleunigung maßgeblicher - ist jedoch eine Erhöhung der personellen Kapazitäten im Bereich Planung/Straßenentwurf. Diese Erhöhung wurde für das Industriestraßenprogramm mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022, § 1832, Anlage 14, zur Etatantrag E 38/2022 derart bewilligt, dass für die Jahre 2022 bis 2025 je 260.000 Euro für eine Projektstelle für vier Jahre im Rahmen des vorhandenen Personalbudgets bereitgestellt werden. Die ämterübergreifenden Vorabstimmungen zur Ausschreibung der Stelle laufen derzeit. Hinsichtlich der Begrünung und der geltenden Standards für den Rad- und Fußverkehr sind in den Industriestraßen die besonderen Flächenansprüche des fließenden und ruhenden Schwerverkehrs zu berücksichtigen. Es müssen also innerhalb der jeweils verfügbaren Querschnittsbreiten und der örtlichen Nutzungsansprüche ausgewogene, verkehrssichere und regelwerkskonforme Lösungen entwickelt werden. Dabei können Abweichungen von den im Beschluss § 4424/2019 formulierten Vorgaben zur Breite und Führungsform des Radverkehrs erforderlich werden. Die Barrierefreiheit für sehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen wird in allen Industriestraßenplanungen berücksichtigt und umgesetzt.