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Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern

Vorlagentyp: B

Bericht

Basierend auf dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung "Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern / Mehrjähriger Modellversuch zur 4-Tage-Woche (32 Stunden), bei gleichbleibendem Gehalt in einem Frankfurter Pflegeheim" wurde der Arbeitskreis Altenhilfe angefragt, um die fachliche Perspektive aus der Sicht von Trägern stationärer Pflegeeinrichtungen in den Prüfprozess mit einzubringen. Vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen ist die Sicherstellung einer menschenwürdigen Pflege eine zentrale und nur mit großen gemeinsamen Kraftanstrengungen über alle verantwortlichen und beteiligten Ebenen zu lösende Aufgabe. Die Pflege ist dabei doppelt von der demografischen Entwicklung betroffen. Einerseits steigt die Zahl der Pflegebedürftigen deutlich und andererseits sinkt die Zahl potenzieller Arbeitskräfte (grundsätzlicher Mangel an Arbeits-/Fachkräften). Hier treffen eine stark steigende Nachfrage auf ein ebenso stark sinkendes Angebot. Wird dieser Entwicklung nicht effektiv entgegengewirkt, ist für einen Teil pflegebedürftiger Menschen schätzungsweise schon in weniger als 5 Jahren die Pflege möglicherweise nicht mehr sichergestellt. Die Dringlichkeit Lösungen zu finden, ist den Träger von Pflegeeinrichtungen bewusst. Das Berufsbild der Pflegenden Berufe in den Rahmenbedingungen attraktiver zu gestalten und stärkende und entlastende Wirkungen in der mentalen und körperlichen Belastung der Pflegekräfte zu erreichen ist dabei ein wichtiger Baustein. Eine ausführliche Expertise seitens der Träger der Liga der "Freien Wohlfahrtspflege" zur Umsetzbarkeit zum aktuellen Zeitpunkt und in dem gemäß Antrag vorgesehenen Umfang ist als Anlage angefügt. Die Anforderungen an die Personalbesetzung in stationären Pflegeeinrichtungen ergeben sich zum einen aus dem Sozialgesetzbuch (SGB), hier dem SGB XI, zum anderen aus den ordnungsrechtlichen Bestimmungen nach Landesrecht - in Hessen dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP). Grundsätzlich wird in beiden Gesetzen eine Personalausstattung gefordert, die eine menschenwürdige Pflege und Betreuung in stationären Pflegeeinrichtungen sicherstellt. Im Detail wird die konkrete Personalbemessung und die konkreten Anforderungen an die Qualifikation des einzusetzenden Personals im SGB XI auf Landesebene im Rahmen der Selbstverwaltung zwischen den Kostenträgern, der Pflege- und Betreuungsaufsicht und den Leistungserbringern verhandelt und im Rahmenvertrag nach §75 SGB XI festgeschrieben. Ordnungsrechtlich werden Anforderungen in der Ausführungsverordnung zum Hessischen Betreuungs- und Pflegesetz (HGBP-AV) geregelt. Der Gesetzgeber hat die seit Jahren angemahnte unzureichende Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen erkannt und eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben. Wesentliche Bestandteile dieser Studie mündeten in die neue Personalbemessung nach §113c SGB XI, welche ab 1.7.2023 umgesetzt werden sollte. Nach Verzögerung in der Erarbeitung auf Bundesebene ist nun festzustellen, dass - Stand heute - die Voraussetzungen für die Umsetzung der Personalbemessung, die zum Teil mit einer erheblichen Verbesserung der Personalausstattung einhergeht, bis dato in Hessen noch nicht geschaffen worden sind. Die vorgenannten Regelungen formulieren Mindestanforderungen, über die selbstverständlich hinausgegangen werden kann, sofern dies über die Pflegesatzvereinbarung mit den Verhandungspartner:innen der Pflegekassen und des Sozialhilfeträgers der Kommune vereinbart werden kann. Eine Unterschreitung der Mindestanforderungen ist dagegen nicht möglich. Dies gilt auch für Modellprojekte. In stationären Pflegeeinrichtungen werden vor diesem Hintergrund die Mitarbeitenden drei Untergruppen zugeordnet: • Pflege und Betreuung: Personalschlüssel nach §113c SGB XI • Hauswirtschaft und Haustechnik: Personalschlüssel nach Rahmenvertrag §75 SGB XI • Leitung und Verwaltung: Personalschlüssel nach Rahmenvertrag §75 SGB XI Grundlage für die Personalschlüssel ist eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Bei einer anderen für die Einrichtung geltenden tariflichen Wochenarbeitszeit verändern sich die Personalschlüssel entsprechend prozentual. Als Zielgruppe des Modellversuchs sind die Mitarbeitenden in der Pflege benannt. Diese homogene Gruppe gibt es in der Praxis der Pflegeeinrichtungen jedoch so nicht. Es gibt, wie zuvor beschrieben, Mitarbeitenden in der Pflege und Betreuung, in der Hauswirtschaft und in der Verwaltung. Wenn alle Mitarbeitenden in der Pflege und Betreuung einbezogen werden sollen, muss klar sein, dass hier nicht nur Menschen in der direkten Pflege und/oder mit direktem Bewohner:innenbezug berücksichtigt werden. Wenn dagegen nur Mitarbeitende berücksichtigt werden sollen, die in der direkten Pflege der Bewohner:innen eingesetzt sind, gibt es innerhalb von Teams unterschiedliche Arbeitszeit und Gehaltsmodelle. Unklar ist auch, ob Leitungskräfte in das Modell einbezogen werden sollen oder nicht. Werden Leitungskräfte (Pflegedienstleitung, Wohnbereichsleitung, Leitung soziale Betreuung) nicht einbezogen, ist das Gehalt aller diesen Leitungskräften nachgeordneten Mitarbeitenden höher als das der Leitungskräfte. Es wird auch die Möglichkeit erwähnt, dass nur in einer Abteilung der Modellversuch durchgeführt wird. Dies würde innerhalb eines Betriebes bei einem Arbeitgeber zu unterschiedlichem Lohn bei gleicher Arbeit führen. Dies ist, wie weiter unten gezeigt wird, aus unserer Sicht von vornherein unzulässig. Damit ist diese Variante nicht umsetzbar. Für die Träger der Einrichtungen, ergeben sich vielfältige Herausforderungen bei der Einführung der 4-Tage-Woche (32 Stunden) bei vollem Lohn-/Gehaltsausgleich im Rahmen eines Modellprojektes. Einige Herausforderungen erachten die Träger für nicht lösbar. Völlig außerhalb der Betrachtung steht aktuell auch, wie nach Ende des Modellprojektes weiter verfahren werden kann. Wenn es nicht gelingt, die 4-Tage-Woche als flächendeckendes Modell in der Pflege zu etablieren, würde die Modelleinrichtung wieder in die 5,5 Tage-Woche zurückkehren müssen. Mitarbeitende, die am Modellprojekt beteiligt waren, würden dies als deutliche Einschnitte empfinden. Insofern halten die Akteur:innen der AG Soziale Arbeit, die vorgeschlagene 4-Tage-Woche (32 Stunden) bei vollem Lohn-/Gehaltsausgleich für zu weitgehend und sehen sich nicht in der Lage, diesen Modelversuch in einer ihrer Einrichtungen anzubieten. Die Intention des Stadtverordnetenbeschlusses aufgreifend, können die Träger sich aber gut vorstellen, an der Entwicklung von Maßnahmen mitzuwirken, die geeignet sind, die Arbeitsbedingungen von Pflegenden zu verbessern. Dies können auch Maßnahmen zur Gesunderhaltung oder zur Förderung von Resilienz sein. Die Träger weisen explizit darauf hin, dass insbesondere in den ersten Jahren des Programms "Würde im Alter" flächendeckend der Kompetenzerwerb für den Umgang mit Menschen mit Demenz möglich war. Dies führte zu einem wesentlich professionellerem und souveränerem Umgang mit diesem anspruchsvollen Handlungsfeld, von dem die Frankfurter Einrichtungen und deren Bewohner:innen bis heute profitieren. Alternativ sollte laut Anregung der Träger in die Überlegungen eines Projektes mit einbezogen werden, die stationäre Pflegeeinrichtung als solche für die Zukunft als Gesundheitszentren für das Quartier weiterzuentwickeln. Mitzudenken wären dabei geplante Weiterentwicklungen auf Bundesebene (z.B. Gesundheitskioske). So könnte dem demographischen Wandel in der Stadtgesellschaft mit einem qualifizierten Beratungs- und Unterstützungsangebot begegnet werden. Nach überschlägiger Schätzung würde in diesem Modellversuch mindestens 25% mehr Personal benötigt, um die notwendige Personalbesetzung in der Pflege- und Betreuung sicherzustellen. Bei Anwendung des TVöD liegen die durchschnittlichen Personalkosten für eine Pflegekraft bei Anwendung der Tabelle ab dem 01.03.2024 bei rund 69.000 € pro Jahr. Pro 100 Plätze werden ca. 45 Vollkräfte in der Pflege- und Betreuung beschäftigt. Die Mehrkosten pro Platz liegen damit ungefähr bei 7.800 Euro pro Jahr, die von den Bewohner:innen oder dem Sozialhilfeträgers getragen werden müssten. Pro Monat liegt die Mehrbelastung dann bei rund 650 Euro. Sollen im Rahmen des Modellprojektes keine Mehrkosten für die Bewohner*innen entstehen, ist der Zuschussbedarf pro Platz durch eine entsprechende zusätzliche finanzielle Förderung der zuständigen Leistungsträger zu decken. Dabei ist nicht berücksichtigt, dass es auch im Laufe des Modellprojektes weitere Lohnsteigerungen geben wird und es ist bei dieser Berechnung ausschließlich die Umsetzung der 4-Tage-Woche in der Pflege und Betreuung berücksichtigt. Werden alle Mitarbeitenden berücksichtigt, verdoppeln sich die kalkulierten Mehrkosten. Nach gegenwärtigem Stand und in Absprache mit den Trägern kommt wie unter den vorangegangenen Punkten dargelegt ein Modellversuch gemäß den geforderten Rahmenbedingungen des Antrags nicht zum Tragen.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 24
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 19
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 40 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT FRAKTION
Ablehnung:
AFD
Enthaltung:
CDU Linke ÖkoLinX-ELF
Sitzung 25
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 11
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 40 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da sich der Bericht des Magistrats zur NR 654/23 zunächst auf den Ist-Zustand in der Pflege konzentriert und ausführt, welche Rahmenbedingungen dort gelten. Überlegungen dazu, wie das geforderte Modellprojekt trotzdem zu realisieren ist, wo Mitfinanzierungen durch Dritte möglich wären und welche wissenschaftliche Begleitung angemessen wäre, sollten in einem finalen Bericht dargelegt werden. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke AFD FRAKTION ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 29
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 4
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 40 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF