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Parkplätze in Höchst

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.06.2013, B 309 Betreff: Parkplätze in Höchst Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2322 - OA 253/12 OBR 6 - Für die Südseite des Bahnhofes Höchst wurde im Dezember 2011 eine Unter-suchung des Parkraumbedarfs durchgeführt, die das Parkverhalten und die Nutzer abzeichnet. So sind drei Nutzergruppen abzulesen. Beschäftigte, Anwohner und Kunden. Die drei Gruppen sind in etwa gleich stark vertreten, weisen aber eine andere Verteilung über den Tagesverlauf auf. Die Studie machte zudem deutlich, dass die unbewirtschafteten Stellplätze nördlich der bestehenden Bushalteanlage besonders beliebt sind, da hier keine Parkzeitbeschränkungen gelten. Neben den markierten Stellplätzen werden hier auch unmarkierte Flächen beparkt. Der P + R-Stellplatz der Bahn, der ganztägig bewirtschaftet ist, wird jedoch nur zu 70 % ausgelastet. Die Platzfläche nördlich des Bahnhofes Höchst ist aufgrund der Lage und Zufahrtsmöglichkeiten nicht als Park + Ride-Standort geeignet. Auf der Südseite besteht derzeit ein nominelles P + R-Angebot von ca. 100 Stellplätzen (40 von der Bahn bewirtschaftete Stellplätze auf dem Platz östlich des Empfangsgebäudes und ca. 60 unbewirtschaftete Stellplätze auf der Westseite). Die 60 Stellplätze werden, wie die oben genannte Untersuchung zeigt, nicht ausschließlich von P+R-Kunden genutzt, sondern auch von Beschäftigten, Kunden und Anwohnern. Der Standort Höchst wird durch seine innerörtliche Lage vorrangig nicht als P + R-Standort gesehen. Aufgrund der regional herausragenden Bedeutung des Bahnhofes Höchst als Verkehrsknoten im öffentlichen Verkehr, kann die P + R-Nutzung jedoch auch nicht vollständig vernachlässigt werden. Bereits im Parkraumbewirtschaftungskonzept von 2002 im Bericht B 47 / 2004 wurde die geringe Auslastung der Parkhäuser in Höchst festgestellt. Eine weitergehende Aktualisierung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes hält der Magistrat derzeit jedoch für nicht notwendig, da sich die qualitative Struktur der Parkraumnachfrage in Höchst seit der Erstellung des Konzeptes nach Meinung des Magistrats nicht geändert hat. Die Tatsache, dass die Nutzung der Parkhäuser in Höchst trotz Verbesserungen bei der Erreichbarkeit und Wegweisung noch hinter den Erwartungen zurückbleibt, ist eine Bestätigung für die These, dass vorrangig das derzeit kostenlose Angebot im öffentlichen Straßenraum nachgefragt wird. Als eine passende Lösung für diese Problematik sieht der Magistrat eine konsequente Bewirtschaftung der Stellplätze im öffentlichen Raum, wobei ein gleiches Tarifniveau wie in den Parkhäusern angestrebt werden sollte. Gleichzeitig sollen im Straßenraum die besonderen Ansprüche nach Kurzparkvorgängen berücksichtigt werden, in dem eine entsprechend kürzere Taktung der Tarife vorgenommen wird. Durch die geplante Umgestaltung am Bahnhof Höchst ergibt sich ein Stellplatzverlust von ca. 80 Stellplätzen im öffentlichen Raum. Der besonders hoch frequentierte Stellplatzbereich nördlich der Bushalteanlage entfällt aufgrund der Neuorganisation der Bushalteanlage und der Flächenaufteilung für den Neubau. Dadurch wird eine Verschiebung des Parkverhaltens stattfinden. Für bestimmte Nutzergruppen insbesondere für Kunden und Pendler kann das Parkhaus durch die geringe Bewirtschaftung mit 0,50 €/h und die noch hinnehmbare Entfernung zum Bahnhof attraktiv werden. Gegenüber der Bushalteanlage befindet sich ein privates Wohn- und Geschäftshaus mit leer stehenden Tiefgaragenebenen. Diese werden durch die Bewohner des Gebäudes trotz geringer Mietkosten nicht in Anspruch genommen. Die Nutzung von Teilen dieser Stellplätze wäre in Absprache mit dem Eigentümer mit geringen Umbaumaßnahmen auch für Dauermieter außerhalb des Bewohnerkreises möglich. Die Neuanlage von öffentlichen Stellplätzen im Straßenraum ist im unmittelbaren Umfeld des Bahnhofes aufgrund der vielfältigen Flächenansprüche nicht in größerem Umfang möglich. Ein Neubau einer Tiefgarage im Gebäude des geplanten Bauvorhabens nördlich der Bushalteanlage muss unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgeschlossen werden. Ein Bau der entfallenden Stellplätze wäre hier zwar denkbar, bei geschätzten 30.000 - 40.000 € Investitionskosten pro Stellplatz (je nach Wirtschaftlichkeit der Rampen und Aufzüge) scheint die Investition bei gleichzeitig leerstehendem Parkraumpotential in der unmittelbaren Umgebung wenig wirtschaftlich. Eine Mehrfachnutzung von ohnehin geplanten Stellplätzen im Neubau ist derzeit aufgrund der noch nicht vorangeschrittenen Planung des Neubaus nicht einschätzbar. In der Leverkuser Straße, im Bereich der heutigen Bushaltestellen, können unter Berücksichtigung einer ausreichenden Begrünung und Gliederung des Straßenraums ca. sieben mögliche neue Stellplätze gebaut werden. Bis auf die in der Planung nicht mehr enthaltene Fläche nördlich der Bushalteanlage sind am Bahnhof Höchst bereits jetzt flächendeckend Parkzeitbeschränkungen vorhanden, die für alle Nutzer gelten, die nicht über einen Bewohnerparkausweis ver fügen. Diese Regelung berücksichtigt Kunden und Besucher in angemessenem Umfang und sollte nicht verändert werden. Eine weitere Erhöhung der ohnehin schon hohen Kontrolldichte in den Straßenräumen um den Bahnhof ist aus personellen Gründen nicht möglich und würde zu Lasten der Überwachung anderer Örtlichkeiten gehen. Für die Hostatostraße gibt es mit M 148 / 2009 eine Vorplanung, deren inhaltliche Entscheidung mit Beschluss § 7311 / 2009 zurückgestellt ist. Für den Platz an der Commerzbank war eine ganzheitliche Umgestaltung unter Entfall von 13 Stellplätzen geplant. Aufgrund der Anregung wird diese nun zunächst zurückgestellt und lediglich die Platzränder angepasst. Die bestehenden 20 Stellplätze bleiben erhalten. Eine Umgestaltung des gesamten Platzbereiches unter Erhalt möglichst vieler Stellplätze erscheint dem Magistrat wirtschaftlich nicht sinnvoll, da bei Erhalt der Stellplätze keine zusätzliche Aufenthaltsqualität geschaffen werden kann. Der Magistrat wird eine Vorlage für die Umgestaltungsmaßnahmen am Bahnhof Höchst vorlegen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 24.09.2013, OA 422 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.09.2012, OA 253 Antrag vom 30.08.2013, OF 818/6 Bericht des Magistrats vom 07.02.2014, B 41 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 19.06.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 309 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.09.2013, TO I, TOP 58 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.09.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 422 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 422 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 24. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.11.2013, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 309 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 422 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen SPD (= Ablehnung) sowie FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 309 = Kenntnis, OA 422 = Ablehnung) NPD (B 309 = Kenntnis, OA 422 = Annahme) 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.11.2013, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 309 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 422 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen SPD (= Ablehnung) sowie FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2013, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage B 309 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 422 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3907, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013 Aktenzeichen: 66 3