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Programme zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns sowie zur Stärkung der lokalen Ökonomie auflegen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.02.2017, B 43 Betreff: Programme zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns sowie zur Stärkung der lokalen Ökonomie auflegen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2016, § 772 - OA 70/16 OBR 11 - Der Ortskern Seckbach wird städtebaulich durch eine kleinteilige, überwiegend dörfliche Baustruktur geprägt. Diese wird zusätzlich durch die Festlegung einer denkmalgeschützten Gesamtanlage sowie zahlreicher Kulturdenkmäler und ergänzend durch die rechtskräftige Erhaltungssatzung in seinem Bestand geschützt. Die verkehrliche Situation der hoch belasteten Wilhelmshöher Straße soll durch die Umgestaltung des Abschnitts zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße bis zum Anschluss des Seckbacher Bitzweges künftig aufgewertet werden. Hierzu wurde bereits am 25.02.2016 die Vorplanung durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Zur Verlagerung der vereinseigenen Turnhalle des Turnvereins Seckbach 1875 e. V. wurden in der Vergangenheit bereits Gespräche geführt und eine Standortuntersuchung seitens der Verwaltung durchgeführt. In diesem Zuge konnte bisher jedoch kein uneingeschränkt geeignetes Grundstück zur Verlagerung der Turnhalle eruiert werden. Die Ursachen hierfür stellen sich vielfältig dar und liegen teilweise in den Grundstückszuschnitten und Eigentumsverhältnissen begründet. Andererseits haben hier auch umweltrechtliche Belange eine einschränkende Wirkung. Aufgrund dieser Faktoren und der damit verbundenen eingeschränkten Potenziale zum positiven Eingriff in die Entwicklung des Seckbacher Ortskerns und unter Betrachtung aller Frankfurter Stadtteile, sieht der Magistrat nur eine eingeschränkte Leistungsfähigkeiten für ein Konzept zur Weiterentwicklung. Demzufolge wird die Teilnahme an einem Förderprogramm vergleichbar des Programms "Lokale Ökonomie" für Fechenheim oder die Auflage eines Förderprogramms allein aus kommunalen Mitteln für den Stadtteil Seckbach als nicht zielführend betrachtet. Der Magistrat wird sich jedoch weiterhin um einen Ersatzstandort für die Turnhalle bemühen und gegebenenfalls weitere Planungen zur Aufrechterhaltung und Entwicklung der Funktionen des Ortskerns wohlwollend begleiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.10.2016, OA 70 Antrag vom 25.02.2017, OF 134/11 Antrag vom 25.02.2017, OF 156/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 69 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 89 Bericht des Magistrats vom 07.08.2017, B 249 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 15.02.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 43 wird zurückgewiesen. Abstimmung: SPD, LINKE. und GRÜNE gegen CDU, BFF und FDP (= Kenntnis) 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 62 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 43 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1363, 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.05.2017 Aktenzeichen: 61 0

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