Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung
Vorlagentyp: B
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 25.11.2016, B 303
Betreff: Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2013, § 2691 - NR 296/12 CDU/GRÜNE, NR 471/12 SPD, NR 472/12 SPD, l. B 426/15 - Bericht zur Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung 2015 Inhalt:
- Datenübersicht und Einschätzung zu Beschäftigung und Arbeitslosigkeit in Frankfurt / Auswirkungen von Hartz IV auf den Arbeitsmarkt
- Beschäftigungsförderung der Stadt Frankfurt am Main 2.
- Förderung aus kommunalen Mitteln 2.
- Förderung aus Mitteln des Landes Hessen und des Europäischen Sozialfonds (ESF)
- Das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) 3.
- Ziele, Strategie, Organisation 3.
- Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene 3.
- Angebote für Erwachsene 3.
- Weiterentwicklung des Berichtswesens und Evaluation
- Beschäftigungsförderung des Frauenreferats
- Beschäftigungsförderung des Stadtschulamtes / Berufswegeplanung und Sozial-pädagogische Förderangebote in beruflichen Schulen
- Beschäftigungsförderung der Wirtschaftsförderung Frankfurt gGmbH
- Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB X II) in Frankfurt am Main
- Beschäftigungsförderung 2015: Herausforderungen und Ausblick Anhang Details zu Maßnahmen des Jugend- und Sozialamtes, der FRAP-Agentur gGmbH, des Frauenreferats, des Stadtschulamtes und der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH
- Datenübersicht und Einschätzung zu Beschäftigung und Arbeitslosigkeit in Frankfurt / Auswirkungen von Hartz IV auf den Arbeitsmarkt &nb sp; 2015 war arbeitsmarktpolitisch gesehen ein erfolgreiches Jahr. Die Beschäftigung ist weiter gewachsen. 541.700 Personen waren in Frankfurt im Bezirk der Agentur für Arbeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Vorjahr: ca. 537.700). Den stärksten Anstieg an Arbeitsangeboten verzeichneten die Branchen der sozialpflegerischen Berufe (Altenpflege, Erzieher/innen), die Gesundheitsbranche, die Logistikbranche, die Energiebranche sowie Gastgewerbe und Handel. Am ungünstigsten war die Entwicklung in der Metall- und Elektro- und Stahlindustrie sowie im verarbeitenden Gewerbe. Die Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt war 2015 durch eine insbesondere konjunkturbedingte erfreulich niedrige Arbeitslosenquote (6,4 %) bei einer gleichzeitig relativ hohen Zahl von Empfängerinnen und Empfängern staatlicher Transferleistungen und einer hohen Zahl angekommener Asylsuchender geprägt. Die Zahl der Arbeitslosen lag mit ca. 24.400 Personen erneut unter dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr ca. 25.500). Die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt wirkte sich insbesondere im Rechtskreis des SGB III aus. Die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr geringfügig auf 18.539 Personen. Tabelle 1: Bestand an Arbeitslosen insgesamt und nach Rechtskreisen Ältere und ausländische Personen sind von Arbeitslosigkeit nach wie vor am stärksten betroffen: die Arbeitslosenquote bei ausländischen Mitbürger/innen lag mit 10,6 % und bei Personen über 50 Jahren mit 7,4 % höher als die durchschnittliche Arbeitslosenquote von 6,4%. Unter den Arbeitslosen befanden sich auch ca. 1.800 junge Menschen unter 25 Jahren. Ca. 52.000 Personen im erwerbsfähigen Alter erhielten Leistungen nach SGB II oder dem SGB III. Ausbildungsplatzsuchend waren im Jahr 2015 insgesamt 3.587 junge Menschen gemeldet [1] . Von diesen blieben 403 Bewerber unversorgt, weitere 1.142, also knapp ein Drittel, wurden "ohne Angabe eines Verbleibs" abgemeldet. Bei den unversorgten Bewerber/innen ist zu beachten, dass der weitaus größte Teil nicht aus dem aktuellen Schulabgangsjahr stammt, sondern bereits in den Vorjahren als ausbildungsplatzsuchend gemeldet war. Im Berichtsjahr wurden 164 Jugendliche als unversorgte Bewerber erfasst. Die Fluktuation auf dem Arbeitsmarkt ist erheblich: 2015 haben sich ca. 76.000 Menschen neu arbeitslos gemeldet, 77.000 Personen sind aus der Arbeitslosigkeit abgegangen. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen konnte 2015 um 498 gesenkt werden, dennoch waren noch ca. 8.900 bzw. 36,4 % der in der Statistik erfassten Arbeitslosen länger als ein Jahr arbeitslos. Tabelle: Zugang in und Abgang aus Arbeitslosigkeit Betrachtet man die Situation bundesweit, so liegt laut einer Analyse des IAB Nürnberg ein zentraler Grund der Arbeitslosigkeit in der fehlenden bzw. unzureichenden beruflichen Qualifikation der Betroffenen. Fast die Hälfte der Arbeitslosen ist aufgrund zu geringer Bildungsabschlüsse bei der Arbeitssuche auf einfache Tätigkeiten beschränkt, die auf den jeweiligen regionalen Arbeitsmärkten zumeist nur in geringem Umfang nachgefragt werden. Von den erwachsenen Arbeitslosen sind bundesweit 45 Prozent aufgrund ihrer geringen beruflichen Qualifikation auf die Suche nach Helfertätigkeiten beschränkt, 43 Prozent suchen nach einer Arbeit als Fachkraft und nur 5-6 Prozent nach einer höher qualifizierten Tätigkeit. Mit dem Wandel zur Informations- und Wissensgesellschaft sind Arbeitsplätze mit niedrigen Qualifikationsanforderungen in den vergangenen Jahrzehnten massiv abgebaut worden. Verlierer dieses Prozesses sind gering qualifizierte Erwerbspersonen, die den gestiegenen Anforderungen der Betriebe nicht mehr gerecht werden und deshalb in besonderem Maße von Arbeitslosigkeit betroffen sind (Quelle: IAB-Kurzbericht 12/2014). Hinzu kommt, dass viele der langzeitarbeitslosen Personen auch in Zeiten wirtschaftlich guter Entwicklung aufgrund oftmals bestehender multipler Problemlagen nicht ohne weiteres in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren sind. Für diese Personen sind zunächst Maßnahmen der Beratung, Aktivierung, Tagesstrukturierung und Heranführung an Beschäftigung zielführend. Das letzte Quartal 2015 stand darüber hinaus unter der enormen Herausforderung des Ankommens von Asylsuchenden in Deutschland. Bis zum Ende des
- Quartals 2016 wurden insgesamt ca. 4.300 Personen der Stadt Frankfurt zugewiesen. Die Mehrzahl dieser Personen wird längerfristig versorgt, sprachlich und beruflich qualifiziert werden müssen, damit die Integration in den Arbeitsmarkt gelingen kann. Ein Indikator für die arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen ist die Entwicklung der "Unterbeschäftigung". Diese bildet zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen ab, die nicht als arbeitslos gelten, weil sie an einer Fördermaßnahme teilnehmen oder weil sie in einem arbeitsmarktbedingten Sonderstatus stehen und deshalb unterstellt wird, dass ohne die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bzw. ohne die Zurechnung zu einem Sonderstatus die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Die Unterbeschäftigung lag im Dezember 2015 bei ca. 34.500 Personen, von denen sich bspw. knapp 8.000 Personen in verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen befanden. Tabelle: Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, Bestand im Dezember 2015
- Beschäftigungsförderung der Stadt Frankfurt am Main 2.
- Beschäftigungsförderung aus kommunalen Mitteln D ie Aufgabe der kommunalen Beschäftigungsförderung der Stadt Frankfurt am Main wird durch mehrere Ämter / Organisationen wahrgenommen. Diese sind & nbsp; · das Jugend- und Sozialamt, · die FRAP-Agentur gGmbH, · das Frauenreferat, · das Stadtschulamt und · die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH & nbsp; Diese Vielgliedrigkeit geht zum Teil auf gesetzliche Vorgaben zurück, zum Teil aber auch auf politische Entscheidungen in der Kommune. So ist z.B. die Jugendberufshilfe nach § 13 Abs. 2 SGB VIII eine originäre Aufgabe der Stadt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe. Die Aufgaben der Jugendberufshilfe nehmen nach dem Aufgabenverteilungsplan der Stadt Frankfurt am Main sowohl das Jugend- und Sozialamt (vgl. Kap. 3.2) als auch das Stadtschulamt (vgl. Kap. 5) wahr. Die Planung und die Umsetzung der Angebote im Bereich der Beschäftigungsförderung des Jugend- und Sozialdezernats wurden 2015 auf zwei Säulen gestellt: Für die Planung und Umsetzung der Förderangebote für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 / 27 Jahren sowie für die Weiterentwicklung der Kooperation mit den Rechtskreisen SGB II und SGB III im Jugendjobcenter ist weiterhin die Abteilung Planung und Entwicklung des Jugend- und Sozialamtes Frankfurt verantwortlich. Insbesondere durch die Einrichtung des Jugendjobcenters Frankfurt erfolgt auch auf der operativen Ebene eine enge Zusammenarbeit zwischen den Rechtskreisen SGB II, III und VIII, um jungen Menschen, die bei der Integration in Ausbildung oder Arbeit Unterstützung benötigen, die passende Hilfe anbieten zu können. Für die Zielgruppe der über 25-Jährigen hat der Magistrat der Stadt die dazu gegründete FRAP-Agentur gGmbH mit der Umsetzung des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms beauftragt. Durch ein zentrales Beratungszentrum, das aus Landesmitteln kofinanziert wird, kann eine Bündelung der Beratungsleistung und Informationen, eine gute Erreichbarkeit und eine kompetente berufliche Beratung gewährleistet werden, auch im Hinblick auf die erforderliche Beratung von Flüchtlingen. Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Frankfurt hat die Stadt Frankfurt im FRAP-Beratungszentrum ein Arbeitsmarktbüro für Flüchtlinge eingerichtet, in dem die drei Partner eng zusammenarbeiten und gemeinsamer Ansprechpartner für alle Fragen der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten sind. Grafik Kommunale Beschäftigungsförderung des Jugend- und Sozialdezernats Insgesamt wurden 2015 im Bereich der kommunalen Beschäftigungsförderung Mittel im Umfang von über 20 Mio. € bereitgestellt. Diese verteilen sich auf die beteiligten Organisationen wie folgt (eine detaillierte Aufstellung der geförderten Projekte und Maßnahmen ist im Anhang dieses Berichtes ersichtlich): Verantwortliche Organisation Kostenvolumen 2015 Jugend- und Sozialamt[2] (U25) 7.878.678,49 FRAP-Agentur [3] (Ü25) 9.099.791,78 Frauenreferat 505.480,00 Stadtschulamt 2.503.494,00 Wirtschaftsförderung Frankfurt 107.500,00 Gesamt 20.094.944,27 2.
- Förderung aus Mitteln des Landes Hessen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) Die Stadt Frankfurt stellt im Rahmen des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms (FRAP) seit Jahren erhebliche zusätzliche Fördermittel bereit, um rechtskreisübergreifend Hilfen anzubieten und geeignete gemeinnützige Träger mit der Umsetzung von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für arbeitssuchende Menschen zu beauftragen. Maßnahmen der Beschäftigungsförderung werden sowohl aus kommunalen Mitteln als auch aus Landes- und ESF-Mitteln finanziert. Das hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat im Jahr 2015 u.a. Mittel über das Arbeitsmarktbudget (AMB) und das Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB) bereitgestellt. Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (Land Hessen - HMSI) Das ehemalige "Ausbildungsbudget" des Landes Hessen wurde durch die neuen Förderrichtlinien ab 2015 in das "Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget" (AQB) umgewandelt und wird ausschließlich aus Landesmitteln finanziert. Die in diesem Rahmen geförderten Maßnahmen sollen den regionalen Förderansatz vertiefen und die Vernetzung der arbeitsmarktpolitischen Akteure vorantreiben. Die geförderten Maßnahmen werden bestimmten Aktionsfeldern zugeordnet. Diese sind
- Ausbildungsvorbereitung
- Ausbildung und Ausbildungscoaching in anerkannten Ausbildungsberufen
- Qualifizierungsprojekte zur Arbeitsmarktintegration / Fachkräftesicherung
- Weiterbildungsangebote für Personal der Landkreise und kreisfreien Städte in der fachlichen Verantwortung für Benachteiligte Die Fördermittel werden über die Kommune beim Land beantragt und im Rahmen des Zuwendungs- oder Vergaberechts an die Maßnahmenträger weitergeleitet. Im Jahr 2015 standen im AQB für Frankfurt Mittel in Höhe von 2.069.597,00 € zur Verfügung. Arbeitsmarktbudget (ESF-Mittel über HMSI) Ziel des Arbeitsmarktbudgets (AMB) ist es, die Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Personen durch präventive, flankierende, kultursensible und/oder sozialintegrative Beratungs- und Qualifizierungsangebote zu erhöhen, auch mit dem Ziel des beruflichen Wiedereinstiegs für Angehörige der "Stillen Reserve". Gefördert werden:
- Sozialpädagogische und sozialpsychiatrische Beratung und Begleitung von Teilnehmenden in beschäftigungsfördernden Maßnahmen, vor allem zur Verringerung/Beendigung des Leistungsbezugs
- Förderung sozialintegrativer Beratung (Schuldner-, Sucht- und psychosoziale Beratung)
- Gesundheits- und Sportberatung und -förderung im Kontext der Beschäftigungsförderung
- Beratung und Begleitung von Personen an den Nahtstellen der Rechtskreise (insbesondere SGB II / SGB XII)
- Beratung und kurzfristige Intervention zur Vermeidung von Langzeitleistungsbezug im SGB II sowie zur Förderung der Erwerbsfähigkeit
- Erprobung innovativer (sozialräumlicher) Beratungsansätze
- Beratung, Begleitung, Coaching und Qualifizierung für den zeitnahen Wiedereinstieg in eine Berufstätigkeit. Die Mittel des Arbeitsmarktbudgets werden von den Trägern direkt beim Land beantragt und abgerechnet. Darüber hinaus können Träger weitere ESF-, Landes- und Bundesmittel zur Beschäftigungsförderung und Qualifizierung direkt beantragen (z.B. im Programm IDEA - "Impulse der Arbeitsmarktpolitik" des Hessischen Ministeriums für Soziales und Migration). Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (Anerkennungsberatung) Die Beratung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse wird vom Verein beramí - berufliche Integration e.V. im Rahmen des Landesnetzwerkes Hessen 'Integration durch Qualifizierung' sichergestellt und mit Mitteln des BMAS, des ESF und des Landes Hessen gefördert. Die Anerkennungsberatung beinhaltet: · Verweisberatung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Telefonhotline für Anrufer aus ganz Hessen; täglich Montags bis Freitags · persönliche Beratung in Form einer offenen Sprechstunde in der Agentur für Arbeit Frankfurt für Ratsuchende aus Frankfurt; vier Mal wöchentlich · persönliche Beratung nach Terminvereinbarung bei berami für Ratsuchende aus Frankfurt: v.a. Folgeberatungen oder Beratungen für Personen, die nicht während der offenen Sprechzeiten kommen können. Zielsetzung der Anerkennungsberatung ist, Anerkennungssuchende individuell, bedarfsorientiert und zielgerichtet über die Anerkennungsmöglichkeiten ihrer im Ausland erworbenen Abschlüsse zu informieren und durch Folgeberatungen während des Anerkennungsprozesses zu begleiten. Zielgruppen sind Personen, die im Ausland einen Schul-, Berufs- oder Hochschulabschluss erworben haben und prüfen möchten, ob und wie diese Qualifikation in Deutschland anerkannt werden kann. Für die Teilnahme an der persönlichen Beratung ist der Wohnsitz in Frankfurt Voraussetzung. &nb sp;
- Das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) &nb sp; 3.
- Ziele, Strategie, Organisation &nb sp; Die kommunale Beschäftigungsförderung hat in Frankfurt eine lange Tradition. Durch das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) wurde die kommunale Beschäftigungsförderung im Jahr 2012 strategisch neu ausgerichtet. Sie versteht sich als Ergänzung zur vom Bund verantworteten Arbeitsmarktförderung in den Bereichen des SGB II und des SGB III. Grundsätzlich definiert das FRAP eine rechtskreisübergreifende Strategie, um den Herausforderungen des Arbeitsmarktes bei der beruflichen Integration von Menschen zu begegnen. Mit den Förderangeboten sollen vor allem diejenigen Personen angesprochen werden, für die Angebote der vorrangig zuständigen Kostenträger bisher nicht zielführend waren. In der Regel handelt es sich dabei um Menschen, die auf Grund ihrer vielfältigen Problemlagen eine längerfristig angelegte Unterstützung benötigen. Das FRAP setzt dabei folgende Schwerpunkte als Ziele:
- Junge Menschen werden umfassend dabei unterstützt, sich beruflich zu qualifizieren, einen Hauptschulabschluss zu erreichen und/oder eine Erstausbildung (betrieblich oder außerbetrieblich) erfolgreich abzuschließen.
- Insbesondere Langzeitarbeitslose, aber auch prekär Beschäftigte sowie die sogenannte stille Reserve erhalten Qualifizierungsangebote.
- Menschen, für die eine Nachqualifizierung aus persönlichen Gründen nicht in Frage kommt, wird die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht. So können beispielsweise Bürgerinnen und Bürger mit befristeter Erwerbsminderung, die Leistungen des SGB XII (Sozialhilfe) beziehen, an Qualifizierungs- und Beschäftigungsangeboten teilnehmen. Darüber hinaus werden mit den Förderangeboten des FRAP folgende übergreifende Ziele verfolgt: Soziale und berufliche Teilhabe am Leben in Frankfurt, Inklusion, Armutsprävention, Stabilisierung der Wohnquartiere durch sozialräumlich orientierte Angebote, Senkung des kommunalen Aufwandes für passive Leistungen, Empathie für lebenslanges Lernen, Fachkräfteversorgung von Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet durch gezielte Förderung und Qualifizierung von Menschen in sog. "Mangelberufen" (z.B. Kranken- oder Altenpflege, Kindererziehung). Über alle Zielgruppen hinweg wird auch berücksichtigt, dass für (allein-) erziehende Mütter Förderangebote, insbesondere Ausbildungsangebote, auch in Teilzeit angeboten werden. Die geförderten Maßnahmen sind differenziert aufeinander abgestimmt und bilden je nach Bedarfslage der Teilnehmenden eine Bildungs- und Qualifizierungskette. Bei der inhaltlichen Gestaltung werden spezielle Berufsfelder berücksichtigt, in denen sich ein Fachkräftemangel abzeichnet und die zugleich im Sinne der Daseinsvorsorge für die Stadt Frankfurt von besonderer Bedeutung sind, zum Beispiel in der Erziehung oder in der Altenpflege, aber auch im Logistik- und Energieelektronikbereich, im Handel und im Gastgewerbe. Dabei nutzt die Stadt Frankfurt am Main eine Kombination verschiedener Förderprogramme des Landes Hessen, des Bundes, der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters zur Ko-Finanzierung. Sie erweitert damit die Bandbreite der Maßnahmen und verbessert die Erreichbarkeit der Zielgruppen. Für die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25/27 Jahren unterteilen sich die Angebote des FRAP in folgende Aktionsfelder: · Beratungsangebote · Maßnahmen zum Nachholen des Schulabschlusses · Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Ausbildungsvorbereitung · betriebliche und außerbetriebliche Ausbildung - auch in Teilzeit für (allein-) erziehende Mütter · Ausbildungsbegleitung Für die Zielgruppe der über 25-Jährigen werden Förderangebote in folgenden Aktionsfeldern angeboten: · Beratungsangebote, z.T. in Verbindung mit Kompetenzfördermodulen · Ausbildungsvorbereitende Maßnahmen · Qualifizierende Maßnahmen / modulare Nachqualifizierung · Maßnahmen zur Beschäftigung / gemeinnützige Arbeit · Tagesstrukturierende Maßnahmen Allen Angeboten ist gemein, dass auf Grund der häufig multiplen Problemlagen der Zielgruppen eine enge sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmer/innen notwendig ist. Die bestehenden Maßnahmen und Instrumente der kommunalen Beschäftigungsförderung haben sich grundsätzlich bewährt. Dies gilt auch für die neuen Förderangebote für junge Flüchtlinge mit sehr flexiblen und modularen Elementen, in die u.a. auch Sprachfördermodule integriert sind. Zudem hat sich die inklusive Ausrichtung dieser Angebote bewährt, da allein über eine Mischung der Teilnehmer/innen einer Maßnahme sowohl die Integration als auch die sprachliche Förderung oftmals leichter gelingt. Alle Förderangebote und Maßnahmen werden von der Stadt eng begleitet, um ggf. erforderliche konzeptionelle Anpassungen zeitnah vorzunehmen. Die Frankfurter Arbeitsmarktstrategie basiert auch auf der Kompetenz und langjährigen Erfahrung der zahlreichen Akteure im Bereich der beruflichen Bildung. So wird die kommunale Arbeitsmarkstrategie durch das Zusammenwirken und die Absprache der beteiligten Akteure unterstützt und gestärkt. Hierzu zählen u.a. Jobcenter Frankfurt, die Arbeitsagentur Frankfurt, das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt, das Stadtschulamt, die Kammern sowie weitere Träger, Institutionen und Einrichtungen der beruflichen Bildung. Das Jugend- und Sozialamt und die FRAP-Agentur kooperieren im Rahmen der kommunalen Beschäftigungsförderung regelmäßig mit den o.g. Partnern sowohl im gesamtstädtischen Bereich wie auch regional in den Stadtteilen und Quartieren in verschiedenen Netzwerken, u.a. im · Arbeitskreis Marktbeobachtung (vormals Steuerungskreis Arbeitsmarktpolitik): Arbeitsagentur (AA), Jobcenter (JC), Dezernat VIII · Arbeitskreis Migration: AA, JC, AMKA, VHS, Ausländerbehörde · Netzwerk Ausbildung und Arbeit Frankfurt (NAAF): AA, JC, staatliches und Stadtschulamt, Wirtschaftsförderung Frankfurt, AMKA, University of Applied Sciences Frankfurt (FH), Frauenreferat, Kammern, Gewerkschaften · Fachgruppe Jugend und Arbeit: AA, JC, Jugendgerichtshilfe, Träger der Jugendberufshilfe und des betreuten Wohnens u.a. · Steuerungskreis OLOV: AA, JC, Kammern, Gewerkschaften, staatliches und Stadtschulamt Die in diesen Netzwerken getroffenen Absprachen und dort gewonnenen Erkenntnissen fließen in die strategischen Überlegungen und die konzeptionelle Weiterentwicklung des FRAP mit ein. Die im Rahmen der kommunalen Beschäftigungsförderung vom Jugend- und Sozialamt betrauten Institutionen sowie die städtisch finanzierten Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote werden im Folgenden nach Aktionsfeldern geordnet kurz dargestellt; die über AQB-Landesmittel geförderten Projekte sind hierbei berücksichtigt. Angaben zu Inhalt, Fördervolumen sowie Platzzahlen der einzelnen Förderangebote können aus der tabellarischen Aufstellung im Anhang dieses Berichtes entnommen werden. Dort wird für jede einzelne Maßnahme auch ausgewiesen, wie viele Teilnehmer/innen Maßnahmen erfolgreich beendet bzw. abgebrochen haben. 3.
- Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene Maßnahmen und Projekte der Beschäftigungsförderung für Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahren werden - unter Einbindung von und in Abstimmung mit den vorn beschriebenen weiteren Akteuren - von der Abteilung Planung und Entwicklung des Jugend- und Sozialamtes (JSA) entwickelt und verwaltet. Die dafür eingesetzten Fördermittel umfassen neben freiwilligen Leistungen der Stadt Frankfurt auch Mittel des Arbeitsmarktbudgets sowie des Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets, die aus Landesmitteln und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gespeist werden. Einige Projekte des FRAP werden gemeinsam mit dem Jobcenter Frankfurt finanziert. Entsprechend der Anforderungen und Bedarfe der Zielgruppen konzipiert das Jugend- und Sozialamt Maßnahmen, um Jugendliche bei der nachhaltigen Integration in Ausbildung und Arbeit zu unterstützen. Im Unterschied zu den Regelangeboten der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters ist in den FRAP-Projekten eine verstärkte sozialpädagogische Betreuung gewährleistet, die sich auf dem im SGB VIII verankerten Recht der Jugendlichen auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gründet. Mit der Umsetzung beauftragt das Jugend- und Sozialamt Träger der Jugendberufshilfe, die über langjährige Erfahrungen mit der Zielgruppe verfügen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Konzepte erfolgt im engen Austausch mit diesen Trägern. Ziel aller Angebote ist es, benachteiligte junge Menschen zu fördern, sie auf das Berufsleben vorzubereiten und in ihren Kompetenzen und ihrer Persönlichkeit so zu stärken, dass sie auf dem ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt eine Beschäftigungschance haben. Die individuellen Bedarfe sind dabei sehr unterschiedlich. In nicht wenigen Fällen fehlen Schlüsselkompetenzen (wie z.B. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit o.ä.), die für die Ausbildungs- und Berufsreife unerlässlich sind. In den meisten der geförderten Maßnahmen sind daher neben der Vermittlung von beruflichem Wissen auch Unterstützungsangebote bei der Bewältigung von persönlichen Problemen (Sucht, Schulden, psychische Auffälligkeiten, fehlende Alltagsstruktur etc.) durch eine intensive sozialpädagogische Begleitung erforderlich. Der Anteil der neu in Maßnahmen eingetretenen jungen Menschen mit Migrationshintergrund liegt bei ca. 80 %. Vor dem Hintergrund steigender Flüchtlingszahlen ist zu erwarten, dass dieser Anteil weiter ansteigen wird. Für die berufliche und gesellschaftliche Integration der jungen Menschen mit Migrationshintergrund sind geeignete Sprachförderangebote und spezifische Angebote berufsbezogener Sprachförderung von zentraler Bedeutung. Zudem sollen in den einzelnen Förderangeboten auch grundlegende Informationen über das bestehende Schul-, Ausbildungs- und Gesellschaftssystem gegeben werden. Die Erfahrungen zeigen auch, dass ergänzend zu der Vermittlung von grundlegenden gesellschaftlichen Werten und Normen auch arbeitsbezogene Werte, Normen und Anforderungen stärker im Fokus genommen werden müssen, um u.a. den Anforderungen des Dualen System gerecht zu werden. Die kommunale Beschäftigungsförderung hat sehr früh auf die durch die gestiegene Zahl der geflüchteten jungen Menschen bedingten neuen Herausforderungen reagiert und Ende 2015 zwei berufsvorbereitende Projekte für diese Zielgruppe umgesetzt. Bereits bestehende Projekte und Maßnahmen wurden soweit möglich der neuen Situation angepasst, ohne die gesamte Zielgruppe der benachteiligten jungen Menschen aus dem Auge zu verlieren. Rückwirkend wurden erste Zahlen für den Personenkreis der Geflüchteten in den Maßnahmen der kommunalen Beschäftigungsförderung erhoben. Diese erste Erhebung ist nur eingeschränkt valide erfasst nicht lückenlos alle Angebote. Aber das Ergebnis zeigt, dass für den Zeitraum September mindestens 59 junge Menschen aus diesem Personenkreis die kommunalen Maßnahmen der Jugendberufshilfe besucht haben. Schwerpunktmäßig waren sie in der Beratung, der beruflichen Orientierung und in Projekten zur Erlangung des Hauptschulabschlusses zu finden. Beratungsangebote: Jugendberufshilfe im Jugendjobcenter Das Jugendjobcenter Frankfurt ist eine gemeinsame, rechtskreisübergreifende Anlaufstelle des Jobcenters Frankfurt (SGB II), der Agentur für Arbeit Frankfurt (SGB III) und dem Jugend- und Sozialamt Frankfurt (SGB VIII). Zielgruppe des Jugendjobcenters sind alle Frankfurter Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die Unterstützung bei der beruflichen Integration benötigen. Hierzu werden entsprechende Beratungs- und Unterstützungsangebote vorgehalten. Die drei Partner im Jugendjobcenter -Jobcenter Frankfurt, Agentur für Arbeit Frankfurt und Jugend- und Sozialamt Frankfurt- bleiben unter dem gemeinsamen Dach eigenständig für die Erledigung ihrer jeweiligen, vom gesetzlichen Rahmen bestimmten Aufgaben zuständig. Dies bedeutet beispielsweise, dass das Jobcenter (SGB II) für alle Leistungsbezieher ALG II vorrangig für die Unterstützung bei der beruflichen Integration zuständig ist. Dabei nutzt es auch Förderangebote aus dem Rechtskreis des SGB III (z.B. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen). Durch die Kooperation der drei Akteure unter einem Dach können Leistungsangebote aufeinander abgestimmt und Doppelstrukturen vermieden werden. Für die Jugendlichen besteht mit dem Jugendjobcenter eine zentrale Anlaufstelle für alle Leistungen. Die Jugendberufshilfe betreut in der Regel Jugendliche mit multiplen Vermittlungshemmnissen. Dabei handelt es sich vor allem um soziale, familiäre und vermehrt auch psychische Probleme, sowie Lernbeeinträchtigungen. Als Folge dieser Problemlagen ist für die jungen Menschen oftmals ein direkter Übergang in Ausbildung oder Arbeit nicht möglich. Vielmehr sind in vielen Fällen zur persönlichen Stabilisierung eine längerfristige Betreuung und häufig auch die Einbindung weiterer sozialer Dienste notwendig. Darüber hinaus werden den Jugendlichen bei Bedarf und Eignung Förderangebote aus dem Bereich des FRAP unterbreitet. Der Zugang zu diesen Angeboten ist in der Regel niedrigschwelliger als zu der Zugang zu Förderangebote des SGB II und des SGB III; zudem bieten die Angebote eine intensivere pädagogische Begleitung der Teilnehmer/innen. Im Jahr 2015 nahm die Jugendberufshilfe 145 Jugendliche neu in die Betreuung auf. Der überwiegende Teil (ca. 70 %) der betreuten Jugendlichen wurde von den persönlichen Ansprechpartnern des Jobcenters an die Jugendberufshilfe übergeben. Dies geschah in der Regel dann, wenn besondere Problemlagen bei Jugendlichen bekannt waren oder vermutet wurden, aber auch, wenn vorrangige Förderangebote des SGB II und des SGB III bisher erfolglos blieben. Ca. 30 % der betreuten Jugendlichen standen nicht im Leistungsbezug des SGB II. Der Zugang dieser Personen erfolgte überwiegend durch Dritte (z.B. Sozialdienste der Sozialrathäuser, Jugendgerichtshilfe, stationäre Jugendhilfeeinrichtungen oder andere soziale Träger), in Einzelfällen auch über die Eltern oder in Eigeninitiative. Im Jahr 2015 traten 176 Jugendliche aus der Betreuung durch die Jungendberufshilfe aus. [4] Dabei konnte für 128 junge Menschen während der Betreuungszeit eine weitergehende Perspektive entwickelt werden: * (z.B. Praktikum, Einstiegsqualifizierung (EQ), BuFD, FSJ, Therapie) 41 Jugendliche brachen die Beratung ab oder waren für die Fachkräfte der Jugendberufshilfe nicht mehr erreichbar. Sofern sie im SGB II-Bezug standen, wurden die Betroffenen im Anschluss wieder in die Zuständigkeit des persönlichen Ansprechpartners übergeben. Durch die gute Kooperation der beteiligten Partner im Jugendjobcenter und durch die enge Betreuung der Jugendlichen durch die Fachkräfte der Jugendberufshilfe zeigt sich, dass auch jungen Menschen eine Perspektive gegeben werden kann, die allein über die Förderangebote des SGB II und des SGB III nicht erreicht worden wären. Weitere Beratungsangebote Für Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Unterstützungs- und Förderbedarf ist ein längerfristiger Beratungsprozess erforderlich, damit ein Einstieg in Ausbildung oder Arbeit gelingen kann. Einige dieser jungen Menschen haben zudem Schwierigkeiten, sich in behördlichen Strukturen zurechtzufinden und mit diesen umzugehen (z.B. lange Wartezeit auf einen Termin bei der Berufsberatung). Im Stadtgebiet verteilt gibt es daher mehrere Beratungsstellen, die eng mit Schulen, Trägern der Jugendberufshilfe und der Jugendhilfe vernetzt sind. Sie bieten einen niedrigschwelligen Zugang gerade für die jungen Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Zugang zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit finden oder sich von dort nicht adäquat unterstützt fühlen. Die Beratungsstellen unterstützen diese jungen Menschen auf dem Weg in Ausbildung oder Arbeit z.B. durch unterstützende Hilfen bei Bewerbungen. Darüber hinaus informieren und beraten sie über Angebote weiterführender Schulen sowie über Fördermöglichkeiten der Jugendberufshilfe, geben konkrete Hilfestellung bei der beruflichen Orientierung und setzen sich dabei auch mit der Feststellung und Entwicklung der Kompetenzen der jungen Menschen auseinander. Sofern die Jugendlichen darüber hinaus weitergehende Hilfe brauchen (z.B. bei familiären Problemen, Schulden oder Sucht), werden sie an entsprechende Fachstellen weiter vermittelt. Ein Teil der Beratungsangebote ist zielgruppenspezifisch ausgerichtet. So beraten z.B. der Internationale Bund (IB-Technikzentrum) und der Verein zur beruflichen Förderung von Frauen (VbFF) ausschließlich Mädchen und junge Frauen. Die Gesellschaft für Jugendbeschäftigung (gjb) hat seit 2013 ein spezielles Beratungsangebot für Menschen mit psychischen Auffälligkeiten (Chance Beruf). Darüber hinaus gibt es spezielle sozialraumorientierte Angebote (z.B. in Fechenheim, im Gallus, am Bügel, in Sindlingen). Mit der Internetseite www.projektberuf.de hat der VbFF ein digitales Beratungsangebot implementiert, das zunehmend von Jugendlichen genutzt wird, wie die Steigerung der Seitenzugriffe von ca. 49.000 im Jahr 2014 auf 70.000 im Jahr 2015 zeigt. In den Beratungsstellen wurden im Jahr 2015 insgesamt 2.210 junge Menschen in 6.163 Gesprächen beraten. Zusammenfassung der Beratungsangebote U25 Anzahl der Maßnahmen: 17 Fördervolumen gesamt: 1.727.236,12 € - davon kommunal 1.644.830,12 € - davon Ausbildungsbudget 82.406,00 € Ergebnisse: Vorbereitung auf den Schulabschluss Die
Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Schulabschluss bieten jungen Menschen, die eine allgemeinbildende Schule ohne Abschluss verlassen haben, oder die durch das staatliche Schulamt von der Schulpflicht befreit wurden, die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss (HASA) in einer externen Prüfung nachzuholen. Die Nachfrage nach diesen Angeboten steigt stetig an. In den kommunalen Angeboten zur Erlangung des Hauptschulabschlusses werden Jugendliche eng sozialpädagogisch begleitet, so dass mit ihnen zusätzlich gezielt an persönlichen und sozialen Problemen gearbeitet werden kann. Neben dem schulischen Unterricht zur Vorbereitung auf die HASA-Prüfung sind die Angebote immer mit konkreten beruflichen Orientierungsangeboten verbunden, z.B. über betriebliche Praktika. Hierdurch sind erste Berufserfahrungen möglich, eine Eignung für einen Beruf kann direkt erprobt werden. Die Jugendlichen werden in den Maßnahmen zudem bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche unterstützt. Aufgrund der sich verändernden Teilnehmerstruktur (es finden sich vermehrt junge Menschen mit Migrationshintergrund und unzureichenden Deutschkenntnissen in den Maßnahmen) besteht die Notwendigkeit, insbesondere Sprachförderangebote auszubauen. Zusammenfassung der Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Schulabschluss: Anzahl der Maßnahmen: 9 Fördervolumen gesamt: 1.026.698,08 € - davon kommunal 681.565,08 € - davon Ausbildungsbudget 345.133,00 € Ergebnisse: Berufliche Orientierung und Ausbildungsvorbereitung Die berufsorientierenden Maßnahmen richten sich an junge Menschen, die in der Regel zwar einen Schulabschluss erworben haben, aber noch keinen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz gefunden haben und die sich noch unsicher sind, welche Berufe ihren Neigungen und Fähigkeiten am ehesten entsprechen. Die Fördermaßnahmen verbinden zu unterschiedlichen Anteilen Angebote beruflicher Orientierung, Qualifizierung und Ausbildungsvorbereitung. Hier werden berufliches Wissen und soziale Kompetenzen vermittelt oder gestärkt, Alltagsstruktur und Lebensperspektiven entwickelt und die Ausbildungs- und Berufsreife verbessert. Auch hier haben die jungen Menschen die Möglichkeit, über Praktika einen Einblick in verschiedene Betriebe und Berufsfelder zu bekommen. Häufig sind gerade diese Praktika "Türöffner" für einen Ausbildungsplatz. Durch eine enge sozialpädagogische Begleitung ist dabei gewährleistet, dass die jungen Menschen auch Unterstützung bei begleitenden persönlichen Problemen (z.B. Schulden, familiäre Konflikte) erhalten. Eine steigende Nachfrage von Personen aus dem Kreis der Geflüchteten ist auch hier zu verzeichnen. Zusammenfassung der berufsorientierenden Maßnahmen: Anzahl der Maßnahmen: 15 Fördervolumen gesamt: 1.614.896,32 € - davon kommunal 1.496.596,32 € - davon Ausbildungsbudget 118.300,00 € Ergebnisse: Ausbildungsbegleitende Maßnahmen Die ausbildungsbegleitenden Maßnahmen haben das Ziel, durch eine Unterstützung des Auszubildenden einen Ausbildungsabbruch beispielsweise auf Grund fehlender Fachkenntnisse oder auf Grund von Konflikten zwischen dem Auszubildenden und dem Betrieb zu verhindern. Sie richten sich an junge Menschen, die sich bereits in einer betrieblichen Ausbildung befinden, die jedoch in Krisensituationen nicht stabil genug sind, um den vielfältigen Anforderungen dieser Ausbildung gerecht zu werden. Maßnahmeninhalte sind beispielsweise Sprachförderung, der Aufbau fachlicher Qualifikation durch zusätzlichen Unterricht, die Entwicklung von Kompetenzen oder auch die Unterstützung und Vermittlung bei Konflikten am Ausbildungsplatz. Zusammenfassung der ausbildungsbegleitenden Maßnahmen: Anzahl der Maßnahmen: 4 Fördervolumen gesamt: 302.233,00 € - davon kommunal 302.233,00 € Ergebnisse: Begleitete betriebliche und außerbetriebliche Ausbildung Die Förderung von Ausbildungsverhältnissen umfasst die begleitete betriebliche Berufsausbildung und die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE), d.h. bei einem Träger der Jugendberufshilfe. Zielgruppe sind junge Menschen, die auf Grund ihrer persönlichen Lebenssituation weder den Anforderungen einer regulären betrieblichen Ausbildung noch den Anforderungen einer BaE der Arbeitsagentur Frankfurt oder des Jobcenters Frankfurt gewachsen sind. Die kommunal geförderten BaE zeichnen sich durch eine verstärkte pädagogische Betreuung aus. Sie finden in trägereigenen Betrieben statt (z.B. GWR, IB, FaPrik, VbFF) und beinhalten eine individuelle berufsfachliche und sozialpädagogische Unterstützung für Jugendliche mit hohem Förder-bedarf. Jugendliche, die zwar grundsätzlich in der Lage sind, in einem Wirtschaftsbetrieb auf dem ersten Arbeitsmarkt ihre Ausbildung zu absolvieren, aber beispielsweise für die schulischen Bereiche Unterstützung benötigen, sind die Zielgruppe der begleiteten betrieblichen Ausbildung. Darüber hinaus unterstützen die Träger die Jugendlichen pädagogisch und sind sowohl für diese als auch für die Betriebe Ansprechpartner bei Problemen während der Ausbildung. Bei den Ausbildungsverbünden bilden Jugendberufshilfeträger und Betriebe, die zwar ausbilden möchten, aber nicht alle Ausbildungsinhalte im eigenen Betrieb anbieten können, eine Kooperation. Der Träger akquiriert beispielsweise einen weiteren Betrieb für einen sogenannten "Ausbildungsverbund". Dieser deckt dann die fehlenden fachlichen Inhalte der Ausbildung ab. Teilweise erfolgt die Vermittlung von Fachwissen auch zentral beim Träger. Für junge (alleinerziehende) Mütter werden sowohl BaE als auch begleitete betriebliche Ausbildungen in Voll- und Teilzeit vorgehalten. Die jungen Frauen sind auf Grund der Kinderbetreuung oft nicht in der Lage, eine Vollzeitausbildung zu absolvieren. Zusammenfassung der Maßnahmen der Ausbildungsförderung: Anzahl der Maßnahmen: 17 Fördervolumen gesamt: 3.207.614,97 € - davon kommunal 2.612.606,97 € - davon Ausbildungsbudget 595.008,00 € Ergebnisse: 3. - Angebote für Erwachsene Sei t dem 1.1.2015 ist die FRAP-Agentur - gemeinnützige Gesellschaft für das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm - mit der Durchführung und verwaltungstechnischen Abwicklung des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms für Arbeitssuchende nach Vollendung des
- Lebensjahrs betraut (Magistratsbeschluss vom 12.12.2014). Mit diesem Beschluss wurden der FRAP-Agentur gGmbH insbesondere folgende Aufgaben übertragen: · Durchführung des FRAP und treuhänderische Verwaltung der FRAP-Fördermittel Hierzu gehören die Entwicklung innovativer Integrationskonzepte für erwerbsgeminderte oder anderweitig am Arbeitsmarkt benachteiligte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt nach Vollendung des
- Lebensjahres, die Auswahl und Beauftragung geeigneter Projektpartner, der Einsatz der FRAP-Fördermittel zur Durchführung der Projekte, die Überwachung der sachgerechten Verwendung dieser Mittel und Nachweisführung für die Stadt sowie die Evaluation der durchgeführten Maßnahmen. · Akquise und Verwaltung von EU-Fördermitteln und Drittmitteln Selbstständige Erweiterung der Hilfemöglichkeiten durch die projektbezogene Einwerbung von EU-Fördermitteln oder anderen Drittmitteln zur Ergänzung der FRAP-Fördermittel, Einbringung dieser Mittel in die jeweiligen Projekte bzw. Weiterleitung an die Projektpartner, Fördermittelverwaltung inklusive Abrechnung gegenüber der Fondsverwaltung / mittelgewährenden Stelle, Erstellung von Projektberichten etc. 2015 konnte über IDEA bereits ein zusätzliches ESF-Projekt für Beschäftigungsträger in Frankfurt akquiriert werden ("Aktemi"- Kompetenzfeststellung und Qualifizierung für Migrant/innen). · Betrieb eines Beratungszentrums Betrieb einer zentralen Anlaufstelle für Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte nach Vollendung des
- Lebensjahres, Hilfe bei der Berufswegeplanung und Vermittlung in geförderte Maßnahmen. Des Weiteren werden von der der FRAP-Agentur einzelne trägerübergreifende Projekte, die sich auf spezielle Herausforderungen der Zielgruppen richten, initiiert oder umgesetzt. Diese Projekte finanzieren sich zum weitaus größten Teil durch Zuwendungen Frankfurter Stiftungen. 2015 waren dies: · "Frankfurt Hilft" - Koordination ehrenamtlicher Arbeit für die Flüchtlingshilfe in Frankfurt · Faberis - Fachstelle für berufsintegratives Sprachlernen Die FRAP-Agentur betreibt keine eigenen Qualifizierungs- oder Beschäftigungsmaßnahmen für Leistungsempfänger/innen gemäß SGB II, SGB III, SGB XII oder Asylbewerber-Leistungsgesetz. Eine intensive, auf gegenseitigen Nutzen und Erfolg ausgerichtete Zusammenarbeit mit allen Trägern des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms sowie dem Jugend- und Sozialamt, der Arbeitsagentur und dem Jobcenter Frankfurt ist für die FRAP Agentur von zentraler Bedeutung. Sie versteht sich als Dienstleister und Partner zum Wohle aller Beteiligten in der kommunalen Arbeitsmarktförderung. Beratungsangebote (z.T. mit zusätzlichen Kompetenzförderungsmodulen) Personen, die Ansprüche nach SGB III oder SGB II haben, werden von der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter beraten, wenn Sie Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit benötigen. Im Rahmen des FRAP fördert die Stadt Frankfurt flankierende Beratungsangebote zur Arbeitsmarktintegration insbesondere für Personen in prekären Lebenslagen (Schulden, Sucht, Wohnungslosigkeit), da eine Integration in Arbeit i.d.R. nur gelingen kann, wenn die sonstigen Lebensverhältnisse relativ stabil sind. Die Beratungen / Coachings finden bei verschiedenen Trägern statt und werden ggf. um arbeitswelt- und beschäftigungsbezogene Inhalte sowie gesundheitsfördernde und sozialintegrative Maßnahmen ergänzt. Einige Beratungsangebote umfassen eine weitergehende Entwicklungs- und Berufswegeplanung für die Ratsuchenden (Module zur Kompetenzfeststellung, zu beruflicher Orientierung, Bewerbungstrainings, individuelle Sprachstandsanalysen etc.). Die Maßnahmen werden zielgruppenorientiert von verschiedenen Trägern angeboten (Berami, jumpp, Caritasverband, Hilfe im Nordend). Die Maßnahme "Kompass-Mix" bietet Informationsservice und Qualifizierungsangebote für Existenzgründer/innen. Bei Bedarf werden Einzel-Assessment, Gründungsseminare und fachliche Begleitung sowie Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplanes angeboten. Seminarteilnehmer/innen können ebenfalls ein kostenlos zur Verfügung gestelltes Büro nutzen, um die Gründung vorzubereiten (siehe Kap. 8.1). FRAP-Beratungszentrum Das rechtskreisübergreifende Beratungszentrum in der Mainzer Landstraße 405 ist Ansprechpartner für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger über 25 Jahre zu allen Fragen der beruflichen Entwicklung, insbesondere für von Langzeitarbeitslosigkeit betroffene Menschen und Menschen mit geringen Qualifikationen. Es hilft den Bürgerinnen und Bürgern aktiv, sich im "Dickicht" der Leistungsgesetze und den teilweise komplexen Regelungen von Berufsabschlüssen, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zurechtzufinden. Es ist Informationspool für lokale und regionale Angebote von Arbeitsmarktdienstleistungen und Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger zu beruflichen Fragen, insbesondere durch · Laufbahnberatung für Arbeit und Qualifizierung suchende Bürger/innen · Hilfestellung bei der Anerkennung von Abschlüssen · Unterstützung bei Fragen zu Externenprüfungen · Berufs- und Bildungsberatung. Das Beratungszentrum ist als zentraler Bestandteil in das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm mit seiner integrativen zielgruppenorientierten kommunalen Arbeitsmarktstrategie eingebunden. Dieses definiert eine rechtskreisübergreifende Strategie, um den Herausforderungen des Arbeitsmarktes zu begegnen. Dabei geht es u.a. darum, die Diskrepanz zwischen einem Überangebot an geringqualifizierten Arbeitssuchenden und einer zunehmenden Nachfrage nach Fachkräften zu verringern. Ein besonderes Augenmerk gilt der Vernetzung mit allen Anbietern von Arbeitsmarktdienstleistungen und der Kooperation mit Multiplikatoren, die den verschiedenen Gruppen in Frankfurt nahe stehen und von diesen Menschen anerkannt werden. Ziel der Vernetzung ist es, in Frankfurt ein vielfältiges, bedarfsorientiertes und aufeinander abgestimmtes Angebot von Arbeitsmarktdienstleistungen im Sinne eines Aufbaus von - zielgruppenspezifischen - Bildungs- und Qualifizierungsketten anbieten zu können. Im Beratungszentrum ist auch das Gemeinsame Arbeitsmarktbüro der Arbeitsagentur, des Jobcenters und der Stadt angesiedelt. 2015 wurden bereits über 1.100 Menschen informiert, beraten und begleitet. Zusammenfassung der Beratungsangebote (z.T. in Verbindung mit Kompetenzfördermodulen) Ü25: Anzahl der Maßnahmen: 8 Fördervolumen gesamt: 1.452.782,00 € - davon kommunal 1.452.782,00 € - Ergebnisse: Ausbildungsvorbereitung Die Erfahrungen der Bildungsträger zeigen, dass eine abgeschlossene Ausbildung auch jenseits der 25 Jahren eine wichtige Voraussetzung für stabile und existenzsichernde Beschäftigungsverhältnisse darstellt und volkswirtschaftlich gesehen unbedingt sinnvoll ist. Dies wird durch die Statistiken der Agentur für Arbeit bestätigt. Daher hat die Stadt im Rahmen des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms ihre Angebote seit 2013 in diesem Fördersegment ausgeweitet, insbesondere auch vor dem Hintergrund der zunehmend längeren Erwerbsbiographien und des steigenden Fachkräftebedarfs. Zielgruppen der Angebote sind Personen im Erwachsenenalter, die aus unterschiedlichen Gründen über keinen Berufsabschluss verfügen. Die Förderangebote beinhalten an den Bedarfen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgerichtete Angebote wie bspw. Unterstützung bei der Organisation der Kinderbetreuung, sozialpädagogische Unterstützung bei persönlichen Problemen, Sprachförderangebote, berufliche Orientierungs- und Praxisangebote, Lernbegleitung. Maßnahmen zielen z.B. auf Menschen mit Suchterkrankungen, die auf Ausbildung vorbereitet werden und einzelne zertifizierte Bausteine erlangen können, um dann in eine modulare Berufsausbildung zu münden. Die Maßnahmen werden i.d.R. in Kooperation mit dem Jobcenter Frankfurt durchgeführt. Träger dieser Maßnahmen waren z.B. Basis e.V., GFFB, Smart-Work, VbFF, Frankfurter Verein. Zusammenfassung der Ausbildungsvorbereitung Ü25: Anzahl der Maßnahmen: 6 Fördervolumen gesamt: 560.825,00 € - davon kommunal 89.318,00 € - davon Ausb.- u. Qualifiz.-budget (AQB) 471.507,00 € Ergebnisse: Qualifizierende Maßnahmen / modulare Nachqualifizierung In diesem Aktionsfeld findet sich eine Vielfalt von Einzelmaßnahmen, in denen sich die unterschiedlichen Bedarfe der einzelnen Zielgruppen widerspiegeln. Die Qualifizierungsangebote ergänzen die im Jobcenter vorgehaltenen Angebote mit in der Regel niedrigschwelligem Zugang, sind flexibel in der Ausrichtung, nehmen gezielt individuelle Bedarfe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf und beinhalten deshalb häufig einen hohen Anteil an sozialpädagogischer Begleitung. Ein Teil der Maßnahmen wird gemeinsam von Jobcenter Frankfurt und der Stadt Frankfurt am Main finanziert. Die qualifizierenden Maßnahmen generieren i.d.R. kommunalen Nutzen bzw. qualifizieren Fachkräfte in nachgefragten Berufen (z.B. Seniorenagentur, Gästebetreuung am Flughafen, Smart-Märkte, Altenpflegeausbildung, Erzieher/innenausbildung). Zusammenfassung Qualifizierungsangebote Ü25: Anzahl der Maßnahmen: 11 Fördervolumen gesamt: 2.379.834,32€ - davon kommunal 2.226.161,32 € - davon Ausb.- u. Qualifiz.-budget (AQB) 153.673,00 € Ergebnisse: Beschäftigung Im Bereich der Förderung von über 25-Jährigen nahmen nach wie vor Angebote im Aktionsfeld Beschäftigung einen breiten Raum ein. Schwerpunktmäßig werden Angebote für Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen und besonderem Unterstützungsdarf gefördert. Für sie ist eine Beschäftigung in geschütztem Rahmen mit entsprechender Anleitung und Betreuung oft der erste Schritt, ihre Fähigkeiten und ihr Durchhaltevermögen zu trainieren. Für die im Rahmen des FRAP geförderten Maßnahmen wird darauf geachtet, dass die Angebote möglichst arbeitsmarktnah sind und die Bürgerinnen und Bürger Frankfurts einen unmittelbaren Nutzen aus den Projekten ziehen können. Häufig handelt es sich um gemeinsam mit dem Jobcenter Frankfurt finanzierte Angebote, in denen dann insbesondere Qualifizierungsanteile und sozialpädagogische Begleitung durch kommunale Mittel abgedeckt werden. Tätigkeitsfelder sind z.B. Qualifizierung im Garten- und Landschaftsbau für ehemalige Drogenkonsument/innen, Hausmeisterassistent/innen, Besucherservice Palmengarten, Siedlungshelfer/innen, Beschäftigung in Sozialkaufhäusern oder Second-Hand-Läden, Stadtteil- und Kulturarbeit, Grüngürtelpflege, Recycling. Zusammenfassung Beschäftigungsangebote Ü25: Anzahl der Maßnahmen: 16 Fördervolumen gesamt: 3.036.776,16 € - davon kommunal 2.853.026,16 € - davon Ausb.- u. Qualifiz.-budget (AQB) 183.750,00 € Ergebnisse: Tagesstrukturierung Zur Zielgruppe des Aktionsfeldes Tagesstrukturierung zählen überwiegend Personen, die zwar grundsätzlich erwerbsfähig sind, jedoch zunächst und in erster Linie persönlichen Stabilisierungsbedarf haben. Die vollständige Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit und eine Integration in den Arbeitsmarkt sind bei dieser Zielgruppe zumeist nicht oder nur sehr langfristig möglich und erfordern jeweils einen hohen Anteil sozialpädagogischer Begleitung, z.B. bei langzeitarbeitslosen ehemaligen Suchtkranken. Niedrigschwellige tagesstrukturierende Gruppenangebote sind z.B. gemeinsame Mahlzeiten, Konsumreduktionsprogramm, Bewegung, Kultur u.ä. sowie an die individuellen Fähigkeiten anpassbare Beschäftigung in Betrieben wie Schreinerei, Malerei und Wäscherei unter fachlicher Anleitung. Sozialpädagogische Betreuung und Heranführung an weitere Hilfesysteme ergänzen die Maßnahmen. Zusammenfassung: Maßnahmen zur Tagesstrukturierung Ü25: Anzahl der Maßnahmen: 9 Fördervolumen gesamt: 1.230.574,30 € - davon kommunal 1.110.754,30 € - davon Ausb.- u. Qualifiz.-budget (AQB) 119.820,00 € Ergebnisse: 3.
- Weiterentwicklung des Berichtswesens / Evaluation Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 03.04.2014, § 4441 den Magistrat beauftragt, das Berichtswesen im Bereich der Beschäftigungsförderung weiterzuentwickeln und dabei die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen stärker zu berücksichtigen. Zum aktuellen Stand hierzu hat der Magistrat in den Berichten B 227 vom 30.06.2014 und B 172 vom 24.04.2015 Stellung genommen. Zur Unterstützung des Controlling im gesamten Zuschussbereichs des Jugend- und Sozialamtes (inklusive der Beschäftigungsförderung, der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Zuschüsse an freie Träger) wird eine Datenbank eingekauft, in die alle für das Berichtswesen erforderlichen Daten von den Maßnahmenträgern eingepflegt und anschließend vom Jugend- und Sozialamt ausgewertet werden sollen. Auf Grund der unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Bereiche, die mit der Datenbank arbeiten werden, wird diese sehr komplex sein. Aus diesem Grund hat sich die für die Ausschreibung erforderliche Erstellung eines Pflichtenheftes verzögert. Geplant ist die Ausschreibung der Datenbank zum Ende des Jahres
- Evaluationsverfahren, Wirkungscontrolling Zielgruppenspezifisches Wirkungscontrolling erfordert zunächst eine klare Konzeption, vergleichbare Instrumente und Methoden sowie eine einheitliche Definition der bei den Trägern zu erhebenden Daten. Nur dann sind eine sinnvolle Auswertung und die relative Vergleichbarkeit der kommunal geförderten Projekte untereinander möglich. Datenschutzbestimmungen sind hierbei zu berücksichtigen. Die Projektträger müssen ihrerseits Bereitschaft zeigen, konkrete Ziele zu formulieren und sich einer gründlichen Evaluation zu stellen, und sie müssen den damit verbundenen Aufwand tragen, z.B. für zusätzliche Audits und Umfragen. Spezifischen Erfolgskriterien der unterschiedlichen Projekte müssen bei der Beurteilung der Zielerreichung berücksichtigt werden. Seit 2013 wird in dem Bericht des Magistrats zur Beschäftigungsförderung der Stadt ausgewiesen, wie viele Teilnehmer/innen Maßnahmen erfolgreich beendet haben und wie viele die Maßnahmen vorzeitig abgebrochen haben. Zur Evaluierung von Maßnahmen finden seit 2015 darüber hinaus folgende Aktivitäten statt: Jährliche Abfrage der Ziele sowie der Erfolgskriterien und Messinstrumente über das Formular zur Maßnahmenbeschreibung sowie Auswertung der Zielerreichung nach Abschluss jeder Maßnahme im Rahmen des Verwendungsnachweises · Evaluation der Wirkungen/ Erfolge in turnusmäßigen Trägergesprächen · Statistische Auswertungen bestimmter Kennzahlen o Übereinstimmung der Platzbesetzung mit der gewünschten Zielgruppe in Bezug auf Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund, Leistungsbezug, schulischer und beruflicher Qualifikation o Fluktuation/ Abbrecherquote o Verbleib nach Beendigung der Maßnahme o Auslastung der Maßnahme o durchschnittliche Platzkosten o durchschnittliche Kosten für Personal und Verwaltung · Teilnehmendenbefragung zur Einschätzung der Wirkung von Maßnahmen/ Zufriedenheit mit der Maßnahme. Angesichts der Handlungsbedarfe der Zielgruppen des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms stehen oft andere Zielsetzungen als die schnelle Arbeitsmarktintegration im Fokus der Maßnahmen. Dies sind z.B. Beratungsleistungen/Coaching, Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und psychischen Stabilisierung, Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit, Erwerb und Verbesserung von Schlüsselkompetenzen, Erwerb von deutschen Sprachkenntnissen, Erwerb von Grundlagen der Mathematik und der Wirtschafts- und Sozialkunde, Erwerb von Schulabschlüssen, Maßnahmen zur Berufsausbildungsvorbereitung u.a. Für viele Menschen sind zunächst Tagesstrukturierung und (Wieder-)Heranführung an Beschäftigung zielführend. Der Erfolg solcher Maßnahmen liegt neben der Vermittlung von Kenntnissen oft darin, psychosoziale Veränderungen zu bewirken, Veränderungsbereitschaft und Selbstaktivität zu erhöhen, die Gesundheitssituation zu verbessern, soziale Integration und Vernetzung zu erhöhen, Basiskompetenzen zu erhalten, eigene Fähigkeiten zu erleben, Selbstsicherheit zu gewinnen, zielgerichtetes Selbstmanagement zu beginnen u.a. Vieles davon lässt sich gut mit dem Begriff des "Empowerment" umschreiben. Genau dieser Erfolg ist jedoch - wenn überhaupt - nur qualitativ und individuell messbar und dazu mit hohem Aufwand. Qualitative Befragungen können nur auf freiwilliger Basis erfolgen und angesichts der Zielgruppen, die erreicht werden sollen, voraussichtlich nur begrenzt repräsentativ sein. Sozioökonomische Struktur der Zielgruppen I n den Maßnahmen für unter 25-jährige liegen für 2015 statistische Angaben zur sozioökonomischen Struktur von insgesamt 2.449 Personen in ca. 75 verschiedenen Maßnahmen vor: · 55 % der Teilnehmenden waren weiblich · 69 % der weiblichen Teilnehmenden hatten einen Migrationshintergrund · 54 % der männlichen Teilnehmenden ebenfalls. Von den im Leistungsbezug stehenden Personen kamen ca. 86 % der Teilnehmenden aus dem Rechtskreis des SGB II, ca. 11 % aus dem des SGB VIII, 1 % aus dem des SGB XII und 2 % aus dem des AsylbLG. V on 2.353 Personen liegen Daten zum Verbleib vor: · 78 % (1.460 Personen) der Teilnehmenden haben ihre Maßnahmen mit Erfolg beendet · 22 % (411 Personen) haben die Maßnahmen vorzeitig abgebrochen & nbsp; I m Anschluss an die Maßnahmen sind von den Teilnehmenden · 19,4 % unmittelbar in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse (inkl. Mini-Jobs) eingemündet · 22,7 % in Ausbildung (betrieblich, außerbetrieblich oder schulisch) gewechselt · 8,6 % in weiterführenden Maßnahmen (berufliche oder anderen Fördermaßnahmen) gewechselt bzw. befinden sich noch in Beratung. In den Maßnahmen für über 25-jährige liegen für 2015 von insgesamt 2.960 Personen in ca. 60 verschiedenen Maßnahmen statistische Angaben zur sozioökonomischen Struktur vor: · Ca. 50 % der Teilnehmenden war weiblich · Zwei Drittel der weiblichen Teilnehmenden hatten einen Migrationshintergrund, ca. die Hälfte der männlichen Teilnehmenden ebenfalls. Daten zum Ausbildungsstand vor Maßnahmenbeginn wurden von einem Drittel der Träger 2015 noch nicht übermittelt. Aus den vorhandenen Daten kann man jedoch folgende Aussagen treffen: · 38 % der Teilnehmenden hatten keinen oder keinen in Deutschland anerkannten Schulabschluss · 62% der Teilnehmenden hatten keinen oder keinen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss · 80% der Teilnehmenden standen im ALG-II-Leistungsbezug, die verbleibenden 20% kamen aus dem SGB III, SGB XII oder dem AsylbLG, verfügten über Erwerbseinkommen bzw. waren ohne Einkommen/ohne Leistungsbezug. · 57% der Teilnehmenden waren vor Beginn der Maßnahme bereits länger als 3 Jahre arbeitslos, 37% sogar länger als 5 Jahre Zum Verbleib liegen aus den Angaben der Träger Daten für insgesamt 2.660 Personen vor. · 72 % (1.917 Personen) der Teilnehmenden haben die Maßnahmen mit Erfolg absolviert. · 28% der Teilnehmenden (743 Personen) brachen Maßnahmen vorzeitig ab; hiervon haben die Bildungsträger 242 Personen die Fördermaßnahme beendet. · 15 % der Teilnehmenden sind bereits während der Teilnahme oder unmittelbar im Anschluss daran in Praktika, Arbeit, Ausbildung, Schule o.ä. eingemündet. · 74 % der Teilnehmenden haben während der Maßnahmen ein oder mehrere Kompetenzsteigerungs- oder Qualifizierungsmodule abgeschlossen. Teilnehmenden-Befragung 2015 zur Zufriedenheit mit Qualifizierung und Beratung Um die Evaluation der Fördermaßnahmen im Frankfurter Arbeitsmarktprogramm qualitativ zu verbessern wurde 2015 erstmals eine Befragung der Teilnehmenden durchgeführt, getrennt nach Beratungs- und Beschäftigungs-/ Qualifizierungsmaßnahmen. Die Rücklaufquote war in den einzelnen Angebots-Kategorien noch sehr unterschiedlich und nicht immer zufriedenstellend. Die Ergebnisse waren jedoch durchweg positiv, so dass für die Teilnehmenden zunächst von einem hohen Nutzen und einer erfolgreichen Teilnahme an der jeweiligen Maßnahme ausgegangen werden kann. Bei den Beschäftigungsmaßnahmen für Erwachsene lagen die Zustimmungswerte niedriger als bei den Jugendlichen. Eine valide Bewertung der Ergebnisse ist erst im Zeitverlauf möglich. Aus der Umfrage ergaben sich folgende Befragungsergebnisse: 93 % bzw. 89 % der Teilnehmenden würden die Beratungsstellen weiterempfehlen. Die relativ niedrigeren positiven Ergebnisse bei der Frage der Verbesserung der Integrationschancen für Erwachsene (41 %) sind zunächst nur bedingt aussagekräftig, weil die teilnehmerstärksten Maßnahmen bei dieser Befragung auf Tagesstrukturierung bzw. Beschäftigung (z.B. als Arbeitsgelegenheit) abzielen und nicht auf direkte berufliche Integration in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Die Ergebnisse zur Einschätzung der Qualität des Anleitungs- und Betreuungspersonals sind Thema kontinuierlicher Verbesserungsprozesse. Perspektivisch sollen die Befragungen zukünftig stärker auf einzelne Maßnahmenformen und Zielgruppen ausgerichtet werden.
- Beschäftigungsförderung des Frauenreferates Das Frauenreferat fördert seit seiner Gründung Angebote und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Frauen. Zielgruppen sind Wiedereinsteigerinnen aus der Familienphase, (langzeit-)arbeitslose Frauen, Mädchen und junge Frauen mit schwierigen Ausgangsbedingungen für eine Berufsausbildung oder Erwerbstätigkeit. Unter den verschiedenen Gruppen befinden sich viele Zugewanderte und alleinerziehende Mütter. Um das Potential all dieser Frauen für ihre berufliche Entwicklung nutzbar zu machen, bedarf es der Unterstützung und Beratung in verschiedenen Lebensbereichen. Die durch das Frauenreferat geförderten, überwiegend freiwilligen Angebote und Maßnahmen gewährleisten diesen ganzheitlichen Ansatz. Aus dem Haushalt des Frauenreferats wurden im Jahr 2015 insgesamt 505.480 Euro für Angebote zur Beratung und beruflichen Qualifizierung von Mädchen und Frauen eingesetzt. Davon entfielen 495.480 Euro auf kontinuierlich geförderte Leistungsbereiche. Ein weiteres, innovatives Projekt wurde mit 10.000 Euro gefördert. Durch die Förderung wurden von insgesamt 1799 Teilnehmenden 1763 Frauen und Mädchen erreicht. Insgesamt wiesen 1017 Teilnehmende/ Ratsuchende einen Migrationshintergrund auf. Im Folgenden werden die 2015 bezuschussten Träger und Projekte aufgeführt: Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e. V. (Gesamtfördervolumen: 115.500 Euro) Die Beratungsstelle "Neue Wege - Neue Pläne" bietet Weiterbildungsberatung für Frauen, insbesondere Wiedereinsteigerinnen an und unterstützt sie bei der beruflichen Orientierung (Fördervolumen: 101.500 Euro). Die Erstausbildung für junge Frauen mit Migrationshintergrund zur Kauffrau für Büromanagement, die erfolgreich im Lernortverbund von Betrieben, Berufsschulen und dem Träger durchgeführt wird, bezuschusst das Frauenreferat regelmäßig - der weitaus größere Anteil der Förderung wird in diesem Fall durch das Sozialdezernat aufgebracht. Von 24 Teilnehmerinnen absolvierten 7 die Abschlussprüfung erfolgreich. 17 Teilnehmerinnen befinden sich weiterhin in Ausbildung, Abbrüche gab es keine (Fördervolumen: 10.000 Euro). Da nicht jedes Jahr ein neuer Durchgang des Ausbildungsprojektes beginnt, konnten 2015 die freigewordenen 4.000 Euro zur Ko-Finanzierung des Projektes "Ankommen - Weiterkommen" (Sprachförderung und Orientierung für geflüchtete Frauen) eingesetzt werden. Das Projekt findet seit Dezember 2015 mit 11 Teilnehmerinnen statt. beramí - berufliche Integration e. V. (Gesamtfördervolumen: 236.735 Euro) "Beratung für Arbeit, Bildung und Beruf" ist ein Angebot für Frauen, die mit der Lebens- und Arbeitswelt der deutschen Gesellschaft, häufig auch mit der deutschen Sprache nicht genügend vertraut sind. Die "Brücke - Bausteine zum Beruf" bieten Migrantinnen passgenaue einzelne Elemente für ihre berufliche Entwicklung. Der Träger erhält außerdem eine Förderung für das Programm "Mentoring für Migrantinnen", an dem zunehmend renommierte Frankfurter Unternehmen teilnehmen. Insgesamt wurden 338 ratsuchende Frauen erreicht. Frauen-Softwarehaus e. V. (Gesamtfördervolumen 35.165 Euro) Die Beratung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien informiert über die aktuellen berufsbezogenen Qualifikationsanforderungen und hilft bei der individuellen Auswahl von adäquaten Weiterbildungsmöglichkeiten. In Kombination mit der Beratung zur Berufsorientierung und Selbstmarketingstrategien hat der Träger 435 Frauen beraten. Zudem führt der Träger kontinuierlich Internet-kurse für Migrantinnen durch. Der Kurs "Sicherer Umgang mit PC und Internet für Migrantinnen" wurde auch 2015 mit insgesamt 28 Teilnehmerinnen erfolgreich durchgeführt. Jumpp - Frauenbetriebe e. V. (Gesamtfördervolumen: 118.080 Euro) Die Existenzgründungsberatung unterstützt Frauen bei der Gründung und Sicherung in der Selbständigkeit. Durch eine Vielzahl von Netzwerkaktivitäten - z.B. im Unternehmerinnenforum UFO - wird das frauenspezifische Gründungswissen regionsspezifisch vermittelt. Insgesamt wurden 506 ratsuchende Frauen erreicht. Im Rahmen des Schwerpunktthemas "Respekt. Stoppt Sexismus" des Frauenreferats wurde das Projekt "Berufswunsch Chefin - Gleichstellung in der Berufsberatung an Schule" initiiert. In zwei Veranstaltungen für Mädchen (insgesamt 38 Teilnehmerinnen) zwischen 13 und 16 Jahren ging es um den Abbau von Rollenstereotypen in der Berufs- und Lebensplanung. (Fördervolumen: 10.000 Euro). Ein Teil der kontinuierlichen kommunalen Zuschüsse wurde als Ko-Finanzierung für eine Beteiligung am Landesprogramm "Netzwerk Wiedereinstieg (NeW)" eingesetzt. Auf diesem Weg konnten 2015 zusätzliche ESF-Mittel in Höhe von 327.100 Euro akquiriert werden. Diese Mittel kamen der Zielgruppe Berufsrückkehrerinnen/ Wiedereinsteigerinnen zugute, die nach teilweise langjähriger, familienbedingter Berufsunterbrechung wieder in das Erwerbsleben einsteigen wollen. Programm-Standorte 2015 waren Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden, Rüsselsheim, Gießen, Kassel und Marburg. In Frankfurt sind die vier Träger beramí e. V., Frauen-Softwarehaus e. V., Jumpp Frauenbetriebe e. V. und der Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e. V. mit jeweils eigenen Angeboten beteiligt. Am "Forum Berufsrückkehr" beteiligen sich beramí e. V., Frauen-Softwarehaus e. V. und der Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e. V. Dazu verwendet der Trägerverbund einen Teil der Förderung des Frauenreferats als Ko-Finanzierung, ergänzend für die Umsetzung von Maßnahmen von der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters Frankfurt am Main. Als weitere erfolgreiche Initiative des Frauenreferats ist auch für 2015 der Girls' Day, als größtes Berufsorientierungsprojekt für Schülerinnen zu nennen. Er ermöglicht Mädchen ab Klasse 5 einen Einblick in Berufsfelder, in denen Frauen bisher unterrepräsentiert sind. 2015 gab es Frankfurt weit 120 Veranstaltungen und 1292 Plätze für Mädchen. Innerhalb der Kämmereiverwaltung (Ämter und Referate) beteiligten sich 8 Ämter mit 33 Plätzen. Von den Eigenbetrieben beteiligten sich 4 Betriebe mit insgesamt 71 Plätzen.
- Beschäftigungsförderung des Stadtschulamtes / Berufswegeplanung und Sozialpädagogische Förderangebote in beruflichen Schulen Die Stadt Frankfurt fördert in bewährter Form Schülerinnen und Schüler in allen 16 beruflichen Schulen mit sozialpädagogischen Angeboten und Maßnahmen zur beruflichen Orientierung. und Ausbildungsvorbereitung. Zur Prävention und Intervention bei Gefahr des Abbruchs der Ausbildung startete das Stadtschulamt am 01.07.2015 das Programm "Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule - QuABB in Frankfurt am Main. QuABB wird in Frankfurt am Main von der Gesellschaft für Jugendbeschäftigung e. V. - gjb e. V in allen 16 Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main durchgeführt. QuABB unterstützt Auszubildende, Betriebe, Berufsschulen und Eltern dabei, Probleme in der Ausbildung frühzeitig wahrzunehmen, und hilft durch professionelle Beratung und Begleitung, drohende Abbrüche abzuwenden. Für Jugendliche und junge Erwachsene ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung ein wichtiger Grundstein für das weitere Berufsleben. Aber auch Betriebe haben aufgrund des wachsenden Fachkräftemangels ein großes Interesse daran, den Fachkräftenachwuchs zu sichern. Insgesamt acht Ausbildungsbegleiterinnen und Ausbildungsbegleiter der Gesellschaft für Jugendbeschäftigung e. V. unterstützen bei Konflikten in der Ausbildung und bieten in Zusammenarbeit mit Betrieben, Berufsschulen, Kammern und weiteren Unterstützungsangeboten eine wirksame Begleitung für Auszubildende an. Ziel ist es, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden oder - sollte dies nicht mehr möglich sein - eine tragfähige Anschlussperspektive zu erarbeiten. Das Programm wird gefördert aus Mitteln des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL), der Europäischen Union - Europäischer Sozialfonds (ESF) und dem Stadtschulamt. Das Angebot nutzen im zweiten Halbjahr 2015 insgesamt 56 Berufsschülerinnen und Berufsschüler. Das seit 2004 an ausgewählten Standorten mit dem Bildungsgang Hauptschule sowie an Förderschulen implementierte Förderprogramm Lernen und Arbeiten in Schule und Betrieb (SchuB) wurde zum 01.08.2015 vom Förderprogramm PuSch (Praxis und Schule) abgelöst, dass aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert wird. Eine Ko-Finanzierung durch die Stadt Frankfurt ist nicht vorgesehen, somit wurde die Finanzierung des Programms zum 31.07.2015 beendet.
- Beschäftigungsförderung der Wirtschaftsförderung Frankfurt gGmbH 6.
- Förderung von Unternehmensgründungen im Frankfurter Gründerzentrum Das ehemalige "Kompass Zentrum für Existenzgründungen" wurde bereits im Jahr 2014 umbenannt in Frankfurter Gründerzentrum (FGZ). Das Gründerzentrum ist eine der drei Säulen der Gründerprojekte der Stadt Frankfurt, zusammengefasst unter dem Sammelbegriff "Frankfurter Gründermatrix": Säule 1 = Frankfurter Gründerfonds; Säule 2 = Frankfurter Gründerzentrum; Säule 3 = Frankfurter Gründerpreis und Gründerszene. Das Gesamtprojekt Frankfurter Gründerzentrum (FGZ) besteht aus Büroraumvermietung und Gebäudebewirtschaftung durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH Die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH bewirtschaftet als Pächterin und Vermieterin das Gesamtobjekt Frankfurter Gründerzentrum. Im Jahr 2015 betrugen die Ausgaben hierfür 290.880 €. Die Kompass gGmbH (siehe b.) ist mietfrei gestellter Ankermieter auf zwei Etagen mit ca. 1.700 qm des Gebäudes. Auf den beiden weiteren Stockwerken werden im Frankfurter Gründerzentrum 40 Büroräume mit 21 oder 28 qm zu günstigen Konditionen an Existenzgründer und junge Unternehmen vermietet. Der allgemein steigende Druck auf dem Frankfurter Immobilienmarkt machte sich auch beim Interesse an Büroräumen im Gründerzentrum bemerkbar. Die Vermietungsquote stieg von 77 % im
- Quartal auf 85 % im
- Quartal und lag damit in 2015 durchschnittlich bei 83 %, Tendenz steigend (Vorjahr: 59 %). Das Immobilienmanagement bearbeitete im Jahr 2015 insgesamt 162 qualifizierte Anfragen von Mietinteressenten (Vorjahr: 62 Anfragen). In 2015 wurde auch der Ausbau von 10 Schreibtischarbeitsplätzen fertig gestellt. Ziel der Maßnahme ist, Gründern und Projektmitarbeitern eine höhere Flexibilität am Arbeitsplatz zu ermöglichen. Angesprochen wird damit die Zielgruppe der Gründer, die gerne vernetzt arbeiten. Es sind Freelancer, Personen die normalerweise im Home-Office arbeiten und Unternehmen, die gegenseitig ihre Dienstleistung in Anspruch nehmen. Der Vorteil sind kurze Mietvertragszeiten, geringe Anfangsinvestitionen, Gemeinschaftsflächen und Synergieeffekte. Im Mietpreis enthalten ist die Nutzung eines eigenen WLan-Hotspots und eines Mehrfachgeräts zum Drucken, Scannen und Kopieren. Maßnahmen der Kompass gGmbH: Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote für Gründungsinteressierte und junge Unternehmen Die Beratungseinrichtung Kompass gGmbH im Frankfurter Gründerzentrum ist mietfrei gestellt; Gesellschafter sind zu je 50 % die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH und das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft. Aufgaben der gGmbH sind die Aus- und Weiterbildung für Existenzgründer, Beratung für Gründer und junge Unternehmen sowie spezielle Angebote zur Krisenintervention, für International StartUps und weitere Aufgaben. Die Kompass gGmbH ist auch Leitstelle im Förderprojekt der Stadt Frankfurt für Gründer/innen mit Migrationshintergrund. Das Projekt "ISU International Start Ups" wurde im Jahr 2015 mit 52.500 € durch die Wirtschaftsförderung finanziert. Von insgesamt 167 Gründungsinteressierten nahmen 128 am Unternehmercheck teil, um erste akute Fragen, Anliegen und Probleme zu klären; davon erhielten 50 ein Individualcoaching mit Erstellung eines Businessplans. 115 Beratungsmandate wurden mit einer Tragfähigkeitsbescheinigung oder mit dem erfolgreichen Abschluss des jeweiligen Gründungsanliegens beendet. Die Kundenzufriedenheit hinsichtlich der Coachings lag in der Bewertung bei der Höchstnote von 5,0 und die Weiterempfehlungsquote bei 100 %. Das Projekt "Kompass Mix" wird gefördert im Rahmen des FRAP durch das Sozialdezernat (vgl. "Qualifizierung Ü25"). Es ist eine wichtige Säule des Arbeitsmarktprogramms der Stadt Frankfurt. Im Jahr 2015 profitierten 405 Teilnehmer die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedroht waren von Seminaren zu Chancen und Risiken einer Gründung, Unternehmerchecks (kritische Prüfung, ob sich die Teilnehmer als Unternehmer eignen) und von Coaching-Angeboten. Kernstück ist nach wie vor die viermonatige Markterprobungsphase in voll ausgestatteten Büros im Frankfurter Gründerzentrum, kombiniert mit Fachseminaren zur Vorbereitung auf Existenzgründung und die Begleitung durch die Kompass Coaches. Das Projekt wird mit einem Zuschuss von 202.917 € durch das Sozialdezernat der Stadt Frankfurt finanziert. Acht Unternehmen nahmen die Firmenhilfe "Krisenintervention" erfolgreich wahr. Die Angebote im Einzelnen: Profiling/Unternehmercheck (Kompass Mix & ISU) 276 Coaching (Kompass Mix) 66 Coaching (Start Ups /Selbstzahler/Outplacement) 107 International StartUps, Coaching und Seminare (ISU) 167 - davon Beratung 128 Firmenhilfe - Krisenintervention 8 Fördermittelberatung 19 Hessen-Mikrodarlehen (Förderprogramm WIBank) Beratung 12 - davon genehmigte Anträge 2 Im Jahr 2015 wurden 887 Personen beraten und davon 141 in die Selbständigkeit geführt. 6.
- Beschäftigungsförderung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH / des Wirtschaftsdezernats der Stadt Frankfurt durch die Förderung von Jumpp - Frauenbetriebe e.V. Aus dem Haushalt der Stadt Frankfurt, Bereich "Förderung der Wirtschaft" wurden im Jahr 2015 drei Projekte mit insgesamt 55.000 Euro bezuschusst. Diese waren die "Beratungsstelle zur Bestandssicherung von KMU", das Projekt "Gender Generation GAP" zur Unternehmensnachfolge und die "Koordinierungsstelle Frauen & Wirtschaft". Mit den 55.000 € wurden 111.000 € Mittel des Landes und EU Förderung nach Frankfurt geholt. Beratungsstelle zur Bestandssicherung Ziele: Die Unternehmerin als Wirtschaftskraft in Frankfurt wahrnehmen, stabilisieren und vor allem: - den Standort interessant machen für starke Unternehmerinnen. Erfolge: · 100 telefonische Erstinformationen - Anlaufstelle mit Lotsenfunktion · 30 Einstiegsberatungen mit Bedarfserhebung für KMU ́s (Dauer max. 4h) · 30 Beratungen zur Bestandssicherung (Dauer max. 4h) Koordinierungsstelle Frauen & Wirtschaft Ziele: Unternehmerinnen als Wirtschaftsakteurinnen verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit rücken, eine moderne Kultur der beruflichen Selbständigkeit vermitteln, die Gründungsmotivation von Frauen und das Unternehmer/innentum fördern. Erfolge: 3.768 Kontakte, davon 1.247 qualifizierte Kontakte mit 3.740 Arbeitsplätzen Gender Generation GAP Ziele: Sensibilisierung für das Thema Unternehmensnachfolge. Ebenfalls, auf die Möglichkeit der Übernahme anstatt einer Neugründung hinzuweisen. Den Anteil an Frauen bei Übernahmen gilt es zu erhöhen. Der Check der Übernahmefähigkeit von KMU ́s und der Erhalt von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Betrieben sind wesentlich. Erfolge: 19 Betriebe / 53 Beratungstermine / 120 Beratungsstunden 7 Gründerinnen und Gründer / 25 Beratungstermine / 45 Beratungsstunden & nbsp; Statistische Erfassung der Qualitätsziele: · Kundenzufriedenheit 1,3 · Empfehlungsquote 95% · Reaktionszeit: Terminvergabe innerhalb 7 Tagen - zu 90,9 % erfüllt Der Anteil von Kundinnen und Kunden mit Migrationshintergrund betrug gesamt 55%. & nbsp;
- Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB X II) in Frankfurt am Main Jugend- und Sozialamt - SGB XII Auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2007, § 1690, berichtet der Magistrat jährlich über die aktuelle Wohnsituation von Bezieher/innen von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII. Hierdurch soll dargelegt werden, wie sich die Zahl der Leistungsbezieher entwickelt, die auf Grund unangemessenem Wohnraums seitens des Jobcenters bzw. des Jugend- und Sozialamtes aufgefordert werden, mietsenkende Maßnahmen zu ergreifen. Seit 2012 ist dieser Bericht auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012, § 1746, Bestandteil des Berichts zur kommunalen Beschäftigungsförderung. 2015 bezogen über 23.000 Bedarfsgemeinschaften Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt). Kostensenkungsverfahren wegen unangemessener Unterkunftskosten wurden in 23 Bedarfsgemeinschaften eingeleitet. Dies entspricht 0,10% der Bedarfsgemeinschaften im SGB XII. Zum Vergleich: 17 der 23 Kostensenkungsverfahren waren bis Ende 2015 offen, 6 konnten zum Abschluss gebracht werden. Ergebnisse der abgeschlossenen Fälle: Jobcenter - SGB II 2015 bezogen rund 38.800 Bedarfsgemeinschaften Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende). Kostensenkungsverfahren wegen unangemessener Unterkunftskosten wurden in 254 Bedarfsgemeinschaften eingeleitet. Die Anzahl der Mietsenkungsaufforderungen entspricht 0,65 % der Bedarfsgemeinschaften im SGB II. Zum Vergleich: 83 der 254 Kostensenkungsverfahren waren bis Ende 2015 offen, 171 konnten zum Abschluss gebracht werden. In 7 Fällen besteht der Verdacht der Mietpreisüberhöhung nach dem Wirtschaftsstrafgesetz. Ergebnisse der abgeschlossenen Fälle: Die tatsächliche Miete der Bedarfsgemeinschaften in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII wird ganz überwiegend übernommen. Aufforderungen zu mietsenkenden Maßnahmen bilden im Verhältnis zur Gesamtheit der Bedarfsgemeinschaften die absolute Ausnahme, sie bewegen sich seit Jahren auf konstant niedrigem Niveau.
- Beschäftigungsförderung 2015: Herausforderungen und Ausblick Zum 1.1.2015 wurde die 2014 beschlossene Umstrukturierung von Werkstatt Frankfurt e.V. - einer der bundesweit größten Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger - erfolgreich umgesetzt. Dies war rechtlich und organisatorisch mit großen Herausforderungen verbunden, u.a. wurden drei neue Gesellschaften gegründet: · GWR - Gesellschaft für Wiederverwendung und Recycling mbH · SFG - Gesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel mbH · Smart-work-frankfurt gGmbH Diese drei Gesellschaften führen fast vollständig die ehemaligen Betriebe sowie die Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen von Werkstatt Frankfurt e.V. fort. Werkstatt Frankfurt e.V. selbst ist seit dem 01.01.2015 Gesellschafterin der drei ausgegliederten Gesellschaften und übernimmt zudem Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung. Durch diese Umstrukturierung wurde die drohende Insolvenz von Werkstatt Frankfurt e.V. abgewendet und die bewährten Angebote in der kommunalen Beschäftigungsförderung konnten erhalten werden. Die drei neuen Gesellschaften sind organisatorisch und konzeptionell inzwischen gut aufgestellt, führen die Geschäfte fort und entwickeln ihre Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote zielgruppenbezogen weiter. Auch die seit dem 01.01.2015 getrennte Aufgabenwahrnehmung in der kommnunalen Beschäftigungsförderung durch das Jugend- und Sozialamt und durch die FRAP-Agentur gGmbH konnte ebenfalls erfolgreich umgesetzt werden. Die FRAP-Agentur gGmbH ist inzwischen nach ISO 9001: 2015 zertifiziert und hat bereits im ersten Geschäftsjahr wichtige Projekte realisiert und zusätzliche ESF-Mittel akquirieren können. Berichtswesen und Evaluation wurden gemeinsam qualitativ verbessert, so müssen beispielsweise Träger bereits bei Antragstellung konkrete Erfolgsziele formulieren. Die erforderliche Zusammenarbeit zwischen dem Jugend- und Sozialamt und der FRAP-Agentur gGmbH hat sich sehr gut entwickelt und funktioniert einwandfrei. Auf Basis der gemeinsam weiterentwickelten kommunalen Arbeitsmarktstrategie konnte auch die konstruktive und gute Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Frankfurt und der Arbeitsagentur Frankfurt weiterentwickelt werden. Eine weitere große Herausforderung für die Beschäftigungsförderung war die Zahl der im Jahr 2015 Frankfurt zugewiesenen Asylsuchenden. Dies nicht nur aufgrund der hohen Anzahl der zugewiesenen Menschen, sondern auch im Hinblick auf den ausgesprochen hohen Bedarf an spezifischen Förderangeboten für diese Gruppe, bei denen der Sprachförderung der Menschen eine besondere Bedeutung zukommt. Zur Abstimmung bereits bestehender, insbesondere aber auch im Hinblick auf die Entwicklung neuer Förderangebote, hat sich Mitte Mai 2015 die Arbeitsgruppe "Migration" konstituiert. In dieser Arbeitsgruppe sind Fachkräfte der Agentur für Arbeit Frankfurt, des Jobcenters Frankfurt, der FRAP-Agentur, des Jugend- und Sozialamtes und der Stabsstelle Flüchtlinge vertreten. Neben dem Informationsaustausch ist es Aufgabe dieser Arbeitsgruppe, bereits bestehende Förderangebote aufeinander abzustimmen, sowie neue, bedarfsgerechte Maßnahmen mit dem Ziel der beruflichen Integration der Menschen zu entwickeln und auch umzusetzen. Ein wichtiges erstes Ergebnis der Arbeitsgruppe ist die Einrichtung eines 'gemeinsamen Arbeitsmarktbüros für Flüchtlinge' im Oktober
- Über dieses gemeinsame Beratungs- und Unterstützungsangebot von Agentur für Arbeit, Jobcenter Frankfurt und der FRAP-Agentur konnten über 700 Flüchtlinge erreicht werden. Dabei bestätigte sich in hohem Maße, dass nicht allein mangelnde Sprachkenntnisse eine große Hürde für den Eintritt in Ausbildung und Arbeit darstellen, sondern ebenfalls die auch bestehende unzureichende Allgemeinbildung der Menschen. Für einen erheblichen Teil der arbeitslosen Jugendlichen und langzeitarbeitslosen Erwachsenen, die von den geförderten Maßnahmen des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms profitieren, ist auf Grund ihrer multiplen Problemlagen intensive Beratung und enge sozialpädagogische Betreuung notwendig. Für viele Menschen geht es zunächst um eine sinnstiftende Tagesbeschäftigung oder um die (Wieder-)Heranführung an den Arbeitsmarkt. Die Erfolge der Träger zeigen, dass aus den Zielgruppen des FRAP durchaus auch Fachkräfte für den Arbeitsmarkt in Frankfurt akquiriert werden können, z. B. durch individuell angepasste und lernbegleitete berufliche modulare Qualifizierung. Indem sich das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm darüber hinaus im Sinne der Armutsprävention öffnet und die Menschen einbezieht, die dem Arbeitsmarkt bislang nicht zur Verfügung standen oder die in prekären Verhältnissen leben, dient es auch der Erhaltung des sozialen Friedens in der Stadt. Grundsätzlich sind die bewährten Maßnahmen und Instrumente der Beschäftigungsförderung in ihrer Grundausrichtung geeignet, auch den Personenkreis der Asylsuchenden adäquat zu unterstützen. Da bei einem hohen Anteil der Menschen erhebliche Sprach- und Bildungsdefizite bestehen, müssen die Angebote jedoch entsprechend ergänzt und weiterentwickelt werden. Nur dann wird die erforderliche möglichst nachhaltige berufliche Integration der Menschen gelingen. Ziel der Stadt ist es, die gesamten zur Verfügung stehenden Mittel mit der kommunalen Beschäftigungsförderung die größtmögliche Wirkung zu erzielen und möglichst viele Menschen in Frankfurt am Main mit innovativen zielgruppenorientierten Projekten und Maßnahmen zu erreichen. Dabei macht es Sinn neben den kommunalen Geldern auch Fördergelder des Europäischen Sozialfonds und des Landes Hessen aus entsprechenden Förderprogrammen zu nutzen. 2015 war in diesem Sinne ein erfolgreiches Jahr. Grundsätzlich gilt, dass Menschen, die in Arbeit kommen und die von ihrer Arbeit leben können, keine Kosten in den staatlichen Transfersystemen erzeugen. Vielmehr wird durch die mit der sozialversicherungspflichtigen Erwerbsarbeit verbundene Einzahlung in die Sozialversicherungssysteme, durch Steuerzahlungen und auch durch die Wertschöpfung der Tätigkeit selbst ein volkswirtschaftlichen Gewinn erzielt, der u.a. auch der Kommunen direkt oder indirekt zu Gute kommt. Anlage 1 (ca. 262 KB)
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
Sitzung
7
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 18
nicht auf TO Die Vorlage B 303 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF Frankfurter
Ablehnung:
FRAKTION
Sitzung
7
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
TO I, TOP 11
nicht auf TO Die Vorlage B 303 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF Frankfurter
Ablehnung:
FRAKTION
Sitzung
7
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 23
nicht auf TO Die Vorlage B 303 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP
Ablehnung:
BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung
37
Jugendhilfeausschusses
TO I, TOP 19
Die Vorlage B 303 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 897,