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Baumaßnahmen Bettinaschule

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.12.2015, B 427 Betreff: Baumaßnahmen Bettinaschule Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 24.09.2015, § 6198 - OA 181/12 OBR 2, B 232/15 - Zwischenbericht: Bei einem gemeinsamen Ortstermin in den Sommerferien 2015 mit einer Vertreterin des Stadtschulamtes und der Schulleitung der Bettinaschule wurde vereinbart, dass von einem Rückbau des zurzeit aufgestellten Schallschutzgerüstes vorerst abgesehen wird. Es steht eine weitere Baumaßnahme an, daher ist davon auszugehen, dass ein störungsfreier Unterricht durch die erheblichen Lärmbelästigungen nicht gewährleistet werden kann. Sobald die Baumaßnahme fortgeschritten ist und die Lärmbelästigung nachlässt, wird auf Wunsch der Schulleitung der Rückbau des Schallschutzgerüstes vom Stadtschulamt in die Wege geleitet. Die Installation von Fahrradständern auf dem Grünstreifen vor der Bettinaschule konnte aufgrund des vorhandenen Schallschutzgerüstes bisher noch nicht umgesetzt werden. Mittlerweile wurden Überlegungen angestrebt, die Installation der Fahrradständer an einen anderen Standort zu platzieren. Die Schulleitung der Bettinaschule ist in die Planungen mit eingebunden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.04.2012, OA 181 Bericht des Magistrats vom 19.06.2015, B 232 Bericht des Magistrats vom 29.04.2016, B 117 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 09.12.2015 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO II, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 15.02.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 427 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6794, 47. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 15.02.2016 Aktenzeichen: 40 31