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Siedlung im Mainfeld: Sanierung ja - Abriss nein!

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.05.2011, B 231 Betreff: Siedlung im Mainfeld: Sanierung ja - Abriss nein! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2011, § 9305 - NR 2116 LINKE., NR 2117 SPD - Zwischenbericht: Der Magistrat hat die Stadtverordnetenversammlung über Anlass, Ziel und Ergebnis des Städtebaulichen Ideenwettbewerbs für den Bereich Siedlung Im Mainfeld "Niederrad am Main" unterrichtet (so etwa mit B 474 vom 26.07.2010 und B 94 vom 04.02.2011). Hieraus wird deutlich, dass sowohl die den Baubestand weiter entwickelnde als auch die den Bestand negierende städtebauliche Lösung erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz zur Folge haben würden. Ferner ist dargelegt, dass die Erkenntnisse aus den Kostenberechnungen der ABG Frankfurt Holding zur Wirtschaftlichkeit der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen im Siedlungsbestand wesentlicher Anlass zur Durchführung des Städtebaulichen Ideenwettbewerbs waren, der ausdrücklich auch neue städtebauliche Ansätze zuließ. Erst eine erweiterte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Sanierung des Siedlungsbestandes im Spiegel der Umsetzung der im Wettbewerb vorgeschlagenen städtebaulichen Ziele kann Erkenntnisse zur Beurteilung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Effekte der vorgeschlagenen Konzepte erbringen. Auf dieser Basis wird eine politische Willensbildung für eine bestandsorientierte oder aber eine bestandsnegierende städtebauliche Lösung möglich. Der Magistrat wird diese Erkenntnisse zeitnah aufbereiten und der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen eines städtebaulichen Rahmenkonzeptes zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Während dieses Zeitraumes verbieten sich tiefgreifende Sanierungsarbeiten am Siedlungsbestand. Ausgeschlossen hiervon sind selbstverständlich Maßnahmen der laufenden Bauunterhaltung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.12.2010, NR 2117 Antrag vom 09.12.2010, NR 2116 Bericht des Magistrats vom 27.04.2012, B 198 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 11.05.2011 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 27.05.2011, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 231 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung der KAV am 30.05.2011, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 231 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.08.2011, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 231 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und Bunte (= Zurückweisung) 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.01.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 231 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.06.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 231 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Beschlussausfertigung(en): § 409, 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 15.08.2011 § 1088, 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 23.01.2012 § 1818, 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.06.2012 Aktenzeichen: 61 0