Programme zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns sowie zur Stärkung der lokalen Ökonomie auflegen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 13.02.2017, B 43 Betreff: Programme zur städtebaulichen
Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns sowie zur Stärkung der lokalen
Ökonomie auflegen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2016, § 772 - OA 70/16 OBR 11 - Der Ortskern Seckbach wird städtebaulich durch eine
kleinteilige, überwiegend dörfliche Baustruktur geprägt. Diese wird zusätzlich
durch die Festlegung einer denkmalgeschützten Gesamtanlage sowie zahlreicher
Kulturdenkmäler und ergänzend durch die rechtskräftige Erhaltungssatzung in
seinem Bestand geschützt. Die verkehrliche Situation der hoch belasteten
Wilhelmshöher Straße soll durch die Umgestaltung des Abschnitts zwischen
Heinz-Herbert-Karry-Straße bis zum Anschluss des Seckbacher Bitzweges künftig
aufgewertet werden. Hierzu wurde bereits am 25.02.2016 die Vorplanung durch die
Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Zur Verlagerung der vereinseigenen
Turnhalle des Turnvereins Seckbach 1875 e. V. wurden in der Vergangenheit
bereits Gespräche geführt und eine Standortuntersuchung seitens der Verwaltung
durchgeführt. In diesem Zuge konnte bisher jedoch kein uneingeschränkt
geeignetes Grundstück zur Verlagerung der Turnhalle eruiert werden. Die
Ursachen hierfür stellen sich vielfältig dar und liegen teilweise in den
Grundstückszuschnitten und Eigentumsverhältnissen begründet. Andererseits haben
hier auch umweltrechtliche Belange eine einschränkende Wirkung. Aufgrund dieser Faktoren und der damit verbundenen
eingeschränkten Potenziale zum positiven Eingriff in die Entwicklung des
Seckbacher Ortskerns und unter Betrachtung aller Frankfurter Stadtteile, sieht
der Magistrat nur eine eingeschränkte Leistungsfähigkeiten für ein Konzept zur
Weiterentwicklung. Demzufolge wird die Teilnahme an einem Förderprogramm
vergleichbar des Programms "Lokale Ökonomie" für Fechenheim oder die Auflage
eines Förderprogramms allein aus kommunalen Mitteln für den Stadtteil Seckbach
als nicht zielführend betrachtet. Der Magistrat wird sich jedoch weiterhin um einen
Ersatzstandort für die Turnhalle bemühen und gegebenenfalls weitere Planungen
zur Aufrechterhaltung und Entwicklung der Funktionen des Ortskerns wohlwollend
begleiten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
10.10.2016, OA 70
Antrag vom
25.02.2017, OF
134/11
Antrag vom 25.02.2017, OF 156/11
Etatanregung vom
13.03.2017, EA 69
Etatanregung
vom 13.03.2017, EA 89
Bericht des
Magistrats vom 07.08.2017, B 249
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 11
Versandpaket: 15.02.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR
11 am 13.03.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 43 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
SPD, LINKE. und GRÜNE gegen CDU, BFF und FDP (=
Kenntnis) 10. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP
18 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 43 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER 11. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP
62 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 43 dient als Zwischenbericht zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER (= Kenntnis) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 1363, 11. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.05.2017 Aktenzeichen: 61 0