Verwaltungsvereinfachung im Sozialbereich
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Bericht des Magistrats vom 23.01.2012, B 30
Betreff: Verwaltungsvereinfachung im Sozialbereich Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.09.2011, § 661 - NR 72/11 CDU und GRÜNE - Die im Antrag angestrebte Verwaltungsvereinfachung ist nach Auffassung des Magistrat bei folgenden Berichten gegeben: 1) Frankfurter Sozialbericht Antrag der CDU- u. SPD-Fraktion vom 26.02.1998, NR 262 Beschluss der STVV vom 26.02.1998, § 1642 letzter Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 574 (Frankfurter Sozialbericht Teil IX) Unter Punkt 3 des o. g. Beschlusses heißt es: "Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung alle zwei Jahre einen Bericht über die Arbeit der Planungsgruppe und der wissenschaftlichen Begleitung vorzulegen (...)." Die Jugendhilfe- und Sozialplanung im Jugend- und Sozialamt erarbeitet mittlerweile in regelmäßigen Abständen Berichte und Analysen. Diese Berichte gehen der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit immer zu. Deshalb erscheint die zweijährige Berichtspflicht unabhängig von den jeweils erarbeiteten Teilberichten zur Sozialberichterstattung überflüssig. Es wird daher vorgeschlagen, den entsprechenden Punkt ersatzlos zu streichen. Es empfiehlt sich gleichzeitig auch eine andere nicht mehr zutreffende Formulierung zu ändern. So heißt es im o. g. Beschluss unter Punkt 1: "Die Bearbeitung der vorgenannten Themenbereiche erfolgt durch die Planungsgruppe des Sozial- und Jugenddezernats und ggf. anderer städtischer Ämter." Der Begriff "Planungsgruppe des Sozial- und Jugenddezernats" ist nicht mehr zutreffend. Mit der im Jahre 2000 abgeschlossenen Zusammenführung des Jugendamtes und des Sozialamtes wurden die Planungsaufgaben in einer Organisationseinheit zusammengeführt. Es wird vorgeschlagen, die Formulierung "Planungsgruppe des Sozial- und Jugenddezernats" durch "Jugendhilfe- und Sozialplanung im Jugend- und Sozialamt" zu ersetzen. 2) Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen Beschluss der STVV vom 28.01.2010, § 7481 letzter Bericht vom 23.04.2010, B 260 und Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt Beschluss der STVV vom 16.12.2004, § 8341 letzter Bericht vom 19.03.2010, B 195 Mit dem Beschluss der STVV vom 20.01.2010, § 7481, wurde die Integration des Berichts zur Barrierefreiheit mit dem Bericht zur Umsetzung der UN-BRK festgeschrieben. Im Beschluss heißt es: "1. a) Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt und unterstützt die Initiativen des Magistrats zur lokalen Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen. b) Die in diesem Rahmen zu entwickelnde Leitlinie und die auf deren Basis zu erarbeitenden Aktionspläne mit einer Prioritätenliste zu deren Umsetzung sind in geeigneter Weise gemeinsam mit den betroffenen Menschen und deren Interessenvertretungen zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu bringen. c) Über den Stand der Umsetzung ist periodisch zu berichten. d) Die Berichterstattung zu "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" ist in diesen Bericht zu integrieren, damit ein Gesamtüberblick über die Initiativen des Magistrats zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen erreicht wird." Im Zuge der Umsetzung dieses Beschlusses erfolgt 2012 die Zusammenführung der Berichte "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" und "Bericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention". 3) Bericht zur kommunalen Beschäftigungsförderung Beschluss der STVV vom 16.11.1995, § 5245 Beschluss der STVV vom 22.02.1996, § 5717 letzter Bericht B 229 vom 06.05.2011 und Vergleichbarkeit der Zahlen herstellen Beschluss der STVV vom 17.11.2005, § 10299 Beschluss der STVV vom 13.07.2006, § 570 letzter Bericht B 291 vom 07.05.2010 und Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter Arbeitsmarkt Beschluss der STVV vom 17.03.2005, § 8925 Beschluss der STVV vom 29.05.2008, § 4032 letzter Bericht B 257 vom 23.04.2010 Es wird vorgeschlagen, die drei Berichte zu einem jährlich zu erstellenden Bericht "Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung" zusammenzufassen. Dabei werden - wie bisher - die Verwendung der kommunalen Mittel zur Beschäftigungsförderung im Fokus stehen und im Rückblick die Zahlen des Frankfurter Arbeitsmarktes reflektiert. Die Berichte "Vergleichbarkeit der Zahlen herstellen" und "Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter Arbeitsmarkt" waren im Wesentlichen der 2005 eingeführten neuen Gesetzgebung des SGB II ("Hartz IV") und der in der Anfangsphase unzureichenden Datenlage geschuldet. Mittlerweile liegen monatlich valide Daten der Bundesagentur vor, die entweder über das Internet für jedermann zugänglich sind oder auch in den monatlichen Arbeitsmarktberichten öffentlich von der Bundesagentur für Arbeit kommuniziert und von der Presse verbreitet werden. In diesem Zusammenhang wird des Weiteren angeregt, den Termin zur Vorlage des künftigen Berichts "Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung" auf den 31.10. eines Jahres festzulegen, da viele Angaben zu Maßnahmen und Projekten erst im Laufe des ersten Halbjahres des Folgejahres im Jugend- und Sozialamt eingehen. 4) Lebenssituation der Schwerstmehrfachbehinderten Beschluss der STVV vom 28.02.2002, § 2175 letzter Bericht B 304 vom 04.07.2011 Der o.g. Bericht lautet: "Durch die Änderung des Hessischen Ausführungsgesetz Sozialgesetzbuch XII (HAGSGBXII) zum 07.10.2008 ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) für alle relevanten Bestandteile des Unterstützungssystems für Menschen mit Behinderungen, die insbesondere von schwerstmehrfachbehinderten Personen in Anspruch genommen werden, zuständig. Hierzu gehören insbesondere das betreute Wohnen, das stationäre Wohnen, die Werkstätten für Behinderte, die Tagesförderstätten sowie einschlägige persönliche Budgets. (...) Durch die gegenwärtige Zuständigkeitsregelung ist auch die weitere Verfolgung der ursprünglichen Aufträge der Stadtverordnetenversammlung (...) nicht mehr möglich. Daher schlägt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vor, die gesonderte Berichtspflicht zur Lebenssituation von schwerstmehrfachbehinderten Menschen für den Zeitraum auszusetzen, in dem die gegenwärtige Zuständigkeitsregelung gültig ist. Davon bleiben die weiteren Berichte zur Situation von Menschen mit Behinderungen in Frankfurt (Barrierefreiheit, Umsetzung UN-Konvention über die Rechte von Behinderten etc.) selbstverständlich unberührt. Der Magistrat hält diesen Bericht aus den dargelegten Gründen für obsolet und schlägt vor, dass die STVV einen entsprechenden Beschluss fasst und den entsprechenden Bericht nicht lediglich zur Kenntnis nimmt. 5) Bericht über die aktuelle Wohnsituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellen Beschluss der STVV vom 29.03.2007, § 1690 letzter Bericht B 235 vom 13.05.2011 Dieser Bericht ist verzichtbar. Es gibt, so zeigen die bisherigen Berichte, in Frankfurt am Main kaum zum Zwecke der Senkung nicht angemessener Unterkunftskosten "erzwungene" Umzüge von Empfängerinnen und Empfänger von SGB II und XII Leistungen. Es zeigt sich, dass in Frankfurt offensichtlich sehr sensibel mit den Möglichkeiten der o. g. Gesetze umgegangen wird. Eine weitere Verwaltungsvereinfachung im Sozialbereich ergibt sich in den Bereichen der Hinzuziehung von externen Ausschüssen und Gutachtern sowie Auszeichnungen und Preise. Die Prüfungen des Magistrats hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Hierzu wird der Magistrat gesondert berichten.Nebenvorlage: Antrag vom 22.02.2012, NR 243 Antrag vom 30.04.2012, NR 296