Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Rückführung des Friedrich-Stoltze-Brunnens auf den Hühnermarkt

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.08.2013, B 406 Betreff: Rückführung des Friedrich-Stoltze-Brunnens auf den Hühnermarkt Vorgang: OI 33/13 OBR 1 Zu 1: Grundsätzlich steht der Versetzung des Friedrich-Stoltze-Brunnens auf den Hühnermarkt nichts entgegen. Auf Nachfrage teilt die DomRömer GmbH mit, dass im Rahmen der Außenanlagenplanung für das DomRömer-Areal vorgesehen ist, auf dem Hühnermarkt einen Brunnen anzuordnen - eine entsprechende Brunnenkammer wird im 1. Untergeschoss der Tiefgarage vorgesehen. Die bauliche Umsetzung und technische Ausstattung von Brunnenkammer und Brunnen wird mit dem Kulturamt und dem Hochbauamt abgestimmt. Zu 2: Die Brunnenkammer des Friedrich-Stoltze-Platzes ist grundsätzlich für den weiteren Betrieb eines Brunnens nutzbar. Allerdings muss für einen neuen Brunnen die gesamte Brunnentechnik sowie alle Wasser- und Stromleitungen erneuert werden. Dies wäre mit Investitionen verbunden. Zurzeit wird seitens des Magistrats geprüft, ob die Installation eines bereits vorhandenen, bei der Stadt eingelagerten Brunnens in Frage kommt und mit welchem technischen Kostenaufwand dies verbunden wäre. Der Ortsbeirat wird über das Ergebnis dieser Prüfung unaufgefordert informiert. Zu 3: Durch die vorhandene Zusatzbeschilderung an den Straßenschildern wird bereits auf das Leben und Wirken Friedrich Stoltzes hingewiesen. Seitens des Magistrats wird geprüft, ob am Friedrich-Stoltze-Platz durch eine Beschilderung auf das Stoltze-Museum der Frankfurter Sparkasse in der Töngesgasse hingewiesen werden kann. Der Ortsbeirat wird über das Ergebnis dieser Prüfung unaufgefordert informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 14.05.2013, OI 33 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 627 Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 21.08.2013 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 24.09.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 406 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3672, 24. Sitzung des OBR 1 vom 24.09.2013 Aktenzeichen: 60 10