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Sanierung der Siedlung Mainfeld - sinnvoller als Abriss und Neubau?

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.11.2011, B 447 Betreff: Sanierung der Siedlung Mainfeld - sinnvoller als Abriss und Neubau? Vorgang: A 22/11 LINKE. Zwischenbericht: Zu Frage 1: Die Analysen zur Fortentwicklung der Siedlung Mainfeld auf Basis der Ergebnisse des städtebaulichen Ideenwettbewerbs aus dem Jahre 2010 hat der Magistrat noch nicht abgeschlossen. Entsprechend steht auch eine stadtentwicklungspolitische Entscheidung über Erhaltungs- und Sanierungsziele oder aber (Teil-) Abbruch- und Neubauabsichten für die Hochhäuser aus. Die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) favorisiert als Eigentümerin der Siedlung Mainfeld auf der Grundlage des derzeitigen Erkenntnisstandes den weitgehenden Abriss der bestehenden Hochhäuser und die Errichtung attraktiver und zeitgemäßer Passivhausbauten. Zur Überprüfung und Absicherung dieser Position sowie zur Ermittlung der konkreten baulichen Maßnahmen und deren Finanzierung durch die ABG wird derzeit eine eingehende Untersuchung jedes Bestandsobjekts durchgeführt. Erst nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses sind die Sanierungsmaßnahmen, die Kosten, deren Finanzierung und die zeitliche Umsetzung der baulichen Maßnahmen planbar. Zu Frage 2: Hierzu liegen keine Untersuchungen mit belastbaren Ergebnissen vor. Zu Frage 3: Hierzu liegen keine Untersuchungen mit belastbaren Ergebnissen vor. Zu Frage 4: Im Rahmen der Untersuchung des technischen Zustands der Bestandsobjekte werden sich eventuell herausstellende bauliche Mängel ebenfalls untersucht. Zu Frage 5: Da es sich bei den betreffenden Wohnungen Im Mainfeld um öffentlich geförderten Wohnraum handelt, muss ein entsprechender Antrag für die Festsetzung der Miethöhe bei der WI-Bank (Landestreuhandstelle) gestellt werden. Erfahrungsgemäß ergibt sich abhängig vom Grad der energetischen Sanierung eine Erhöhung der Miete von bis zu 2,20 Euro/qm. Die Höhe der abzuziehenden Nebenkosten ist abhängig vom Verbrauch des Mieters und der Größe der Liegenschaft. Zu Frage 6: Für geförderten Wohnungsbau erwartet die ABG eine Kaltmiete von bis zu 5,50 Euro/qm. Die Nebenkosten sind abhängig vom Verbrauch des Mieters und der Größe der Liegenschaft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 08.08.2011, A 22 Bericht des Magistrats vom 27.04.2012, B 198 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 09.11.2011 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 02.12.2011, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 447 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.01.2012, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 447 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1047, 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 23.01.2012 Aktenzeichen: 61 0