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Bauplanung im Frankfurter Norden

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 Betreff: Bauplanung im Frankfurter Norden Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.09.2015, § 6255 - OA 655/15 OBR 15 - Der Magistrat verfolgt parallel mehrere Strategien, um in der Stadt Frankfurt Wohnraum zu schaffen. Dazu gehört die Verdichtung in bereits vorhandenen Siedlungsbereichen, indem Baulücken bebaut oder Dachgeschosse ausgebaut werden. Je nach Stadtteil gibt es hier noch mehr oder weniger große Potenziale. Ebenso wird von der Stadt Frankfurt im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnbauflächen bereits seit langem im großen wie auch kleinen Maßstab erfolgreich betrieben. So sind allein 978 Wohneinheiten im Jahr 2014 durch die Umwandlung von Büro- bzw. Gewerbeeinheiten entstanden und weitere 432 Wohneinheiten konnten durch Wohnraumschutz (vor allem durch Rückführung von Ferienwohnungen) zurückgewonnen werden. Die Grenzen liegen in der Verfügbarkeit von Flächen und den Kosten für eine Umwandlung und den daraus resultierenden Wohnungskosten. Eine Umwidmung von reinen Gewerbeflächen zu Wohn- oder gemischten Bauflächen durch Bauleitplanung kann in einigen Fällen eine Option sein, wie etwa in der Bürostadt Niederrad. Darin liegt jedoch kein genereller Lösungsansatz, da auch eine ausreichende Versorgung der Stadt Frankfurt mit Gewerbeflächen gewährleistet bleiben muss. Die angeregten Änderungen der Hessischen Bauordnung, des Baugesetzbuches oder der Baunutzungsverordnung liegen nicht im Einflussbereich der Stadt Frankfurt, sondern könnten nur durch das Land Hessen bzw. den Bund erfolgen. Die Umwandlung von Grün- und Freiflächen in Wohnbauland wird vom Magistrat durch eine Reihe von Bebauungsplänen betrieben. Dabei liegt das Hauptaugenmerk darauf, die neuen Wohngebiete als Arrondierung bestehender Stadtteile zu entwickeln, um so an vorhandenen Infrastrukturen anzuschließen und die Eingriffe in Natur und Umwelt möglichst gering zu halten. Eine Steuerung des Zuzugs nach Frankfurt bzw. in die Rhein-Main-Region durch den Verzicht auf die Bereitstellung von neuem Wohnraum ist nicht gegeben. Im Gegenteil ließe sich so die faktische Wohnraumnachfrage nicht drosseln und der (Preis-) Druck auf den vorhandenen Wohnraum würde noch weiter ansteigen. Die große Nachfrage nach Wohnraum wird nicht allein in Frankfurt bewältigt werden können, sondern kann nur in Kooperation mit den anderen Gemeinden in der Metropolregion erfüllt werden. Ein solcher Ansatz der regionalen Kooperation wird beispielsweise beim "Runden Tisch Wohnen" des Regionalverbandes verfolgt. Ebenso ist die ABG mit ihrer Kompetenz in der Wohnungsbauentwicklung auch außerhalb der Stadtgrenzen tätig, wie etwa auf der Hafeninsel Offenbach und mildert so den Nachfragedruck auf den Frankfurter Wohnungsmarkt. Der Magistrat plant keinen neuen Stadtteil zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach und Harheim. Im Regionalen Flächennutzungsplan ist für diesen Bereich keine geplante Wohnbaufläche dargestellt. Ebenso müsste sehr aufwändig eine komplett neue Verkehrs- und Sozialinfrastruktur aufgebaut werden. Aus diesen formalen und sachlichen Gründen wird daher für diesen Bereich derzeit weder ein Bebauungsverfahren durchgeführt noch vorbereitet. Zu den Fragen zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg": Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel - Wie wurden die Kriterien der angegebenen Magistratsvorlage bei der Planung des Baugebietes berücksichtigt? Mit dem bis zum Oktober 2015 überarbeiteten städtebaulichen Konzept haben die Fragen der Folgen des Klimawandels Berücksichtigung gefunden. Wesentliche Aspekte sind hierbei die Durchlüftung und der Begrünungsanteil im Baugebiet, bezogen auf öffentliche und private Flächen. Für das Baugebiet sind im Besonderen die Möglichkeiten der Durchlüftung aus Richtung Nordost zu beachten. Durch die "poröse" Struktur entlang der Ortsrandstraße wird dies ermöglicht. Die öffentlichen Grünflächen und der relativ große Anteil an privaten Freiflächen gewährleisten eine gute Durchgrünung des Gebiets. Festsetzungen zum Erhalt und zur Neuanpflanzung von Bäumen sichern in der Folge überschattete Bereiche. Diese Vorgaben, sowie die projektierte oberflächennahe Regenwasserbewirtschaftung werden dazu beitragen können, den Folgen des Klimawandels entgegen zu wirken. - Inwieweit verträgt sich die Planung der weiteren Baugebiete mit den Zielen der Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel? Die Ziele der Anpassungsstrategie werden jeweils bei den beabsichtigten städtebaulichen Planungen eingestellt. Die entwickelten konkreten Lösungsansätze können erst im Rahmen der planerischen Entwicklung des jeweiligen Gebietes dargestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Themen Durchlüftung und Begrünung wesentliche Aspekte sind. - Welche negativen Auswirkungen sind auf Kalt- und Frischluftschneisen zu erwarten und wie kann diesen begegnet werden? Durch die Bebauung von Freiflächen ist häufig mit dem Verlust von Flächen für die Kaltluftentstehung zu rechnen. Dies trifft auch für das Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" zu. Allerdings fließt diese Kaltluft in Richtung Eschbachtal ab, so dass durch den Verlust der Kaltluftentstehung mit keinen wesentlichen Auswirkungen auf die bestehende Ortslage von Bonames zu rechnen ist. Die zu begrünenden Freiflächen und die Möglichkeiten der Durchlüftung im Plangebiet werden den Eingriff ins lokale Klimageschehen abmildern. Auswirkungen auf die Bevölkerung Im überarbeiteten städtebaulichen Konzept sind 1.580 Wohneinheiten vorgesehen, dies entspricht einer Bevölkerungszahl von 3.950 Menschen. Der Magistrat kann sich der Darstellung, dass neue Bewohner als Belastung eingeschätzt werden, die "verkraftet" werden müssen nicht anschließen. Dementsprechend kann auch dem vom Ortsbeirat genannten Maximalwert nicht gefolgt werden. Soweit die Befürchtung besteht, von den neuen Bewohnern schlagartig "überrollt" zu werden ist dazu festzustellen, dass das Baugebiet nicht kurzfristig en bloc, sondern in mehreren Abschnitten von Norden nach Süden entwickelt werden wird und sich der Zuzug der neuen Bewohner mindestens über den Zeitraum einer Dekade verteilen wird. Durch den Bevölkerungszuwachs steigt die Möglichkeit, bestehende Defizite im Stadtteil auszugleichen, etwa im Bereich der sozialen Infrastruktur, im Angebot an Dienstleistungen, Kultur, Gastronomie, Freizeitangeboten oder in der Versorgung mit Ärzten. Konkret geplant sind vier Kitas, eine Grundschule und ein Gymnasium samt Sporthalle. Diese Einrichtungen werden auch die heutigen Bewohner und Vereine nutzen können und gleichzeitig das Zusammenwachsen von alter und neuer Bevölkerung fördern. Soziale Infrastruktureinrichtungen im Kinder- und Jugendbereich Es sind vier über das Baugebiet verteilte Kindertagesstätten vorgesehen, in denen die notwendige Anzahl an Kindergartenplätzen und Betreuungsplätzen für unter Dreijährige bereitgestellt werden. Mit dem Bau einer neuen Grundschule wird den zugezogenen Kindern ein wohnortnahes Schulangebot geboten, gleichzeitig kann die Überlastung der August-Jaspers-Schule abgefangen werden. Durch die zusätzliche Prüfung des Standortes für das "Gymnasium Nord" im Baugebiet kann ein Mangel in der Versorgung im Frankfurter Norden behoben werden, so dass die Schüler im direkten und erweiterten Einzugsbereich keine langen Schulwege mehr bewältigen müssen. Ergänzend zum Schulangebot sind auch der Bau einer Sporthalle und die Anlage von Sportflächen geplant, wodurch sich das Sport- und Freizeitangebot für Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene vor Ort deutlich verbessert. Darüber hinaus werden über das Gebiet verteilt Freiflächen mit unterschiedlichen Angeboten für alle Altersklassen angelegt werden. Spielplätze mit Schwerpunkten für die unterschiedlichen Altersgruppen werden zusätzlich zu den Freiflächen der Schulen über das Gebiet verteilt in den Grünflächen angelegt: nördlich der Bahnstrecke, im Quartierspark und im Bereich der ehemaligen Lehmgrube. Dort besteht auch die Möglichkeit des "störungsfreien" Treffens für Jugendliche, wobei diese allerdings nicht generell als Störfaktoren an den Rand geschoben werden sollen. Möglich ist auch die Einrichtung eines Jugendtreffs. Soziale Infrastruktureinrichtungen im Behinderten- und Seniorenbereich Durch Festsetzungen im Bebauungsplan kann die Realisierung sozialer Infrastruktureinrichtungen im Behinderten- und Seniorenbereich nicht gewährleistet werden. Diese sind jedoch in den geplanten Allgemeinen Wohngebieten generell zulässig, so dass planungsrechtlich kein Erfordernis für eine enger gefasste Festsetzung besteht. Dies würde auch der ebenfalls gewünschten Flexibilität und Durchmischung widersprechen. Für die spätere Umsetzung der angestrebten Einrichtungen und Projekte ist aufgrund des mangelnden Grundbesitzes der Stadt Frankfurt im Baugebiet die Abstimmung mit Eigentümern und Trägern notwendig. Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung Es sind eine ganze Reihe öffentlicher Bereiche vorgesehen, die als Treffpunkt der Bevölkerung genutzt werden können. Zum einen sind dies die öffentlichen Grünflächen unterschiedlicher Größe und Ausprägung, wie der Quartierspark oder die Grünflächen in ehemalige Lehmgrube und an der Galgenstraße. Daneben ist der Quartiersplatz ein Treffpunkt, rund um den Versorgungseinrichtungen, Läden, Lokale, Cafés oder vermietbare Räume angesiedelt werden können. Um dies zu fördern, sollen im Bebauungsplan für die Erdgeschosszonen publikumsintensive Nutzungen wie Läden und Lokalen festgesetzt werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Nutzungen in den übrigen Bereichen ausgeschlossen sind. Generell ist festzustellen, dass der Wunsch nach umfangreichen Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen mit der Forderung nach strikter Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten nicht in Einklang zu bringen ist, da bei einer geringeren Einwohnerzahl für viele Einrichtungen keine ausreichende Auslastung gegeben ist und somit oft schon deren Ansiedlung scheitert. Öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV) und Individualverkehr (IV) Die bisherigen überschlägigen Betrachtungen als Maximalwertanalyse haben gezeigt, dass die Verkehre aus 2.000 Wohneinheiten dem Nahversorger etc. sowohl im IV als auch im ÖPNV mit ausreichender Verkehrsqualität abwickelbar sind. Die mit den reduzierten Ansätzen zu erwartenden Verkehre werden im weiteren Verfahren ermittelt und dargelegt. Es ist grundsätzlich möglich, die Kapazität der Linie U2 durch die Verlängerung des Zuges (Betrieb mit 4 statt bisher 3 Wagen) zu erhöhen. Langfristig verfolgt der Magistrat darüber hinaus das Ziel, die "Lücke" in der U-Bahn-Verbindung über Ginnheim zum Hauptbahnhof zu schließen. Bushaltestelle im Bereich der neuen U-Bahn-Haltestelle Grundsätzlich ist hier ein Abwägen zwischen den unterschiedlichen Belangen der Nutzergruppen (Fahrzeitverkürzung zur U-Bahn - Fahrzeitverlängerung für die durchfahrenden Fahrgäste) erforderlich. Da die Führung von Buslinien entsprechend des Bedarfes flexibler angepasst werden kann, ist die abschließende Klärung / Bewertung der Linienverläufe zu gegebener Zeit auf Grundlage der dann geltenden Rahmenbedingungen sinnvoll. Vor diesem Hintergrund wird im weiteren Verfahren aber noch einmal geprüft, ob die Festsetzung der Verkehrsflächen die Einrichtung einer entsprechenden Führung / Haltestelle ermöglicht bzw. sich aus dieser Anforderung Anpassungsbedarf ergibt. Neue Verkehrsbeziehungen und -belastungen im IV Der Magistrat geht davon aus, dass mit der Inbetriebnahme der Ortsrandstraße Kfz-Verkehr aus der Fahrbeziehung Harheimer Weg - Homburger Landstraße (NORD) auf die Ortsrandstraße verlagert wird. Die damit einhergehende Entlastung der Ortsmitte Bonames wird durch Neuverkehre aus dem Baugebiet in der Fahrbeziehung Homburger Landstraße (SÜD) aufgezehrt. Mit den Neuverkehren wird es zu einer Verkehrszunahme auf der Berner Straße kommen, die nach überschlägiger Betrachtung in dem System abwickelbar ist. Auf den Verbindungen in/aus Richtung Süden (Am Burghof bzw. Alt Bonames) wird von einer Zunahme des Kfz-Verkehrs ausgegangen. Die genauen Zahlen werden im weiteren Verfahren ermittelt und dargelegt. Wie kann einer unverhältnismäßigen Attraktivitätssteigerung der Verkehrsverbindung zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach von außerhalb entgegengewirkt werden? Die Ortsrandstraße ist in der aktuell konzipierten Form mit dem schienengleichen Bahnübergang grundsätzlich geeignet, die Doppelfunktion der äußeren Erschließung des neuen Baugebietes und der Entlastung der Ortslage Bonames zu übernehmen, ohne für überörtliche Verkehre zu den Autobahnen eine übermäßige Attraktivität zu entwickeln. Wie kann der steigenden Verkehrsbelastung in der Berner Straße begegnet werden? In der Planung der Ortsrandstraße ist die Umwandlung der signalgeregelten Kreuzung zu einem Kreisverkehrsplatz vorgesehen. Nach der überschlägigen Betrachtung des Verkehrs sind darüber hinaus weitere Maßnahmen nicht erforderlich. Plangleicher Übergang der U-Bahn-Strecke In der zwischen den Fachämtern der Stadt Frankfurt abgestimmten Planung der Ortsrandstraße ist der plangleiche Bahnübergang enthalten. Fahrradrouten In der zwischen den Fachämtern der Stadt Frankfurt abgestimmten Planung der Ortsrandstraße sind beidseitig Radfahrstreifen vorgesehen. Darüber hinaus ist die gleisparallele Verbindung (Bonames - Nieder-Eschbach) für den Fuß- und Radverkehr im Wegesystem des Baugebietes vorgesehen. Die innere Erschließung ist als Tempo-30-Zone konzipiert, so dass fahrbahnbegleitend keine separaten Radverkehrsanlagen erforderlich sind. Grundsätzlich ist aber eine Vernetzung der Fuß- und Radverkehrsverbindungen abseits der Kfz-Verbindungen bereits Bestandteil des Konzeptes. Die Schaffung weiterer Verbindung außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist systembedingt nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Innere Erschließung Die Erschließung des Baugebietes erfolgt über die Ortsrandstraße. Es wird je einen Anschluss nördlich und südlich des Bahnüberganges geben sowie einen an den Harheimer Weg. Dieser wird einen neuen Verlauf erhalten und "abgeknickt" über einen Kreisverkehr an die Ortsrandstraße angebunden, so dass keine Attraktivität für Schleichverkehre in Richtung Nordosten gegeben ist. Die Fahrbeziehungen in Richtung Süden über den Harheimer Weg bleiben weiter bestehen und ließen sich auch durch eine Führung des Verkehrs über den Anschluss südlich der Bahnstrecke durch das Baugebiet hindurch nicht unterdrücken oder verlagern, so dass der Magistrat diesen Vorschlag des Ortsbeirates nicht weiter verfolgen wird. Bezüglich Grünflächen- und Freiraumgestaltung: - Welche Grünflächen zur Freizeitnutzung sind innerhalb und außerhalb des Baugebietes vorgesehen? Das bis zum Oktober 2015 überarbeitete städtebauliche Konzept sieht eine Struktur von öffentlichen Grünflächen vor, die zum einen das Baugebiet gliedern sollen und zum anderen Räume zum Aufenthalt, zur Erholung und zum Spielen schaffen. Vorgesehen ist u.a. eine durchlaufende grüne Achse mit einem Quartierspark im Zentrum, der die bestehende Ortslage mit dem neuen Baugebiet verknüpft. Im Süden des Plangebietes ist eine weitere große Grünfläche vorgesehen, in der beispielsweise Möglichkeiten für Bewegungsspiele vorgesehen werden können. Die durchlaufende grüne Achse und Verbindungen in Richtung Eschbachtal verknüpfen mit der Umgebung. Mit dem Konzept liegt eine beispielhafte Gestaltung der Grünflächen vor. Neben den öffentlichen Grünflächen ermöglichen die privaten Grün- und Freiflächen ebenfalls eine Freizeitnutzung. Die Kleingärten an der Seulberger Straße bleiben erhalten. Ein Ersatz ist somit nicht erforderlich. - Wie kann der bisher lediglich geplante Grüngürtelpark Nieder-Eschbach diese Aufgabe erfüllen? Mit dem GrünGürtelpark Nieder-Eschbach ist eine Sicherung des offenen Landschaftsraumes zwischen Bonames, Nieder-Eschbach und Harheim beabsichtigt. Ziel der Planungen für den "GrünGürtelpark Nieder-Eschbach" ist es, bei Beibehaltung landwirtschaftlicher Nutzungen, über den Weg einer behutsamen ökologischen Aufwertung und Gestaltung zu einer Weiterentwicklung des Landschaftsraums zu gelangen. Eine Aufwertung der Erholungsmöglichkeiten und des Landschaftsbildes sowie Verbesserungen zum Klima-, Boden-, Grundwasser- und Gewässerschutzes sollen dabei erreicht werden. Er bietet so den Raum zum Spazierengehen und zum Erleben des landschaftlichen Rahmens. Einzelne flächige Maßnahmen für Freizeitnutzungen sind vorgesehen, doch es soll keine städtische Parklandschaft entwickelt werden, die die bestehende landwirtschaftliche Nutzung verdrängt. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 16.02.2016, OA 715 Antrag vom 01.02.2016, OF 931/10 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.07.2015, OA 655 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15 Versandpaket: 16.12.2015 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 14 am 11.01.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD; BFF (= Enthaltung) 48. Sitzung des OBR 10 am 19.01.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: a) Die Vorlage B 449 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: a) Die Vorlage B 449 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 50. Sitzung des OBR 15 am 12.02.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Die Vorlage B 449 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.02.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FDP (= Kenntnis) 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage B 449 dient unter Hinweis auf OA 715 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 931/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 715) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (B 449 = Kenntnis, OA 715 = Annahme) Stv. Krebs (B 449 = Kenntnis, OA 715 = Enthaltung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 715) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung) 1. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2016, TO I, TOP 11 Die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder des Ortsbeirates 15 geben folgende Erklärung zu Protokoll: "Die Kenntnisnahme erfolgt unter der Voraussetzung, dass die zu erwartende Verkehrsproblematik in der Berner Straße erneut bedacht und gelöst wird." Beschluss: Die Vorlage B 449 dient unter Hinweis auf die Protokollerklärung zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6885, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016 Aktenzeichen: 61 00

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