Parkplätze in Höchst
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 14.06.2013, B
309 Betreff:
Parkplätze in Höchst
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2322 - OA 253/12 OBR 6 - Für die Südseite des Bahnhofes Höchst wurde im
Dezember 2011 eine Unter-suchung des Parkraumbedarfs durchgeführt, die das
Parkverhalten und die Nutzer abzeichnet. So sind drei Nutzergruppen abzulesen.
Beschäftigte, Anwohner und Kunden. Die drei Gruppen sind in etwa gleich stark
vertreten, weisen aber eine andere Verteilung über den Tagesverlauf auf.
Die Studie machte zudem deutlich, dass die
unbewirtschafteten Stellplätze nördlich der bestehenden Bushalteanlage
besonders beliebt sind, da hier keine Parkzeitbeschränkungen gelten. Neben den
markierten Stellplätzen werden hier auch unmarkierte Flächen beparkt. Der P + R-Stellplatz der Bahn, der
ganztägig bewirtschaftet ist, wird jedoch nur zu 70 % ausgelastet. Die Platzfläche nördlich des
Bahnhofes Höchst ist aufgrund der Lage und Zufahrtsmöglichkeiten nicht als Park
+ Ride-Standort geeignet. Auf der Südseite besteht derzeit ein nominelles P +
R-Angebot von ca. 100 Stellplätzen (40 von der Bahn bewirtschaftete Stellplätze
auf dem Platz östlich des Empfangsgebäudes und ca. 60 unbewirtschaftete
Stellplätze auf der Westseite). Die 60 Stellplätze werden, wie die oben
genannte Untersuchung zeigt, nicht ausschließlich von P+R-Kunden genutzt,
sondern auch von Beschäftigten, Kunden und Anwohnern. Der Standort Höchst wird
durch seine innerörtliche Lage vorrangig nicht als P + R-Standort gesehen.
Aufgrund der regional herausragenden Bedeutung des Bahnhofes Höchst als
Verkehrsknoten im öffentlichen Verkehr, kann die P + R-Nutzung jedoch auch
nicht vollständig vernachlässigt werden. Bereits im Parkraumbewirtschaftungskonzept von 2002
im Bericht B 47 / 2004 wurde die geringe Auslastung der Parkhäuser in Höchst
festgestellt. Eine weitergehende Aktualisierung des
Parkraumbewirtschaftungskonzeptes hält der Magistrat derzeit jedoch für nicht
notwendig, da sich die qualitative Struktur der Parkraumnachfrage in Höchst
seit der Erstellung des Konzeptes nach Meinung des Magistrats nicht geändert
hat. Die Tatsache, dass die
Nutzung der Parkhäuser in Höchst trotz Verbesserungen bei der Erreichbarkeit
und Wegweisung noch hinter den Erwartungen zurückbleibt, ist eine Bestätigung
für die These, dass vorrangig das derzeit kostenlose Angebot im öffentlichen
Straßenraum nachgefragt wird. Als eine passende Lösung für diese Problematik
sieht der Magistrat eine konsequente Bewirtschaftung der Stellplätze im
öffentlichen Raum, wobei ein gleiches Tarifniveau wie in den Parkhäusern
angestrebt werden sollte. Gleichzeitig sollen im Straßenraum die besonderen
Ansprüche nach Kurzparkvorgängen berücksichtigt werden, in dem eine
entsprechend kürzere Taktung der Tarife vorgenommen wird. Durch die geplante Umgestaltung am Bahnhof Höchst
ergibt sich ein Stellplatzverlust von ca. 80 Stellplätzen im öffentlichen Raum.
Der besonders hoch frequentierte Stellplatzbereich nördlich der Bushalteanlage
entfällt aufgrund der Neuorganisation der Bushalteanlage und der
Flächenaufteilung für den Neubau. Dadurch wird eine Verschiebung des Parkverhaltens
stattfinden. Für bestimmte Nutzergruppen insbesondere für Kunden und Pendler
kann das Parkhaus durch die geringe Bewirtschaftung mit 0,50 €/h und die
noch hinnehmbare Entfernung zum Bahnhof attraktiv werden. Gegenüber der Bushalteanlage
befindet sich ein privates Wohn- und Geschäftshaus mit leer stehenden
Tiefgaragenebenen. Diese werden durch die Bewohner des Gebäudes trotz geringer
Mietkosten nicht in Anspruch genommen. Die Nutzung von Teilen dieser Stellplätze wäre in
Absprache mit dem Eigentümer mit geringen Umbaumaßnahmen auch für Dauermieter
außerhalb des Bewohnerkreises möglich. Die Neuanlage von öffentlichen Stellplätzen im
Straßenraum ist im unmittelbaren Umfeld des Bahnhofes aufgrund der vielfältigen
Flächenansprüche nicht in größerem Umfang möglich. Ein Neubau einer Tiefgarage im Gebäude des geplanten
Bauvorhabens nördlich der Bushalteanlage muss unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten ausgeschlossen werden. Ein Bau der entfallenden Stellplätze
wäre hier zwar denkbar, bei geschätzten 30.000 - 40.000 €
Investitionskosten pro Stellplatz (je nach Wirtschaftlichkeit der Rampen und
Aufzüge) scheint die Investition bei gleichzeitig leerstehendem
Parkraumpotential in der unmittelbaren Umgebung wenig wirtschaftlich. Eine Mehrfachnutzung von ohnehin
geplanten Stellplätzen im Neubau ist derzeit aufgrund der noch nicht
vorangeschrittenen Planung des Neubaus nicht einschätzbar. In der Leverkuser Straße, im Bereich der heutigen
Bushaltestellen, können unter Berücksichtigung einer ausreichenden Begrünung
und Gliederung des Straßenraums ca. sieben mögliche neue Stellplätze gebaut
werden. Bis auf die in der Planung nicht
mehr enthaltene Fläche nördlich der Bushalteanlage sind am Bahnhof Höchst
bereits jetzt flächendeckend Parkzeitbeschränkungen vorhanden, die für alle
Nutzer gelten, die nicht über einen Bewohnerparkausweis ver
fügen. Diese Regelung berücksichtigt Kunden und Besucher in angemessenem
Umfang und sollte nicht verändert werden. Eine weitere Erhöhung der ohnehin schon hohen
Kontrolldichte in den Straßenräumen um den Bahnhof ist aus personellen Gründen
nicht möglich und würde zu Lasten der Überwachung anderer Örtlichkeiten
gehen. Für die Hostatostraße gibt es mit M
148 / 2009 eine Vorplanung, deren inhaltliche Entscheidung mit Beschluss § 7311
/ 2009 zurückgestellt ist. Für den Platz an der Commerzbank war eine
ganzheitliche Umgestaltung unter Entfall von 13 Stellplätzen geplant. Aufgrund
der Anregung wird diese nun zunächst zurückgestellt und lediglich die
Platzränder angepasst. Die bestehenden 20 Stellplätze bleiben erhalten. Eine
Umgestaltung des gesamten Platzbereiches unter Erhalt möglichst vieler
Stellplätze erscheint dem Magistrat wirtschaftlich nicht sinnvoll, da bei
Erhalt der Stellplätze keine zusätzliche Aufenthaltsqualität geschaffen werden
kann. Der Magistrat wird eine Vorlage für
die Umgestaltungsmaßnahmen am Bahnhof Höchst vorlegen. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
24.09.2013, OA 422
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
25.09.2012, OA 253
Antrag vom
30.08.2013, OF
818/6
Bericht des Magistrats vom 07.02.2014, B 41 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 19.06.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6
am 27.08.2013, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 309
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 22. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.09.2013, TO I, TOP
58 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
22. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 03.09.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER 23. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP
21 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage B 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage OA 422 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
23. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage B 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage OA 422 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
24. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.11.2013, TO I, TOP
15 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 309 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage OA 422 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
zu
2. CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen SPD (=
Ablehnung) sowie FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 309 =
Kenntnis, OA 422 = Ablehnung) NPD (B 309 = Kenntnis, OA 422 =
Annahme) 24. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 05.11.2013, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 309 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage OA 422 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
zu
2. CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen SPD (=
Ablehnung) sowie FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme)
26. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2013, TO II, TOP 35 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 309 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage OA 422 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER,
ÖkoLinX-ARL und NPD
zu 2. CDU, GRÜNE,
LINKE. und Piraten gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FREIE
WÄHLER, RÖMER und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§ 3907, 26. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013 Aktenzeichen: 66 3