Programme zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns sowie zur Stärkung der lokalen Ökonomie auflegen
Vorlagentyp: B
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 27.05.2019, B 202
Betreff: Programme zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns sowie zur Stärkung der lokalen Ökonomie auflegen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2016, § 772 - OA 70/16 OBR 11, l. B 128/18 - zu
- und 2.) Wie in den vorangegangenen Berichten bereits durch den Magistrat erläutert wurde, werden in Seckbach die Voraussetzungen zur Aufnahme in ein Förderprogramm von EU-, Bund oder Land leider nicht erfüllt. Mit Hilfe kommunaler Mittel können jedoch in Seckbach in den kommenden Jahren verschiedene Projekte umgesetzt werden, die zu einer Verbesserung der städtebaulichen Situation beitragen: - Durch die Planung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße bis Anschluss Seckbacher Bitzweg, für deren Umsetzung die Anmeldung der erforderlichen Baumittel für den Haushalt 2019 vorgesehen war/ist, wird in absehbarer Zeit eine erhebliche Verbesserung der Situation im Bereich des Ortskerns Seckbach erreicht. - Ergänzend wird auf die Förderprogramme zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum (Wohneigentumsprogramm - Bestandserwerb), zur Modernisierung des Wohnungsbestandes (Modernisierungsprogramm) sowie die Möglichkeit der Bezuschussung des Denkmalamtes zu Maßnahmen an Kulturdenkmälern oder Teilen einer Gesamtanlage hingewiesen. Durch Zuschüsse aus den vorgenannten Programmen kann ebenfalls ein Beitrag zu beabsichtigten Maßnahmen an privaten Gebäuden zur (Wieder-) Aufnahme einer entsprechenden Nutzung geleistet werden. Hinsichtlich der geforderten Verlagerung der Turnhalle des TV Seckbach 1875 e.V. wurden in der Vergangenheit bereits Standorte gesucht und zum Teil auch hinsichtlich einer möglichen Ansiedlung überprüft. Leider hat sich keiner der Standorte als geeignet herausgestellt. Mit OA 233 aus dem Jahr 2018 wurde von Seiten des Ortsbeirats die Anregung geäußert, im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und damit verbunden der Untersuchung eines neuen Baugebiets nördlich der Friedrich-Ebert-Schule einen Ersatzstandort planerisch vorzubereiten. Der Bericht des Magistrats B 222 2018, der als Voraussetzung für die planerische Sicherung eines neuen Hallenstandortes die Aufstellung eines Finanzierungskonzepts für einen Hallenneubau fordert, wurde jedoch vom Ortsbeirat zurückgewiesen. Aufgrund der städtebaulichen Bedingungen in der Ortslage Seckbach, ist derzeit keine andere Standortoption zur Ansiedlung einer Turnhalle erkennbar. Umfangreiche Veränderungen sind dem Magistrat derzeit ebenfalls nicht bekannt, so dass einer Veränderung der Situation aktuell nicht zu erwarten ist.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Sitzung
32
OBR
11
TO I, TOP 33
Die Vorlage B 202 wird zurückgewiesen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
32
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP
43
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 202 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF
Sitzung
33
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP
31
nicht auf TO Die Vorlage B 202 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION