Siedlung im Mainfeld: Sanierung ja - Abriss nein!
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 06.05.2011, B
231 Betreff:
Siedlung im Mainfeld:
Sanierung ja - Abriss nein! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2011, § 9305 - NR 2116 LINKE., NR 2117 SPD -
Zwischenbericht: Der Magistrat hat die Stadtverordnetenversammlung
über Anlass, Ziel und Ergebnis des Städtebaulichen Ideenwettbewerbs für den
Bereich Siedlung Im Mainfeld "Niederrad am Main" unterrichtet (so
etwa mit B 474 vom 26.07.2010 und B 94 vom 04.02.2011). Hieraus wird deutlich,
dass sowohl die den Baubestand weiter entwickelnde als auch die den Bestand
negierende städtebauliche Lösung erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz zur
Folge haben würden. Ferner ist dargelegt, dass die Erkenntnisse aus den
Kostenberechnungen der ABG Frankfurt Holding zur Wirtschaftlichkeit der
erforderlichen Sanierungsmaßnahmen im Siedlungsbestand wesentlicher Anlass zur
Durchführung des Städtebaulichen Ideenwettbewerbs waren, der ausdrücklich auch
neue städtebauliche Ansätze zuließ. Erst eine erweiterte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
zur Sanierung des Siedlungsbestandes im Spiegel der Umsetzung der im Wettbewerb
vorgeschlagenen städtebaulichen Ziele kann Erkenntnisse zur Beurteilung der
ökonomischen, ökologischen und sozialen Effekte der vorgeschlagenen Konzepte
erbringen. Auf dieser Basis wird eine politische Willensbildung für eine
bestandsorientierte oder aber eine bestandsnegierende städtebauliche Lösung
möglich. Der Magistrat wird diese Erkenntnisse zeitnah aufbereiten und der
Stadtverordnetenversammlung im Rahmen eines städtebaulichen Rahmenkonzeptes zur
Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Während dieses Zeitraumes verbieten
sich tiefgreifende Sanierungsarbeiten am Siedlungsbestand. Ausgeschlossen
hiervon sind selbstverständlich Maßnahmen der laufenden Bauunterhaltung.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
08.12.2010, NR 2117
Antrag vom
09.12.2010, NR 2116
Bericht des
Magistrats vom 27.04.2012, B 198
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 11.05.2011 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5
am 27.05.2011, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 231
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 6. Sitzung der KAV am 30.05.2011, TO II,
TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 231
dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.08.2011, TO I, TOP
46 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 231
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und
Bunte (= Zurückweisung) 6. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.01.2012, TO I, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat
wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 231 spätestens in drei Monaten
vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
11. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.06.2012, TO I, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat
wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 231 spätestens in drei Monaten
vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten
Beschlussausfertigung(en): § 409, 2. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 15.08.2011 § 1088, 6. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 23.01.2012 § 1818, 11. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.06.2012 Aktenzeichen: 61 0