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Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2010-2012

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.08.2013, B 405 Betreff: Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2010-2012 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.04.1978, § 1672 - NR 838/63 und NR 664/78 SPD, l. B 283/10 - 1. Vorbemerkung Die Planung und Errichtung bzw. Verbesserung von Kleingartenanlagen richtet sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, der planungsrechtlichen Festsetzung und den zur Verfügung stehenden Grundstücken. 2. Stand und Entwicklung des Kleingartenwesens in Frankfurt a.M., Berichtszeitraum 2010 - 2012 Am 31.12.2012 existierten in Frankfurt am Main 115 Kleingärtnervereine, die 283 Kleingartenanlagen mit ca. 16.000 Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) verwalteten. Hierbei sind die Anlagen in der Hoheitsverwaltung der Bahn-Landwirtschaft nicht enthalten. 2.1 Im Berichtszeitraum wurden durch den Magistrat der Stadt Frankfurt a.M. auf Grund von verschiedenen Baumaßnahmen folgende Pachtgrundstücke auf Vereinsflächen gekündigt: - KGV Riederwald Für den Bau des Riederwaldtunnels wurde dem Verein die benötigte Fläche zum 30. November 2010 gekündigt. Es sind 27 Gärten temporär betroffen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass die Fläche wieder dem Kleingartenverein zur Verfügung gestellt wird. - KGV Enkheimer Wald Nach derzeitig gültiger Planfeststellung sind durch den Bau des Autobahnanschlusses für den Riederwaldtunnel 25 Gärten betroffen. Die Kündigung erfolgte zum 30. November 2010. Die Anlagenflächen die in Zusammenhang mit dem Bau des Riederwaldtunnels gekündigt wurden, sind im März 2012 in den Besitz des Projektträgers Hessen Mobil übergegangen. Die betroffenen Gartenpächter und Vereine haben vom Projektträger Entschädigungszahlungen erhalten. - KGV Nord-Ost Durch den Bau des Riederwaldtunnels wurden 4 Gärten der Anlage 5 zum 30.10.2010 gekündigt. Für die Herstellung der Fließverbindung des Riedgrabens wird ein Teil der Anlage 8 benötigt, die Kündigung der Gärten erfolgte zum 31.10.2012. Nach derzeitigem Planungsstand sind 4 bis 5 Gärten mit einer Fläche von ca. 1.574 m2 betroffen. Die Stadtentwässerung Frankfurt wird als Bauherr der Fließverbindung die Entschädigungszahlungen ermitteln und steht diesbezüglich mit dem Verein in Verhandlungen. - KGV Am Schönhof Zur Arrondierung einer Kindertageseinrichtung werden ca. 30 m2 der Pachtfläche, die als Gemeinschaftsfläche genutzt, wird benötigt. Die Fläche wurde zum 31.12.2012 gekündigt. Entschädigungszahlungen fallen nicht an. - KGV Schwarzbach Durch den Bau einer Autobahnauffahrt in Niederrad für die BAB 5 werden 512 m2 Fläche temporär in Anspruch genommen, zwei Gärten sind von dem Eingriff betroffen. Dauerhaft entfallen 262 m2 Fläche. Der Verein sowie die betroffenen Gartenpächter wurden vom Vorhabenträger entsprechend entschädigt. Ersatzflächen konnten den Vereinen nicht angeboten werden, oder wurden wegen zu großer Entfernung vom vorherigen Standort durch die Vereinsvorstände abgelehnt. 2.2 Im Stadtgebiet sind weitere Baumaßnahmen geplant, die auch in den Bestand von Kleingartenanlagen eingreifen und bei denen mit Verlusten von Gartenparzellen zu rechnen ist: a) Ausbau der S-Bahn nach Bad Vilbel: Von dieser Baumaßnahme werden mehrere Kleingartenanlagen mit unterschiedlicher Einwirkung betroffen sein. Das Verfahren der Planfeststellung ist noch nicht rechtskräftig. Es sind noch Nachbesserungen erforderlich, die voraussichtlich bis Ende 2013 abgeschlossen werden. b) U-Bahn von Preungesheim zum Frankfurter Berg: In die vorhandene Kleingartenanlage (Kleingärtnerverein Bonames, Anlage III, ca. 20 Parzellen insgesamt) wird erheblich eingegriffen, sodass ein Verbleib der restlichen Parzellen (ca. 10 Parzellen) an dieser Stelle fraglich ist. Es liegt eine Planung vor. Das Planfeststellungverfahren wurde noch nicht eingeleitet. c) Nordmainische S-Bahn Der KGV Ostend ist mit den Gärten, die entlang der S-Bahn-Trasse liegen, betroffen. Die Planfeststellung ist noch in Vorbereitung. d) S-Bahnstation FFM-Fechenheim Von der Vorplanung des Neubaus der S-Bahn Station FFM-Fechenheim, ist der gesamte Verein KGV Kleeacker mit ca. 40 Gärten betroffen. Der Bau der S-Bahnstation FFM- Fechenheim ist an das Planfeststellungsverfahren zur Nordmainischen S-Bahn gebunden. 2.3 Folgende städtebauliche Konzepte schließen Kleingartenanlagen ein: - Einhausung der A661 Im Gebiet der vorbereitenden Untersuchung zur möglichen Einhausung der A661 befinden sich im erheblichen Umfang Kleingartenanlagen, die bei der Realisierung der Maßnahme betroffen sein könnten. Die Voruntersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Alle Baumaßnahmen werden vom Grünflächenamt begleitet. Die Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner als Dachorganisation der Kleingärtnervereine wird in den Routinesitzungen mit dem Fachamt regelmäßig über die Maßnahmen informiert. Somit ist sichergestellt, dass die betroffenen Kleingärtnervereine in die Planungen eingebunden sind und erforderliche Ausgleichs-/ Ersatzmaßnahmen und Entschädigungen frühzeitig eingeleitet werden können. Der Bestand der Kleingartenanlagen ist über das Bundeskleingartengesetz §14 geschützt. Fallen durch Baumaßnahmen Kleingartenanlagen weg, so ist die Kommune verpflichtet entsprechend Ersatzland vorzuhalten. Bei den Verhandlungen um Ersatzland innerhalb des Berichtszeitraumes hat sich gezeigt, dass der Verlust von Parzellen im Wesentlichen durch Leerstand innerhalb der Vereine ausgeglichen werden konnte. Dies ist in Zukunft nicht zu erwarten, da zu den anstehenden Maßnahmen wesentlich größere Teilflächen in Anspruch genommen werden. 2.4 Leitlinien des Deutschen Städtetags zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens Eine Vertreterin des Sachgebietes Kleingartenwesen im Grünflächenamt war im Rahmen des Arbeitskreises Kleingartenwesen beim Deutschen Städtetag und der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK e. V.) kontinuierlich an der Erarbeitung der Leitlinien des Deutschen Städtetags zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens in den Städten beteiligt, so dass wesentliche Gesichtspunkte aus dem Kleingartenwesen der Stadt Frankfurt in den Arbeitskreis eingebracht werden konnten. Da es in den letzten Jahren immer wieder Bestrebungen gab, das Kleingartengesetz zu reformieren, beschäftigt sich seit 2007 der oben genannte Arbeitskreis mit dieser grundsätzlichen Thematik. Im Rahmen der Gremienarbeit wurde festgestellt, dass eine Weiterentwicklung des Kleingartenwesens ohne Änderung der gesetzlichen Grundlage durchaus möglich ist. Die Leitlinien wurden erarbeitet, um Hinweise und Zielsetzungen für eine zukünftige Entwicklung des Kleingartenwesens auf bestehender gesetzlicher Grundlage geben zu können. Die Leitlinien widmen sich den Handlungsfeldern: Kleingartenentwicklung, Kleingärtnerische Nutzung, Soziale Aufgaben, Ökologische Aufgaben, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit sowie Organisation und Finanzierung. Zu jedem Handlungsfeld werden in der Leitlinie der aktuelle Sachstand zusammengefasst und konkrete Vorschläge für die Umsetzung angeboten. Sie sind im Internet unter www.galk.de/arbeitskreis herunterzuladen. 2.5 Kleingartenentwicklungskonzept: KEK Für die Stadt Frankfurt wurde bisher kein Kleingartenentwicklungskonzept erarbeitet. Im Vorlauf zur Erarbeitung eines zukünftigen Kleingartenentwicklungskonzeptes fanden im Berichtszeitraum von Oktober 2010 bis Januar 2012 sechs Arbeitskreissitzungen mit Vertretern der Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e. V. und den städtischen Ämtern statt. Die Teilnehmer der AK-Sitzungen haben sich über eine grundsätzliche Organisationsstruktur verständigt; relevante Themenbereiche wurden zusammengetragen und gewichtet. Von den Teilnehmenden wurden folgende Themen als besonders wichtig eingestuft: Familienfreundlichkeit, Interkulturelles Leben, Zukunft des Ehrenamtes, sowie Vereinsstruktur und Kultur. Diese Themen wurden im Rahmen der AK-Sitzungen behandelt und ein Leitfaden zur Erarbeitung eines KEK verabschiedet. Da im Rahmen dieses Prozesses die Erfordernis eines Kleingartenentwicklungskonzeptes wiederholt hinterfragt wurde, wurde unter Abwägung des Arbeitsaufwandes und der zur Verfügung stehenden Kapazitäten im Verhältnis zu der zu erwartenden Akzeptanz die Weiterführung des Projektes zunächst zurückgestellt. Gegebenenfalls könnten Teilaspekte des Projektes auf der Grundlage der Leitlinien des Deutschen Städtetages mit geringerem Aufwand und projektbezogen weiterverfolgt werden. 3. Neubau und Erweiterungen von Kleingartenanlagen 2010 bis 2012 3.1 Fertiggestellte Kleingartenanlagen: keine 3.2 Im Bau befindliche Kleingartenanlagen: keine 3.3 Kleingartenstandorte in Planung, die für Neuausweisungen zur Verfügung stehen In verschiedenen Bebauungsplänen sind Vorhalteflächen für Dauerkleingartenanlagen festgesetzt. Derzeit befindet sich die Neuplanung von Dauerkleingartenanlagen im Frankfurter Bogen (Preungesheim) in Vorbereitung. Im Bebauungsplan Nr. 515 sind Flächen für Dauerkleingartenanlagen festgesetzt, die als Ersatzstandorte für wegfallende Kleingartenanlagen dienen können. Planungsrechtlich gesichert und als Fläche verfügbar sind zurzeit ca. 49 Parzellen. Das städtebauliche Gesamtkonzept Riedberg sieht im Bebauungsplan Nr. 803 Ä5 zwei Standorte (Hans-Leistikow-Straße und Kreuzerhohl) für die Neuausweisung von Dauerkleingärten vor. Da sich der Bebauungsplan derzeit noch im Änderungsverfahren befindet, kann noch keine Aussage zur Anzahl der neu entstehenden Parzellen getroffen werden. 4. Entwicklung der finanziellen Förderung 4.1 Beihilfen des Landes Hessen Das Land Hessen stellt jährlich Fördermittel für das hessische Kleingartenwesen zur Verfügung, die den antragstellenden hessischen Kleingärtnerorganisationen zufließen. Über die Anträge entscheidet der Landesbetrieb Wirtschaft Hessen, Bildungs- und Beratungszentrum Fachgebiet "Fachinformation Gartenbau" in Kassel. In den Jahren 2010 bis 2012 gewährte das Land Hessen landesweit für Neuanlagen von Kleingärten und Sanierungen bestehender Kleingartenanlagen sowie Fachberatungen pro Jahr ca. 80.000.- € Fördermittel. Die Schwerpunkte der Förderung waren Bau und Sanierung von Toiletten- und Fäkalanlagen, sowie die Sanierung von Kinderspielplätzen und Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserversorgung. Im Jahr 2010 wurden von den Frankfurter Kleingärtnervereinen beim Land Hessen keine zusätzlichen Anträge auf Förderung für die Sanierung bestehender Kleingartenanlagen gestellt. Im Jahr 2011 konnte das Land Hessen für das Frankfurter Kleingartenwesen auf Antrag dem KGV Eckenheim e.V. eine Zuwendung von 11.740,- € gewähren und im Jahr 2012 erhielt der KGV Ginnheim e. V. eine Zuwendung von 2.864,-€. 4.2 Finanzielle Förderung der Stadt Frankfurt am Main 4.2.1 Direkte Investitionen für die Schaffung neuer Kleingartenanlagen sowie für die Sanierung und Standortverbesserung vorhandener Kleingartenanlagen. Investitionen / Jahr 2010 2011 2012 keine keine 85.735 € 4.2.2 Aufwendungen für Probenahmen, Analysen und Auswertungen auf Kleingartenparzellen Investitionen / Jahr 2010 2011 2012 2.384 € keine 6.632 € 4.2.3 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main aus dem konsumtiven Haushalt für das Kleingartenwesen Zuwendungen / Jahr 2010 2011 2012 Straßenreinigungs-gebühren 33.607 € 28.457 € 30.033 € Zuwendungen aus dem konsumtiven Haushalt 55.896 € 29.274 € 77.689 € 4.2.4 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main aus dem Investitionshaushalt für Maßnahmen der Kleingärtnervereine Zuwendungen / Jahr 2010 2011 2012 Zuwendungen aus dem Investitionshaushalt 114.264 € 72.468 € 59.771 € 4.2.5 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main insgesamt Zuwendungen / Jahr 2010 2011 2012 Insgesamt 4.2.1 bis 4.2.4 206.151 € 130.199 € 259.860 € 4.2.6 Übernahme von Pflegeleistungen durch das Grünflächenamt Neben der finanziellen Förderung wurde das Kleingartenwesen durch die Übernahme von Pflegeleistungen, die in der Rahmenpflanzung auszuführen waren, gefördert. Die Pflegemaßnahmen wurden im Jahr 2011 ausgeführt, wofür 90.000,- € verausgabt wurden. 4.3 Laufendes Haushaltsjahr 2013 Für 2013 ergeben sich folgende Haushaltsansätze: Investiver Haushalt: "Projektförderung für investive Maßnahmen in Kleingarten- und Kleintierzuchtanlagen": Der Haushaltsansatz für 2013 liegt bei 50.000 €. Für Begegnungsgärten und integrative Projekte steht ein Haushaltsansatz von 10.000 € zur Verfügung. Konsumtiver Haushalt: "Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke": Hier sind Mittel in Höhe von 204.000 € eingeplant. Für die Übernahme der Straßenreinigungsgebühren stehen ca. 35.000,00 € zur Verfügung. 5. Planungsrechtliche Sicherung vorhandener Kleingartenanlagen, Aufstellung von Bebauungsplänen Zur planungsrechtlichen Sicherung bestehender Dauerkleingartenanlagen haben sich gegenüber dem Stand des Berichtszeitraumes 2006-2009 keine Änderungen ergeben. Es wurden bisher 56 Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Es handelt sich um die Verfahren Nr. 561 - 565, 598 - 633 und 641 - 655. Bezogen auf alle 56 Bebauungsplanverfahren ergibt sich folgende Bilanz: Rechtskraft: 43 Bebauungspläne Bebauungspläne Nr. 561, 562, 565, 598, 600, 601, 603, 604, 605, 606, 607, 608, 609, 612, 613, 614, 615, 616, 617, 619, 621, 623, 624, 625, 626, 627, 628, 630, 631, 633, 642, 643, 645, 646, 647, 648, 649, 650, 651a/b, 652a/b sowie die in den Bebauungsplan Nr. 683 integrierten ehemaligen Verfahren Nr. 602, 610 und 611. Im Verfahren: 7 Bebauungspläne Diese 7 Bebauungsplanverfahren befinden sich in folgenden unterschiedlichen Planungsstadien: - Öffentliche Entwurfsauslegung: 2 Bebauungspläne Durchgeführt für die Bebauungspläne Nr. 599 und 644. Für den B-Plan Nr. 644 wurde eine vereinfachte Änderung des Entwurfs nach § 3 (3) i.V.m. § 13 BauGB (alt) durchgeführt. - Beteiligung Träger öffentlicher Belange: 4 Bebauungspläne Durchgeführt für die B-Pläne Nr. 618, 622, 629 und 655. Die B-Pläne 618, 622 und 629 sollen zu einem Verfahren (B-Plan 700) zusammengefasst werden. Einen Aufstellungsbeschluss gibt es noch nicht. - Vorentwurf: 1 Bebauungsplan Erarbeitet für den Bebauungsplan Nr. 620. Die noch laufenden Bebauungsplanverfahren werden auch weiterhin - im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten des Stadtplanungsamtes und anderer beteiligter Ämter - weitergeführt. Ruhende Verfahren: 6 Bebauungspläne Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.10.2000, § 7070 (M 176) sind die Bebauungsplanverfahren Nr. 632, Nr. 653, Nr. 654 und Nr. 563 (tlw.) wegen der vorhandenen Bodenverunreinigungen weiterhin auszusetzen (siehe auch Ziffer 6.1). Zur Unterstützung der Abwägung für die Bebauungsplanverfahren Nr. 563, Nr. 564 und Nr. 641 wurden vertiefende lärmtechnische Untersuchungen in Auftrag gegeben, da sich die Ergebnisse der schalltechnischen Status-Quo Überprüfung als sehr problematisch erwiesen hatten. Die Prüfung verschiedener realisierbarer Schallschutzmaßnahmen kommt zu dem Ergebnis, dass durch deren Einsatz kein adäquates Belastungsniveau gemäß den einschlägigen Richtwerten für die Kleingartengebiete erzielt werden kann. Vor diesem Hintergrund und der Berücksichtigung des § 1 Baugesetzbuch (BauGB) sieht der Magistrat bisher keine Möglichkeit für die Weiterführung der Bebauungsplanverfahren Nr. 563, Nr. 564 und Nr. 641. 6. Umweltschutz im Bereich von Kleingartenanlagen, Bewirtschaftung und Nutzung von Kleingärten 6.1 Bodenbelastungen: Am 01.03.1999 ist das Bundes-Bodenschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt erstmalig die nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens. Mit der am 13.07.1999 in Kraft getretenen Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung werden konkrete Beurteilungskriterien definiert und gezielte Maßnahmen zum Schutz des Bodens und zur Sanierung von Bodenkontaminationen ermöglicht. KGV Mainwasen Im Bereich der geplanten südlichen Zufahrt zur Honsellbrücke befindet sich der KGV Mainwasen Anlage 2. Das Gartengelände ist von einer Altablagerung betroffen (ehem. Gemeindemülldeponie aus den 1920er Jahren). Die Untersuchung der Kleingartenanlage wurde vom Umweltamt im Juli 2012 gemeinsam mit einem Fachinstitut durchgeführt, da die Gefährdung der Nutzer durch direkten Bodenkontakt und Verzehr des Gemüses geprüft werden sollte. Die vorgezogenen Untersuchungen in der Kleingartenanlage sind Teil einer Detailuntersuchung der gesamten Altablagerung, die im Jahr 2013 schrittweise fortgesetzt wird. Im nächsten Jahr werden weitere Oberbodenproben und Gemüseproben (diese frühestens im September), sowie tiefere Bodenzonen bis ca. 6 m untersucht. Außerdem werden Grundwassermessstellen errichtet sowie vorhandene Gartenbrunnen beprobt. Aus den bisher vorliegenden aktuellen Untersuchungsergebnissen ergeben sich keine akuten Gefährdungen der Gartennutzer. Durch weitere detaillierte Untersuchungen sollen vereinzelt vorhandene Belastungen näher untersucht werden. Den Nutzern wird empfohlen Gemüse, das zum Verzehr verwendet wird, gründlich zu reinigen. Weiterhin sollte darauf geachtet werden, dass die pH-Werte im Boden im schwach basischen Bereich bleiben, um eine mögliche Schwermetallmobilisierung im Boden zu vermeiden. 6.2 Lärmbelastungen von Kleingartenanlagen: Im Rahmen der Lärmminderungsplanung gemäß § 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wird das Stadtgebiet regelmäßig hinsichtlich der Belastung durch Verkehrslärm untersucht. Viele Kleingartenanlagen sind durch Verkehrslärm belastet. Die beiden aktuellen Lärmaktionspläne, Teilplan Straßenverkehr (2010) und Teilplan Schienenverkehr (2012) des Regierungspräsidiums Darmstadt sehen allerdings im Bereich der bestehenden Kleingartenanlagen im Stadtgebiet keine Konflikte. Konkrete lärmmindernde Maßnahmen an Kleingartenanlagen sind derzeit nicht vorgesehen. Der Magistrat fordert von der Hessischen Landesregierung die Realisierung kurzfristig umzusetzender Maßnahmen, z.B. die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf den Bundesautobahnen im Ballungsraum auf maximal 100 km/h (PKW) und 80 km/h (LKW) im Sinne des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 2375 vom 15.11.2012 oder den Einbau von Flüsterasphalt auf Bundesautobahnen im städtischen Raum. Mit diesen Maßnahmen könnten auch in vielen Kleingartenanlagen die Schallpegel gemindert werden. 7. Ausstellungen, Veranstaltungen, Fachberatungen: 7.1 Erntedank-Ausstellung im Palmengarten Die Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e. V. beteiligt sich jährlich an der Erntedank-Ausstellung im Palmengarten bei der die Vielfalt spätsommerlicher Blumen, Gartenfrüchte und Gemüsearten vorgestellt werden. 7.2 BioFrankfurt Sechzehn führende Institutionen aus Forschung, Bildung, Naturschutz und Entwicklungszusammenarbeit gehören derzeit zum Netzwerk BioFrankfurt. Sie bündeln ihre Erfahrung und ihr Wissen, um sich gemeinsam für die Erhaltung der Biologischen Vielfalt (Biodiversität) einzusetzen und das öffentliche Bewusstsein für ihre Bedeutung zu stärken. Die Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V. beteiligt sich regelmäßig an Veranstaltungen des Netzwerkes für Biodiversität. 7.3 Veranstaltungen des Grünflächenamtes in Kooperation mit Kleingärtnervereinen - Unter dem Titel " Über die unerhörte Möglichkeit von Kleingartenfamilien" führte Sigi Herold vom Theater Grüne Soße am 27.Juni 2010 durch den Kleingärtnerverein Eckenheim. - Am 15. Mai 2011 fand im KGV Eckenheim ein Familientag statt. Der neu gestaltete Kitagarten, gefördert durch das Programm Begegnungsgärten der Stadt Frankfurt, konnte präsentiert werden und im Vereinsheim wurde das Stück "Kartoffelsuppe" des Theaters Grüne Soße aufgeführt. - Ein GrünGürtel-Spaziergang mit dem Titel "Fremdes in heimischen Gärten" organisiert vom Grünflächenamt führte am 19.Juni 2011 vom "Heiligenstock" über den Lohrberg zur Gaststätte Äppelhäusi in Bergen-Enkheim. Alle Teilnehmer wurden beim KGV Lohrberg e. V. gastfreundschaftlich bewirtet. 7.4 Fachberatungen Den Besitzern von Haus- und Kleingärten stehen für fachkundige Auskünfte folgende Beratungseinrichtungen zur Verfügung: Grünflächenamt Mörfelder Landstraße 6 60598 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 30205 (Kleingartenwesen) Internet: www.gruenflaechenamt.stadt-frankfurt.de Beratungsgarten Bethmannpark Der Beratungsgarten im Bethmannpark informiert über Pflanzenkrankheiten und Schädlinge und deren Bekämpfung und gibt Tipps zu Pflege und Pflanzung. Die Öffnungszeiten sind Montag, Mittwoch und Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr. Telefon: 0 69 / 43 42 01 (Blumen- und Zierpflanzenbau) Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V. (Dachverband der Frankfurter Kleingärtnervereine) Feldscheidenstraße 2-4, 60435 Frankfurt a.M. Telefon: 069 / 54 09 33, Fax. 069 / 54 04 71 E-Mail: info@stadtgruppe-frankfurt.de Internet: www.stadtgruppe-frankfurt.de Montag - Freitag 08.30 - 16.30 Uhr Landesverband Hessen der Kleingärtner e. V. Kleingartenzentrum Feldscheidenstraße 2 - 4 60435 Frankfurt am Main Telefon: 069 - 5 48 25 52, Fax: 069 - 5 40 08 71 E-Mail: info@kleingarten-hessen.de Internet: www.kleingarten-hessen.de MainÄppelHaus Seit 2005 wird der ehemalige "Beratungsgarten Lohrberg" vom Verein MainÄppelHaus e.V. getragen. Zukünftig soll hier ein modernes Streuobstzentrum entstehen mit Seminarräumen und Veranstaltungen für die Familie. Vorträge, Führungen und Beratungen werden jetzt schon angeboten. Beratungstelefon: 069 / 47 99 94 Kreisverband des Obst- und Gartenbaues und der Landespflege e. V. Tel: 0 69 / 39 85 39 (Herr Friedrich Liederbach) R.V. Kleingärtner Frankfurt/Rhein-Main e.V. Reinganumstr. 21 60385 Frankfurt am Main Telefon: +49 69 43 45 82 (mit Anrufbeantworter) Mobil: 0173 68 122 72 E-Mail: rv-kleingarten@iesy.net Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet: http://www.rv-kleingarten.de/ Geschäftszeiten der Geschäftsstelle Montag bis Freitag ab 18:00 Uhr (nach vorheriger Terminabsprache). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.05.2010, B 283 Bericht des Magistrats vom 02.09.2016, B 226 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 21.08.2013 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 14 am 23.09.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 4 am 24.09.2013, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 24.09.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: a) Die Vorlage B 405 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 24.09.2013, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 24.09.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 13 am 24.09.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 16 am 24.09.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 24.09.2013, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 26.09.2013, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 23. Sitzung des OBR 8 am 26.09.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 9 am 26.09.2013, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 27.09.2013, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 15 am 27.09.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 27.09.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 30.09.2013, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.10.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und RÖMER (= Kenntnis) 26. Sitzung des OBR 10 am 29.10.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Die Vorlage B 405 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Die Vorlage B 405 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3818, 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 28.10.2013 Aktenzeichen: 67 1