Rückführung des Stoltze-Brunnens auf den Hühnermarkt
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Hühnermarkt Der Ortsbeirat möge beschließen:
- Die Vorlage NR 517 aus 2012 wird zurückgewiesen.
- Der Magistrat wird entsprechend der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte § 3 Absatz 3 Satz 2 Punkt 2 aufgefordert, den Stoltze-Brunnen auf dem Stoltze-Platz zu einem geeigneten Zeitpunkt auf den ursprünglichen Standort auf den Hühnermarkt zurück zu versetzen.
- Der Magistrat wird aufgefordert dem Ortsbeirat Vorschläge zu unterbreiten, wie die Brunnenkammer des Stoltze-Platzes weiterhin zum Betrieb eines Brunnens genutzt werden kann.
- Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, in welcher Art und Weise am Stoltze-Platz auf das Leben und Werk Stoltzes hingewiesen werden kann. Begründung: Zu 1. und 2.: Punkt 2. stellt die Begründung für die Ablehnung der NR 517 dar, obwohl ihr nur zuständigkeitshalber nicht gefolgt wird. Historisch macht es Sinn. Zu 3. und 4.: Es kann nicht im Sinne des Ortsbeirates sein, dass dieser Platz weiter verödet.
Inhalt
Antrag vom 30.03.2013, OF 291/1
Betreff: Rückführung des Stoltze-Brunnens auf den Hühnermarkt Der Ortsbeirat möge beschließen:
- Die Vorlage NR 517 aus 2012 wird zurückgewiesen.
- Der Magistrat wird entsprechend der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte § 3 Absatz 3 Satz 2 Punkt 2 aufgefordert, den Stoltze-Brunnen auf dem Stoltze-Platz zu einem geeigneten Zeitpunkt auf den ursprünglichen Standort auf den Hühnermarkt zurück zu versetzen.
- Der Magistrat wird aufgefordert dem Ortsbeirat Vorschläge zu unterbreiten, wie die Brunnenkammer des Stoltze-Platzes weiterhin zum Betrieb eines Brunnens genutzt werden kann.
- Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, in welcher Art und Weise am Stoltze-Platz auf das Leben und Werk Stoltzes hingewiesen werden kann. Begründung: Zu
- und 2.: Punkt
- stellt die Begründung für die Ablehnung der NR 517 dar, obwohl ihr nur zuständigkeitshalber nicht gefolgt wird. Historisch macht es Sinn. Zu
- und 4.: Es kann nicht im Sinne des Ortsbeirates sein, dass dieser Platz weiter verödet.Beratung im Ortsbeirat: 1