Baumaßnahmen Bettinaschule
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 07.12.2015, B
427 Betreff:
Baumaßnahmen
Bettinaschule Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom
24.09.2015, § 6198 - OA
181/12 OBR 2, B 232/15 - Zwischenbericht: Bei einem gemeinsamen Ortstermin in den Sommerferien
2015 mit einer Vertreterin des Stadtschulamtes und der Schulleitung der
Bettinaschule wurde vereinbart, dass von einem Rückbau des zurzeit
aufgestellten Schallschutzgerüstes vorerst abgesehen wird. Es steht eine weitere Baumaßnahme an, daher ist
davon auszugehen, dass ein störungsfreier Unterricht durch die erheblichen
Lärmbelästigungen nicht gewährleistet werden kann. Sobald die Baumaßnahme fortgeschritten ist und die
Lärmbelästigung nachlässt, wird auf Wunsch der Schulleitung der Rückbau des
Schallschutzgerüstes vom Stadtschulamt in die Wege geleitet. Die Installation von Fahrradständern auf dem
Grünstreifen vor der Bettinaschule konnte aufgrund des vorhandenen
Schallschutzgerüstes bisher noch nicht umgesetzt werden. Mittlerweile wurden Überlegungen
angestrebt, die Installation der Fahrradständer an einen anderen Standort zu
platzieren. Die Schulleitung der Bettinaschule ist in die Planungen mit
eingebunden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
16.04.2012, OA 181
Bericht des
Magistrats vom 19.06.2015, B 232
Bericht des
Magistrats vom 29.04.2016, B 117
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 2
Versandpaket: 09.12.2015 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2
am 18.01.2016, TO II, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 427
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 47. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 15.02.2016, TO I, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 427
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 6794, 47. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 15.02.2016 Aktenzeichen: 40 31