Parkplätze in Höchst
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 07.02.2014, B 41 Betreff: Parkplätze in Höchst
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 14.11.2013, § 3907 - OA
422/13 OBR 6, l. B 309/13 - Der Platz vor der Commerzbank wird nach aktuellem
Stand der Planung aufgrund der bisherigen Anregungen des Ortsbeirates als
Parkplatz erhalten, dabei geht kein Stellplatz verloren. Der Baumbestand kann
dadurch zunächst ebenfalls zum Großteil erhalten werden. Die beschriebene
Lösung für den gegenüberliegenden südlichen Vorplatz ist Bestandteil der
Vorplanungsvorlage, die sich bereits im Geschäftsgang befindet und dem
Ortsbeirat im Zuge der gesamten Planungen der Südseite vorgestellt werden
soll. Nach Integration der Bushaltestellen
in der Leverkuser Straße in den neuen Busbahnhof besteht grundsätzlich die
Möglichkeit, zusätzliche Stellplätze zu realisieren, sofern ein ausreichender
Fahrbahnquerschnitt von 3,85 (RASt 06) für die dort weiterhin verkehrenden
Buslinien vorhanden ist. Im Rahmen der Aktualisierung des
Stadtteilverkehrsplanes ist vorgesehen, dass die Hostatostraße in dem Bereich
zwischen Leverkuser Straße und Leunastraße in Einbahnrichtung befahrbar bleiben
wird. Der nördliche Fahrstreifen kann bei einer Umgestaltung entfallen und
zusätzliche Stellplätze können angeordnet werden. Neben Schrägparkplätzen sind
dabei auch Längsparkplätze auf beiden Seiten denkbar. Bei allen Lösungen muss
der Umgang mit den Bestandsbäumen planerisch überprüft werden. Bisher liegt für
die Hostatostraße keine aktuelle Planung vor. Eine Parkraumbewirtschaftung wird angesichts
entfallender Stellplätze als sinnvolle Maßnahme zur Regulierung der
Stellplatznutzung gesehen. Allerdings sollte in diesem Rahmen über ein
gesamtheitliches Parkraumbewirtschaftungskonzept für den Stadtteil Höchst
nachgedacht werden. Eine Bewirtschaftung nur einzelner Stellplätze und
Straßenzüge wird vermutlich zu einer Verdrängung der Parker in andere Bereiche führen. Aus diesem Grund sollten
Parkraumbewirtschaftungszonen eingeführt werden, die Bereiche mit ähnlicher
Parkraumproblematik zusammenfassen. Bei der Schaffung neuer Parkplätze wird soweit
wirtschaftlich vertretbar das Gestaltungshandbuch der Stadt Frankfurt
angewandt. Um sicherzustellen, dass die Beläge dem gewünschten gestalterischen
Standard entsprechen. Soweit aufgrund der bestehenden Leitungstrassen
Baumpflanzungen möglich sind, können diese vorgesehen werden. Dazu ist jedoch,
im Gegensatz zu der bloßen Markierung von Stellplätzen, eine vorhergehende
Planung notwendig. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 14.06.2013, B 309
Anregung vom
24.09.2013, OA 422
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 6 Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 12.02.2014 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung
der KAV am 17.03.2014, TO II, TOP 18
Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.
29. Sitzung des OBR 6
am 18.03.2014, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP
41 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)
29. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 13.05.2014, TO I, TOP 19
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4470, 29. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 12.05.2014 Aktenzeichen: 66 3