Nächtlicher Alarm in Frankfurt - und die Stadt schläft weiter?
Bericht
Mit dem ersten bundesweiten Warntag am 10.09.2020 startete ein Testlauf für alle technisch verfügbaren Mittel zur Warnung der Bevölkerung, der sich nun jährlich am zweiten Donnerstag im September zum regelmäßigen "Bundesweiten Warntag" (#Warntag - Wir warnen Deutschland) etablieren soll. Ziel ist dabei zum einen, die Bevölkerung zum Thema "Warnung" zu sensibilisieren und auf die verfügbaren Warnmittel, wie beispielsweise Sirenen, Warn-Apps und digitale Werbeflächen aufmerksam sowie die Funktion und den Ablauf der Warnung besser verständlich zu machen, zum anderen aber auch ist es ein Testlauf der verschiedenen Warnsysteme, die im Not- und Katastrophenfall sicher und anforderungsgerecht funktionieren müssen, damit die Bevölkerung angemessen geschützt werden kann und deren Selbstschutzfähigkeit gegeben ist. Wichtig ist zu trainieren, dass möglichst Jede und Jeder sich mit der Warnung in Notlagen auskennt, sich auf die Gefahr einstellen kann und weiß, was zu tun ist. Größere Schadensereignisse und Gefahrenlagen, die die Sicherheit der Bevölkerung und der Sachwerte beeinträchtigen, können Naturgefahren, wie Hochwasser und Erdbeben, Unwetter, wie schwere Stürme, Gewitter oder Hitzewellen, sein, aber auch Schadstoffaustritte, Ausfall von Versorgungen mit Energie, Wasser oder Telekommunikation oder Großbrände und andere akute Gefahren. Auch wenn beim ersten bundesweiten Warntag 2020 einige Schwachstellen und Funktionsstörungen im gesamten Bundesgebiet zu verzeichnen waren, so sind gerade diese Erfahrungen sehr nützlich und als Erfolg zu verbuchen, da letztlich solche Testläufe möglichen Handlungsbedarf rechtzeitig aufzeigen und damit zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Warnmittel im Ernstfall beitragen. Dies vorausgeschickt beantwortet der Magistrat die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Die in 2017 erstellte Machbarkeitsanalyse ist in technischer Hinsicht noch aktuell. Es müsste jedoch noch eine Fachfirma mit der Feinplanung beauftragt werden. Zu Frage 2: Das Schutzziel Notfallkommunikation wurde von der Branddirektion erarbeitet und ist Bestandteil des derzeit noch im Entwurfsstadium befindlichen (neuen) Bedarfs- und Entwicklungsplans (BEP). Zu Frage 3: Die Einbindung aller Fachabteilungen der Branddirektion in die Planung, Koordination und Durchführung der gesamtstädtischen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise bindet derzeit beträchtliche Personalressourcen. Für die Finalisierung der Fortschreibung des BEP und damit auch der Vorlage des Schutzziels Notfallkommunikation sind daher aktuell ausreichende Ressourcen nicht verfügbar. Insofern kann über den Vorlagezeitpunkt derzeit keine konkrete Aussage getroffen werden. Zu Frage 4: Siehe Antwort zur Frage 3. Zu Frage 5: Das Land Hessen hat im September 2020 eine dritte satellitengestützte Sende- und Empfangsstation für das Modulare Warnsystem des Bundes beschafft und diese der Zentralen Leitstelle der Feuerwehr Frankfurt zur Verfügung gestellt. Aktuell (November 2020) wird das System technisch an die Leitstelle angebunden und ein Einsatzplan erstellt. Weiterhin sind die für eine Inbetriebnahme notwendigen Schulungsmaßnahmen für das Leitstellenpersonal in Vorbereitung. Zu Frage 6: Für den Warntag wurden die Sirenen des Industrieparks Höchst (neun Sirenen) und von Allessa Chemie in Fechenheim (vier Sirenen) ausgelöst. Diese haben ohne Mangel funktioniert. Die Sirenen des Industrieparks Griesheim sind nicht mehr aktiv, da die Betreiberpflicht durch Auflösung des Industrieparks erloschen ist. Von den stillgelegten Sirenen des Industriepark Griesheim werden zukünftig zwei Sirenen in das Warnsystem des Industrieparks Höchst übernommen und weiterbetrieben. Dadurch steht eine Redundanz im Fall eines Ausfalls der vorhandenen Sirenen in Hauptzugrichtung zur Verfügung. Zu Frage 7: Außer den Sirenen rund um die genannten Industriebetriebe sind nach Kenntnis des Magistrats keine Sirenen installiert. Die Sirenen der Industrieparks Höchst und Fechenheim sind alle funktionstüchtig (siehe Antwort zur Frage 6). Zu Frage 8: Siehe Antwort zur Frage 6: Zu Frage 9: Nein, in der Machbarkeitsanalyse wurde das Stadtgebiet flächendeckend betrachtet. Aufbau und Unterhaltung der Sirenen rund um die Industriestandorte fallen in deren Verpflichtung als Störfallbetrieb und sind deren Eigentum. Verfällt die Verpflichtung gemäß Störfallverordnung Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorzuhalten und zu betreiben, könnten auch diese Sirenen abgeschaltet oder abgebaut werden. In Hinblick auf ein einheitliches technisches System wäre auch eine Übernahme der Sirenen nicht sinnvoll. Ferner gäbe es eine weitere Schnittstelle und Fehlerquelle im Auslösesystem. Zu Frage 10: Für die Steuerung des Katastrophenschutzes in Frankfurt am Main ist die Untere Katastrophenschutzbehörde inhaltlich zuständig. Diese ist organisatorisch bei der Branddirektion angesiedelt. Gemäß § 25 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz ist in kreisfreien Städten die Aufgabe unmittelbar dem Oberbürgermeister zugewiesen, dementsprechend firmiert die Untere Katastrophenschutzbehörde. Die Federführung bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie für den Aufbau eines Sirenennetzes obliegt insofern der Branddirektion. Zu Frage 11: Nein, je nach Lage sind verschiedene Alarmszenarien denkbar und notwendig. Hierfür ist es erforderlich, in Abhängigkeit verschiedener Szenarien einen Einsatzplan zu erstellen.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen