Rückführung des Friedrich-Stoltze-Brunnens auf den Hühnermarkt
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 19.08.2013, B
406 Betreff:
Rückführung des Friedrich-Stoltze-Brunnens auf den Hühnermarkt
Vorgang: OI 33/13 OBR 1
Zu 1: Grundsätzlich steht der Versetzung des
Friedrich-Stoltze-Brunnens auf den Hühnermarkt nichts entgegen. Auf Nachfrage teilt die DomRömer GmbH
mit, dass im Rahmen der Außenanlagenplanung für das DomRömer-Areal vorgesehen
ist, auf dem Hühnermarkt einen Brunnen anzuordnen - eine entsprechende
Brunnenkammer wird im 1. Untergeschoss der Tiefgarage vorgesehen. Die bauliche
Umsetzung und technische Ausstattung von Brunnenkammer und Brunnen wird mit dem
Kulturamt und dem Hochbauamt abgestimmt. Zu 2: Die Brunnenkammer des Friedrich-Stoltze-Platzes ist
grundsätzlich für den weiteren Betrieb eines Brunnens nutzbar. Allerdings muss
für einen neuen Brunnen die gesamte Brunnentechnik sowie alle Wasser- und
Stromleitungen erneuert werden. Dies wäre mit Investitionen verbunden. Zurzeit wird seitens des Magistrats
geprüft, ob die Installation eines bereits vorhandenen, bei der Stadt
eingelagerten Brunnens in Frage kommt und mit welchem technischen Kostenaufwand
dies verbunden wäre. Der Ortsbeirat wird über das Ergebnis dieser Prüfung
unaufgefordert informiert. Zu 3: Durch die vorhandene Zusatzbeschilderung an den
Straßenschildern wird bereits auf das Leben und Wirken Friedrich Stoltzes
hingewiesen. Seitens des Magistrats wird geprüft, ob am Friedrich-Stoltze-Platz
durch eine Beschilderung auf das Stoltze-Museum der Frankfurter Sparkasse in
der Töngesgasse hingewiesen werden kann. Der Ortsbeirat wird über das Ergebnis
dieser Prüfung unaufgefordert informiert. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Initiative vom
14.05.2013, OI 33
Anregung an
den Magistrat vom 04.10.2016, OM 627
Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 21.08.2013 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1
am 24.09.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 406 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 3672, 24. Sitzung
des OBR 1 vom 24.09.2013 Aktenzeichen: 60 10