Baumaßnahmen Bettinaschule
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 23.09.2016, B
252 Betreff:
Baumaßnahmen
Bettinaschule Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom
14.07.2016, § 301 - OA
181/12 OBR 2, B 117/16 - Zwischenbericht: Der Sachstand hat sich gegenüber dem letzten
Zwischenbericht des Magistrats vom 29.04.2016 (B 117) nicht wesentlich
verändert. Nach wie vor ist dem Magistrat für
das Bauvorhaben in der unmittelbaren Nachbarschaft der Bettinaschule noch kein
Termin für den Baubeginn gemeldet worden. Sobald die Baumaßnahme beginnt, ist
erneut mit einer erheblichen Belästigung durch Lärm und Schmutz zu rechnen,
sodass das Gerüst nicht abgebaut werden kann. Dies geschieht im Einvernehmen
mit der Schulleitung und der Schulgemeinde. Die Planungen für die Maßnahme aus dem Aktionsplan
Schule "Hofsanierung/Neujustierung Fahrradständer/Anlage Sportfeld" sind
abgeschlossen. Wie schon im Frühjahr 2016 soll nun im September 2016 erneut ein
Gespräch stattfinden, an dem die Schulleitung, Schulelternbeiräte und die
zuständige Mitarbeiterin des Stadtschulamtes teilnehmen werden. Ziel ist es, die verschiedenen Varianten
vorzustellen und eine verbindliche Abstimmung zu treffen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
16.04.2012, OA 181
Bericht des
Magistrats vom 29.04.2016, B 117
Bericht des
Magistrats vom 03.02.2017, B 26 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 2
Versandpaket: 28.09.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2
am 10.10.2016, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 252
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 5. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 07.11.2016, TO I, TOP 23
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 252
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 676, 5. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration vom 07.11.2016 Aktenzeichen: 40 31