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Parkplätze in Höchst

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 07.02.2014, B 41

Betreff: Parkplätze in Höchst Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2013, § 3907 - OA 422/13 OBR 6, l. B 309/13 - Der Platz vor der Commerzbank wird nach aktuellem Stand der Planung aufgrund der bisherigen Anregungen des Ortsbeirates als Parkplatz erhalten, dabei geht kein Stellplatz verloren. Der Baumbestand kann dadurch zunächst ebenfalls zum Großteil erhalten werden. Die beschriebene Lösung für den gegenüberliegenden südlichen Vorplatz ist Bestandteil der Vorplanungsvorlage, die sich bereits im Geschäftsgang befindet und dem Ortsbeirat im Zuge der gesamten Planungen der Südseite vorgestellt werden soll. Nach Integration der Bushaltestellen in der Leverkuser Straße in den neuen Busbahnhof besteht grundsätzlich die Möglichkeit, zusätzliche Stellplätze zu realisieren, sofern ein ausreichender Fahrbahnquerschnitt von 3,85 (RASt 06) für die dort weiterhin verkehrenden Buslinien vorhanden ist. Im Rahmen der Aktualisierung des Stadtteilverkehrsplanes ist vorgesehen, dass die Hostatostraße in dem Bereich zwischen Leverkuser Straße und Leunastraße in Einbahnrichtung befahrbar bleiben wird. Der nördliche Fahrstreifen kann bei einer Umgestaltung entfallen und zusätzliche Stellplätze können angeordnet werden. Neben Schrägparkplätzen sind dabei auch Längsparkplätze auf beiden Seiten denkbar. Bei allen Lösungen muss der Umgang mit den Bestandsbäumen planerisch überprüft werden. Bisher liegt für die Hostatostraße keine aktuelle Planung vor. Eine Parkraumbewirtschaftung wird angesichts entfallender Stellplätze als sinnvolle Maßnahme zur Regulierung der Stellplatznutzung gesehen. Allerdings sollte in diesem Rahmen über ein gesamtheitliches Parkraumbewirtschaftungskonzept für den Stadtteil Höchst nachgedacht werden. Eine Bewirtschaftung nur einzelner Stellplätze und Straßenzüge wird vermutlich zu einer Verdrängung der Parker in andere Bereiche führen. Aus diesem Grund sollten Parkraumbewirtschaftungszonen eingeführt werden, die Bereiche mit ähnlicher Parkraumproblematik zusammenfassen. Bei der Schaffung neuer Parkplätze wird soweit wirtschaftlich vertretbar das Gestaltungshandbuch der Stadt Frankfurt angewandt. Um sicherzustellen, dass die Beläge dem gewünschten gestalterischen Standard entsprechen. Soweit aufgrund der bestehenden Leitungstrassen Baumpflanzungen möglich sind, können diese vorgesehen werden. Dazu ist jedoch, im Gegensatz zu der bloßen Markierung von Stellplätzen, eine vorhergehende Planung notwendig.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 16
KAV
TO II, TOP 18
Angenommen
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.
Sitzung 29
OBR 6
TO I, TOP 44
Angenommen
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 29
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 41
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke Freie Wähler Elf Piraten Römer
Ablehnung:
FDP
Sitzung 29
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 19
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Elf Piraten Römer