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Parkplätze in Höchst

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2014, B 41 Betreff: Parkplätze in Höchst Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2013, § 3907 - OA 422/13 OBR 6, l. B 309/13 - Der Platz vor der Commerzbank wird nach aktuellem Stand der Planung aufgrund der bisherigen Anregungen des Ortsbeirates als Parkplatz erhalten, dabei geht kein Stellplatz verloren. Der Baumbestand kann dadurch zunächst ebenfalls zum Großteil erhalten werden. Die beschriebene Lösung für den gegenüberliegenden südlichen Vorplatz ist Bestandteil der Vorplanungsvorlage, die sich bereits im Geschäftsgang befindet und dem Ortsbeirat im Zuge der gesamten Planungen der Südseite vorgestellt werden soll. Nach Integration der Bushaltestellen in der Leverkuser Straße in den neuen Busbahnhof besteht grundsätzlich die Möglichkeit, zusätzliche Stellplätze zu realisieren, sofern ein ausreichender Fahrbahnquerschnitt von 3,85 (RASt 06) für die dort weiterhin verkehrenden Buslinien vorhanden ist. Im Rahmen der Aktualisierung des Stadtteilverkehrsplanes ist vorgesehen, dass die Hostatostraße in dem Bereich zwischen Leverkuser Straße und Leunastraße in Einbahnrichtung befahrbar bleiben wird. Der nördliche Fahrstreifen kann bei einer Umgestaltung entfallen und zusätzliche Stellplätze können angeordnet werden. Neben Schrägparkplätzen sind dabei auch Längsparkplätze auf beiden Seiten denkbar. Bei allen Lösungen muss der Umgang mit den Bestandsbäumen planerisch überprüft werden. Bisher liegt für die Hostatostraße keine aktuelle Planung vor. Eine Parkraumbewirtschaftung wird angesichts entfallender Stellplätze als sinnvolle Maßnahme zur Regulierung der Stellplatznutzung gesehen. Allerdings sollte in diesem Rahmen über ein gesamtheitliches Parkraumbewirtschaftungskonzept für den Stadtteil Höchst nachgedacht werden. Eine Bewirtschaftung nur einzelner Stellplätze und Straßenzüge wird vermutlich zu einer Verdrängung der Parker in andere Bereiche führen. Aus diesem Grund sollten Parkraumbewirtschaftungszonen eingeführt werden, die Bereiche mit ähnlicher Parkraumproblematik zusammenfassen. Bei der Schaffung neuer Parkplätze wird soweit wirtschaftlich vertretbar das Gestaltungshandbuch der Stadt Frankfurt angewandt. Um sicherzustellen, dass die Beläge dem gewünschten gestalterischen Standard entsprechen. Soweit aufgrund der bestehenden Leitungstrassen Baumpflanzungen möglich sind, können diese vorgesehen werden. Dazu ist jedoch, im Gegensatz zu der bloßen Markierung von Stellplätzen, eine vorhergehende Planung notwendig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.06.2013, B 309 Anregung vom 24.09.2013, OA 422 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 12.02.2014 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung der KAV am 17.03.2014, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. 29. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2014, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis) 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.05.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4470, 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 12.05.2014 Aktenzeichen: 66 3