Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung
Vorlagentyp: B
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 27.11.2015, B 426
Betreff: Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2013, § 2691 - NR 296/12 CDU/GRÜNE, NR 471/12 und NR 472/12 SPD, l. B 460/14 - Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungs-förderung Inhalt:
- Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Jahr 2014 / Auswirkungen von Hartz IV auf den Arbeitsmarkt
- Beschäftigungsförderung der Stadt Frankfurt am Main 2.1 Weiterentwicklung des Berichtswesens 2.2 Beschäftigungsförderung durch das Jugend- und Sozialamt / Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) 2.2.1 Beschäftigungsförderung aus Mitteln des Arbeitsmarkt- und Ausbildungsbudgets des Landes Hessen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2.2.2 Beschäftigungsförderung für Jugendliche und junge Erwachsene 2.2.2.1 Jugendjobcenter Frankfurt 2.2.2.2 Kommunal finanzierte Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene 2.2.3 Maßnahmen der Beschäftigungsförderung für Erwachsene 2.2.3.1 Kommunal finanzierte Angebote für Personen über 25 Jahre 2.3 Beschäftigungsförderung des Frauenreferats 2.4 Beschäftigungsförderung des Stadtschulamtes / Berufswegeplanung und Sozialpädagogische Förderangebote in beruflichen Schulen 2.5 Beschäftigungsförderung der Wirtschaftsförderung Frankfurt gGmbH
- Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB X II) in Frankfurt am Main Anlage Übersicht über die Maßnahmen des Jugend- und Sozialamtes, des Frauenreferats, des Stadtschulamtes und der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH Vorbemerkung Der hier vorliegende Bericht "Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung" fasst verschiedene Themen zusammen, über die bislang getrennt berichtet wurde. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012 (§ 1746). Demnach sollen die Teilberichte - Bericht zur kommunalen Beschäftigungsförderung Beschluss der Stv.-V. vom 16.11.1995, § 5245 Beschluss der Stv.-V. vom 22.02.1996, § 5717 - Vergleichbarkeit der Zahlen herstellen Beschluss der Stv.-V. vom 17.11.2005, § 10299 Beschluss der Stv.-V. vom 13.07.2006, § 570 - Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter Arbeitsmarkt Beschluss der Stv.-V. vom 17.03.2005, § 8925 Beschluss der Stv.-V. vom 29.05.2008, § 4032 und - Bericht über die aktuelle Wohnsituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellen Beschluss der Stv.-V. vom 29.03.2007; § 1690 in einem Bericht zusammengefasst werden.
- Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Jahr 2014 /Auswirkungen von Hartz IV auf den Arbeitsmarkt Die positive Entwicklung auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt setzte sich im Jahr 2014 verstärkt fort. So stieg seit Dezember 2013 die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 15.421 Personen bzw. 3 % auf 537.731 an, und die Zahl der registrierten Arbeitslosen lag mit 25.429 auf dem Niveau des Vorjahres. Die Arbeitslosenquote (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen) verringerte sich geringfügig von 7,0 % Ende 2013 auf 6,9 % Ende
- Die Arbeitslosenquote bei den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern (11,6 %), bei den älteren Altersgruppen (50 bis unter 65 Jahre: 8,1 %; davon 55 bis unter 65 Jahre: 8,5 %) lag wie in den Vorjahren auch zum Teil deutlich über dem Durchschnitt. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen, d.h. der Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, ist weiter angestiegen, und zwar um 223 Personen bzw. um 2,4 %; im Jahr zuvor betrug die Zunahme 414 Personen bzw. 4,7 %. Arbeitslose im Dezember 2014 und Veränderung gegenüber Dezember 2013 nach verschiedenen Merkmalen in Frankfurt am Main absolut und in % Merkmal Bestand im Dezember 2014 Veränderung gegenüber Dezember 2013 Absolut in % Insgesamt 25.429 +228 +0,9 Männer 13.975 -25 -0,2 Frauen 11.454 +253 +2,3 15 bis unter 25 Jahren 1.915 +100 +5,5 darunter: unter 20 Jahren 461 +96 +26,3 50 Jahre und älter 7.237 +49 +0,7 darunter: 55 Jahre und älter 4.278 -40 -0,9 Langzeitarbeitslose 9.382 +223 +2,4 Schwerbehinderte 1.583 -27 -1,7 Ausländer(-innen) 11.194 +639 +6,1 Arbeitslose SGB II 18.422 +263 +1,4 darunter: Frauen 8.439 +276 +3,4 Arbeitslose SGB III 7.007 -35 -0,5 darunter: Frauen 3.015 -23 -0,8 Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Arbeitsmarkt in Zahlen. Berichtsmonat Dezember
- Arbeitsmarktreport für Kreise u. kreisfreie Städte. Frankfurt am Main, Stadt. Dezember 2014 Von den Arbeitslosen des Monats Dezember 2014 gehörten 18.422 (72,4 %) dem Rechtskreis SGB II und 7.007 (27,6 %) dem Rechtskreis SGB III an. Damit liegt im Rechtskreis SGB II eine Zunahme um insgesamt 1,4 % und im Rechtkreis SGB III eine Abnahme um insgesamt 0,5 % seit Dezember 2013 vor. Eine relativ hohe Zunahme konnte im Rechtkreis SGB II bei der Altersgruppe 15 bis unter 25 Jahre (+7,4 %) und bei der Altersgruppe 15 bis unter 20 Jahre (+28,3 %) sowie der Personengruppe der Ausländer (+6,3 %) und der Langzeitarbeitslosen (+3,7 %) festgestellt werden. Auch im Rechtskreis SGB III verzeichneten die Altersgruppe der 15- bis unter 20-Jährigen (+13,7 %) sowie die Personengruppe der Ausländer (+5,0 %) eine stärkere Zunahme, während hier bei den Personengruppen Schwerbehinderte (-12,5 %) und der Langzeitarbeitslosen (-11,9 %) sowie bei der Altersgruppe 55 Jahre und älter (-10,2 %) eine Abnahme beobachtet werden konnte. Neben den Arbeitslosen weist die Statistik 2014 zusätzlich 10.837 Unterbeschäftigte aus; das sind 341 Personen (3,1 %) weniger als im Vorjahr. Zu den Unterbeschäftigten zählen Personen, die "im weiteren Sinne arbeitslos" sind (insgesamt 4.597 Personen, darunter 4.000 in "Aktivierung und beruflicher Eingliederung"), Personen, die "nah am Arbeitslosenstatus sind" (insgesamt 4.237, darunter 597 in Arbeitsgelegenheiten und 725 kurzfristige Arbeitsunfähige) und Personen, die "fern vom Arbeitslosenstatus sind, in Maßnahmen, die gesamtwirtschaftlich entlasten" (insgesamt 2003 Personen, darunter 1.624 in Altersteilzeit). Insgesamt waren im Dezember 2014 9,6 % der Frankfurter Erwerbspersonen arbeitslos oder im oben beschriebenen Sinne unterbeschäftigt. Auch im Berichtsjahr 2014 weisen die Arbeitslosen eine hohe Fluktuation auf. Insgesamt gab es 74.574 Zugänge in Arbeitslosigkeit, darunter 23.388 oder 31,4 % aus einer Beschäftigung auf dem Ersten Arbeitsmarkt, 19.286 oder 25,9 % aus einer "Ausbildung und sonstige Maßnahme" und 17.199 oder 23,1 % aus Arbeitsunfähigkeit. Hinzukommen 9.379 oder 12,6 % Zugänge aus "fehlender Verfügbarkeit/Mitwirkung". Den 74.574 Zugängen in Arbeitslosigkeit standen im Jahr 2014 74.421 Abgänge aus Arbeitslosigkeit gegenüber, darunter 16.708 (22,5 %) Abgänge in eine Beschäftigung auf den Ersten Arbeitsmarkt, 20.570 (27,6 %) Abgänge in eine "Ausbildung u. sonstige Maßnahmenteilnahme", 18.121 oder 24,3 % Abgänge wegen Arbeitsunfähigkeit und 8.569 oder 11,5 % Abgänge wegen "fehlender Verfügbarkeit/Mitwirkung". Von den 25.429 Arbeitslosen des Monats Dezember 2014 standen 18.422 (72,4 %) im SGB II-Leistungsbezug und erhielten Arbeitslosengeld II. Zum gleichen Zeitpunkt gab es 51.082 erwerbsfähige SGB II-Leistungsempfänger. Somit bezogen 32.660 erwerbsfähige Personen (63,9 % aller Leistungsbezieher) ALG II, ohne als arbeitslos nach den Kriterien des SGB III zu gelten. Zusammen mit den 22.569 nicht erwerbsfähigen Leistungsempfängern bildeten die erwerbsfähigen Leistungsempfänger im Dezember 2014 38.460 Bedarfsgemeinschaften. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsempfänger ist seit Ende 2013 um 2.219 und die der nicht erwerbsfähigen Leistungsempfänger um 938 angestiegen. Bei den Bedarfsgemeinschaften betrug der Anstieg seit Dezember 2013 1.
- Beschäftigungsförderung der Stadt Frankfurt am Main Im Bereich der kommunalen Beschäftigungsförderung der Stadt Frankfurt am Main engagieren sich das Jugend- und Sozialamt, das Frauenreferat, das Stadtschulamt und die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH. Diese Vielgliedrigkeit geht zum Teil auf gesetzliche Vorgaben zurück, zum Teil aber auch auf politische Entscheidungen in der Kommune. Die Jugendberufshilfe nach § 13 Abs. 2 SGB VIII ist z.B. eine originäre Aufgabe der Stadt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Aufgaben der Jugendberufshilfe nehmen nach dem Aufgabenverteilungsplan der Stadt Frankfurt am Main sowohl das Stadtschulamt als auch das Jugend- und Sozialamt wahr. Die Beschäftigungsförderung für Erwachsene ist eine freiwillige Leistung der Kommune. Sie wird vom Jugend- und Sozialamt gesteuert. Alle kommunalen Angebote zur Unterstützung der beruflichen und sozialen Eingliederung von Jugendlichen und Erwachsenen sind gegenüber den Maßnahmen und Angeboten der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters Frankfurt nachrangig. Die Ausgaben im Bereich der kommunalen Beschäftigungsförderung verteilten sich im Jahr 2014 wie folgt: Verantwortliche Organisation Kostenvolumen 2014 Jugend- und Sozialamt[1] 19.586.375,64 € Frauenreferat 507.080,00 € Stadtschulamt 2.516.233,53 € Wirtschaftsförderung Frankfurt 160.500,00 € Gesamt 22.770.189,17 € Eine differenzierte Aufstellung der durch die o.g. Akteure geförderten Projekte und Maßnahmen erfolgt in der Anlage zu diesem Bericht. 2.1 Weiterentwicklung des Berichtswesens Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 31.01.2013, § 2691, den Magistrat beauftragt, das Berichtswesen im Bereich der Beschäftigungsförderung weiter zu entwickeln und dabei die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen stärker zu berücksichtigen. Zum aktuellen Stand hierzu hat der Magistrat in den Berichten B 227 vom 30.06.2014 und B 172 vom 24.04.2015 Stellung genommen. Grundsätzlich ist bei der Weiterentwicklung des Berichtswesens zu berücksichtigen, mit welchen Methoden und mit welchem Aufwand diese durchgeführt werden kann. Controlling ist sehr aufwendig, wenn die Ergebnisse belastbar sein sollen. Valide Aussagen über die Wirkung von Maßnahmen können nur dann getroffen werden, wenn Zielgruppen und Maßnahmeformen klar differenziert und ausreichend homogen sind, wenn genaue statistische Daten über die Zielgruppen vorliegen und wenn die gewünschten Ergebnisse und die Erfolgskriterien klar definiert sind. Anders als die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Frankfurt verfügt die Stadt Frankfurt nicht über fortlaufende biografische Daten von Teilnehmer/innen an kommunal finanzierten Maßnahmen. Eine annähernd seriöse Prüfung der nachhaltigen Wirkung einer Fördermaßnahme kann jedoch nur erfolgen, wenn z.B. bekannt ist, welchen Erwerbsstatuts ein ehemaliger Maßnahmeteilnehmer sechs Monate nach Beendigung einer Maßnahme hat. Solche Informationen könnten durch die Stadt Frankfurt nur im Rahmen von Befragungen erhoben werden. Dies bedeutet einerseits einen erheblichen Mehraufwand für die Träger der Maßnahmen, zum anderen ist die Rücklaufquote von entsprechenden Fragebögen erfahrungsgemäß sehr niedrig, so dass die hierdurch gewonnenen Daten nur bedingt repräsentativ sind. Unabhängig von diesen Herausforderungen arbeiten die Verantwortlichen in der Arbeitsmarktförderung der Stadt Frankfurt derzeit daran, die Datenlage in diesem Bereich kontinuierlich zu verbessern. So wurde im Jahr 2014 begonnen, ein Lastenheft für die Implementierung einer internetgestützten Datenbank zu erstellen, in die alle für das Berichtswesen erforderlichen Daten von den Maßnahmeträgern eingepflegt und anschließend vom Jugend- und Sozialamt ausgewertet werden können. Darüber hinaus ist als ein erster Schritt hin zu einer qualitativen Evaluation der Fördermaßnahmen für 2015 eine Teilnehmer/innenbefragung zur Zufriedenheit mit der Maßnahme / zur Einschätzung der Maßnahmenwirkung geplant. 2.2 Beschäftigungsförderung durch das Jugend- und Sozialamt / Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) Die kommunale Beschäftigungsförderung hat in Frankfurt eine lange Tradition. Sie sah und sieht sich in ihrer Ausgestaltung als Ergänzung zur vom Bund verantworteten Arbeitsmarktförderung in den Bereichen des SGB II und des SGB III. Durch das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) wurde die kommunale Beschäftigungsförderung im Jahr 2012 strategisch neu ausgerichtet und die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel wurden erhöht Die Förderangebote des FRAP sind gegenüber den Angeboten der Agentur für Arbeit (SGB III) und des Jobcenters Frankfurt (SGB II) nachrangig. Zielgruppe der kommunalen Förderangebote sind in erster Linie Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen (z.B. ohne abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung, Langzeitarbeitslose, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Menschen mit Suchterfahrung etc.), für die Fördermaßnahmen des SGB II und SGB III bisher nicht zielführend waren. Durch in der Regel niedrigschwellige Angebote zur Stabilisierung, Aktivierung und Qualifizierung soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Perspektive eröffnet werden, um wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die für den Arbeitsmarkt erforderlichen Kompetenzen können bei diesem Personenkreis oftmals nur durch längerfristige Maßnahmen mit einem höheren pädagogischen Betreuungsanteil erworben werden. Maßnahmen des FRAP sind daher - insbesondere bei der Zielgruppe der über 25-Jährigen - nicht immer darauf ausgerichtet, die Teilnehmenden unmittelbar im Anschluss in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit zu vermitteln. Vielmehr sind die Fördermaßnahmen des FRAP häufig ein erster Schritt um die Eingliederungschancen der Teilnehmenden in Arbeit langfristig zu verbessern. Maßnahmen des FRAP zielen somit auf eine Verbesserung der Teilhabechancen am Arbeitsmarkt. Ein Teil der Förderangebote -wie bspw. die Projekte "Siedlungshelfer" und "Frankfurt tipptopp"- leisten zudem einen Beitrag zur Stabilisierung von Wohnquartieren. Ein Teil der Maßnahmen bietet eine Förderung und Qualifizierung in Berufsfelder, in denen ein Fachkräftemangel besteht. Beispiele hierfür sind der Bereich Alten- und Krankenpflege sowie der Kinderbetreuung. Im Sinne der Armutsprävention und mit Blick auf den demographischen Wandel werden mit einzelnen Angeboten des FRAP weitere Personenkreise angesprochen. So können beispielsweise Bürgerinnen und Bürger mit befristeter Erwerbsminderung, die Leistungen des SGB XII (Sozialhilfe) beziehen, an Qualifizierungs- und Beschäftigungsangeboten teilnehmen. Ziel dieser Angebote ist es, die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. Eine weitere Zielgruppe des FRAP ist die sogenannte "Stille Reserve". Dabei handelt es sich um Menschen, die weder arbeitslos noch arbeitssuchend gemeldet sind, die sich jedoch grundsätzlich vorstellen können, wieder berufstätig zu sein. Bei dieser Zielgruppe ist oftmals eine Auffrischung von fachlichen Kenntnissen oder eine berufliche Teilqualifizierung erforderlich, da sie z.B. auf Grund von Erziehungszeiten noch gar nicht oder über längere Zeiträume nicht berufstätig waren. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die große Herausforderung darin besteht, an diese Zielgruppe heranzukommen, da sie nicht in den behördlichen Strukturen des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit auftaucht. Hier verspricht sich der Magistrat für die Zukunft einen verstärkten Zugang zu dieser Gruppe über das FRAP-Beratungszentrum. (vgl. Kap. 2.2.3.1). 2.2.1 Beschäftigungsförderung aus Mitteln des Arbeitsmarkt- und Ausbildungsbudgets des Landes Hessen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) Zusätzlich zu den kommunalen Mitteln des FRAP stellt das Land Hessen der Stadt Frankfurt am Main Mittel des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen der Programme "Arbeitsmarktbudget" und "Ausbildungsbudget" für Maßnahmen der Beschäftigungsförderung zur Verfügung. Die Landesmittel werden genutzt, um das bestehende Angebot an Fördermaßnahmen des FRAP sinnvoll zu ergänzen. Im Rahmen des Ausbildungsbudgets erhielt die Stadt Frankfurt am Main vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) für das Haushaltsjahr 2014 Finanzmittel in Höhe von 977.558,00 Euro für Maßnahmen zur Ausbildungsvorbereitung und zur Ausbildung für benachteiligte junge Menschen mit besonderem Förderbedarf. Folgende Schwerpunkte wurden dabei im Ausbildungsbudget gesetzt:
- Umsetzung von Ausbildungsvorbereitungs-Maßnahmen, damit schulmüde oder schulverweigernde Jugendliche den Schulabschluss nachholen oder eine duale Ausbildung beginnen können
- Berücksichtigung des regionalen Fachkräftemangels bei dem Angebot von zusätzlichen Ausbildungsplätzen, Förderung auch von Ausbildungen in Teilzeit und ausbildungsbegleitendem Coaching
- Beteiligung an der hessenweiten Strategie zur "Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule - Beruf" (OloV) und Optimierung der Schnittstellen zu allen regionalen Akteuren der Rechtskreise SGB II, III und VIII sowie eine verstärkte Einbindung von Akteuren der Wirtschaft Ein Teil der Angebote wurde kommunal oder vom Jobcenter Frankfurt kofinanziert. Über das Arbeitsmarktbudget des Landes Hessen standen 2014 Mittel in Höhe von 1.368.457,96 Euro zur Verfügung. Mit dem Arbeitsmarktbudget verfolgte das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) folgende Kernziele:
- Kompetenzen fördern - Integration plus: Es sollen Maßnahmen gefördert werden, die eine Verbesserung des Verbleibs in Arbeit, des Zugangs und der Integration von arbeitslosen Frauen und Männern in den ersten Arbeitsmarkt zum Ziel haben. Besonderen Handlungsbedarf sieht das HMSI in der Stärkung der Qualifizierung von Fachkräften in den Sozialberufen, der Pflege- und Gesundheitsbranche sowie bei spezifischen Angeboten für erziehende Mütter und Väter.
- Förderung der sozialen Leistungen zur Eingliederung: Es sollen individuelle, am Einzelfall orientierte Angebote zur Verbesserung der Eingliederungsleistungen in Ergänzung zu den kommunalen Regelleistungen gefördert werden.
- Förderung von Aktivierungsstrategien, Organisationentwicklung und interne Weiterbildung: Gefördert werden innovative arbeitsmarktpolitische Konzepte. Die mit der Beschäftigungsförderung betrauten Organisationen sollen zum effektiveren Handeln angeleitet werden und ihre Mitarbeiter zielgerichtet weiterbilden, um die Integration in Arbeit zu fördern. Die Verteilung der Landesmittel, die Auswahl der zu fördernden Maßnahmen sowie deren Steuerung und Abwicklung der Maßnahmen erfolgt durch die Stadt. Die über das Arbeitsmarktbudget des Landes Hessen geförderten Projekte sind in der Anlage gemeinsam mit den kommunalen Angeboten ausgewiesen. 2.2.2 Beschäftigungsförderung für Jugendliche und junge Erwachsene 2.2.2.1 Jugendjobcenter Frankfurt Die Einrichtung eines Jugendjobcenters, d.h. einer rechtskreisübergreifenden Anlaufstelle für die Zielgruppe der unter 25-Jährigen zu Themen der beruflichen Integration, wurde bereits im Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Agentur für Arbeit Frankfurt über die Zusammenarbeit im Rahmen einer gemeinsamen Einrichtung (gE) vom November 2010 festgelegt. Im Jugendjobcenter Frankfurt kooperieren das Jobcenter Frankfurt (Rechtskreis SGB II), die Agentur für Arbeit Frankfurt (SGB III) und das Jugend- und Sozialamt Frankfurt (SGB VIII). Es startete am 01.02.2012 am Standort Hainer Weg in Frankfurt-Sachsenhausen zunächst als Pilotprojekt für den Einzugsbereich der Jobcenter Ost und Süd. Ziel der Kooperation war und ist es, - alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen im gemeinsamen Zuständigkeitsbereich der Kooperationspartner beruflich, sozial und gesellschaftlich zu integrieren, - vorhandene lokale Ressourcen zu bündeln und sinnvoll zu ergänzen und - Doppelstrukturen und Doppelförderungen im Leistungsangebot zu vermeiden. Hierzu bieten die Kooperationspartner ihre Beratungs- und Integrationsangebote an einem Standort an. Am 17.06.2013 beschloss die Trägerversammlung des Jobcenters Frankfurt die dauerhafte Ausweitung des Pilotprojektes auf das gesamte Stadtgebiet. Standort des Jugendjobcenters bleibt unverändert das Jobcenter Süd. Im April 2014 erfolgte dann der Umzug der Teams Nord, West und Höchst des Jobcenters Frankfurt in die neuen Räumlichkeiten. Die Arbeitsagentur ist nach wie vor mit einer Berufsberaterin in den Räumen des Jugendjobcenters vertreten, die kommunale Jugendberufshilfe (JBH) mit vier Mitarbeiter/innen. Von diesen sind zwei im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung vom Träger Gesellschaft für Jugendbeschäftigung e. V. (gjb) an die Stadt ausgeliehen und werden über das Arbeitsmarktbudget des Landes Hessen und des ESF finanziert (vgl. Kap. 2.2.1). Aufgabe der kommunalen Jugendberufshilfe im Jugendjobcenter ist es, insbesondere junge Menschen mit vielfältigen Vermittlungshemmnissen und erhöhtem Unterstützungsbedarf auf ihrem Weg in Ausbildung oder Arbeit zu beraten und zu begleiten. Die Vermittlungshemmnisse ergeben sich beispielsweise durch soziale, familiäre und vermehrt auch durch psychische Probleme. Als Folge dieser Problemlagen gelingt den jungen Menschen oftmals der direkte Übergang in Ausbildung oder Arbeit nicht. Vielmehr sind in vielen Fällen zur persönlichen Stabilisierung eine längerfristige Betreuung und häufig auch die Einbindung weiterer sozialer Dienste notwendig. Darüber hinaus werden den Jugendlichen bei Bedarf und Eignung Förderangebote aus dem Bereich des FRAP unterbreitet. Diese sind in der Regel niedrigschwelliger als die Angebote des SGB II und des SGB III und bieten eine intensivere pädagogische Begleitung. Die Betreuung der Jugendlichen durch die JBH ist meist auf einen Zeitraum von sechs Monaten angelegt. Während dieser Betreuungszeit erfolgen in der Regel auch keine Sanktionen aus dem SGB II. Die JBH bietet somit einen geschützten Raum, um mit den Jugendlichen an der Behebung der Vermittlungshemmnisse zu arbeiten. Im Jahr 2014 nahm die JBH 148 Jugendliche neu in die Betreuung auf. Der überwiegende Teil (ca. 70 %) der betreuten Jugendlichen wurde von den persönlichen Ansprechpartnern des Jobcenters an die JBH übergeben, ca. 30 % waren nicht im Leistungsbezug des SGB II. Der Zugang dieser Personen erfolgte überwiegend durch Dritte (z.B. Sozialdienste der Sozialrathäuser, Jugendgerichtshilfe, stationäre Jugendhilfeeinrichtungen oder andere soziale Träger), in Einzelfällen auch über Eigeninitiative. 133 Jugendliche schieden im Jahr 2014 aus der Betreuung durch die JBH aus. [2] Für 89 von diesen konnte während der Betreuungszeit eine weitergehende Perspektive entwickelt werden: * (z.B. Praktikum, Einstiegsqualifizierung (EQ), BuFD, FSJ, Therapie) Die Erfahrungen zeigen aber auch, dass sich einige junge Menschen der Beratung und Betreuung durch die JBH entziehen. So brachen 33 Jugendliche die Beratung ab oder waren für die JBH nicht mehr erreichbar. Sofern sie im SGB II-Bezug waren, wurden sie im Anschluss wieder in die Zuständigkeit des persönlichen Ansprechpartners übergeben. Sieben Jugendliche zogen während der Betreuung durch die JBH aus Frankfurt weg. Die enge Kooperation von Fachkräften der Agentur für Arbeit, des Jobcenters und des Jugend- und Sozialamtes im Jugendjobcenter hat sich bewährt. Insbesondere Jugendliche mit besonderem Unterstützungs- und Betreuungsbedarf werden über kurze und unbürokratische Wege mit einem erweiterten Förderangebot besser erreicht. 2.2.2.2 Kommunal finanzierte Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene Im Rahmen der kommunalen Beschäftigungsförderung werden auf Grundlage des § 13 Abs. 2 SGB VIII (Jugendberufshilfe) junge Menschen unter 27 Jahren in verschiedenen Maßnahmen unterstützt, um sich für weiterführende Schulen, Ausbildung oder Arbeit zu qualifizieren. Gleichzeitig werden Möglichkeiten für eine selbstbestimmte Zukunftsgestaltung eröffnet. Die Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene gliedern sich in folgende Aktionsfelder: - Beratungsangebote, - Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss mit beruflicher Orientierung, - Maßnahmen zur Berufsorientierung und zur Ausbildungsvorbereitung, - Maßnahmen zur Ausbildungsbegleitung und - Maßnahmen der begleiteten betrieblichen sowie der außerbetrieblichen Ausbildung. Ziel aller Angebote ist es, benachteiligte junge Menschen zu fördern, sie auf das Berufsleben vorzubereiten und in ihren Kompetenzen und ihrer Persönlichkeit so zu stärken, dass sie auf dem ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt eine Beschäftigungschance haben. Die individuellen Bedarfe sind dabei sehr unterschiedlich. In nicht wenigen Fällen fehlen Schlüsselkompetenzen (wie z.B. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit o.ä.), die für die Ausbildungs- und Berufsreife unerlässlich sind. In den meisten der geförderten Maßnahmen sind daher neben der Vermittlung von beruflichem Wissen auch Unterstützungsangebote bei der Bewältigung von persönlichen Problemen (Sucht, Schulden, psychische Auffälligkeiten, fehlende Alltagsstruktur etc.) durch eine intensive sozialpädagogische Begleitung erforderlich. Auffällig ist, dass der Anteil der neu in Maßnahmen eingetretenen jungen Menschen mit Migrationshintergrund bei ca. 80 % liegt. Vor dem Hintergrund steigender Flüchtlingszahlen ist für die Zukunft zu erwarten, dass dieser Anteil weiter ansteigen wird. Dies stellt für die Stadt und für die Maßnahmeräger eine große Herausforderung dar. Es ist davon auszugehen, dass der Anteil der Sprachförderung im Rahmen der Maßnahmen zukünftig größer werden wird. Im Folgenden werden die kommunalen Angebote der Jugendberufshilfe nach Aktionsfeldern geordnet beschrieben. Detaillierte Angaben zu Inhalt, Fördervolumen sowie Teilnehmerplätzen können der tabellarischen Aufstellung in der Anlage entnommen werden. Seit dem Bericht für das Jahr 2013 wird zudem ausgewiesen, wie viele Teilnehmer/innen Maßnahmen erfolgreich beendet haben und wie viele Abbrüche es gab. Die beigefügten Grafiken zeigen hierzu die Entwicklung von 2013 nach 2014 auf. Um seriöse Aussagen über längerfristige Tendenzen bei den Ergebnissen der Maßnahmen machen zu können ist jedoch zunächst eine Beobachtung der Ergebnisse über mehrere Jahre notwendig. Aus diesem Grund wird im vorliegenden Bericht auf eine Kommentierung der Ergebnisse verzichtet. Beratungsangebote Für Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Unterstützungs- und Förderbedarf ist häufig ein längerfristiger Beratungsprozess erforderlich, damit ein Einstieg in Ausbildung oder Arbeit gelingen kann. Einige dieser jungen Menschen haben zudem Schwierigkeiten, sich in behördlichen Strukturen zurechtzufinden und mit diesen umzugehen (z.B. lange Wartezeit auf einen Termin bei der Berufsberatung). Im Stadtgebiet verteilt gibt es daher mehrere Beratungsstellen, die eng mit Schulen, Trägern der Jugendberufshilfe und der Jugendhilfe vernetzt sind. Sie bieten einen niedrigschwelligen Zugang gerade für junge Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht den Zugang zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit finden oder sich von dort nicht adäquat unterstützt fühlen. Die Beratungsstellen unterstützen diese jungen Menschen auf dem Weg in Ausbildung oder Arbeit z.B. durch Hilfe bei Bewerbungen. Darüber hinaus beraten sie über Angebote weiterführender Schulen sowie über Fördermaßnahmen der Jugendberufshilfe beruflichen Orientierung oder der Kompetenzfeststellung und -entwicklung. Sofern junge Menschen darüber hinaus weitergehende Hilfe brauchen (z.B. bei familiären Problemen, Schulden oder Sucht), werden sie an entsprechende Fachstellen weiter vermittelt. Teilweise sprechen die Beratungsangebote nur bestimmte Zielgruppen an. So beraten z.B. der Internationale Bund (IB-Technikzentrum) und der Verein zur beruflichen Förderung von Frauen (VbFF) ausschließlich Mädchen und junge Frauen. Die Gesellschaft für Jugendbeschäftigung (gjb) hat seit 2013 ein spezielles Beratungsangebot für Menschen mit psychischen Auffälligkeiten (Chance Beruf). Darüber hinaus gibt es regionale Angebote in Stadtteilen mit besonderer Sozialstruktur (Fechenheim, Gallus, Am Bügel). Mit der Internetseite www.projektberuf.de hat der VbFF zudem ein digitales Beratungsangebot implementiert, das zunehmend genutzt wird, wie die Steigerung der Seitenzugriffe von 22.313 im Jahr 2013 auf 49.247 im Jahr 2014 zeigt. Die Förderung der Kompetenzagenturen der Träger IB und IFZ wurde auf Grund der auslaufenden ESF-Förderperiode zum 30.06.2014 beendet. In den Beratungsstellen wurden im Jahr 2014 insgesamt 2.210 junge Menschen in 6.163 Gesprächen beraten. Zusammenfassung der Beratungsangebote U25 Anzahl der Maßnahmen: 20 Fördervolumen gesamt: 1.647.280,36 € davon kommunal 1.613.080,36 € davon Ausbildungsbudget 34.200,00 € Vorbereitung auf den Schulabschluss Die Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Schulabschluss bieten jungen Menschen, die eine allgemeinbildende Schule ohne Abschluss verlassen haben, oder die durch das staatliche Schulamt von der Schulpflicht befreit wurden, die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss (HASA) in einer externen Prüfung nachzuholen. Die Nachfrage nach diesen Angeboten steigt stetig an. Einem Teil der jungen Menschen, die die Regelschule ohne Abschluss verlassen, wird teilweise erst nach Jahren bewusst, dass sie ohne Schulabschluss kaum Chancen auf einen dauerhaften Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz haben. Die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) der Arbeitsagentur bieten zwar auch die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nachzuholen. Erfahrungsgemäß erweisen sich diese Angebote für einige Jugendliche - insbesondere was das Durchhaltevermögen und die disziplinierte regelmäßige Teilnahme an einer Maßnahme betrifft - noch immer als zu anspruchsvoll. Dies führt dann zu Abbrüchen, verbunden mit dem Gefühl, (wieder) gescheitert zu sein. In den kommunalen Angeboten zur Erlangung des Hauptschulabschlusses werden Jugendliche eng sozialpädagogisch begleitet, so dass gezielt mit ihnen auch an persönlichen und sozialen Problemen gearbeitet werden kann. Neben dem schulischen Unterricht zur Vorbereitung auf die HASA-Prüfung sind die Angebote immer mit konkreten beruflichen Orientierungsangeboten verbunden. Unterricht und Wissensvermittlung sind z.B. über betriebliche Praktika praxisorientiert ausgerichtet. Hierdurch sind erste Berufserfahrungen möglich, und eine Eignung für einen Beruf kann direkt erprobt werden. Die Jugendlichen werden in den Maßnahmen zudem bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche unterstützt. Zusammenfassung der Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Schulabschluss: Anzahl der Maßnahmen: 9 Fördervolumen gesamt: 977.933,48 € davon kommunal 651.623,48 € davon Ausbildungsbudget 326.310,00 € Ergebnisse: Berufliche Orientierung und Ausbildungsvorbereitung Die berufsorientierenden Maßnahmen richten sich an junge Menschen, die in der Regel zwar einen Schulabschluss erworben haben, aber noch keinen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz gefunden haben und die sich noch unsicher sind, welche Berufe ihren Neigungen und Fähigkeiten am ehesten entsprechen. Sie verbinden zu unterschiedlichen Anteilen Angebote beruflicher Orientierung, Qualifizierung und Ausbildungsvorbereitung. Hier werden berufliches Wissen und soziale Kompetenzen vermittelt oder gestärkt, Alltagsstruktur und Lebensperspektiven entwickelt und die Ausbildungs- und Berufsreife verbessert. Die jungen Menschen haben die Möglichkeit, über Praktika einen Einblick in verschiedene Betriebe und Berufsfelder zu bekommen. Durch eine enge sozialpädagogische Begleitung ist dabei gewährleistet, dass die jungen Menschen auch Unterstützung bei begleitenden persönlichen Problemen (z.B. Schulden, familiäre Konflikte) erhalten. Zusammenfassung der berufsorientierenden Maßnahmen: Anzahl der Maßnahmen: 13 Fördervolumen gesamt: 1.399.077,22 € davon kommunal 1.291.077,22 € davon Ausbildungsbudget 108.000,00 € Ergebnisse: Ausbildungsbegleitende Maßnahmen Die ausbildungsbegleitenden Maßnahmen haben das Ziel, durch eine Unterstützung des Auszubildenden einen drohenden Abbruch der Ausbildung auf Grund fehlender Fachkenntnissen oder auf Grund von Konflikten zwischen dem Auszubildenden und dem Betrieb zu verhindern. Sie richten sich an junge Menschen, die sich bereits in einer betrieblichen Ausbildung befinden, die jedoch noch nicht stabil genug sind, um allen Anforderungen dieser Ausbildung gerecht zu werden. Maßnahmeinhalte sind beispielsweise Sprachförderung, der Aufbau fachlicher Qualifikation durch zusätzlichen Unterricht, die Entwicklung von Kompetenzen oder auch die Unterstützung und Vermittlung bei Konflikten am Ausbildungsplatz. Zusammenfassung der ausbildungsbegleitenden Maßnahmen: Anzahl der Maßnahmen: 5 Fördervolumen gesamt: 295.406,14 € davon kommunal 295.406,14 € Ergebnisse: Begleitete und außerbetriebliche Ausbildung Die Förderung von Ausbildungsverhältnissen umfasst die begleitete betriebliche Berufsausbildung und die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE), d.h. bei einem Träger. Zielgruppe sind junge Menschen, die auf Grund ihrer persönlichen Lebenssituation weder den Anforderungen einer regulären betrieblichen Ausbildung, noch den Anforderungen einer BaE der Arbeitsagentur Frankfurt oder des Jobcenters Frankfurt gewachsen sind bzw. keinen Anspruch auf eine Förderung nach dem SGB III oder dem SGB II haben. Die kommunal geförderten BaE zeichnen sich durch eine verstärkte pädagogische Betreuung aus. Sie finden in trägereigenen Betrieben statt (z. B. Werkstatt Frankfurt, IB, FaPrik, VbFF) und beinhalten eine individuelle berufsfachliche und sozialpädagogische Unterstützung für Jugendliche mit hohem Förderbedarf. Zielgruppe für die begleitete betriebliche Ausbildung sind Jugendliche und junge Erwachsene mit geringerem Förderbedarf. Kooperationspartner für die durchführenden Träger sind hierbei Betriebe, die zwar ausbilden möchten, aber nicht alle Ausbildungsinhalte im eigenen Betrieb anbieten können. Diese werden durch den Träger z. B. dadurch unterstützt, dass dieser einen weiteren Betrieb für einen sogenannten "Ausbildungsverbund" akquiriert. Dort werden dann die fehlenden fachlichen Inhalte der Ausbildung abgedeckt. Teilweise erfolgt dies auch zentral beim Träger. Darüber hinaus unterstützen die Träger die Jugendlichen pädagogisch und sind sowohl für diese als auch für die Betriebe Ansprechpartner bei Problemen während der Ausbildung. Ein weiterer Schwerpunkt in der Ausbildungsförderung ist die Teilzeitausbildung für junge Mütter, insbesondere für Alleinerziehende. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht hier im Vordergrund. Die betroffenen jungen Frauen sind auf Grund der Kinderbetreuung oft nicht in der Lage, eine Vollzeitausbildung zu absolvieren. Die Rahmenbedingungen der Teilzeitausbildung bieten die erforderlichen Voraussetzungen, um eine Ausbildung mit reduzierten Wochenstunden absolvieren zu können und dies mit den familiären Bedürfnissen insbesondere der Kinderbetreuung in Einklang zu bringen. Nach wie vor ist es für den durchführenden Träger VbFF jedes Jahr eine große Herausforderung, Kooperationsbetriebe zu finden, die jungen Müttern eine Ausbildung in Teilzeit ermöglichen. Viele Betriebe fürchten nach wie vor hohe Ausfallzeiten der Auszubildenden, z.B. wegen einer Erkrankung der Kinder. Dabei zeigen die Erfahrungen der Vergangenheit, dass die jungen Frauen in der Regel hochmotiviert und mit entsprechender Unterstützung auch der Doppelbelastung durch Familie und Ausbildung gewachsen sind. Zusammenfassung der Maßnahmen der Ausbildungsförderung: Anzahl der Maßnahmen: 16 Fördervolumen gesamt: 3.113.778,94 € davon kommunal 2.604.730,94 € davon Ausbildungsbudget 509.048,00 € Ergebnisse: 2.2.3 Maßnahmen der Beschäftigungsförderung für Erwachsene Maßnahmen der Beschäftigungsförderung für Erwachsene werden sowohl aus kommunalen Mitteln als auch aus dem Arbeitsmarktbudget finanziert, das vom Land Hessen sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bereitgestellt wird. Die Maßnahmen werden bestimmten Aktionsfeldern zugeordnet. Diese sind - Beratung/Clearing - Ausbildungsvorbereitung - Ausbildung - Qualifizierung - Beschäftigung - Tagesstruktur - sonstige Angebote 2013 wurde mit dem Frankfurter Arbeitsmarktprogrammes (FRAP) und der damit einhergehenden Erhöhung der Fördermittel eine ganze Reihe von neuen Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung für die Zielgruppe der über 25-Jährigen begonnen. So wurden drei Ausbildungsvorbereitungsmaßnahmen neu initiiert, drei Projekte aus dem Bereich Tagesstruktur neu begonnen, sechs Beschäftigungsmaßnahmen neu in die Förderung aufgenommen sowie vier Maßnahmen aus dem Aktionsfeld Qualifizierung neu bewilligt. Darüber hinaus wurde eine mit Berufswegeplanung kombinierte Anerkennungsberatung für im Ausland erworbene Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüssen bereitgestellt. Alle im Jahr 2013 begonnenen Maßnahmen wurden 2014 weitergeführt. Im Folgenden werden die städtisch finanzierten Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote nach Aktionsfeldern geordnet kurz dargestellt; die über das Arbeitsmarktbudget geförderten Projekte sind hier berücksichtigt. Angaben zu Inhalt, Fördervolumen sowie Platzzahlen können aus der tabellarischen Aufstellung in der Anlage entnommen werden. Wie bei den Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene (Kap. 2.2.2) wird dort ausgewiesen, wie viele Teilnehmer/innen Maßnahmen erfolgreich beendet haben und wie viele Abbrüche es gab. Die beigefügten Grafiken zeigen hierzu die Entwicklung von 2013 nach 2014 auf. Um seriöse Aussagen über längerfristige Tendenzen bei den Ergebnissen der Maßnahmen machen zu können ist jedoch zunächst eine Beobachtung der Ergebnisse über mehrere Jahre notwendig. Aus diesem Grund wird im vorliegenden Bericht auf eine Kommentierung der Ergebnisse verzichtet. 2.2.3.1 Kommunal finanzierte Angebote für Personen über 25 Jahre Beratungsangebote Personen, die Ansprüche nach den Sozialgesetzbüchern II oder III haben, werden von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter beraten, wenn Sie Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit benötigen. Im Rahmen von FRAP fördert die Stadt Frankfurt flankierend Angebote für Personen in prekären Lebenslagen (Schulden, Sucht, Wohnungslosigkeit), da eine Integration in Arbeit i.d.R. nur gelingen kann, wenn die Lebensverhältnisse stabil sind. Die bereits in den Vorjahren geförderten Beratungsangebote für Erwachsene wurden 2014 weitergeführt. Bei der steigenden Zahl von Zuwanderern nach Deutschland spielt das Angebot der Anerkennungsberatung im Ausland erworbener Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüsse eine immer größer werdende Rolle. Das hiesige Angebot des Trägers berami e.V. geht über die reine Anerkennungsberatung hinaus. Es umfasst bei Bedarf auch eine weitergehende Berufswegeplanung für die Ratsuchenden. Insgesamt wurden mit 432 Personen 836 Beratungen durchgeführt. In 136 Fällen wurden Anträge zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen gestellt. Da es sich hierbei um einen langwierigen Prozess handelt, konnten im Berichtszeitraum lediglich 65 Anerkennungsverfahren erfolgreich beendet werden. Ein weiteres Angebot ist das "FRAP-Beratungszentrum" in Trägerschaft von Werkstatt Frankfurt e.V. Es bietet Bürgerinnen und Bürgern Beratung zu den Themenbereichen Arbeit und Beschäftigung, berufliche Qualifizierung und Weiterbildung sowie zu den diesbezüglichen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten an. 2014 waren 68 % der Kundinnen und Kunden arbeitslos mit Bezug von Arbeitslosengeld I oder II, 13 % standen in einem Arbeitsverhältnis, die restlichen 19 % waren arbeitsuchend ohne Arbeitslosmeldung (z.B. in Elternzeit, Hausmann/-frau), im Asylverfahren, Student/in, selbständig, nicht erwerbsfähig oder in Altersrente. Das Angebot zur Bewerbungsunterstützung für Kundinnen und Kunden des Beratungszentrums wurde 2014 fortgeführt. Insgesamt 97 Personen nahmen z.T. mehrere Termine der Gruppenangebote zu den Themen Aufbau und Erstellen von Bewerbungsschreiben und Lebenslauf sowie Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche wahr. Einmal monatlich fand im Beratungszentrum eine kostenlose Informationsveranstaltung mit externen Referentinnen und Referenten zu Themen aus den Bereichen Arbeit, Beruf und Weiterbildung statt. In den Monaten März bis Oktober hat das Infomobil an insgesamt 101 Tagen verschiedene Stadtteile und zentrale Plätze angefahren und über die Angebote des Beratungszentrums informiert. Im Rahmen dieser Einsätze wurden mit 923 Personen persönliche Gespräche geführt sowie zahlreiche Informationsflyer des Beratungszentrums verteilt. Die Projekte im gesamten Aktionsfeld "Beratung" wurden von 2.035 Personen genutzt; davon wurden 1.087 Personen durch das Beratungszentrum beraten. Das Beratungszentrum wird in der Anlage unter "sonstiger Förderung" dargestellt, da es eine Leistung der Werkstatt Frankfurt ist, die im Rahmen einer Zuwendungsvereinbarung finanziert wird. Zusammenfassung Beratungsangebote Ü25: Anzahl der Maßnahmen: 5 Fördervolumen gesamt: 510.428,48 € davon kommunal 355.428,48 € davon Arbeitsmarktbudget 155.000,00 € Ausbildungsvorbereitung In den Vorjahren wurden für Erwachsene nur vergleichsweise wenige über das Jugend- und Sozialamt geförderte Angebote vorgehalten, die den Abschluss einer Ausbildung zum Ziel hatten. Die Statistiken der Agentur für Arbeit sowie des Jobcenters zeigen, dass eine abgeschlossene Ausbildung eine wichtige Voraussetzung für stabile und existenzsichernde Beschäftigungsverhältnisse darstellt. Daher hat die Stadt Frankfurt im Rahmen des FRAP ihre Angebote in diesem Fördersegment ausgeweitet, insbesondere auch vor dem Hintergrund der zunehmend längeren Erwerbsbiographien und des steigenden Fachkräftebedarfs. Zielgruppen der Angebote sind Personen, im Erwachsenenalter, die aus unterschiedlichen Gründen über keinen Berufsabschluss verfügen. Die Förderangebote beinhalten an den Bedarfen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgerichtete Angebote, wie bspw. Unterstützung bei der Organisation der Kinderbetreuung, sozialpädagogische Unterstützung bei persönlichen Problemen, Sprachförderangebote, berufliche Orientierungs- und Praxisangebote. Zusammenfassung Ausbildungsvorbereitung Ü25: Anzahl der Maßnahmen: 4 Fördervolumen gesamt: 394.970,35 € - davon kommunal 242.418,35 € - davon Arbeitsmarktbudget 152.552,00 € Ergebnisse: Ausbildung Drei kommunal geförderte Maßnahmen eröffnen über 25-Jährigen die Möglichkeit, eine Ausbildung zu absolvieren. Während beim Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e.V. (VbFF) Frauen bis zum vollendeten
- Lebensjahr in unterschiedlichen Ausbildungsgängen sozialpädagogisch und fachlich unterstützt begleitet werden, bildet Basis e.V. langzeitarbeitslose, ehemalige drogenabhängige Menschen bis 45 Jahre im Bereich Garten- und Landschaftsbauer aus. Es handelt sich hierbei um einen modular aufgebauten Ausbildungsgang nach dem Frankfurter Weg (vgl. Fußnote 3). Das Ausbildungsprojekt des Frankfurter Vereins für soziale Heimstätten (FVsH e.V.) mit verschiedenen Berufen in trägereigenen Betrieben oder Werkstätten wurde 2014 neu in die Förderung aufgenommen. Zielgruppe sind Menschen mit Suchterkrankungen, die bereits erfolgreich eine einjährige Vorschaltmaßnahme (siehe auch "Ausbildungsvorbereitung") durchlaufen haben. Orientiert am Frankfurter Weg[3] ist die Ausbildung modular gestaltet und beginnt mit einer einjährigen Vorbereitungsphase. Bei entsprechender Eignung können die Teilnehmenden danach direkt in das zweite Ausbildungsjahr einmünden. Die einzelnen Bausteine innerhalb der Maßnahme sind zertifiziert und erhöhen die Chancen der Teilnehmenden, auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Stelle zu finden. Die Maßnahme wird in Kooperation zwischen dem Jobcenter Frankfurt und dem Jugend- und Sozialamt durchgeführt. Zusammenfassung Ausbildungsangebote Ü25: Anzahl der Maßnahmen: 3 Fördervolumen gesamt: 242.261,70 - davon kommunal 242.261,70 - davon Arbeitsmarktbudget 0,00 Ergebnisse: Qualifizierung In diesem Aktionsfeld findet sich ein bunter Strauß an Maßnahmen, der die unterschiedlichen Bedarfe verschiedener Zielgruppen widerspiegelt. Die Qualifizierungsangebote ergänzen die im Jobcenter vorgehaltenen Angebote mit in der Regel niedrigschwelligem Zugang, sind flexibel in der Ausrichtung, nehmen gezielt individuelle Bedarfe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf und beinhalten deshalb häufig einen hohen Anteil an sozialpädagogischer Begleitung. Ein Teil der Maßnahmen wird gemeinsam von Jobcenter Frankfurt und der Stadt Frankfurt am Main finanziert. Alle Angebote aus den Vorjahren wurden im Jahr 2014 weitergeführt. Das 2013 initiierte Pilotprojekt "integrative Sprachförderung" verlief erfolgreich. Die kommunale Förderung umfasste den erforderlichen Deutschunterricht für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, der nicht als separater theoretischer Lernbaustein organisiert war, sondern im Rahmen des Arbeitsprozesses stattfand. In dieser Form ließen sich sprachliche Fähigkeiten besser vermitteln, die beispielsweise für das Verstehen von Fachtexten, aber auch für die komplexe Sprachverwendung innerhalb von Arbeitszusammenhängen unabdingbar sind. Fachanleiter/-in und Sprachtrainer/-in arbeiteten gemeinsam im Teamteaching, was hohe Anforderungen an deren methodisch-didaktischen Kompetenzen stellt. Da es sich um ein innovatives Pilotprojekt handelte, umfasste der Arbeitsauftrag an den Träger auch die Ausarbeitung eines Curriculums mit Materialien und Arbeitsblättern sowie die damit verbundene Sensibilisierung und Fortbildung der Fachanleiterinnen. Zusammenfassung Qualifizierungsangebote Ü25: Anzahl der Maßnahmen: 14 Fördervolumen gesamt: 1.430.134,10 € davon kommunal 906.231,77 € davon Arbeitsmarktbudget 523.902,33 € Ergebnisse: Beschäftigung Im Bereich der Förderung von über 25-Jährigen nahmen nach wie vor Angebote im Aktionsfeld Beschäftigung einen breiten Raum ein. Wie bereits in den Vorjahren wurden schwerpunktmäßig Angebote für Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen und besonderem Unterstützungsdarf gefördert. Für sie ist eine Beschäftigung in geschütztem Rahmen mit entsprechender Anleitung und Betreuung oft der erste Schritt, ihre Fähigkeiten und ihr Durchhaltevermögen auszuprobieren. Für die im Rahmen des FRAP geförderten Maßnahmen wird darauf geachtet, dass die Angebote möglichst arbeitsmarktnah sind und die Bürgerinnen und Bürger Frankfurts einen unmittelbaren Nutzen aus den Projekten ziehen können. Häufig handelt es sich um gemeinsam mit dem Jobcenter Frankfurt finanzierte Angebote, in denen dann insbesondere Qualifizierungsanteile und sozialpädagogische Begleitung durch kommunale Mittel abgedeckt werden. Neuerungen gab es 2014 beim Träger Verein für Arbeits- und Erziehungshilfen e.V. (vae), der in neue Räumlichkeiten umgezogen ist und nun die an seinen Maßnahmen teilnehmenden langzeitarbeitslosen Personen in trägereigenen Einrichtungen beschäftigen kann, statt sie an Kooperationspartner zu verweisen. Das Ende 2013 angestoßene Pilotprojekt "Integrationsjobs Aktive Nachbarschaft" der Caritas konnte im ersten Jahr der Durchführung die angestrebten quantitativen Zielgrößen noch nicht erreichen. Insbesondere die Akquise geeigneter Teilnehmenr/innen, aber auch von Aufträgen aus dem Quartier stellen eine Herausforderung für den Träger dar. Um diesen Hindernissen zu begegnen wurden konzeptionelle Veränderungen eingeleitet, die im Folgejahr zu bewerten sind. Zusammenfassung Beschäftigungsangebote Ü25: Anzahl der Maßnahmen: 18 Fördervolumen gesamt: 1.842.692,10 € - davon kommunal 1.790.092,10 € - davon Arbeitsmarktbudget 52.600,00 € Ergebnisse: Tagesstruktur Zur Zielgruppe des Aktionsfeldes Tagesstruktur zählen überwiegend Personen, die zwar grundsätzlich erwerbsfähig sind, jedoch zunächst und in erster Linie persönlichen Stabilisierungsbedarf haben. Die Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit und eine Integration in den Arbeitsmarkt sind bei dieser Zielgruppe zumeist nur langfristig möglich und erfordern jeweils einen hohen Anteil sozialpädagogischer Begleitung. Die in den Vorjahren geförderten Maßnahmen wurden auch 2014 fortgeführt. Das durch das Jobcenter geförderte Aktivcenter der Caritas ("Integra") wurde aufgrund der hohen Nachfrage und der sehr guten Ergebnisse zur Jahresmitte von 50 auf 140 Teilnehmerplätze erweitert. Die Kofinanzierung durch das Jugend- und Sozialamt beträgt weiterhin 30% der Gesamtkosten. Zusammenfassung Maßnahmen zur Tagesstrukturierung Ü25: Anzahl der Maßnahmen: 8 Fördervolumen gesamt: 762.182,45 € - davon kommunal 408.778,82 € - davon Arbeitsmarktbudget 353.403,63 € Ergebnisse: Sonstige Angebote Kommunale Förderleistungen, die sich keinem der Aktionsfelder eindeutig zuordnen lassen, werden im Anhang unter "sonstiger Förderung" dargestellt. Hierunter fallen in erster Linie die Angebote von Werkstatt Frankfurt e.V. (WF). WF wurde 2014 mit 6.752.000 Euro gefördert. Die Fördermittel dienten der Finanzierung der von WF durchgeführten Maßnahmen und Projekte der Beschäftigungsförderung sowie der Unterstützung des geplanten Umstrukturierungsprozesses. Sämtliche Maßnahmen werden unabhängig vom eigentlichen Aktionsfeld in der tabellarischen Aufstellung aufgeführt und der Gesamtfördersumme zugeordnet, da eine differenzierte Zuordnung der Kosten zu einzelnen Maßnahmen auf Grund der Förderstruktur nicht möglich ist. Die "sonstige Förderung" umfasst darüber hinaus das "Integrierte Arbeits- und Beschäftigungsprojekt" des Frankfurter Vereins für soziale Heimstätten, sowie die Unterstützung des Projektes "AMiCo" ("AMiCo" - Assessment of Migrants Competences in the Elderly Care", Kompetenzfeststellung von Migranten im Bereich der Altenpflege). Die Randzeitenbetreuung der "Elbistrolche" beim Träger GFFB wurde 2014 wegen mangelnder Nachfrage eingestellt. Zusammenfassung sonstige Maßnahmen Ü25: Anzahl der Maßnahmen: 19 Fördervolumen gesamt: 6.970.230,32 - davon kommunal 6.839.230,32 - davon Arbeitsmarktbudget 131.000,00 Ergebnisse: 2.2.4 Ausblick auf das Jahr 2015 Bereits Ende 2013 wurden erste Weichenstellungen vorgenommen, Werkstatt Frankfurt e.V. (WF) als größten Träger von Maßnahmen der Beschäftigungsförderung in Frankfurt umzustrukturieren. Notwendig wurde dieser Schritt, da sich insbesondere durch die zum 01.04.2012 in Kraft getretene "Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" die Förderstruktur im SGB II und SGB III veränderte. So wurde beispielsweise die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten für SGB II-Bezieher erheblich eingeschränkt. Dies führte zu einer deutlich verringerten Förderung von WF aus dem Bereich des SGB II. Aus diesem Grund drohte WF die Insolvenz. Um dies zu verhindern und um insbesondere auch die bestehenden Förder- und Qualifizierungsangebote für Langzeitarbeitslose sowie die Dienstleistungsangebote von WF für die Stadtgesellschaft erhalten zu können, stimmte die Mitgliederversammlung von WF am 10.07.2014 einer Umstrukturierung des Vereins ab 01.01.2015 in vier gemeinnützige GmbHs zu. Drei dieser Gesellschaften, - die gemeinnützige Gesellschaft für Wiederverwendung und Recycling (GWR), - die Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel (SFG) und - Smart-Work-Frankfurt bieten auch zukünftig Qualifizierungs- und Beschäftigungsplätze für Langzeitarbeitslose an, die vierte Gesellschaft, die FRAP-Agentur Frankfurt gGmbH, übernimmt ab 2015 die Steuerung der Fördermaßnahmen des FRAP für die Zielgruppe der über 25-Jährigen. Die Steuerung der Fördermaßnahmen im Rahmen der Jugendberufshilfe für unter 25-Jährige erfolgt weiterhin im Jugend- und Sozialamt. Über die weiteren Entwicklungen nach der Umstrukturierung berichtet der Magistrat im Bericht zur Beschäftigungsförderung für das Jahr
- 2.3 Beschäftigungsförderung des Frauenreferats der Stadt Frankfurt Beratung und berufliche Qualifizierung von Mädchen und Frauen Das Frauenreferat fördert seit seiner Gründung Angebote und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Frauen. Zielgruppen sind Wiedereinsteigerinnen aus der Familienphase, (langzeit-)arbeitslose Frauen, Mädchen und junge Frauen mit schwierigen Ausgangsbedingungen für eine Berufsausbildung oder Frauen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Unter den verschiedenen Gruppen befinden sich viele Migrantinnen und alleinerziehende Mütter. Um das Potenzial der angesprochenen Frauen für ihre berufliche Entwicklung nutzbar zu machen, bedarf es der Unterstützung und Beratung in verschiedenen Lebensbereichen. Die durch das Frauenreferat geförderten und überwiegend freiwilligen Angebote und Maßnahmen gewährleisten diesen ganzheitlichen Ansatz. Durch das Frauenreferat geförderte Träger und Projekt Aus dem Haushalt des Frauenreferats wurden im Jahr 2014 507.080 € für Angebote zur Beratung und beruflichen Qualifizierung von Mädchen und Frauen eingesetzt. Davon entfielen 491.480 € auf kontinuierlich geförderte Leistungsbereiche. Drei weitere Projekte wurden mit 15.600 € gefördert. Im Folgenden werden die 2014 bezuschussten Träger und Projekte aufgeführt. Eine differenzierte Aufstellung ist Anlage 1 zu entnehmen. Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e. V. (VbFF) Die Beratungsstelle "Neue Wege - Neue Pläne" bietet Weiterbildungsberatung für Frauen, insbesondere Wiedereinsteigerinnen an und unterstützt sie bei der beruflichen Orientierung. Auch die Erstausbildung für junge Migrantinnen zur Bürokauffrau, die erfolgreich im Lernortverbund von Betrieben, Berufsschulen und dem Träger durchgeführt wird, erhält regelmäßig einen Zuschuss des Frauenreferats - der weitaus größere Anteil der Förderung wird in diesem Fall durch das Dezernat VIII aufgebracht (vgl. 2.1.2.2 "Begleitete und außerbetriebliche Ausbildung"). Der VbFF beteiligt sich am "Forum Berufsrückkehr" und am "Netzwerk Wiedereinstieg". Der Zuschuss des Frauenreferats an den Verein zur beruflichen Förderung betrug 2014 111.500 €, davon 101.500 € für die Beratungsstelle und 10.000 € für die Erstausbildung. beramí - berufliche Integration e. V. "Beratung für Arbeit, Bildung und Beruf" ist ein Angebot für Frauen, die mit der Lebens- und Arbeitswelt der deutschen Gesellschaft, häufig auch mit der deutschen Sprache nicht genügend vertraut sind. Die "Brückenbausteine zum Beruf" bieten Migrantinnen passgenaue einzelne Elemente für ihre berufliche Entwicklung. Der Träger erhält außerdem eine Förderung für das Programm "Mentoring für Migrantinnen", für das sich zunehmend renommierte Frankfurter Unternehmen interessieren. Ebenfalls gefördert wurde das "Lernhaus für Frauen", in dem interkulturelle Kompetenzen vermittelt und so auch die Arbeitsmarktchancen der Teilnehmerinnen verbessert werden. beramí beteiligt sich am "Forum Berufsrückkehr" und am "Netzwerk Wiedereinstieg". Der Zuschuss aus dem Haushalt des Frauenreferats betrug insgesamt 236.735,00 €. Frauen-Softwarehaus e. V. Die Beratung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien informiert über die aktuellen marktrelevanten Qualifikationsanforderungen und hilft bei der individuellen Auswahl von adäquaten Weiterbildungsmöglichkeiten. Das Frauen-Softwarehaus beteiligt sich am Forum Berufsrückkehr und am "Netzwerk Wiedereinstieg". Zudem führt der Träger regelmäßig Internetkurse für Migrantinnen durch. Für den Aufbaukurs "Sicherheit im Internet - für Migrantinnen" erhielt der Träger 9.200,00 €. Der Zuschuss aus dem Haushalt des Frauenreferats für die Beratungsstelle betrug 35.165 €, für die Internetkurse betrug der Zuschuss aus innovativen Mitteln des Frauenreferats 9.200 €, insgesamt: 44.365 €. jumpp - Frauenbetriebe e. V. Die Existenzgründungsberatung unterstützt Frauen bei der Gründung und Sicherung in der Selbständigkeit. Durch eine Vielzahl von Netzwerkaktivitäten - beispielsweise im Unternehmerinnenforum UFO - wird das frauenspezifische Gründungswissen regionsspezifisch vermittelt. Auch jumpp ist im "Netzwerk Wiedereinstieg" engagiert. Im Rahmen des Jahresschwerpunktthemas "Frauenarmut" des Frauenreferats erhielt jumpp zudem eine Förderung aus den innovativen Mitteln des Frauenreferats für das Projekt "Armutsprävention in der beruflichen Selbständigkeit". Der Zuschuss aus dem Haushalt des Frauenreferats beträgt 108.080,00 €, der Zuschuss aus innovativen Mitteln des Frauenreferats 6.400,00 €, insgesamt: 114.480,00 €. Ein Teil der kontinuierlichen kommunalen Zuschüsse wurde als Kofinanzierung für eine Beteiligung am Landesprogramm "Netzwerk Wiedereinstieg (NeW)" eingesetzt. Auf diesem Weg konnten 2014 zusätzliche ESF-Mittel in Höhe von rd. 321.400,00 € für neue Angebote akquiriert werden. Diese Mittel kamen der Zielgruppe Berufsrückkehrerinnen/ Wiedereinsteigerinnen zugute, die nach teilweise langjähriger, familienbedingter Berufsunterbrechung wieder in das Erwerbsleben einsteigen wollen Programm-Standorte 2014 waren Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden, Rüsselsheim und Gießen. In Frankfurt sind die vier Träger beramí e. V., Frauen-Softwarehaus e.V., jumpp Frauenbetriebe e. V. und der Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e.V. mit jeweils eigenen Angeboten beteiligt. Angesichts der guten Ergebnisse des Programms wurde die Förderung von NeW durch das Hessische Sozialministerium bis Ende 2016 verlängert. Als weitere erfolgreiche Initiative des Frauenreferats ist auch für 2014 der "Girls' Day" zu nennen. An diesem Mädchenaktionstag können Schülerinnen ab der
- Klasse in solche Berufsbereiche "hineinschnuppern", in denen Frauen bislang noch unterrepräsentiert sind. 2014 gab es 109 Veranstaltungen und 1431 Plätze für Mädchen. Innerhalb der Kämmereiverwaltung (Ämter und Referate) beteiligten sich sieben Ämter mit 48 Plätzen. Von den Eigenbetrieben beteiligten sich fünf Betriebe mit insgesamt 91 Plätzen. 2.4 Beschäftigungsförderung des Stadtschulamtes / Berufswegeplanung und Sozialpädagogische Förderangebote in beruflichen Schulen Die Stadt Frankfurt fördert in bewährter Form Schülerinnen und Schüler in allen 16 beruflichen Schulen mit sozialpädagogischen Angeboten und Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Ausbildungsvorbereitung sowie zur Prävention und Intervention bei Gefahr des Abbruchs der Ausbildung. Die Programme "Berufswegeplanung" und "Sozialpädagogische Förderung" feierten 2014 ihr fünfjähriges Jubiläum. Sie werden seit dem Schuljahr 2009/2010 vom Stadtschulamt fachlich begleitet und beauftragt. Das Programm "Berufswegeplanung" wurde bereits 1996 vom Jugend- und Sozialamt unter dem Namen "Integrationsberatung" entwickelt. Im Zuge einer Neuorganisation 2008 und Zusammenführung von Aufgaben in der Stadtverwaltung wurde die "Integrationsberatung" an das Stadtschulamt übertragen, um ein abgestimmtes Fördersystem in allen 16 beruflichen Schulen aufzubauen und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die Fachkräfte beider Programme arbeiten seit dem Schuljahr 2009/2010 zusammen in den 16 Beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main unter dem Dach der jeweiligen Schule. Inhaltlich und organisatorisch stehen sie in engem fachlichen Austausch mit Lehrkräften, Schulleitungen und anderen Kooperationspartnern der innerschulischen Netzwerke. Bezogen auf das Schuljahr 2013/2014 nutzten 6.148 Schülerinnen und Schüler beide Angebote der beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main kontinuierlich. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stieg die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Beratungsbedarf um 14% auf 832 an. Die passgenauen sozialpädagogischen Angebote werden von 15 Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in den beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main in enger Abstimmung und Kooperation mit den 14 Beraterinnen und Beratern der Berufswegeplanung durchgeführt. Aufgrund zusätzlicher Finanzmittel aus dem Bundesprogramm "Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)" wurde die Stundenzahl der Berufswegeplanung an den Beruflichen Schulen befristet vom 01.08.2012 bis 31.12.2013 aufgestockt. Dementsprechend erhöhte sich die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufswegeplanung bei der beauftragten Gesellschaft für Jugendbeschäftigung e.V. (gjb) befristet bis 31.12.2013 auf 17 Beraterinnen und Berater für die Durchführung des Programms in den beruflichen Schulen. Seit 01.01.2014 führen 14 Beraterinnen und Berater das Programm durch. Die Mitarbeiter entwickelten in diesen Netzwerken in den letzten fünf Jahren Angebote für benachteiligte Schülerinnen und Schüler in Beruflichen Schulen, um die Berufsfindung und Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Darüber hinaus ergänzen sich die Netzwerkpartner in ihren Professionen und meistern im Arbeitsalltag auch schwierige Situationen gemeinsam mit Lehrkräften und Schulleitung erfolgreich durch abgestimmte Vorgehensweisen. Diese Leistung wurde nach fünf Jahren erfolgreicher gemeinsamer Arbeit auch gemeinsam gefeiert. Am 15.05.2014 fand in der Aula der Heinrich-Kleyer-Schule die Jubiläumsveranstaltung mit 80 Gästen statt. Die Wirksamkeit der o.g. Programme wurde von 2011 - 2013 an vier Beruflichen Schulen evaluiert. Prof. Dr. Andreas Walther, Ulrike Breier und Thomas Verlage von der Sozialpädagogischen Forschungsstelle der Goethe-Universität Frankfurt am Main führten die Untersuchung durch. Die Studie ergab ein sehr hohe Akzeptanz und Zufriedenheit der Schülerinnen und Schüler mit den Programmangeboten in den Beruflichen Schulen. Bestehende Kritikpunkte und Anregungen sind auf strukturelle Bedingungen und die dominierende Zielsetzung "Vermittlung in Ausbildung" zurückzuführen. Die Ergebnisse der Studie zeigen außerdem, dass eine Reflexion im Sinne von mehr Durchlässigkeit, Chancengleichheit und Handlungsspielräume für "benachteiligte" Jugendliche und junge Menschen notwendig ist. Praktisch soll diesen Problemen durch eine inhaltliche Weiterentwicklung der beiden Programme begegnet werden. Handlungsbedarf sieht die Studie auch in den aktuellen Bildungs- und Übergangssystemen von der Schule in den Beruf, Hier gelte es, die unterschiedlichen Standpunkte der Bildungs- und Sozialpolitik hinsichtlich der Auswahlverfahren für Bewerberinnen und Bewerber abzustimmen und gemeinsame Lösungen zu finden. Um beide Programme weiterzuentwickeln, werden die neu gewonnenen Verbesserungsansätze im Herbst 2015 in Qualitätszirkeln mit Schulleitungen, Lehrkräften, Trägervertreterinnen und Trägervertreter beider Programme und deren Mitarbeiter/innen diskutiert. 2.5 Beschäftigungsförderung der Wirtschaftsförderung Frankfurt gGmbH 2.5.1 Förderung von Unternehmensgründungen im Frankfurter Gründerzentrum Die Übergänge für die Neuausrichtung des "Kompass Projektes" wurden bereits im Jahr 2013 geschaffen. Die Renovierungsmaßnahmen wurden 2014 abgeschlossen. Bedarfsorientiert wurde mit dem Ausbau eines Shared-Work-Bereiches begonnen, der 2015 fertig gestellt wird. Im neu entwickelten Corporate Design wird das Frankfurter Gründerzentrum als Baustein der Frankfurter Gründermatrix implementiert. Das Gesamtprojekt besteht aus a) Büroraumvermietung und Gebäudebewirtschaftung durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH Die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH bewirtschaftet als Pächterin und Vermieterin das Gesamtobjekt Frankfurter Gründerzentrum. Im Jahr 2014 betrugen die Ausgaben hierfür 212.150 €. Die Kompass gGmbH (siehe b.) ist mietfrei gestellter Ankermieter auf zwei Etagen mit ca. 1.700 qm des Gebäudes. Auf den beiden weiteren Stockwerken werden im Frankfurter Gründerzentrum 40 Büroräume ab 20 qm zu günstigen Preisen an Existenzgründer und junge Unternehmen vermietet. Im Wirtschaftsjahr 2013 war die Auslastung erwartungsgemäß zurückgegangen. Hierzu führten einerseits die umfangreichen Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Hauptsächlich aber zeigte der massive Abbau der Gründerförderung seine Wirkung. 2014 war bereits in der Nachfrage nach Büroraum für Gründer eine Veränderung des Marktes zu spüren. Die Vermietungsquote stieg über das Jahr hinweg exponentiell an. Im
- Quartal 2014 waren 22 Unternehmen Mieter und die Auslastungsquote lag bei 77% (2013 -55%). Tendenz steigend. Seit Projektbeginn konnten 112 Mietverträge geschlossen werden, davon kamen 27 Vertragsabschlüsse (24 %) aus dem Beratungsprozess der Kompass gGmbH. Die durchschnittliche Verbleibdauer pro Mieter beträgt 25 Monate bei einer ebenfalls durchschnittlichen Belegung von 1,5 Räumen pro Unternehmen. Das Immobilienmanagement bearbeitete im Jahr 2014 insgesamt 62 qualifizierte Anfragen von Mietinteressenten. Im
- Quartal 2014 wurde mit dem Ausbau von 10 Schreibtischarbeitsplätzen begonnen, um Existenzgründern eine höhere Flexibilität am Arbeitsplatz zu ermöglichen. Vorgesehen ist die kostenlose Nutzung eines Hotspots und einer Druckstraße. Angesprochen wird damit zusätzlich die Zielgruppe der Gründer die gerne vernetzt arbeiten. Es sind Freelancer, Personen die normalerweise im Homeoffice arbeiten und Unternehmen, die gegenseitig ihre Dienstleistung in Anspruch nehmen. Der Vorteil sind kurze Mietvertragszeiten, geringe Anfangsinvestitionen, Gemeinschaftsflächen und Synergieeffekte. b) Maßnahmen der Kompass gGmbH: Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote für Gründungsinteressierte und junge Unternehmen. "Kompass - Impulse zur Arbeitsmarktpolitik" umfasst die Projekte "Kompass Mix" (gefördert im Rahmen des FRAP durch das Dezernat VIII, vgl. Anlage "Qualifizierung Ü25") und das Projekt "ISU International Start Ups", ein Projekt zur gezielten Förderung von Migrantinnen und Migranten durch die Wirtschaftsförderung. Die Wirtschaftsförderung als Mitgesellschafter der Kompass gGmbH unterstützt diese Maßnahmen durch die Bereitstellung der o.g. Räumlichkeiten. Kompass ist auch Leitstelle im Projekt "Gezielte Förderung von Gründer-/Innen mit Migrationshintergrund" der Stadt Frankfurt. Diese wird mit 75.000 € durch die Wirtschaftsförderung finanziert. Dieses Angebot, das Coaching und Seminare beinhaltet, stößt mit 197 Gründer/innen im Jahr 2014 weiterhin auf großes Interesse. Dabei stehen länderübergreifende Gründungsideen im Fokus und die meisten Gründer-/innen verfügen über mehrere akademische Abschlüsse. Die Internationalität Frankfurts trägt dabei maßgeblich zum Erfolg bei. Acht Unternehmen nahmen die Firmenhilfe "Krisenintervention" erfolgreich wahr. Kompass gGmbH erhielt einen Projektkostenzuschuss für das Pilotprojekt "Zielgerichtete Umsetzung einer erfolgversprechenden Geschäftsidee im Bereich der Nahversorgung in ausgewählter Einkaufslage" durch das Wirtschaftsdezernat der Stadt Frankfurt am Main. Im Programm "Kompass Mix", der tragenden Säule von Kompass, konnten 403 Menschen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedroht waren, erfolgreich in eine Gründung begleitet werden (vgl. Anlage "Qualifizierung Ü25"). Das Projekt wird mit einem Zuschuss von 202.073 € durch das Sozialdezernat der Stadt Frankfurt finanziert. Die Wirtschaftsförderung stellt die Räume für die Markterprobung zur Verfügung. Die Gesamtzahl der beratenen Personen in den Jahren 2000 - 2014 beträgt 23.033 davon wurden 5.154 Personen in die Gründung geführt. 2.5.2 Beschäftigungsförderung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH durch die Förderung von jumpp - Frauenbetriebe e.V. Aus dem Haushalt der Stadt Frankfurt, Bereich "Förderung der Wirtschaft" wurden im Jahr 2014 die Projekte von jumpp - Frauenbetriebe e.V. mit insgesamt 62.500 € bezuschusst. Damit wurden sowohl die Beratungsstelle zur Bestandssicherung für KMUs als auch die Projekte zur Unternehmensnachfolge und der Kongress Women 3.0 für Unternehmerinnen und Gründerinnen kofinanziert.
- Bericht über die aktuelle Wohnsituation der Beziehenden von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main Auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2007, § 1690, berichtet der Magistrat jährlich über die aktuelle Wohnsituation von Bezieher/innen von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII. Hierdurch soll dargelegt werden, wie sich die Zahl der Leistungsbezieher entwickelt, die auf Grund unangemessenem Wohnraums seitens des Jobcenters bzw. des Jugend- und Sozialamtes aufgefordert werden, mietsenkende Maßnahmen zu ergreifen. Seit 2012 ist dieser Bericht auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012, § 1746, Bestandteil des Berichts zur kommunalen Beschäftigungsförderung. Jugend- und Sozialamt - SGB XII 2014 bezogen rund 19.300 Bedarfsgemeinschaften Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt). 16 Bedarfsgemeinschaften wurden aufgefordert, wegen unangemessener Unterkunftskosten mietsenkende Maßnahmen zu ergreifen. Dies entspricht 0,08% der Bedarfsgemeinschaften im SGB XII. Zum Vergleich: Sieben der sechzehn Mietsenkungsverfahren konnten bis Ende 2014 nicht zum Abschluss gebracht werden. Neun Fälle wurden abgeschlossen. Ergebnisse der abgeschlossenen Fälle: Jobcenter - SGB II 2014 bezogen rund 38.400 Bedarfsgemeinschaften Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende). 162 Bedarfsgemeinschaften wurden aufgefordert, wegen unangemessener Unterkunftskosten mietsenkende Maßnahmen zu ergreifen; wovon in 25 Fällen der Verdacht der Mietpreisüberhöhung nach dem Wirtschaftsstrafgesetz besteht. Die Anzahl der Mietsenkungsaufforderungen entspricht 0,42 % der Bedarfsgemeinschaften im SGB II. Zum Vergleich: 110 der 162 Mietsenkungsverfahren konnten bis Ende 2014 nicht zum Abschluss gebracht werden. 52 Fälle wurden abgeschlossen. Ergebnisse der abgeschlossenen Fälle: Fazit Die Miete der Bedarfsgemeinschaften in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII wird in den überwiegenden Fällen in tatsächlicher Höhe übernommen. Aufforderungen zu mietsenkenden Maßnahmen bilden im Verhältnis zur Gesamtheit der Bedarfsgemeinschaften die absolute Ausnahme, sie bewegen sich auf konstant niedrigem Niveau, tendenziell sind sie sogar sinkend. Anlage 1 (ca. 1 MB)
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Sitzung
46
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 14
nicht auf TO Die Vorlage B 426 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU Grüne SPD FDP BFF
Ablehnung:
Linke AGP STV OCHS
Sitzung
46
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
TO I, TOP 12
nicht auf TO Die Vorlage B 426 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke
Ablehnung:
FDP BFF AGP STV OCHS
Sitzung
46
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 14
nicht auf TO Die Vorlage B 426 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP
Ablehnung:
BFF STV OCHS