Programme zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns sowie zur Stärkung der lokalen Ökonomie auflegen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 27.05.2019, B
202 Betreff:
Programme zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns
sowie zur Stärkung der lokalen Ökonomie auflegen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2016, §
772 - OA 70/16 OBR 11, l. B
128/18 - zu 1. und 2.) Wie in den vorangegangenen Berichten bereits durch
den Magistrat erläutert wurde, werden in Seckbach die Voraussetzungen zur
Aufnahme in ein Förderprogramm von EU-, Bund oder Land leider nicht erfüllt.
Mit Hilfe kommunaler Mittel können jedoch in Seckbach in den kommenden Jahren
verschiedene Projekte umgesetzt werden, die zu einer Verbesserung der
städtebaulichen Situation beitragen: - Durch die Planung zur Umgestaltung der
Wilhelmshöher Straße zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße bis Anschluss
Seckbacher Bitzweg, für deren Umsetzung die Anmeldung der erforderlichen
Baumittel für den Haushalt 2019 vorgesehen war/ist, wird in absehbarer Zeit
eine erhebliche Verbesserung der Situation im Bereich des Ortskerns Seckbach
erreicht. - Ergänzend wird auf die
Förderprogramme zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum
(Wohneigentumsprogramm - Bestandserwerb), zur Modernisierung des
Wohnungsbestandes (Modernisierungsprogramm) sowie die Möglichkeit der
Bezuschussung des Denkmalamtes zu Maßnahmen an Kulturdenkmälern oder Teilen
einer Gesamtanlage hingewiesen. Durch Zuschüsse aus den vorgenannten Programmen
kann ebenfalls ein Beitrag zu beabsichtigten Maßnahmen an privaten Gebäuden zur
(Wieder-) Aufnahme einer entsprechenden Nutzung geleistet werden. Hinsichtlich der geforderten Verlagerung der
Turnhalle des TV Seckbach 1875 e.V. wurden in der Vergangenheit bereits
Standorte gesucht und zum Teil auch hinsichtlich einer möglichen Ansiedlung
überprüft. Leider hat sich keiner der Standorte als geeignet herausgestellt.
Mit OA 233 aus dem Jahr 2018 wurde
von Seiten des Ortsbeirats die Anregung geäußert, im Rahmen der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme und damit verbunden der Untersuchung eines neuen
Baugebiets nördlich der Friedrich-Ebert-Schule einen Ersatzstandort planerisch
vorzubereiten. Der Bericht des Magistrats B 222 2018, der als Voraussetzung für
die planerische Sicherung eines neuen Hallenstandortes die Aufstellung eines
Finanzierungskonzepts für einen Hallenneubau fordert, wurde jedoch vom
Ortsbeirat zurückgewiesen. Aufgrund der städtebaulichen Bedingungen in der
Ortslage Seckbach, ist derzeit keine andere Standortoption zur Ansiedlung einer
Turnhalle erkennbar. Umfangreiche Veränderungen sind dem Magistrat derzeit
ebenfalls nicht bekannt, so dass einer Veränderung der Situation aktuell nicht
zu erwarten ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
10.10.2016, OA 70
Bericht des
Magistrats vom 04.05.2018, B 128
Antrag vom
22.07.2019, OF
608/11
Anregung vom 16.09.2019, OA 461
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 11
Versandpaket: 29.05.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR
11 am 17.06.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 202 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP
43 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 202 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
33. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.09.2019, TO I, TOP
31 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 202 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Beschlussausfertigung(en): § 4528, 33. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.09.2019 Aktenzeichen: 61 0