Sanierung der Siedlung Mainfeld - sinnvoller als Abriss und Neubau?
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 04.11.2011, B
447 Betreff:
Sanierung der Siedlung
Mainfeld - sinnvoller als Abriss und Neubau? Vorgang: A 22/11 LINKE. Zwischenbericht: Zu Frage 1: Die Analysen zur Fortentwicklung der Siedlung
Mainfeld auf Basis der Ergebnisse des städtebaulichen Ideenwettbewerbs aus dem
Jahre 2010 hat der Magistrat noch nicht abgeschlossen. Entsprechend steht auch
eine stadtentwicklungspolitische Entscheidung über Erhaltungs- und
Sanierungsziele oder aber (Teil-) Abbruch- und Neubauabsichten für die
Hochhäuser aus. Die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) favorisiert als
Eigentümerin der Siedlung Mainfeld auf der Grundlage des derzeitigen
Erkenntnisstandes den weitgehenden Abriss der bestehenden Hochhäuser und die
Errichtung attraktiver und zeitgemäßer Passivhausbauten. Zur Überprüfung und
Absicherung dieser Position sowie zur Ermittlung der konkreten baulichen
Maßnahmen und deren Finanzierung durch die ABG wird derzeit eine eingehende
Untersuchung jedes Bestandsobjekts durchgeführt. Erst nach Vorliegen des
Untersuchungsergebnisses sind die Sanierungsmaßnahmen, die Kosten, deren
Finanzierung und die zeitliche Umsetzung der baulichen Maßnahmen planbar.
Zu Frage 2: Hierzu liegen keine Untersuchungen mit belastbaren
Ergebnissen vor.
Zu Frage 3: Hierzu liegen keine Untersuchungen
mit belastbaren Ergebnissen vor. Zu Frage 4: Im Rahmen der Untersuchung des technischen Zustands
der Bestandsobjekte werden sich eventuell herausstellende bauliche Mängel
ebenfalls untersucht. Zu Frage 5: Da es sich bei den betreffenden Wohnungen Im
Mainfeld um öffentlich geförderten Wohnraum handelt, muss ein entsprechender
Antrag für die Festsetzung der Miethöhe bei der WI-Bank (Landestreuhandstelle)
gestellt werden. Erfahrungsgemäß ergibt sich abhängig vom Grad der
energetischen Sanierung eine Erhöhung der Miete von bis zu 2,20 Euro/qm. Die
Höhe der abzuziehenden Nebenkosten ist abhängig vom Verbrauch des Mieters und
der Größe der Liegenschaft. Zu Frage 6: Für geförderten Wohnungsbau erwartet die ABG eine
Kaltmiete von bis zu 5,50 Euro/qm. Die Nebenkosten sind abhängig vom Verbrauch
des Mieters und der Größe der Liegenschaft. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
08.08.2011, A 22
Bericht des
Magistrats vom 27.04.2012, B 198
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5
Versandpaket: 09.11.2011 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5
am 02.12.2011, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 447
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 6. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.01.2012, TO I, TOP
37 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 447
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen
SPD (= Zurückweisung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 1047, 6. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 23.01.2012 Aktenzeichen: 61 0