Bauplanung im Frankfurter Norden
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B
449 Betreff:
Bauplanung im Frankfurter Norden Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.09.2015, §
6255 - OA 655/15 OBR 15 -
Der Magistrat verfolgt parallel
mehrere Strategien, um in der Stadt Frankfurt Wohnraum zu schaffen. Dazu gehört
die Verdichtung in bereits vorhandenen Siedlungsbereichen, indem Baulücken
bebaut oder Dachgeschosse ausgebaut werden. Je nach Stadtteil gibt es hier noch
mehr oder weniger große Potenziale. Ebenso wird von der Stadt Frankfurt im Rahmen der
aktuellen gesetzlichen Bestimmungen die Umwandlung von Gewerbe- in
Wohnbauflächen bereits seit langem im großen wie auch kleinen Maßstab
erfolgreich betrieben. So sind allein 978 Wohneinheiten im Jahr 2014 durch die
Umwandlung von Büro- bzw. Gewerbeeinheiten entstanden und weitere 432
Wohneinheiten konnten durch Wohnraumschutz (vor allem durch Rückführung von
Ferienwohnungen) zurückgewonnen werden. Die Grenzen liegen in der Verfügbarkeit
von Flächen und den Kosten für eine Umwandlung und den daraus resultierenden
Wohnungskosten. Eine
Umwidmung von reinen Gewerbeflächen zu Wohn- oder gemischten Bauflächen durch
Bauleitplanung kann in einigen Fällen eine Option sein, wie etwa in der
Bürostadt Niederrad. Darin liegt jedoch kein genereller Lösungsansatz, da auch
eine ausreichende Versorgung der Stadt Frankfurt mit Gewerbeflächen
gewährleistet bleiben muss. Die angeregten Änderungen der Hessischen Bauordnung,
des Baugesetzbuches oder der Baunutzungsverordnung liegen nicht im
Einflussbereich der Stadt Frankfurt, sondern könnten nur durch das Land Hessen
bzw. den Bund erfolgen. Die Umwandlung von Grün- und Freiflächen in
Wohnbauland wird vom Magistrat durch eine Reihe von Bebauungsplänen betrieben.
Dabei liegt das Hauptaugenmerk darauf, die neuen Wohngebiete als Arrondierung
bestehender Stadtteile zu entwickeln, um so an vorhandenen Infrastrukturen
anzuschließen und die Eingriffe in Natur und Umwelt möglichst gering zu
halten. Eine Steuerung des Zuzugs nach
Frankfurt bzw. in die Rhein-Main-Region durch den Verzicht auf die
Bereitstellung von neuem Wohnraum ist nicht gegeben. Im Gegenteil ließe sich so
die faktische Wohnraumnachfrage nicht drosseln und der (Preis-) Druck auf den
vorhandenen Wohnraum würde noch weiter ansteigen. Die große Nachfrage nach Wohnraum wird nicht allein
in Frankfurt bewältigt werden können, sondern kann nur in Kooperation mit den
anderen Gemeinden in der Metropolregion erfüllt werden. Ein solcher Ansatz der
regionalen Kooperation wird beispielsweise beim "Runden Tisch Wohnen" des
Regionalverbandes verfolgt. Ebenso ist die ABG mit ihrer Kompetenz in der
Wohnungsbauentwicklung auch außerhalb der Stadtgrenzen tätig, wie etwa auf der
Hafeninsel Offenbach und mildert so den Nachfragedruck auf den Frankfurter
Wohnungsmarkt. Der Magistrat plant keinen neuen Stadtteil zwischen
den Stadtteilen Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach und Harheim. Im Regionalen
Flächennutzungsplan ist für diesen Bereich keine geplante Wohnbaufläche
dargestellt. Ebenso müsste sehr aufwändig eine komplett neue Verkehrs- und
Sozialinfrastruktur aufgebaut werden. Aus diesen formalen und sachlichen
Gründen wird daher für diesen Bereich derzeit weder ein Bebauungsverfahren
durchgeführt noch vorbereitet. Zu den Fragen zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am
Eschbachtal - Harheimer Weg": Frankfurter Anpassungsstrategie an den
Klimawandel - Wie wurden die
Kriterien der angegebenen Magistratsvorlage bei der Planung des Baugebietes
berücksichtigt? Mit dem bis
zum Oktober 2015 überarbeiteten städtebaulichen Konzept haben die Fragen der
Folgen des Klimawandels Berücksichtigung gefunden. Wesentliche Aspekte sind
hierbei die Durchlüftung und der Begrünungsanteil im Baugebiet, bezogen auf
öffentliche und private Flächen. Für das Baugebiet sind im Besonderen die
Möglichkeiten der Durchlüftung aus Richtung Nordost zu beachten. Durch die
"poröse" Struktur entlang der Ortsrandstraße wird dies ermöglicht. Die
öffentlichen Grünflächen und der relativ große Anteil an privaten Freiflächen
gewährleisten eine gute Durchgrünung des Gebiets. Festsetzungen zum Erhalt und
zur Neuanpflanzung von Bäumen sichern in der Folge überschattete Bereiche.
Diese Vorgaben, sowie die projektierte oberflächennahe
Regenwasserbewirtschaftung werden dazu beitragen können, den Folgen des
Klimawandels entgegen zu wirken. - Inwieweit verträgt sich die Planung der weiteren
Baugebiete mit den Zielen der Frankfurter Anpassungsstrategie an den
Klimawandel? Die Ziele der
Anpassungsstrategie werden jeweils bei den beabsichtigten städtebaulichen
Planungen eingestellt. Die entwickelten konkreten Lösungsansätze können erst im
Rahmen der planerischen Entwicklung des jeweiligen Gebietes dargestellt werden.
Es ist davon auszugehen, dass die Themen Durchlüftung und Begrünung wesentliche
Aspekte sind. - Welche negativen Auswirkungen sind
auf Kalt- und Frischluftschneisen zu erwarten und wie kann diesen begegnet
werden? Durch die Bebauung
von Freiflächen ist häufig mit dem Verlust von Flächen für die
Kaltluftentstehung zu rechnen. Dies trifft auch für das Baugebiet "Am
Eschbachtal - Harheimer Weg" zu. Allerdings fließt diese Kaltluft in Richtung
Eschbachtal ab, so dass durch den Verlust der Kaltluftentstehung mit keinen
wesentlichen Auswirkungen auf die bestehende Ortslage von Bonames zu rechnen
ist. Die zu begrünenden Freiflächen und die Möglichkeiten der Durchlüftung im
Plangebiet werden den Eingriff ins lokale Klimageschehen abmildern. Auswirkungen auf die Bevölkerung Im überarbeiteten städtebaulichen
Konzept sind 1.580 Wohneinheiten vorgesehen, dies entspricht einer
Bevölkerungszahl von 3.950 Menschen. Der Magistrat kann sich der Darstellung, dass neue
Bewohner als Belastung eingeschätzt werden, die "verkraftet" werden müssen
nicht anschließen. Dementsprechend kann auch dem vom Ortsbeirat genannten
Maximalwert nicht gefolgt werden. Soweit die Befürchtung besteht, von den neuen
Bewohnern schlagartig "überrollt" zu werden ist dazu festzustellen, dass das
Baugebiet nicht kurzfristig en bloc, sondern in mehreren Abschnitten von Norden
nach Süden entwickelt werden wird und sich der Zuzug der neuen Bewohner
mindestens über den Zeitraum einer Dekade verteilen wird. Durch den Bevölkerungszuwachs steigt
die Möglichkeit, bestehende Defizite im Stadtteil auszugleichen, etwa im
Bereich der sozialen Infrastruktur, im Angebot an Dienstleistungen, Kultur,
Gastronomie, Freizeitangeboten oder in der Versorgung mit Ärzten. Konkret
geplant sind vier Kitas, eine Grundschule und ein Gymnasium samt Sporthalle.
Diese Einrichtungen werden auch die heutigen Bewohner und Vereine nutzen können
und gleichzeitig das Zusammenwachsen von alter und neuer Bevölkerung
fördern. Soziale Infrastruktureinrichtungen im
Kinder- und Jugendbereich Es
sind vier über das Baugebiet verteilte Kindertagesstätten vorgesehen, in denen
die notwendige Anzahl an Kindergartenplätzen und Betreuungsplätzen für unter
Dreijährige bereitgestellt werden. Mit dem Bau einer neuen Grundschule wird den
zugezogenen Kindern ein wohnortnahes Schulangebot geboten, gleichzeitig kann
die Überlastung der August-Jaspers-Schule abgefangen werden. Durch die
zusätzliche Prüfung des Standortes für das "Gymnasium Nord" im Baugebiet kann
ein Mangel in der Versorgung im Frankfurter Norden behoben werden, so dass die
Schüler im direkten und erweiterten Einzugsbereich keine langen Schulwege mehr
bewältigen müssen. Ergänzend zum Schulangebot sind auch der Bau einer
Sporthalle und die Anlage von Sportflächen geplant, wodurch sich das Sport- und
Freizeitangebot für Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene vor Ort deutlich
verbessert. Darüber hinaus werden über das Gebiet verteilt Freiflächen mit
unterschiedlichen Angeboten für alle Altersklassen angelegt werden. Spielplätze mit Schwerpunkten für die
unterschiedlichen Altersgruppen werden zusätzlich zu den Freiflächen der
Schulen über das Gebiet verteilt in den Grünflächen angelegt: nördlich der
Bahnstrecke, im Quartierspark und im Bereich der ehemaligen Lehmgrube. Dort
besteht auch die Möglichkeit des "störungsfreien" Treffens für Jugendliche,
wobei diese allerdings nicht generell als Störfaktoren an den Rand geschoben
werden sollen. Möglich ist auch die Einrichtung eines Jugendtreffs. Soziale Infrastruktureinrichtungen im Behinderten-
und Seniorenbereich Durch
Festsetzungen im Bebauungsplan kann die Realisierung sozialer
Infrastruktureinrichtungen im Behinderten- und Seniorenbereich nicht
gewährleistet werden. Diese sind jedoch in den geplanten Allgemeinen
Wohngebieten generell zulässig, so dass planungsrechtlich kein Erfordernis für
eine enger gefasste Festsetzung besteht. Dies würde auch der ebenfalls
gewünschten Flexibilität und Durchmischung widersprechen. Für die spätere
Umsetzung der angestrebten Einrichtungen und Projekte ist aufgrund des
mangelnden Grundbesitzes der Stadt Frankfurt im Baugebiet die Abstimmung mit
Eigentümern und Trägern notwendig. Einrichtungen zur Versorgung und
Freizeitgestaltung Es sind
eine ganze Reihe öffentlicher Bereiche vorgesehen, die als Treffpunkt der
Bevölkerung genutzt werden können. Zum einen sind dies die öffentlichen
Grünflächen unterschiedlicher Größe und Ausprägung, wie der Quartierspark oder
die Grünflächen in ehemalige Lehmgrube und an der Galgenstraße. Daneben ist der
Quartiersplatz ein Treffpunkt, rund um den Versorgungseinrichtungen, Läden,
Lokale, Cafés oder vermietbare Räume angesiedelt werden können. Um dies zu fördern, sollen im
Bebauungsplan für die Erdgeschosszonen publikumsintensive Nutzungen wie
Läden und Lokalen festgesetzt werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Nutzungen in
den übrigen Bereichen ausgeschlossen sind. Generell ist festzustellen, dass der Wunsch nach
umfangreichen Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen mit der Forderung
nach strikter Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten nicht in Einklang zu
bringen ist, da bei einer geringeren Einwohnerzahl für viele Einrichtungen
keine ausreichende Auslastung gegeben ist und somit oft schon deren Ansiedlung
scheitert. Öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV) und
Individualverkehr (IV) Die
bisherigen überschlägigen Betrachtungen als Maximalwertanalyse haben gezeigt,
dass die Verkehre aus 2.000 Wohneinheiten dem Nahversorger etc. sowohl im IV
als auch im ÖPNV mit ausreichender Verkehrsqualität abwickelbar sind. Die
mit den reduzierten Ansätzen zu erwartenden Verkehre werden im weiteren
Verfahren ermittelt und dargelegt. Es ist grundsätzlich möglich, die Kapazität der Linie
U2 durch die Verlängerung des Zuges (Betrieb mit 4 statt bisher 3 Wagen) zu
erhöhen. Langfristig verfolgt der Magistrat darüber hinaus das Ziel, die
"Lücke" in der U-Bahn-Verbindung über Ginnheim zum Hauptbahnhof zu
schließen. Bushaltestelle im Bereich der neuen
U-Bahn-Haltestelle Grundsätzlich ist hier ein Abwägen zwischen den
unterschiedlichen Belangen der Nutzergruppen (Fahrzeitverkürzung zur U-Bahn -
Fahrzeitverlängerung für die durchfahrenden Fahrgäste) erforderlich. Da die
Führung von Buslinien entsprechend des Bedarfes flexibler angepasst werden
kann, ist die abschließende Klärung / Bewertung der Linienverläufe zu gegebener
Zeit auf Grundlage der dann geltenden Rahmenbedingungen sinnvoll. Vor diesem
Hintergrund wird im weiteren Verfahren aber noch einmal geprüft, ob die
Festsetzung der Verkehrsflächen die Einrichtung einer entsprechenden Führung /
Haltestelle ermöglicht bzw. sich aus dieser Anforderung Anpassungsbedarf
ergibt. Neue Verkehrsbeziehungen und
-belastungen im IV Der
Magistrat geht davon aus, dass mit der Inbetriebnahme der Ortsrandstraße
Kfz-Verkehr aus der Fahrbeziehung Harheimer Weg - Homburger Landstraße (NORD)
auf die Ortsrandstraße verlagert wird. Die damit einhergehende Entlastung der
Ortsmitte Bonames wird durch Neuverkehre aus dem Baugebiet in der Fahrbeziehung
Homburger Landstraße (SÜD) aufgezehrt. Mit den Neuverkehren wird es zu einer
Verkehrszunahme auf der Berner Straße kommen, die nach überschlägiger
Betrachtung in dem System abwickelbar ist. Auf den Verbindungen in/aus Richtung
Süden (Am Burghof bzw. Alt Bonames) wird von einer Zunahme des Kfz-Verkehrs
ausgegangen. Die genauen Zahlen werden im weiteren Verfahren ermittelt und
dargelegt. Wie kann einer unverhältnismäßigen
Attraktivitätssteigerung der Verkehrsverbindung zur Autobahnanschlussstelle
Nieder-Eschbach von außerhalb entgegengewirkt werden? Die Ortsrandstraße ist in der aktuell konzipierten
Form mit dem schienengleichen Bahnübergang grundsätzlich geeignet, die
Doppelfunktion der äußeren Erschließung des neuen Baugebietes und der
Entlastung der Ortslage Bonames zu übernehmen, ohne für überörtliche Verkehre
zu den Autobahnen eine übermäßige Attraktivität zu entwickeln. Wie kann der steigenden Verkehrsbelastung in der
Berner Straße begegnet werden? In der Planung der Ortsrandstraße ist die Umwandlung
der signalgeregelten Kreuzung zu einem Kreisverkehrsplatz vorgesehen. Nach der
überschlägigen Betrachtung des Verkehrs sind darüber hinaus weitere Maßnahmen
nicht erforderlich. Plangleicher Übergang der U-Bahn-Strecke In der zwischen den Fachämtern der
Stadt Frankfurt abgestimmten Planung der Ortsrandstraße ist der plangleiche
Bahnübergang enthalten. Fahrradrouten In der zwischen den Fachämtern der Stadt Frankfurt
abgestimmten Planung der Ortsrandstraße sind beidseitig Radfahrstreifen
vorgesehen. Darüber hinaus ist die gleisparallele Verbindung (Bonames -
Nieder-Eschbach) für den Fuß- und Radverkehr im Wegesystem des Baugebietes
vorgesehen. Die innere Erschließung ist als Tempo-30-Zone konzipiert, so dass
fahrbahnbegleitend keine separaten Radverkehrsanlagen erforderlich sind.
Grundsätzlich ist aber eine Vernetzung der Fuß- und Radverkehrsverbindungen
abseits der Kfz-Verbindungen bereits Bestandteil des Konzeptes. Die Schaffung
weiterer Verbindung außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist
systembedingt nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Innere Erschließung Die Erschließung des Baugebietes erfolgt über die
Ortsrandstraße. Es wird je einen Anschluss nördlich und südlich des
Bahnüberganges geben sowie einen an den Harheimer Weg. Dieser wird einen neuen
Verlauf erhalten und "abgeknickt" über einen Kreisverkehr an die Ortsrandstraße
angebunden, so dass keine Attraktivität für Schleichverkehre in Richtung
Nordosten gegeben ist. Die
Fahrbeziehungen in Richtung Süden über den Harheimer Weg bleiben weiter
bestehen und ließen sich auch durch eine Führung des Verkehrs über den
Anschluss südlich der Bahnstrecke durch das Baugebiet hindurch nicht
unterdrücken oder verlagern, so dass der Magistrat diesen Vorschlag des
Ortsbeirates nicht weiter verfolgen wird. Bezüglich Grünflächen- und Freiraumgestaltung:
- Welche Grünflächen zur
Freizeitnutzung sind innerhalb und außerhalb des Baugebietes vorgesehen?
Das bis zum Oktober 2015
überarbeitete städtebauliche Konzept sieht eine Struktur von öffentlichen
Grünflächen vor, die zum einen das Baugebiet gliedern sollen und zum anderen
Räume zum Aufenthalt, zur Erholung und zum Spielen schaffen. Vorgesehen ist
u.a. eine durchlaufende grüne Achse mit einem Quartierspark im Zentrum, der die
bestehende Ortslage mit dem neuen Baugebiet verknüpft. Im Süden des
Plangebietes ist eine weitere große Grünfläche vorgesehen, in der
beispielsweise Möglichkeiten für Bewegungsspiele vorgesehen werden können. Die
durchlaufende grüne Achse und Verbindungen in Richtung Eschbachtal verknüpfen
mit der Umgebung. Mit dem Konzept liegt eine beispielhafte Gestaltung der
Grünflächen vor. Neben den öffentlichen Grünflächen ermöglichen die privaten
Grün- und Freiflächen ebenfalls eine Freizeitnutzung. Die Kleingärten an der
Seulberger Straße bleiben erhalten. Ein Ersatz ist somit nicht
erforderlich. - Wie kann der bisher lediglich
geplante Grüngürtelpark Nieder-Eschbach diese Aufgabe erfüllen? Mit dem GrünGürtelpark
Nieder-Eschbach ist eine Sicherung des offenen Landschaftsraumes zwischen
Bonames, Nieder-Eschbach und Harheim beabsichtigt. Ziel der Planungen für den "GrünGürtelpark
Nieder-Eschbach" ist es, bei Beibehaltung landwirtschaftlicher Nutzungen, über
den Weg einer behutsamen ökologischen Aufwertung und Gestaltung zu einer
Weiterentwicklung des Landschaftsraums zu gelangen. Eine Aufwertung der
Erholungsmöglichkeiten und des Landschaftsbildes sowie Verbesserungen zum
Klima-, Boden-, Grundwasser- und Gewässerschutzes sollen dabei erreicht werden.
Er bietet so den Raum zum Spazierengehen und zum Erleben des landschaftlichen
Rahmens. Einzelne flächige Maßnahmen für Freizeitnutzungen sind vorgesehen,
doch es soll keine städtische Parklandschaft entwickelt werden, die die
bestehende landwirtschaftliche Nutzung verdrängt. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
16.02.2016, OA 715
Antrag vom
01.02.2016, OF
931/10 dazugehörende Vorlage:
Anregung vom 03.07.2015, OA 655
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15
Versandpaket: 16.12.2015 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR
14 am 11.01.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und SPD; BFF (= Enthaltung)
48. Sitzung des OBR
10 am 19.01.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: a) Die Vorlage B 449 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR
15 am 20.01.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: a) Die Vorlage B 449 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 50. Sitzung des OBR
15 am 12.02.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Die Vorlage B 449 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.02.2016, TO I, TOP
25 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FDP (= Kenntnis)
49. Sitzung des OBR
10 am 16.02.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage
B 449 dient unter Hinweis auf OA 715 zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OF 931/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (=
Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme 48. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 32
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Kenntnis im Rahmen OA 715) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung
und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und BFF (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (B 449 = Kenntnis, OA 715 =
Annahme) Stv. Krebs (B 449 = Kenntnis, OA 715 = Enthaltung)
49. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016, TO II, TOP 46
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 449 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP, Stv.
Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 715)
zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr.
Rahn (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung) 1. Sitzung des OBR 15
am 29.04.2016, TO I, TOP 11 Die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder des
Ortsbeirates 15 geben folgende Erklärung zu Protokoll: "Die
Kenntnisnahme erfolgt unter der Voraussetzung, dass die zu erwartende
Verkehrsproblematik in der Berner Straße erneut bedacht und gelöst
wird." Beschluss:
Die Vorlage B 449 dient unter Hinweis auf die
Protokollerklärung zur Kenntnis. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 6885, 49. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016 Aktenzeichen: 61 00