Mehr Sicherheit für Frankfurt: Sirenen im gesamten Stadtgebiet
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 18.12.2017, B
415 Betreff:
Mehr Sicherheit für Frankfurt: Sirenen im gesamten Stadtgebiet
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 04.05.2017, § 1317 - NR
293/17 CDU/SPD/GRÜNE - Warnung und
Information der Bevölkerung in Gefahrenlagen
(Notfallkommunikation) Die Stadt
Frankfurt am Main hat nach § 3 Hessisches Brand- und
Katastrophenschutzgesetz die Aufgabe, die Warnung und
Information der Bevölkerung in Gefahrensituationen sicherzustellen.
1. Kosten für ein Sirenennetz Mit Beschluss des
Bedarfs- und Entwicklungsplans wurde der Magistrat beauftragt, eine
Machbarkeitsanalyse zu erstellen. Hierin wurde ermittelt, dass 152
Sirenenstandorte benötigt werden, um in Frankfurt am Main flächendeckend ein
Sirenensignal mit einem Schalldruckpegel von mindestens 75 dB(A) zu erzeugen.
In einem weiteren Schritt wurde eine Marktanalyse durchgeführt und die Kosten
für Planung und Installation sowie für Wartung und Instandhaltung eines
flächendeckenden Sirenennetzes ermittelt: · Planungskosten:
3.000 €/Sirene = 456.000
€ einmalig · Installationskosten: 12.000 €/Sirene = 1.824.000 €
einmalig · Instandhaltungskosten: - Wartung:
250,00 /Sirene - Akkutausch: 500,00 €/Sirene
=
38.000 € alle 2 Jahre = 76.000 €
alle 6 Jahre Zwingend ist, dass die Bevölkerung
über das richtige Verhalten nach einer Warnung durch Sirenen vor deren
Installation und in der Folge kontinuierlich hingewiesen wird.
Dieses Wissen ist die notwendige Grundlage für eine wirkungsvolle Warnung durch
das Sirenensignal. Die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Selbstschutz wird mit
dem Begriff "Risikokommunikation" beschrieben. Deshalb wurde zusätzlich zur
vorgenannten technischen Machbarkeitsanalyse eine Werbeagentur mit der
Erstellung einer Kostenkalkulation für ein Kommunikationskonzept
beauftragt:
· Kosten für Risikokommunikation: - Im ersten Jahr
(Startkampagne)
= 393.000
€ einmalig - Für jedes Folgejahr
= 68.000 € jährlich
Demnach
werden bei einer geschätzten Nutzungsdauer von 25 Jahren Gesamtkosten in Höhe
von rund 5.065.000 € entstehen.
2. Konzept über die
Notfallkommunikation In einer Gefahrensituation ist die
zentrale Aufgabe des Führungsstabes der Feuerwehr, die Maßnahmen der
Gefahrenabwehr zu koordinieren. Insbesondere bei einer Lage mit hohem
öffentlichem Interesse ist der Faktor Zeit und die Steuerung der öffentlichen
Information von zentraler Bedeutung. Der Ablauf wird in einem aufbauenden
Phasenmodell beschrieben:
Phase (1)
Warnen Phase (2)
Informieren Phase (3)
Kommunizieren In jeder Phase gibt
es unterschiedliche Anforderungen an die Notfallkommunikation. Die Phase (1) "Warnung"
eröffnet eine Kommunikationslage[1]. Die Warnung hat zum Ziel, die
betroffenen Menschen für eine Gefahrensituation zu sensibilisieren. Daher ist
für die Warnung ein technisches System mit einem sogenannten "Weckeffekt"
erforderlich. Die Sirenen erzeugen durch ihre Signaltöne den erforderlichen
"Weckeffekt" und erregen damit die Aufmerksamkeit der betroffenen Menschen, die
sich im Gefahrenbereich befinden. Unmittelbar mit der Warnung entsteht damit
ein starker Informationsbedarf in der Bevölkerung. Nach dem Warnen folgt die Phase
(2) "Informieren". In dieser Phase werden spezifizierte Informationen über
die einzuleitenden Selbstschutzmaßnahmen in den sozialen Medien veröffentlicht.
Dort werden sie von Redaktionen aufgegriffen und über die Massenmedien und
sozialen Medien weiter geteilt. Dieser taktische Ansatz verfolgt den Grundsatz,
dass Menschen in einer Notsituation in jene Verhaltensmuster zurückfallen,
welchen sie auch im Alltag folgen. Daher ist es zielführend, im Notfall die
Menschen über jene Kanäle zu informieren, welche sie auch in ihrem Alltag
nutzen (Radio, TV, Onlinemedien, Twitter, Facebook, Messenger, usw.). Den
Versuch, ausschließlich über spezielle Apps oder ähnliches die Menschen zu
erreichen, sieht der Magistrat als Ergänzung aber nicht als allein geeignetes
Mittel an. In der Vergangenheit
konnte ein längerer Zeitraum zwischen Warnung und Information liegen. Im
Zeitalter von Echtzeitkommunikation, beispielsweise via Twitter, führt dies
jedoch zu erheblichen Problemen. Eine zu große Zeitspanne kann dazu führen,
dass Menschen die Warnung ignorieren. Die genauen soziologischen Zusammenhänge
werden aktuell in einem Forschungsprojekt auf Bundesebene erforscht.
Grundsätzlich gilt heute: Die Warnung und Information muss zwingend in
einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgen. Mit
fortschreitender Lage werden anschließend lageabhängig Informationen dynamisch
nachgeführt. Stehen ausreichend Einsatzkräfte für den Bereich
Notfallkommunikation in Phase (3) "Kommunizieren" zur Verfügung, können
auch individuelle Bedarfe einzelner Betroffener zugelassen werden. Rückkanäle
können ein Bürgertelefon oder ein direkter Dialog in den sozialen Medien sein.
Durch diesen Dialog kann der Bedarf an Informationen schnell und frühzeitig
erkannt und entsprechend reagiert werden.
Sirenen sind aus
fachlicher Sicht nach den jetzigen und zukünftig absehbaren Randbedingungen
unverzichtbar:
· Kein technisches System hat einen vergleichbar hohen
Erreichungsgrad.
· Die Systemkomplexität eines Sirenennetzes ist relativ gering, was
sich positiv auf Bedienung und Ausfallsicherheit auswirkt.
· Ein Sirenennetz ist in hoheitlicher Hand. Die Stadt Frankfurt ist
damit in dem besonders sensiblen Bereich der Warnung unabhängig von
Systementscheidungen Dritter. Dritte können in diesem Zusammenhang andere
Behörden oder Organisationen mit Sicherheitsaufgaben oder private Anbieter
sein. Entwicklungen im Bereich von "Warn-Apps", insbesondere in Verbindung mit
Werbung, beurteilt der Magistrat als kritisch, weil die Gefahr besteht, dass
die Information "verwässert".
· Digitale Technologien (Apps) unterliegen einem hohen technologischen
Wandel. Wechselt oder verändert sich die eingesetzte Technologie über die Zeit,
erfordert dies zwangläufig eine angepasste Risikokommunikation mit nicht
unerheblichen Kosten. Sirenen sind in ihrer Funktionalität und Wirkung simpel,
aber effektiv. Die Risikokommunikation wird dadurch sehr
vereinfacht.
· Für den Empfang eines Sirenensignals ist keine Vorleistung, wie
beispielsweise eine Registrierung, die Installation eines Systems (z.B. einer
App) oder dessen regelmäßiges Update erforderlich.
· Das Signal einer Sirene ist ein international anerkanntes Zeichen
für eine Gefahrensituation. Dadurch können auch internationale Gäste in
Frankfurt am Main auf Gefahrensituationen aufmerksam gemacht werden.
· Unbenommen ist der ergänzende Einsatz von "Warn-Apps".
Die
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Warnung und Information der Bevölkerung
und damit die Anforderungen an die Fähigkeiten der nichtpolizeilichen
Gefahrenabwehr, haben sich in der letzten Dekade grundlegend geändert.
Die öffentliche, private und geschäftliche Kommunikation der Menschen
verändert sich mit einer bisher nie dagewesenen Geschwindigkeit. Die
Digitalisierung der Kommunikation und die stetige Entwicklung neuer
Technologien und Anwendungen ist die treibende Kraft für diesen
Veränderungsprozess. Die Erfahrung eines Großteils der Menschen durch das
mobile Internet heute ist die ständige Verfügbarkeit von Information. Durch
diese Erfahrung geprägt, hat sich eine hohe Erwartungshaltung an die
Kommunikationsfähigkeit von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
im Gefahrenfall entwickelt. Dies gilt beispielsweise im Besonderen für die
kommunikative Reaktionsgeschwindigkeit im Gefahrenfall. Aus Sicht der Gefahrenabwehr sind die
Sozialen Medien das zentrale Element in dem Netzwerk der
aktuellen Kommunikationstechnologien. Wenn etwas Größeres passiert, passiert es
beispielsweise auch auf Twitter - öffentlich und live. Die Gefahrenabwehr muss daher ihre
technischen Einsatzmittel (Kommunikationskanäle) und ihre taktischen
Fähigkeiten erweitern. Dies gilt gleichermaßen für polizeiliche wie für
nichtpolizeiliche Lagen. Bei den Anschlägen in Brüssel, Paris, Nizza und
Berlin, aber auch bei dem Zugunglück in Bad Aibling oder den
Hochwassereinsätzen der letzten Jahre, spielte die Kommunikation in den Netzen
eine wichtige Rolle für die Gefahrenabwehr. Bei der Entschärfung der
Weltkriegsbombe im Westend im September 2017 trug die "taktische" Kommunikation
wesentlich zum Einsatzerfolg bei.
Das beschriebene
Netzwerk aus Kommunikationstechnologien - kurz Kommunikationsnetzwerke[2] - für die Gefahrenabwehr birgt
Chancen und Risiken zugleich. Es gab bisher noch nie die Möglichkeit, so viele
Menschen so schnell in einer Gefahrensituation mit Informationen zu versorgen.
Jede Warnung über Sirenen im
Stadtgebiet Frankfurt erzeugt zwingend einen hohen Informationsbedarf aufseiten
der Bevölkerung. Kann dieser Informationsbedarf nicht in angemessener Zeit
durch die Gefahrenabwehr gedeckt werden, entstehen Gefahren für den operativen
Einsatzerfolg. Ungedeckte Informationsbedarfe führen zu deutlich ansteigenden
Anrufen von Bürgern in den Leitstellen. In Lagen mit einer hohen Anzahl an
Betroffenen kann dies zu kritischen Belastungen bei der Notrufabfrage
führen. Die Konsequenz ist, dass ein Notruf nicht mehr in angemessener Zeit
angenommen werden kann. Gleichzeitig neigen die
Kommunikationsnetzwerke dazu, Gerüchte und Falschmeldungen zu generieren und
in der gleichen Dynamik zu verbreiten. Zukünftig muss daher davon
ausgegangene werden, dass neben der operativ taktischen Lage auch eine
Kommunikationslage zu führen ist. Der Einsatzerfolg einer
Kommunikationslage basiert auf dem richtigen Zusammenspiel von
Kommunikationstechnik und Kommunikationstaktik.
Die Notfallkommunikation muss über verschiedene Kanäle in Richtung
Betroffene, Angehörige und Öffentlichkeit erfolgen. Dies erhöht den
Erreichungsgrad und schafft Rückfallebenen in der Notfallkommunikation.
Die Branddirektion verfolgt hier die
"Multiplikationsstrategie": Informationen werden zentral an einer Stelle
bereitgestellt und von hier wird eine Multiplikation in andere Kanäle
angestoßen. Für die Phase (1) erfolgt die Multiplikation über das
satellitengestützte Warnsystem des Bundes "MoWaS" (Modulares
WarnSystem). Mit ihm können Sirenen, Radiostationen und die
WarnApp "NINA" synchron angesteuert werden. Für die Zukunft können hier noch
weitere Systeme integriert werden. Die Warnungen können an einem
Computerterminal eingegeben und dann automatisiert weiterverarbeitet
werden. Das System MoWaS wird voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte
2018 für Frankfurt am Main zur Verfügung stehen.
Der
Kurznachrichtendienst Twitter hat sich bereits in verschiedenen
Kommunikationslagen als Multiplikationskanal der Phase (2)
bewährt. Twitter ermöglicht es, in einer dynamischen Lage, Informationen
schnell und einfach nachzuführen sowie zeitlich und inhaltlich synchron zu
halten. Die Medien multiplizieren die Informationen in ihre
Kommunikationskanäle. Dies sorgt in kurzer Zeit für einen hohen
Erreichungsgrad.
Die zeitliche
und inhaltliche Synchronität von Informationen schafft seitens der Betroffenen
das erforderliche Vertrauen und die Akzeptanz in die Maßnahmen der
Gefahrenabwehr. Ohne Vertrauen und Akzeptanz ist eine effektive
Notfallkommunikation nicht möglich. Schutzziel
Kommunikation
Im Moment kann
nur die Branddirektion eine Kommunikationslage im Kontext dieses Berichtes
führen. Der Magistrat wird in Kürze ein Schutzziel Notfallkommunikation
erarbeiten, das ein zeitliches und quantitatives Qualitätsniveau definiert, und
der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Aus diesem
Schutzziel heraus können dann die weiteren organisatorischen Maßnahmen und
Bedarfe abgeleitet werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
24.03.2017, NR 293
Anfrage vom
17.09.2020, A 764
Anregung an den
Magistrat vom 10.09.2021, OM 732
Auskunftsersuchen
vom 14.09.2021, V 156
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4,
5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 20.12.2017
Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6
am 16.01.2018, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 415 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR
13 am 16.01.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 415 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR
10 am 16.01.2018, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 415 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 4
am 16.01.2018, TO II, TOP 13 Beschluss: a) Die Vorlage B 415 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5
am 19.01.2018, TO I, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage B 415 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR
15 am 19.01.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 415 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2
am 22.01.2018, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 415 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR
11 am 22.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 415 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
SPD, 1 BFF und FDP gegen CDU, GRÜNE und 1 BFF (=
Kenntnis); bei Enthaltung LINKE: 18. Sitzung des OBR 7
am 23.01.2018, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 415 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR
16 am 23.01.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 415 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1
am 23.01.2018, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 415 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 18. Sitzung des OBR 8
am 25.01.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 415 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3
am 25.01.2018, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 415 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL
und BFF (= Zurückweisung) 18. Sitzung des OBR 9
am 25.01.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 415 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR
12 am 26.01.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 415 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 4
am 06.02.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage B 415 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 19. Sitzung des OBR
14 am 19.02.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 415 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 19. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 19.03.2018, TO I, TOP
13 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 415 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Beschlussausfertigung(en): § 2444, 19. Sitzung
des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 19.03.2018 Aktenzeichen: 32 0