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Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen, Bericht für die Jahre 2006-2008

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.05.2010, B 283 Betreff: Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen, Bericht für die Jahre 2006-2008 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.04.1978, § 1672 - NR 664 und NR 838 SPD, l. B 106/07 - 1. Vorbemerkung Die Planung und Errichtung bzw. Verbesserung von Kleingartenanlagen richtet sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, der planungsrechtlichen Festsetzung und den zur Verfügung stehenden Grundstücken. 2. Stand und Entwicklung des Kleingartenwesens in Frankfurt a.M., Berichtszeitraum 2006 - 2009: Am 31.12.2009 existierten in Frankfurt am Main 114 Kleingärtnervereine, die 283 Kleingartenanlagen mit ca. 16.000 Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) verwalteten. Hierbei sind die Anlagen in der Hoheitsverwaltung der Bahn-Landwirtschaft nicht enthalten. Im Berichtszeitraum wurden durch den Magistrat der Stadt Frankfurt a.M. auf Grund von verschiedenen Baumaßnahmen folgende Pachtgrundstücke auf Vereinsflächen gekündigt: - KGV Mainwasen Für den Bau der neuen Mainbrücke Ost wurde dem Verein die benötigte Fläche zum 31.10.2009 gekündigt. Der Flächenbedarf liegt bei ca. 4.156 m2, 12 Gärten sind betroffen. - KGV Riederwald Für den Bau des Riederwaldtunnels wurde dem Verein die benötigte Fläche zum 30. November 2010 gekündigt. Es sind 27 Gärten temporär betroffen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass die Fläche wieder dem Kleingartenverein zur Verfügung gestellt wird. - KGV Enkheimer Wald Nach derzeitig gültiger Planfeststellung sind durch den Bau des Autobahnanschlusses für den Riederwaldtunnel 25 Gärten betroffen. - KGV Nord-Ost Durch den Bau des Riederwaldtunnels sind 6 Gärten betroffen. Im Stadtgebiet sind weitere Baumaßnahmen geplant, die auch in den Bestand von Kleingartenanlagen eingreifen und bei denen mit Verlusten von Gartenparzellen zu rechnen ist: a.) Ausbau der S-Bahn nach Bad Vilbel: Von dieser Baumaßnahme werden mehrere Kleingartenanlagen mit unterschiedlicher Einwirkung betroffen sein. Derzeit besteht noch kein Baurecht, da der Planfeststellungsbeschluss beklagt wurde. b.) U-Bahn von Preungesheim zum Frankfurter Berg: In die vorhandene Kleingartenanlage (Kleingärtnerverein Bonames, Anlage III, ca. 20 Parzellen insgesamt) wird erheblich eingegriffen, sodass ein Verbleib der restlichen Parzellen (ca. 10 Parzellen) an dieser Stelle fraglich ist. Die Planung befindet sich im Planfeststellungsverfahren. c.) Nordmainische S-Bahn Der KGV Ostend ist mit den Gärten, die entlang der S-Bahn-Trasse liegen betroffen. Die Planung befindet sich im Planfeststellungsverfahren. d.) S-Bahnstation FFM-Fechenheim Von der Vorplanung des Neubaus der S-Bahn Station FFM-Fechenheim, ist der gesamte Verein KGV Kleeacker mit ca. 40 Gärten betroffen. Derzeit ist eine Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung in Arbeit, eine Entscheidung fällt voraussichtlich im April 2010. Alle Baumaßnahmen werden vom zuständigen Fachamt begleitet. Die Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner als Dachorganisation der Kleingärtnervereine wird in den Routinesitzungen mit dem Fachamt regelmäßig über die Maßnahmen informiert. Somit ist sichergestellt, dass die betroffenen Kleingärtnervereine in die Planungen eingebunden sind und erforderliche Ausgleichs-, Ersatzmaßnahmen und Entschädigungen frühzeitig eingeleitet werden können. Der Bestand der Kleingartenanlagen ist über das Bundeskleingartengesetz §14 geschützt. Fallen durch Baumaßnahmen Kleingartenanlagen weg, so ist die Kommune verpflichtet entsprechend Ersatzland vorzuhalten. Bei den Verhandlungen um Ersatzland innerhalb des Berichtszeitraumes hat sich gezeigt, dass der Verlust von Parzellen durch Leerstand innerhalb der Vereine ausgeglichen werden konnte. Dies ist in Zukunft nicht zu erwarten, da zu den anstehenden Maßnahmen wesentlich größere Teilflächen in Anspruch genommen werden. 3. Neubau und Erweiterungen von Kleingartenanlagen 2006 bis 2009: 3.1 Fertiggestellte Kleingartenanlagen: keine 3.2 Im Bau befindliche Kleingartenanlagen: keine 3.3 Weitere Kleingartenstandorte, die für Neuplanungen zur Verfügung stehen In vielen älteren Bebauungsplänen sind Vorhalteflächen für Dauerkleingartenanlagen festgesetzt. Auch in den neueren Bebauungsplänen, wie z.B. in den Neubaugebieten Riedberg und Frankfurter Bogen (Preungesheim) sind Flächen für Kleingartenanlagen vorgesehen. Insgesamt ergibt sich derzeit eine Zahl von etwa 620 möglichen Parzellen, davon sind etwa 370 durch Bebauungspläne rechtlich abgesichert. 4. Entwicklung der finanziellen Förderung: 4.1 Beihilfen des Landes Hessen: Das Land Hessen stellt jährlich Fördermittel für das hessische Kleingartenwesen zur Verfügung, die den antragstellenden hessischen Kleingärtnerorganisationen zufließen. Über die Anträge entscheidet der Landesbetrieb Wirtschaft Hessen, Bildungs- und Beratungszentrum Fachgebiet Gartenbau in Wetzlar. In den Jahren 2006 bis 2009 gewährte das Land Hessen Fördermittel in Höhe von jährlich 80.000.- € für die Neuanlage von Kleingärten und die Sanierung bestehender Kleingartenanlagen. Die Schwerpunkte der Förderung waren in diesem Zeitraum der Bau- und die Sanierung von Toiletten- und Fäkalanlagen, sowie die Sanierung von Kinderspielplätzen und von Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserversorgung. Im Jahr 2008 gewährte das Land Hessen für das Frankfurter Kleingartenwesen auf Antrag des KGV Ginnheim 1918 e.V. eine Zuwendung in Höhe von 3.665,- €. In den Jahren 2006, 2007 und 2009 wurden von den Frankfurter Kleingärtnervereinen beim Land Hessen keine Anträge auf Förderung für die Sanierung oder Neuanlage von Kleingartenanlagen gestellt. 4.2 Finanzielle Förderung der Stadt Frankfurt am Main: 4.2.1 Direkte Investitionen für die Schaffung neuer Kleingartenanlagen sowie für die Sanierung und Standortverbesserung vorhandener Kleingartenanlagen. Investitionen / Jahr 2006 2007 2008 2009 Keine Investitionen 4.2.2 Aufwendungen für Probenahmen, Analysen und Auswertungen auf Kleingartenparzellen Investitionen / Jahr 2006 2007 2008 2009 Keine Investitionen 3.000 € 4.2.3 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main aus dem Verwaltungshaushalt für das Kleingartenwesen Zuwendungen / Jahr 2006 2007 2008 2009 Straßenreinigungs-gebühren 44.314 € 33.783 € 34.611 € 33.712 € Sonstige Zuwendungen aus dem Verwaltungs-haushalt 56.640 € 51.950 24.825 € 28.020 € 4.2.4 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main aus dem Investitionshaushalt für Maßnahmen der Kleingärtnervereine Zuwendungen / Jahr 2006 2007 2008 2009 Zuwendungen aus dem Investitionshaushalt 55.000 € 11.600 € 109.650 € 164.378 € 4.2.5 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main insgesamt Zuwendungen / Jahr 2006 2007 2008 2009 Insgesamt 4.2.1 bis 4.2.4 155.954 97.333 169.086 229.110 4.2.6 Übernahme von Pflegeleistungen durch das Grünflächenamt Neben der finanziellen Förderung wurde das Kleingartenwesen durch die Übernahme von Pflegeleistungen, die sich im Zusammenhang mit Kleingartenanlagen in den Jahren 2006 bis 2009 ergeben haben, gefördert. Diese Pflegeleistungen setzen sich im Wesentlichen aus Gehölzschnitt und Entsorgung zusammen. Derzeit wird durch das Grünflächenamt erarbeitet, welche Größenordnung diese Form der Förderung in den verschiedenen Pflegebezirken eingenommen hat. 4.3 Laufendes Haushaltsjahr 2010/2011 Für 2010/11 ergeben sich folgende Haushaltsansätze pro Jahr: Vermögenshaushalt: "Projektförderung für investive Maßnahmen an Kleingarten- und Kleintierzuchtanlagen": Es wurde die Übertragung von Restmitteln in Höhe von ca. 44.000 € beantragt. Darüber hinaus liegt der Haushaltsansatz bei 150.000 €. Für Begegnungsgärten und integrative Projekte steht ein Haushaltsansatz von 10.000 € zur Verfügung, außerdem wurde eine Mittelübertragung in Höhe von 17.000 € beantragt. Verwaltungshaushalt: "Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke": Hier sind Mittel in Höhe von 75.000 € eingeplant. Für die Übernahme der Straßenreinigungsgebühren stehen für 2010/11 ca. 35.000,00 € zur Verfügung. 5. Planungsrechtliche Sicherung vorhandener Kleingartenanlagen, Aufstellung von Bebauungsplänen Zur planungsrechtlichen Sicherung bestehender Dauerkleingartenanlagen wurden bisher 56 Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Es handelt sich um die Verfahren Nr. 561 - 565, 598 - 633 und 641 - 655. Bezogen auf alle 56 Bebauungsplanverfahren ergibt sich folgende Bilanz: Rechtskraft: 43 Bebauungspläne Bebauungspläne Nr. 561, 562, 565, 598, 600, 601, 603, 604, 605, 606, 607, 608, 609, 612, 613, 614, 615, 616, 617, 619, 621, 623, 624, 625, 626, 627, 628, 630, 631, 633, 642, 643, 645, 646, 647, 648, 649, 650, 651a/b, 652a/b sowie die in den Bebauungsplan Nr. 683 integrierten ehemaligen Verfahren Nr. 602, 610 und 611. Im Verfahren: 7 Bebauungspläne Diese 7 Bebauungsplanverfahren befinden sich in folgenden unterschiedlichen Planungsstadien: - Öffentliche Entwurfsauslegung: 2 Bebauungspläne Durchgeführt für die Bebauungspläne Nr. 599 und 644. Für den B-Plan Nr. 644 wurde eine vereinfachte Änderung des Entwurfs nach § 3 (3) i.V.m. § 13 BauGB (alt) durchgeführt. - Beteiligung Träger öffentlicher Belange: 4 Bebauungspläne Durchgeführt für die B-Pläne Nr. 618, 622, 629 und 655. Die B-Pläne 618, 622 und 629 sollen zu einem Verfahren (B-Plan 700) zusammengefasst werden. Einen Aufstellungsbeschluss gibt es noch nicht. - Vorentwurf: 1 Bebauungsplan Erarbeitet für den Bebauungsplan Nr. 620. Die noch laufenden Bebauungsplanverfahren werden auch weiterhin - im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten des Stadtplanungsamtes und anderer beteiligter Ämter - weitergeführt. Ruhende Verfahren: 6 Bebauungspläne Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.10.2000, § 7070 (M 176) sind die Bebauungsplanverfahren Nr. 632, Nr. 653, Nr. 654 und Nr. 563 (tlw.) wegen der vorhandenen Bodenverunreinigungen weiterhin auszusetzen (siehe auch Ziffer 6.1). Zur Unterstützung der Abwägung für die Bebauungsplanverfahren Nr. 563, Nr. 564 und Nr. 641 wurden vertiefende lärmtechnische Untersuchungen in Auftrag gegeben, da sich die Ergebnisse der schalltechnischen Status-Quo Überprüfung als sehr problematisch erwiesen hatten. Die Prüfung verschiedener realisierbarer Schallschutzmaßnahmen kommt zu dem Ergebnis, dass durch deren Einsatz kein adäquates Belastungsniveau gemäß den einschlägigen Richtwerten für die Kleingartengebiete erzielt werden kann. Vor diesem Hintergrund und der Berücksichtigung des § 1 Baugesetzbuch (BauGB) sieht der Magistrat bisher keine Möglichkeit für die Weiterführung der Bebauungsplanverfahren Nr. 563, Nr. 564 und Nr. 641. 6. Umweltschutz im Bereich von Kleingartenanlagen, Bewirtschaftung und Nutzung von Kleingärten: 6.1 Bodenbelastungen: Am 01.03.1999 ist das Bundes-Bodenschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt erstmalig die nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens. Mit der am 13.07.1999 in Kraft getretenen Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung werden konkrete Beurteilungskriterien definiert und gezielte Maßnahmen zum Schutz des Bodens und zur Sanierung von Bodenkontaminationen ermöglicht. Riederwaldtunnel Die derzeitigen Planungen bei der Baumaßnahme Riederwaldtunnel sehen die Verschwenkung des Tunnels im Bereich zwischen Hänischstraße und Flinschstraße vor, was eine temporäre Inanspruchnahme des dortigen Kleingartenvereins Riederwald zur Folge haben wird. Es wurde geprüft, ob dauerhaft ein Ersatzgelände für den Kleingartenverein gefunden werden kann. Bei der Suche nach einem geeigneten Ersatzgelände wurden vom Grünflächenamt und Liegenschaftsamt gemeinsam mit dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen - unter Beteiligung des Umweltamtes - Alternativstandorte geprüft. Aus bodenschutzfachlicher Sicht sind zum Nachweis einer guten Bodenqualität in jedem Fall Untersuchungen des Bodens auf Schadstoffe und sonstige schädlichen Veränderungen (wie z.B. Bodenverdichtungen) vorzunehmen. Sausee, westlich Flinschstraße Bei der Fläche am Sausee, westlich der Flinschstraße, bedarf es zunächst einer eingehenden geophysikalischen Untersuchung auf Kampfmittel, denn das Gelände war im letzten Krieg Bombenabwurfgebiet. Einzelne Bombentrichter sind bereits aus Luftbildauswertungen kartiert. Da sich ein Großteil der Fläche in Privatbesitz befindet, ist es nicht möglich die Fläche für die Umsiedelung des Kleingartenvereins Riederwald zeitnah zu erschließen. Südlich Friedberger Landstraße Eine weitere Fläche befindet sich südlich der Friedberger Landstraße, zwischen der BAB 661 und dem Bodenweg, nahe einer bestehenden Freizeitgartenanlage. Ein Altlastenverdacht besteht hier nicht. Das Gelände wird derzeit von zwei Baufirmen als Lagerplatz für Baumaschinen, Baustoffe und Bodenaushub genutzt. Die Flächen sind mit Asphalt versiegelt oder geschottert. Eine Untersuchung auf schädliche Bodenveränderungen ist dringend anzuraten. Dies ist jedoch erst möglich und sinnvoll, wenn die Flächen geräumt und entsiegelt sind. Diese Fläche wurde vom Kleingartenverein Riederwald wegen zu starker Lärmbelastung und zu großer Entfernung als Ersatzfläche abgelehnt. Südliche Zufahrt neue Mainbrücke Im Bereich der geplanten südlichen Zufahrt zur neuen Mainbrücke / Honsellbrücke befindet sich der KGV Mainwasen. Das Gartengelände ist von einer Altablagerung betroffen (ehem. Gemeindemülldeponie aus den 1920er Jahren). Beim Ausbau der Brückenzufahrt wird eine vorherige spezielle Baugrund- / Altlastenerkundung erforderlich werden. Untersuchungen zur Beurteilung eines städtischen Ersatzgartengeländes in Oberrad wurden vom Umweltamt im Jahr 2008 vorgenommen. Über die Ergebnisse wurde dem Grünflächenamt berichtet. Aus bodenschutzfachlicher Sicht ist eine Verlagerung dorthin denkbar, allerdings könnte es Probleme mit der kleingärtnerischen Bearbeitbarkeit des Bodens geben aufgrund der sehr bindigen Bodenbeschaffenheit (toniger Lehm). Vertiefende Untersuchungen wurden vom Umweltamt vorgeschlagen. 6.2 Lärmbelastungen von Kleingartenanlagen: Im Rahmen der Lärmminderungsplanung gemäß § 47 a-f BundesImmissions-schutzgesetz (BimSchG) wird derzeit das Stadtgebiet hinsichtlich Lärmbelastungen untersucht. In diesem Zusammenhang werden auch die bestehenden Kleingartenanlagen überprüft. Sofern hier Konflikte auftreten, müssen lärmmindernde Maßnahmen erarbeitet werden. Die Maßnahmenpläne der Lärmminderungsplanung stellen Empfehlungen dar, die selbst keinen Rechtsanspruch auf Umsetzung besitzen. Bisher (Stand Februar 2006) wurden die Stadtteile Oberrad, Riederwald und Fechenheim sowie Höchst und Unterliederbach bearbeitet. Die Stadtteile Sachsenhausen, Niederrad, Goldstein und Schwanheim sowie Bergen-Enkheim und Seckbach werden aktuell bearbeitet. Für die Gebiete der Ortsbezirke 1 bis 4 werden derzeit die technischen Vorarbeiten erstellt. Aufgrund veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen arbeitet derzeit (12/2009) das Regierungspräsidium Darmstadt an einem Lärmaktionsplan für den Ballungsraum Frankfurt am Main. Neben dieser Lärmaktionsplanung führt der Magistrat weiterhin die Kommunale Lärmminderungsplanung auf Stadtteilebene durch. 7. Ausstellungen, Veranstaltungen, Fachberatungen: 7.1 Bundeswettbewerb "Gärten im Städtebau" Bei dem Bundeswettbewerb "Gärten im Städtebau" 2006 des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.V. wurde der KGV Eckenheim mit Gold ausgezeichnet. 7.2 Erntedank-Ausstellung im Palmengarten Die Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e. V. beteiligt sich jährlich an der Erntedank-Ausstellung im Palmengarten bei der die Vielfalt spätsommerlicher Blumen und der Gaben der Natur vorgestellt werden. 7.3 BioFrankfurt Sechzehn führende Institutionen aus Forschung, Bildung, Naturschutz und Entwicklungszusammenarbeit gehören derzeit zum Netzwerk BioFrankfurt. Sie bündeln ihre Erfahrung und ihr Wissen, um sich gemeinsam für die Erhaltung der Biologischen Vielfalt (Biodiversität) einzusetzen und das öffentliche Bewusstsein für ihre Bedeutung zu stärken. Die Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V. beteiligt sich regelmäßig an Veranstaltungen des Netzwerkes für Biodiversität. 7.4 Integrationspreis der Stadt Frankfurt im Jahr 2008 Herr Belser wurde als 1. Vorsitzender des KGV Eckenheim e. V., der 22 Nationalitäten in seiner Anlage vereint, 2008 mit dem Integrationspreis der Stadt Frankfurt ausgezeichnet. Der Verein vergibt freigewordener Gärten an alle Mitbürger unabhängig ihrer Herkunft. Er bietet vielseitige Hilfe-stellungen an und bekämpft jegliche Form von Diskriminierung und Ausgrenzung in seinem Umfeld bereits im Ansatz. Sein unermüdliches Wirken ist die Basis für die kulturelle Vielfalt in der Kleingartenanlage sowie für das kooperative und freundschaftliche Miteinander. 7.5 Frankfurt is(s)t gut! - Kaminer und Kartoffelsuppe Innerhalb der Veranstaltungsreihe "Frankfurt is(s)t gut!" des Dezernates für Umwelt und Gesundheit hat das Grünflächenamt im September 2009 eine Veranstaltung am MainÄppelHaus mit den Themen Ernährung und gesunde Produkte von Streuobstwiesen und Kleingartenanlagen veranstaltet. Es fand eine Lesung mit Wladimir Kaminer aus "Mein Leben im Schrebergarten" statt. An einem gemeinsamen Informationsstand hat die Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e. V. sowie das Grünflächenamt über das Kleingartenwesen der Stadt Frankfurt informiert. 7.6 Fachberatungen: Den Besitzern von Haus- und Kleingärten stehen für fachkundige Auskünfte folgende Beratungseinrichtungen zur Verfügung: Grünflächenamt Mörfelder Landstraße 6 60598 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 30205 (Kleingartenwesen) Internet: www.gruenflaechenamt.stadt-frankfurt.de Beratungsgarten Bethmannpark Der Beratungsgarten im Bethmannpark informiert über Pflanzenkrankheiten und Schädlinge und deren Bekämpfung und gibt Tipps zu Pflege und Pflanzung. Die Öffnungszeiten sind Montag, Mittwoch und Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr. Telefon: 0 69 / 43 42 01 (Blumen- und Zierpflanzenbau) Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V. (Dachverband der Frankfurter Kleingärtnervereine) Feldscheidenstraße 2-4, 60435 Frankfurt a.M. Telefon: 069 / 54 09 33, Fax. 069 / 54 04 71 E-Mail: info@stadtgruppe-frankfurt.de Internet: www.stadtgruppe-frankfurt.de Montag 09.00 - 17.00 Uhr Dienstag 09.00 - 19.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 17.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 15.00 Uhr Freitag 09.00 - 13.00 Uhr Landesverband Hessen der Kleingärtner e. V. - Kleingartenzentrum Feldscheidenstraße 2 - 4 60435 Frankfurt am Main Telefon: 069 - 5 48 25 52, Fax: 069 - 5 40 08 71 E-Mail: info@kleingarten-hessen.de Internet: www.kleingarten-hessen.de MainÄppelHaus Seit 2005 wird der ehemalige "Beratungsgarten Lohrberg" vom Verein Main-ÄppelHaus e.V. getragen. Zukünftig soll hier ein modernes Streuobstzentrum entstehen mit Seminarräumen und Veranstaltungen für die Familie. Vorträge, Führungen und Beratungen werden jetzt schon angeboten. Beratungstelefon: 069 / 47 99 94 Kreisverband des Obst- und Gartenbaues und der Landespflege e. V. Tel: 0 69 / 39 85 39 (Herr Friedrich Liederbach) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.02.2007, B 106 Bericht des Magistrats vom 19.08.2013, B 405 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 12.05.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7 am 08.06.2010, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2010, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 14.06.2010, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 14 am 14.06.2010, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 14.06.2010, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 16 am 15.06.2010, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 15.06.2010, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 15.06.2010, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 13 am 15.06.2010, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 15.06.2010, TO I, TOP 29 Beschluss: a) Die Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 4 am 15.06.2010, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Zurückweisung) 43. Sitzung des OBR 9 am 17.06.2010, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 8 am 17.06.2010, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 18.06.2010, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 18.06.2010, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 24.06.2010, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung) 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.08.2010, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 46. Sitzung des OBR 1 am 24.08.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 16.09.2010, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.10.2010, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 46. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.12.2010, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Beschlussausfertigung(en): § 9106, 46. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 02.12.2010 Aktenzeichen: 67 0