Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2010-2012
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 19.08.2013, B
405 Betreff:
Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2010-2012 Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom
27.04.1978, § 1672 - NR
838/63 und NR 664/78 SPD, l. B 283/10 - 1. Vorbemerkung Die Planung und Errichtung bzw. Verbesserung von
Kleingartenanlagen richtet sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden
Haushaltsmitteln, der planungsrechtlichen Festsetzung und den zur Verfügung
stehenden Grundstücken. 2. Stand und Entwicklung des Kleingartenwesens in
Frankfurt a.M., Berichtszeitraum 2010 - 2012 Am 31.12.2012 existierten in Frankfurt am Main 115
Kleingärtnervereine, die 283 Kleingartenanlagen mit ca. 16.000 Kleingärten im
Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) verwalteten. Hierbei sind die
Anlagen in der Hoheitsverwaltung der Bahn-Landwirtschaft nicht enthalten.
2.1 Im Berichtszeitraum wurden durch den Magistrat
der Stadt Frankfurt a.M. auf Grund von verschiedenen Baumaßnahmen folgende
Pachtgrundstücke auf Vereinsflächen gekündigt: - KGV Riederwald Für den Bau des Riederwaldtunnels wurde dem Verein
die benötigte Fläche zum 30. November 2010 gekündigt. Es sind 27 Gärten
temporär betroffen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit,
dass die Fläche wieder dem Kleingartenverein zur Verfügung gestellt wird.
- KGV Enkheimer Wald Nach derzeitig gültiger Planfeststellung sind durch
den Bau des Autobahnanschlusses für den Riederwaldtunnel 25 Gärten betroffen.
Die Kündigung erfolgte zum
30. November 2010.
Die Anlagenflächen die in
Zusammenhang mit dem Bau des Riederwaldtunnels gekündigt wurden, sind im März
2012 in den Besitz des Projektträgers Hessen Mobil übergegangen. Die
betroffenen Gartenpächter und Vereine haben vom Projektträger
Entschädigungszahlungen erhalten. - KGV Nord-Ost Durch den Bau des Riederwaldtunnels wurden 4 Gärten
der Anlage 5 zum 30.10.2010
gekündigt. Für die Herstellung der
Fließverbindung des Riedgrabens wird ein Teil der Anlage 8 benötigt, die
Kündigung der Gärten erfolgte zum 31.10.2012. Nach derzeitigem Planungsstand
sind 4 bis 5 Gärten mit einer Fläche von ca. 1.574 m2 betroffen. Die
Stadtentwässerung Frankfurt wird als Bauherr der Fließverbindung die
Entschädigungszahlungen ermitteln und steht diesbezüglich mit dem Verein in
Verhandlungen. - KGV Am Schönhof Zur Arrondierung einer
Kindertageseinrichtung werden ca. 30 m2 der Pachtfläche, die als
Gemeinschaftsfläche genutzt, wird benötigt. Die Fläche wurde zum 31.12.2012
gekündigt. Entschädigungszahlungen fallen nicht an. - KGV Schwarzbach Durch den Bau einer Autobahnauffahrt in Niederrad für
die BAB 5 werden 512 m2 Fläche temporär in Anspruch genommen, zwei Gärten sind
von dem Eingriff betroffen. Dauerhaft entfallen 262 m2 Fläche. Der Verein sowie
die betroffenen Gartenpächter wurden vom Vorhabenträger entsprechend
entschädigt. Ersatzflächen konnten den Vereinen
nicht angeboten werden, oder wurden wegen zu großer Entfernung vom vorherigen
Standort durch die Vereinsvorstände abgelehnt. 2.2 Im Stadtgebiet sind weitere Baumaßnahmen geplant,
die auch in den Bestand von Kleingartenanlagen eingreifen und bei denen mit
Verlusten von Gartenparzellen zu rechnen ist: a) Ausbau der S-Bahn nach Bad Vilbel: Von dieser Baumaßnahme werden mehrere
Kleingartenanlagen mit unterschiedlicher Einwirkung betroffen sein. Das
Verfahren der Planfeststellung ist noch nicht rechtskräftig. Es sind noch
Nachbesserungen erforderlich, die voraussichtlich bis Ende 2013 abgeschlossen
werden. b) U-Bahn von Preungesheim zum
Frankfurter Berg: In die vorhandene Kleingartenanlage (Kleingärtnerverein
Bonames, Anlage III, ca. 20 Parzellen insgesamt) wird erheblich eingegriffen,
sodass ein Verbleib der restlichen Parzellen (ca. 10 Parzellen) an dieser
Stelle fraglich ist. Es liegt eine Planung vor. Das Planfeststellungverfahren
wurde noch nicht eingeleitet. c) Nordmainische S-Bahn Der KGV Ostend ist mit den Gärten, die entlang der
S-Bahn-Trasse liegen, betroffen. Die Planfeststellung ist noch in
Vorbereitung. d) S-Bahnstation FFM-Fechenheim
Von der Vorplanung des Neubaus der S-Bahn Station FFM-Fechenheim, ist der
gesamte Verein KGV Kleeacker mit ca. 40 Gärten betroffen. Der Bau der
S-Bahnstation FFM- Fechenheim ist an das Planfeststellungsverfahren zur
Nordmainischen S-Bahn gebunden. 2.3 Folgende städtebauliche Konzepte schließen
Kleingartenanlagen ein: - Einhausung der A661 Im Gebiet der vorbereitenden Untersuchung zur
möglichen Einhausung der A661 befinden sich im erheblichen Umfang
Kleingartenanlagen, die bei der Realisierung der Maßnahme betroffen sein
könnten. Die Voruntersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Alle Baumaßnahmen werden vom Grünflächenamt
begleitet. Die Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner als Dachorganisation der
Kleingärtnervereine wird in den Routinesitzungen mit dem Fachamt regelmäßig
über die Maßnahmen informiert. Somit ist sichergestellt, dass die betroffenen
Kleingärtnervereine in die Planungen eingebunden sind und erforderliche
Ausgleichs-/ Ersatzmaßnahmen und Entschädigungen frühzeitig eingeleitet werden
können. Der Bestand der Kleingartenanlagen
ist über das Bundeskleingartengesetz §14 geschützt. Fallen durch Baumaßnahmen
Kleingartenanlagen weg, so ist die Kommune verpflichtet entsprechend Ersatzland
vorzuhalten. Bei den
Verhandlungen um Ersatzland innerhalb des Berichtszeitraumes hat sich gezeigt,
dass der Verlust von Parzellen im Wesentlichen durch Leerstand innerhalb der
Vereine ausgeglichen werden konnte. Dies ist in Zukunft nicht zu erwarten, da
zu den anstehenden Maßnahmen wesentlich größere Teilflächen in Anspruch
genommen werden. 2.4 Leitlinien des Deutschen Städtetags zur
nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens Eine Vertreterin des Sachgebietes Kleingartenwesen im
Grünflächenamt war im Rahmen des Arbeitskreises Kleingartenwesen beim Deutschen
Städtetag und der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK e. V.) kontinuierlich an der
Erarbeitung der Leitlinien des Deutschen Städtetags zur nachhaltigen
Entwicklung des Kleingartenwesens in den Städten beteiligt, so dass wesentliche
Gesichtspunkte aus dem Kleingartenwesen der Stadt Frankfurt in den Arbeitskreis
eingebracht werden konnten. Da es in den letzten Jahren immer wieder Bestrebungen
gab, das Kleingartengesetz zu reformieren, beschäftigt sich seit 2007 der oben
genannte Arbeitskreis mit dieser grundsätzlichen Thematik. Im Rahmen der
Gremienarbeit wurde festgestellt, dass eine Weiterentwicklung des
Kleingartenwesens ohne Änderung der gesetzlichen Grundlage durchaus möglich
ist. Die Leitlinien wurden erarbeitet, um Hinweise und Zielsetzungen für eine
zukünftige Entwicklung des Kleingartenwesens auf bestehender gesetzlicher
Grundlage geben zu können. Die Leitlinien widmen sich den Handlungsfeldern:
Kleingartenentwicklung, Kleingärtnerische Nutzung, Soziale Aufgaben,
Ökologische Aufgaben, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit sowie Organisation und
Finanzierung. Zu jedem
Handlungsfeld werden in der Leitlinie der aktuelle Sachstand zusammengefasst
und konkrete Vorschläge für die Umsetzung angeboten. Sie sind im Internet unter
www.galk.de/arbeitskreis herunterzuladen. 2.5 Kleingartenentwicklungskonzept: KEK Für die Stadt Frankfurt wurde bisher kein
Kleingartenentwicklungskonzept erarbeitet. Im Vorlauf zur Erarbeitung eines zukünftigen
Kleingartenentwicklungskonzeptes fanden im Berichtszeitraum von Oktober 2010
bis Januar 2012 sechs Arbeitskreissitzungen mit Vertretern der Stadtgruppe
Frankfurt der Kleingärtner e. V. und den städtischen Ämtern statt. Die Teilnehmer der AK-Sitzungen haben
sich über eine grundsätzliche Organisationsstruktur verständigt; relevante
Themenbereiche wurden zusammengetragen und gewichtet. Von den Teilnehmenden
wurden folgende Themen als besonders wichtig eingestuft:
Familienfreundlichkeit, Interkulturelles Leben, Zukunft des Ehrenamtes, sowie
Vereinsstruktur und Kultur. Diese Themen wurden im Rahmen der AK-Sitzungen
behandelt und ein Leitfaden zur Erarbeitung eines KEK verabschiedet. Da im Rahmen dieses Prozesses die
Erfordernis eines Kleingartenentwicklungskonzeptes wiederholt hinterfragt
wurde, wurde unter Abwägung des Arbeitsaufwandes und der zur Verfügung
stehenden Kapazitäten im Verhältnis zu der zu erwartenden Akzeptanz die
Weiterführung des Projektes zunächst zurückgestellt. Gegebenenfalls könnten
Teilaspekte des Projektes auf der Grundlage der Leitlinien des Deutschen
Städtetages mit geringerem Aufwand und projektbezogen weiterverfolgt
werden. 3. Neubau und Erweiterungen von
Kleingartenanlagen 2010 bis 2012 3.1 Fertiggestellte Kleingartenanlagen:
keine 3.2 Im Bau befindliche Kleingartenanlagen:
keine 3.3 Kleingartenstandorte in Planung, die für
Neuausweisungen zur Verfügung stehen In verschiedenen Bebauungsplänen sind Vorhalteflächen
für Dauerkleingartenanlagen festgesetzt. Derzeit befindet sich die Neuplanung von
Dauerkleingartenanlagen im Frankfurter Bogen (Preungesheim) in Vorbereitung. Im
Bebauungsplan Nr. 515 sind Flächen für Dauerkleingartenanlagen festgesetzt, die
als Ersatzstandorte für wegfallende Kleingartenanlagen dienen können.
Planungsrechtlich gesichert und als Fläche verfügbar sind zurzeit ca. 49
Parzellen.
Das städtebauliche Gesamtkonzept
Riedberg sieht im Bebauungsplan Nr. 803 Ä5 zwei Standorte
(Hans-Leistikow-Straße und Kreuzerhohl) für die Neuausweisung von
Dauerkleingärten vor. Da sich der Bebauungsplan derzeit noch im
Änderungsverfahren befindet, kann noch keine Aussage zur Anzahl der neu
entstehenden Parzellen getroffen werden. 4. Entwicklung der finanziellen Förderung 4.1 Beihilfen des Landes Hessen Das Land Hessen stellt jährlich Fördermittel für das
hessische Kleingartenwesen
zur Verfügung, die den antragstellenden hessischen Kleingärtnerorganisationen
zufließen. Über die Anträge entscheidet der Landesbetrieb Wirtschaft Hessen,
Bildungs- und Beratungszentrum Fachgebiet "Fachinformation Gartenbau" in
Kassel. In den Jahren 2010
bis 2012 gewährte das Land Hessen landesweit für Neuanlagen von Kleingärten und
Sanierungen bestehender Kleingartenanlagen sowie Fachberatungen pro Jahr ca.
80.000.- € Fördermittel. Die Schwerpunkte der Förderung waren Bau und
Sanierung von Toiletten- und Fäkalanlagen, sowie die Sanierung von
Kinderspielplätzen und Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserversorgung. Im Jahr 2010 wurden von den Frankfurter
Kleingärtnervereinen beim Land Hessen keine zusätzlichen Anträge auf Förderung
für die Sanierung bestehender Kleingartenanlagen gestellt. Im Jahr 2011 konnte das Land Hessen
für das Frankfurter Kleingartenwesen auf Antrag dem KGV Eckenheim e.V. eine
Zuwendung von 11.740,- € gewähren und im Jahr 2012 erhielt der KGV
Ginnheim e. V. eine Zuwendung von 2.864,-€. 4.2 Finanzielle Förderung der Stadt Frankfurt am
Main 4.2.1 Direkte Investitionen für die
Schaffung neuer Kleingartenanlagen sowie für die Sanierung und
Standortverbesserung vorhandener Kleingartenanlagen. Investitionen / Jahr 2010 2011 2012
keine keine 85.735 €
4.2.2 Aufwendungen für
Probenahmen, Analysen und Auswertungen auf Kleingartenparzellen Investitionen / Jahr 2010 2011 2012
2.384 €
keine 6.632 €
4.2.3 Zuwendungen der Stadt Frankfurt
am Main aus dem konsumtiven Haushalt für das Kleingartenwesen Zuwendungen / Jahr 2010 2011 2012 Straßenreinigungs-gebühren 33.607 € 28.457 €
30.033 €
Zuwendungen
aus dem konsumtiven Haushalt 55.896 €
29.274 €
77.689 €
4.2.4 Zuwendungen der Stadt
Frankfurt am Main aus dem Investitionshaushalt für Maßnahmen der
Kleingärtnervereine Zuwendungen / Jahr 2010 2011 2012 Zuwendungen
aus dem Investitionshaushalt 114.264 €
72.468 €
59.771 €
4.2.5 Zuwendungen der Stadt
Frankfurt am Main insgesamt Zuwendungen / Jahr 2010 2011 2012 Insgesamt
4.2.1 bis 4.2.4 206.151 €
130.199 €
259.860 €
4.2.6 Übernahme von Pflegeleistungen durch das
Grünflächenamt Neben der finanziellen Förderung
wurde das Kleingartenwesen durch die Übernahme von Pflegeleistungen, die in der
Rahmenpflanzung auszuführen waren, gefördert. Die Pflegemaßnahmen wurden im
Jahr 2011 ausgeführt, wofür 90.000,- € verausgabt wurden. 4.3 Laufendes Haushaltsjahr 2013 Für 2013 ergeben sich folgende Haushaltsansätze:
Investiver Haushalt: "Projektförderung für investive Maßnahmen in
Kleingarten- und Kleintierzuchtanlagen": Der Haushaltsansatz für 2013 liegt bei
50.000 €. Für
Begegnungsgärten und integrative Projekte steht ein Haushaltsansatz von 10.000
€ zur Verfügung. Konsumtiver Haushalt: "Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke": Hier
sind Mittel in Höhe von 204.000 € eingeplant. Für die Übernahme der
Straßenreinigungsgebühren stehen ca. 35.000,00 € zur Verfügung. 5. Planungsrechtliche Sicherung vorhandener
Kleingartenanlagen, Aufstellung von Bebauungsplänen Zur planungsrechtlichen Sicherung bestehender
Dauerkleingartenanlagen haben sich gegenüber dem Stand des Berichtszeitraumes
2006-2009 keine Änderungen ergeben. Es wurden bisher 56 Bebauungsplanverfahren
eingeleitet. Es handelt sich um die Verfahren Nr. 561 - 565, 598 - 633 und 641
- 655. Bezogen auf alle 56
Bebauungsplanverfahren ergibt sich folgende Bilanz:
Rechtskraft:
43
Bebauungspläne Bebauungspläne Nr. 561, 562, 565, 598, 600, 601, 603,
604, 605, 606, 607, 608, 609, 612, 613, 614, 615, 616, 617, 619, 621, 623, 624,
625, 626, 627, 628, 630, 631, 633, 642, 643, 645, 646, 647, 648, 649, 650,
651a/b, 652a/b sowie die in den Bebauungsplan Nr. 683 integrierten ehemaligen
Verfahren Nr. 602, 610 und 611.
Im Verfahren:
7
Bebauungspläne Diese 7 Bebauungsplanverfahren befinden sich in
folgenden unterschiedlichen Planungsstadien:
- Öffentliche
Entwurfsauslegung:
2 Bebauungspläne Durchgeführt für die Bebauungspläne Nr. 599 und 644.
Für den B-Plan Nr. 644 wurde eine vereinfachte Änderung des Entwurfs nach § 3
(3) i.V.m. § 13 BauGB (alt) durchgeführt. - Beteiligung Träger öffentlicher Belange:
4
Bebauungspläne Durchgeführt für die B-Pläne Nr. 618, 622, 629 und
655. Die B-Pläne 618, 622 und 629 sollen zu einem Verfahren (B-Plan 700)
zusammengefasst werden. Einen Aufstellungsbeschluss gibt es noch nicht.
- Vorentwurf: 1
Bebauungsplan Erarbeitet für den Bebauungsplan Nr. 620. Die noch laufenden Bebauungsplanverfahren werden auch
weiterhin - im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten
des Stadtplanungsamtes und anderer beteiligter Ämter - weitergeführt. Ruhende Verfahren:
6 Bebauungspläne Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
26.10.2000, § 7070 (M 176) sind die Bebauungsplanverfahren Nr. 632, Nr. 653,
Nr. 654 und Nr. 563 (tlw.) wegen der vorhandenen Bodenverunreinigungen
weiterhin auszusetzen (siehe auch Ziffer 6.1). Zur Unterstützung der Abwägung für die
Bebauungsplanverfahren Nr. 563, Nr. 564 und Nr. 641 wurden vertiefende
lärmtechnische Untersuchungen in Auftrag gegeben, da sich die Ergebnisse der
schalltechnischen Status-Quo Überprüfung als sehr problematisch erwiesen
hatten. Die Prüfung
verschiedener realisierbarer Schallschutzmaßnahmen kommt zu dem Ergebnis, dass
durch deren Einsatz kein adäquates Belastungsniveau gemäß den einschlägigen
Richtwerten für die Kleingartengebiete erzielt werden kann. Vor diesem
Hintergrund und der Berücksichtigung des § 1 Baugesetzbuch (BauGB) sieht der
Magistrat bisher keine Möglichkeit für die Weiterführung der
Bebauungsplanverfahren Nr. 563, Nr. 564 und Nr. 641. 6. Umweltschutz im Bereich von Kleingartenanlagen,
Bewirtschaftung und Nutzung von Kleingärten 6.1 Bodenbelastungen: Am 01.03.1999 ist das Bundes-Bodenschutzgesetz in
Kraft getreten. Das Gesetz regelt erstmalig die nachhaltige Sicherung oder
Wiederherstellung der Funktionen des Bodens. Mit der am 13.07.1999 in Kraft
getretenen Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung werden
konkrete Beurteilungskriterien definiert und gezielte Maßnahmen zum Schutz des
Bodens und zur Sanierung von Bodenkontaminationen ermöglicht. KGV Mainwasen Im Bereich der geplanten südlichen Zufahrt zur
Honsellbrücke befindet sich der KGV Mainwasen Anlage 2. Das Gartengelände ist
von einer Altablagerung betroffen (ehem. Gemeindemülldeponie aus den 1920er
Jahren). Die Untersuchung der
Kleingartenanlage wurde vom Umweltamt im Juli 2012 gemeinsam mit einem
Fachinstitut durchgeführt, da die Gefährdung der Nutzer durch direkten
Bodenkontakt und Verzehr des Gemüses geprüft werden sollte. Die vorgezogenen Untersuchungen in
der Kleingartenanlage sind Teil einer Detailuntersuchung der gesamten
Altablagerung, die im Jahr 2013 schrittweise fortgesetzt wird. Im nächsten Jahr
werden weitere Oberbodenproben und Gemüseproben (diese frühestens im
September), sowie tiefere Bodenzonen bis ca. 6 m untersucht. Außerdem werden
Grundwassermessstellen errichtet sowie vorhandene Gartenbrunnen beprobt.
Aus den bisher vorliegenden aktuellen
Untersuchungsergebnissen ergeben sich keine akuten Gefährdungen der
Gartennutzer. Durch weitere detaillierte Untersuchungen sollen vereinzelt
vorhandene Belastungen näher untersucht werden. Den Nutzern wird empfohlen Gemüse, das zum Verzehr
verwendet wird, gründlich zu reinigen. Weiterhin sollte darauf geachtet werden,
dass die pH-Werte im Boden im schwach basischen Bereich bleiben, um eine
mögliche Schwermetallmobilisierung im Boden zu vermeiden. 6.2 Lärmbelastungen von Kleingartenanlagen: Im Rahmen der
Lärmminderungsplanung gemäß § 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
wird das Stadtgebiet regelmäßig hinsichtlich der Belastung durch Verkehrslärm
untersucht. Viele Kleingartenanlagen sind durch
Verkehrslärm belastet. Die beiden aktuellen Lärmaktionspläne, Teilplan
Straßenverkehr (2010) und Teilplan Schienenverkehr (2012) des
Regierungspräsidiums Darmstadt sehen allerdings im Bereich der bestehenden
Kleingartenanlagen im Stadtgebiet keine Konflikte. Konkrete lärmmindernde
Maßnahmen an Kleingartenanlagen sind derzeit nicht vorgesehen. Der Magistrat fordert von der Hessischen
Landesregierung die Realisierung kurzfristig umzusetzender Maßnahmen, z.B. die
Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf den Bundesautobahnen im
Ballungsraum auf maximal 100 km/h (PKW) und 80 km/h (LKW) im Sinne des
Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 2375 vom 15.11.2012 oder den
Einbau von Flüsterasphalt auf Bundesautobahnen im städtischen Raum. Mit diesen
Maßnahmen könnten auch in vielen Kleingartenanlagen die Schallpegel gemindert
werden. 7. Ausstellungen, Veranstaltungen,
Fachberatungen:
7.1 Erntedank-Ausstellung im
Palmengarten Die Stadtgruppe Frankfurt der
Kleingärtner e. V. beteiligt sich jährlich an der Erntedank-Ausstellung im
Palmengarten bei der die Vielfalt spätsommerlicher Blumen, Gartenfrüchte und
Gemüsearten vorgestellt werden. 7.2 BioFrankfurt Sechzehn führende Institutionen aus Forschung,
Bildung, Naturschutz und Entwicklungszusammenarbeit gehören derzeit zum
Netzwerk BioFrankfurt. Sie bündeln ihre Erfahrung und ihr Wissen, um sich
gemeinsam für die Erhaltung der Biologischen Vielfalt (Biodiversität)
einzusetzen und das öffentliche Bewusstsein für ihre Bedeutung zu stärken. Die
Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V. beteiligt sich regelmäßig an
Veranstaltungen des Netzwerkes für Biodiversität. 7.3 Veranstaltungen des Grünflächenamtes in
Kooperation mit Kleingärtnervereinen - Unter dem Titel " Über die unerhörte Möglichkeit
von Kleingartenfamilien" führte Sigi Herold vom Theater Grüne Soße am 27.Juni
2010 durch den Kleingärtnerverein Eckenheim. - Am 15. Mai 2011 fand im KGV Eckenheim ein
Familientag statt. Der neu gestaltete Kitagarten, gefördert durch das Programm
Begegnungsgärten der Stadt Frankfurt, konnte präsentiert werden und im
Vereinsheim wurde das Stück "Kartoffelsuppe" des Theaters Grüne Soße
aufgeführt.
- Ein GrünGürtel-Spaziergang mit
dem Titel "Fremdes in heimischen Gärten" organisiert vom Grünflächenamt führte
am 19.Juni 2011 vom "Heiligenstock" über den Lohrberg zur Gaststätte Äppelhäusi
in Bergen-Enkheim. Alle Teilnehmer wurden beim KGV Lohrberg e. V.
gastfreundschaftlich bewirtet. 7.4 Fachberatungen Den Besitzern von Haus- und Kleingärten stehen für
fachkundige Auskünfte folgende Beratungseinrichtungen zur Verfügung: Grünflächenamt Mörfelder Landstraße 6 60598 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 30205 (Kleingartenwesen) Internet:
www.gruenflaechenamt.stadt-frankfurt.de Beratungsgarten Bethmannpark Der Beratungsgarten im Bethmannpark informiert über
Pflanzenkrankheiten und Schädlinge und deren Bekämpfung und gibt Tipps zu
Pflege und Pflanzung. Die Öffnungszeiten sind Montag, Mittwoch und Freitag von
10:00 bis 12:00 Uhr. Telefon:
0 69 / 43 42 01 (Blumen- und Zierpflanzenbau) Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V. (Dachverband der Frankfurter
Kleingärtnervereine) Feldscheidenstraße 2-4, 60435 Frankfurt a.M. Telefon: 069 / 54 09 33, Fax. 069 /
54 04 71 E-Mail:
info@stadtgruppe-frankfurt.de Internet: www.stadtgruppe-frankfurt.de Montag - Freitag 08.30 - 16.30
Uhr Landesverband Hessen der Kleingärtner
e. V. Kleingartenzentrum Feldscheidenstraße 2 - 4 60435 Frankfurt
am Main Telefon: 069 - 5 48 25 52, Fax: 069 - 5 40 08 71 E-Mail:
info@kleingarten-hessen.de Internet: www.kleingarten-hessen.de MainÄppelHaus Seit 2005 wird der ehemalige "Beratungsgarten
Lohrberg" vom Verein MainÄppelHaus e.V. getragen. Zukünftig soll hier ein
modernes Streuobstzentrum entstehen mit Seminarräumen und Veranstaltungen für
die Familie. Vorträge, Führungen und Beratungen werden jetzt schon
angeboten. Beratungstelefon:
069 / 47 99 94 Kreisverband des Obst- und Gartenbaues und der
Landespflege e. V. Tel: 0 69
/ 39 85 39 (Herr Friedrich Liederbach) R.V. Kleingärtner
Frankfurt/Rhein-Main e.V. Reinganumstr. 21 60385 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 43 45
82 (mit Anrufbeantworter) Mobil: 0173 68 122 72
E-Mail:
rv-kleingarten@iesy.net Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur
Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Internet:
http://www.rv-kleingarten.de/ Geschäftszeiten der Geschäftsstelle Montag
bis Freitag ab 18:00 Uhr (nach vorheriger Terminabsprache). Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 07.05.2010, B 283
Bericht des
Magistrats vom 02.09.2016, B 226
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 21.08.2013 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2
am 02.09.2013, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR
14 am 23.09.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 4
am 24.09.2013, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR
10 am 24.09.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: a) Die Vorlage B 405 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6
am 24.09.2013, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1
am 24.09.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR
13 am 24.09.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR
16 am 24.09.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7
am 24.09.2013, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3
am 26.09.2013, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 23. Sitzung des OBR 8
am 26.09.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 9
am 26.09.2013, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5
am 27.09.2013, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR
15 am 27.09.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR
12 am 27.09.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR
11 am 30.09.2013, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.10.2013, TO I, TOP 16
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 405 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten gegen
LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FDP und RÖMER (= Kenntnis)
26. Sitzung des OBR
10 am 29.10.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Die Vorlage B 405 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR
10 am 26.11.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Die Vorlage B 405 wird als Zwischenbericht zur
Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 3818, 24. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 28.10.2013 Aktenzeichen: 67 1