Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen, Bericht für die Jahre 2006-2008
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 07.05.2010, B
283 Betreff:
Stand und Entwicklung von
Kleingartenanlagen, Bericht für die Jahre 2006-2008 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.04.1978, § 1672 - NR 664 und NR 838 SPD, l. B 106/07
- 1. Vorbemerkung Die Planung und Errichtung bzw. Verbesserung von
Kleingartenanlagen richtet sich nach den jeweils zur Verfügung stehenden
Haushaltsmitteln, der planungsrechtlichen Festsetzung und den zur Verfügung
stehenden Grundstücken. 2. Stand und Entwicklung des Kleingartenwesens in
Frankfurt a.M., Berichtszeitraum 2006 - 2009: Am 31.12.2009 existierten in Frankfurt am Main 114
Kleingärtnervereine, die 283 Kleingartenanlagen mit ca. 16.000 Kleingärten im
Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) verwalteten. Hierbei sind die
Anlagen in der Hoheitsverwaltung der Bahn-Landwirtschaft nicht enthalten.
Im Berichtszeitraum wurden durch den Magistrat der
Stadt Frankfurt a.M. auf Grund von verschiedenen Baumaßnahmen folgende
Pachtgrundstücke auf Vereinsflächen gekündigt: - KGV Mainwasen Für den Bau der neuen Mainbrücke Ost wurde dem
Verein die benötigte Fläche zum 31.10.2009 gekündigt. Der Flächenbedarf liegt
bei ca. 4.156 m2, 12 Gärten sind betroffen. - KGV Riederwald Für den Bau des Riederwaldtunnels wurde dem Verein
die benötigte Fläche zum 30. November 2010 gekündigt. Es sind 27 Gärten
temporär betroffen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit,
dass die Fläche wieder dem Kleingartenverein zur Verfügung gestellt wird.
- KGV Enkheimer Wald Nach derzeitig gültiger Planfeststellung sind durch
den Bau des Autobahnanschlusses für den Riederwaldtunnel 25 Gärten betroffen.
- KGV Nord-Ost Durch den Bau des Riederwaldtunnels
sind 6 Gärten betroffen. Im Stadtgebiet sind weitere Baumaßnahmen geplant,
die auch in den Bestand von Kleingartenanlagen eingreifen und bei denen mit
Verlusten von Gartenparzellen zu rechnen ist: a.) Ausbau der S-Bahn nach Bad Vilbel: Von
dieser Baumaßnahme werden mehrere Kleingartenanlagen mit unterschiedlicher
Einwirkung betroffen sein. Derzeit besteht noch kein Baurecht, da der
Planfeststellungsbeschluss beklagt wurde. b.) U-Bahn von Preungesheim zum
Frankfurter Berg: In die vorhandene Kleingartenanlage (Kleingärtnerverein
Bonames, Anlage III, ca. 20 Parzellen insgesamt) wird erheblich eingegriffen,
sodass ein Verbleib der restlichen Parzellen (ca. 10 Parzellen) an dieser
Stelle fraglich ist. Die Planung befindet sich im
Planfeststellungsverfahren. c.) Nordmainische S-Bahn Der KGV Ostend ist mit den Gärten, die entlang der
S-Bahn-Trasse liegen betroffen. Die Planung befindet sich im
Planfeststellungsverfahren. d.) S-Bahnstation FFM-Fechenheim Von der
Vorplanung des Neubaus der S-Bahn Station FFM-Fechenheim, ist der gesamte
Verein KGV Kleeacker mit ca. 40 Gärten betroffen. Derzeit ist eine
Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung in Arbeit, eine
Entscheidung fällt voraussichtlich im April 2010. Alle Baumaßnahmen werden vom zuständigen Fachamt
begleitet. Die Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner als Dachorganisation der
Kleingärtnervereine wird in den Routinesitzungen mit dem Fachamt regelmäßig
über die Maßnahmen informiert. Somit ist sichergestellt, dass die betroffenen
Kleingärtnervereine in die Planungen eingebunden sind und erforderliche
Ausgleichs-, Ersatzmaßnahmen und Entschädigungen frühzeitig eingeleitet werden
können. Der Bestand der Kleingartenanlagen
ist über das Bundeskleingartengesetz §14 geschützt. Fallen durch Baumaßnahmen
Kleingartenanlagen weg, so ist die Kommune verpflichtet entsprechend Ersatzland
vorzuhalten. Bei den
Verhandlungen um Ersatzland innerhalb des Berichtszeitraumes hat sich gezeigt,
dass der Verlust von Parzellen durch Leerstand innerhalb der Vereine
ausgeglichen werden konnte. Dies ist in Zukunft nicht zu erwarten, da zu den
anstehenden Maßnahmen wesentlich größere Teilflächen in Anspruch genommen
werden. 3. Neubau und Erweiterungen von Kleingartenanlagen
2006 bis 2009:
3.1 Fertiggestellte
Kleingartenanlagen:
keine 3.2 Im Bau befindliche Kleingartenanlagen:
keine 3.3 Weitere Kleingartenstandorte, die für
Neuplanungen zur Verfügung stehen In vielen älteren Bebauungsplänen sind
Vorhalteflächen für Dauerkleingartenanlagen festgesetzt. Auch in den neueren
Bebauungsplänen, wie z.B. in den Neubaugebieten Riedberg und Frankfurter Bogen
(Preungesheim) sind Flächen für Kleingartenanlagen vorgesehen. Insgesamt
ergibt sich derzeit eine Zahl von etwa 620 möglichen Parzellen, davon sind etwa
370 durch Bebauungspläne rechtlich abgesichert.
4. Entwicklung der finanziellen Förderung: 4.1 Beihilfen des Landes Hessen: Das Land Hessen stellt jährlich
Fördermittel für das hessische Kleingartenwesen zur Verfügung, die den
antragstellenden hessischen Kleingärtnerorganisationen zufließen. Über die
Anträge entscheidet der Landesbetrieb Wirtschaft Hessen, Bildungs- und
Beratungszentrum Fachgebiet Gartenbau in Wetzlar. In den Jahren 2006 bis 2009 gewährte das Land Hessen
Fördermittel in Höhe von jährlich 80.000.- € für die Neuanlage von
Kleingärten und die Sanierung bestehender Kleingartenanlagen. Die Schwerpunkte
der Förderung waren in diesem Zeitraum der Bau- und die Sanierung von
Toiletten- und Fäkalanlagen, sowie die Sanierung von Kinderspielplätzen und von
Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserversorgung. Im Jahr 2008 gewährte das Land Hessen für das
Frankfurter Kleingartenwesen auf Antrag des KGV Ginnheim 1918 e.V. eine
Zuwendung in Höhe von 3.665,- €. In den Jahren 2006, 2007 und 2009 wurden
von den Frankfurter Kleingärtnervereinen beim Land Hessen keine Anträge auf
Förderung für die Sanierung oder Neuanlage von Kleingartenanlagen gestellt.
4.2 Finanzielle Förderung der Stadt Frankfurt am
Main: 4.2.1 Direkte Investitionen für die
Schaffung neuer Kleingartenanlagen sowie für die Sanierung und
Standortverbesserung vorhandener Kleingartenanlagen. Investitionen / Jahr
2006 2007
2008 2009
Keine
Investitionen 4.2.2 Aufwendungen für Probenahmen, Analysen und
Auswertungen auf Kleingartenparzellen Investitionen / Jahr
2006 2007
2008 2009
Keine
Investitionen 3.000 € 4.2.3 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main aus
dem Verwaltungshaushalt für das Kleingartenwesen Zuwendungen / Jahr
2006 2007
2008 2009
Straßenreinigungs-gebühren
44.314 €
33.783 €
34.611 €
33.712 €
Sonstige Zuwendungen aus dem
Verwaltungs-haushalt 56.640 € 51.950 24.825 €
28.020 €
4.2.4 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main aus
dem Investitionshaushalt für Maßnahmen der Kleingärtnervereine Zuwendungen / Jahr
2006 2007
2008 2009
Zuwendungen aus dem
Investitionshaushalt 55.000 € 11.600 €
109.650 €
164.378 €
4.2.5 Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main
insgesamt Zuwendungen / Jahr
2006 2007
2008 2009
Insgesamt 4.2.1 bis 4.2.4
155.954 97.333 169.086 229.110
4.2.6 Übernahme von Pflegeleistungen durch das
Grünflächenamt
Neben der finanziellen Förderung
wurde das Kleingartenwesen durch die Übernahme von Pflegeleistungen, die sich
im Zusammenhang mit Kleingartenanlagen in den Jahren 2006 bis 2009 ergeben
haben, gefördert. Diese Pflegeleistungen setzen sich im Wesentlichen aus
Gehölzschnitt und Entsorgung zusammen. Derzeit wird durch das Grünflächenamt
erarbeitet, welche Größenordnung diese Form der Förderung in den verschiedenen
Pflegebezirken eingenommen hat. 4.3 Laufendes Haushaltsjahr 2010/2011 Für 2010/11 ergeben sich folgende Haushaltsansätze
pro Jahr: Vermögenshaushalt: "Projektförderung für investive
Maßnahmen an Kleingarten- und Kleintierzuchtanlagen": Es wurde die Übertragung
von Restmitteln in Höhe von ca. 44.000 € beantragt. Darüber hinaus liegt
der Haushaltsansatz bei 150.000 €. Für Begegnungsgärten und integrative
Projekte steht ein Haushaltsansatz von 10.000 € zur Verfügung, außerdem
wurde eine Mittelübertragung in Höhe von 17.000 € beantragt. Verwaltungshaushalt: "Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke":
Hier sind Mittel in Höhe von 75.000 € eingeplant. Für die Übernahme der
Straßenreinigungsgebühren stehen für 2010/11 ca. 35.000,00 € zur
Verfügung. 5. Planungsrechtliche Sicherung vorhandener
Kleingartenanlagen, Aufstellung von Bebauungsplänen Zur planungsrechtlichen Sicherung bestehender
Dauerkleingartenanlagen wurden bisher 56 Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Es
handelt sich um die Verfahren Nr. 561 - 565, 598 - 633 und 641 - 655. Bezogen auf alle 56 Bebauungsplanverfahren ergibt
sich folgende Bilanz: Rechtskraft:
43 Bebauungspläne Bebauungspläne Nr. 561, 562, 565, 598, 600, 601,
603, 604, 605, 606, 607, 608, 609, 612, 613, 614, 615, 616, 617, 619, 621, 623,
624, 625, 626, 627, 628, 630, 631, 633, 642, 643, 645, 646, 647, 648, 649, 650,
651a/b, 652a/b sowie die in den Bebauungsplan Nr. 683 integrierten ehemaligen
Verfahren Nr. 602, 610 und 611. Im Verfahren:
7 Bebauungspläne Diese 7 Bebauungsplanverfahren befinden sich in
folgenden unterschiedlichen Planungsstadien: - Öffentliche Entwurfsauslegung:
2 Bebauungspläne Durchgeführt für die Bebauungspläne Nr. 599 und 644.
Für den B-Plan Nr. 644 wurde eine vereinfachte Änderung des Entwurfs nach § 3
(3) i.V.m. § 13 BauGB (alt) durchgeführt. - Beteiligung Träger öffentlicher Belange:
4 Bebauungspläne
Durchgeführt für die B-Pläne Nr.
618, 622, 629 und 655. Die B-Pläne 618, 622 und 629 sollen zu einem
Verfahren (B-Plan 700) zusammengefasst werden. Einen Aufstellungsbeschluss gibt
es noch nicht. -
Vorentwurf:
1 Bebauungsplan
Erarbeitet für den Bebauungsplan Nr. 620. Die noch laufenden Bebauungsplanverfahren werden
auch weiterhin - im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen
Kapazitäten des Stadtplanungsamtes und anderer beteiligter Ämter -
weitergeführt.
Ruhende Verfahren:
6
Bebauungspläne
Gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.10.2000, § 7070 (M 176) sind die
Bebauungsplanverfahren Nr. 632, Nr. 653, Nr. 654 und Nr. 563 (tlw.) wegen der
vorhandenen Bodenverunreinigungen weiterhin auszusetzen (siehe auch Ziffer
6.1). Zur Unterstützung der Abwägung für
die Bebauungsplanverfahren Nr. 563, Nr. 564 und Nr. 641 wurden vertiefende
lärmtechnische Untersuchungen in Auftrag gegeben, da sich die Ergebnisse der
schalltechnischen Status-Quo Überprüfung als sehr problematisch erwiesen
hatten. Die Prüfung
verschiedener realisierbarer Schallschutzmaßnahmen kommt zu dem Ergebnis, dass
durch deren Einsatz kein adäquates Belastungsniveau gemäß den einschlägigen
Richtwerten für die Kleingartengebiete erzielt werden kann. Vor diesem
Hintergrund und der Berücksichtigung des § 1 Baugesetzbuch (BauGB) sieht der
Magistrat bisher keine Möglichkeit für die Weiterführung der
Bebauungsplanverfahren Nr. 563, Nr. 564 und Nr. 641. 6. Umweltschutz im Bereich von Kleingartenanlagen,
Bewirtschaftung und Nutzung von Kleingärten: 6.1 Bodenbelastungen: Am 01.03.1999 ist das Bundes-Bodenschutzgesetz in
Kraft getreten. Das Gesetz regelt erstmalig die nachhaltige Sicherung oder
Wiederherstellung der Funktionen des Bodens. Mit der am 13.07.1999 in Kraft
getretenen Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung werden konkrete
Beurteilungskriterien definiert und gezielte Maßnahmen zum Schutz des Bodens
und zur Sanierung von Bodenkontaminationen ermöglicht. Riederwaldtunnel Die derzeitigen Planungen bei der Baumaßnahme
Riederwaldtunnel sehen die Verschwenkung des Tunnels im Bereich zwischen
Hänischstraße und Flinschstraße vor, was eine temporäre Inanspruchnahme des
dortigen Kleingartenvereins Riederwald zur Folge haben wird. Es wurde geprüft,
ob dauerhaft ein Ersatzgelände für den Kleingartenverein gefunden werden kann.
Bei der Suche nach einem geeigneten Ersatzgelände wurden vom Grünflächenamt und
Liegenschaftsamt gemeinsam mit dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen - unter
Beteiligung des Umweltamtes - Alternativstandorte geprüft. Aus
bodenschutzfachlicher Sicht sind zum Nachweis einer guten Bodenqualität in
jedem Fall Untersuchungen des Bodens auf Schadstoffe und sonstige schädlichen
Veränderungen (wie z.B. Bodenverdichtungen) vorzunehmen. Sausee, westlich Flinschstraße Bei der Fläche am Sausee, westlich
der Flinschstraße, bedarf es zunächst einer eingehenden geophysikalischen
Untersuchung auf Kampfmittel, denn das Gelände war im letzten Krieg
Bombenabwurfgebiet. Einzelne Bombentrichter sind bereits aus
Luftbildauswertungen kartiert. Da sich ein Großteil der Fläche in Privatbesitz
befindet, ist es nicht möglich die Fläche für die Umsiedelung des
Kleingartenvereins Riederwald zeitnah zu erschließen. Südlich Friedberger Landstraße Eine weitere Fläche befindet sich
südlich der Friedberger Landstraße, zwischen der BAB 661 und dem Bodenweg, nahe
einer bestehenden Freizeitgartenanlage. Ein Altlastenverdacht besteht hier
nicht. Das Gelände wird derzeit von zwei Baufirmen als Lagerplatz für
Baumaschinen, Baustoffe und Bodenaushub genutzt. Die Flächen sind mit Asphalt
versiegelt oder geschottert. Eine Untersuchung auf schädliche
Bodenveränderungen ist dringend anzuraten. Dies ist jedoch erst möglich und
sinnvoll, wenn die Flächen geräumt und entsiegelt sind. Diese Fläche wurde vom
Kleingartenverein Riederwald wegen zu starker Lärmbelastung und zu großer
Entfernung als Ersatzfläche abgelehnt. Südliche Zufahrt neue Mainbrücke Im Bereich der geplanten südlichen
Zufahrt zur neuen Mainbrücke / Honsellbrücke befindet sich der KGV Mainwasen.
Das Gartengelände ist von einer Altablagerung betroffen (ehem.
Gemeindemülldeponie aus den 1920er Jahren). Beim Ausbau der Brückenzufahrt wird
eine vorherige spezielle Baugrund- / Altlastenerkundung erforderlich werden.
Untersuchungen zur Beurteilung eines städtischen Ersatzgartengeländes in
Oberrad wurden vom Umweltamt im Jahr 2008 vorgenommen. Über die Ergebnisse
wurde dem Grünflächenamt berichtet. Aus bodenschutzfachlicher Sicht ist eine
Verlagerung dorthin denkbar, allerdings könnte es Probleme mit der
kleingärtnerischen Bearbeitbarkeit des Bodens geben aufgrund der sehr bindigen
Bodenbeschaffenheit (toniger Lehm). Vertiefende Untersuchungen wurden vom
Umweltamt vorgeschlagen. 6.2 Lärmbelastungen von Kleingartenanlagen: Im Rahmen der
Lärmminderungsplanung gemäß § 47 a-f BundesImmissions-schutzgesetz (BimSchG)
wird derzeit das Stadtgebiet hinsichtlich Lärmbelastungen untersucht. In diesem
Zusammenhang werden auch die bestehenden Kleingartenanlagen überprüft. Sofern
hier Konflikte auftreten, müssen lärmmindernde Maßnahmen erarbeitet werden. Die
Maßnahmenpläne der Lärmminderungsplanung stellen Empfehlungen dar, die selbst
keinen Rechtsanspruch auf Umsetzung besitzen. Bisher (Stand Februar 2006)
wurden die Stadtteile Oberrad, Riederwald und Fechenheim sowie Höchst und
Unterliederbach bearbeitet. Die Stadtteile Sachsenhausen, Niederrad, Goldstein
und Schwanheim sowie Bergen-Enkheim und Seckbach werden aktuell bearbeitet. Für
die Gebiete der Ortsbezirke 1 bis 4 werden derzeit die technischen Vorarbeiten
erstellt. Aufgrund veränderter gesetzlicher
Rahmenbedingungen arbeitet derzeit (12/2009) das Regierungspräsidium Darmstadt
an einem Lärmaktionsplan für den Ballungsraum Frankfurt am Main. Neben dieser
Lärmaktionsplanung führt der Magistrat weiterhin die Kommunale
Lärmminderungsplanung auf Stadtteilebene durch. 7. Ausstellungen, Veranstaltungen,
Fachberatungen:
7.1 Bundeswettbewerb "Gärten im Städtebau" Bei dem Bundeswettbewerb "Gärten im
Städtebau" 2006 des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.V. wurde der KGV
Eckenheim mit Gold ausgezeichnet. 7.2 Erntedank-Ausstellung im Palmengarten Die Stadtgruppe Frankfurt der
Kleingärtner e. V. beteiligt sich jährlich an der Erntedank-Ausstellung im
Palmengarten bei der die Vielfalt spätsommerlicher Blumen und der Gaben der
Natur vorgestellt werden. 7.3 BioFrankfurt Sechzehn führende Institutionen aus Forschung,
Bildung, Naturschutz und Entwicklungszusammenarbeit gehören derzeit zum
Netzwerk BioFrankfurt. Sie bündeln ihre Erfahrung und ihr Wissen, um sich
gemeinsam für die Erhaltung der Biologischen Vielfalt (Biodiversität)
einzusetzen und das öffentliche Bewusstsein für ihre Bedeutung zu stärken. Die
Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V. beteiligt sich regelmäßig an
Veranstaltungen des Netzwerkes für Biodiversität. 7.4 Integrationspreis der Stadt Frankfurt im Jahr
2008 Herr Belser wurde als
1. Vorsitzender des KGV Eckenheim e. V., der 22 Nationalitäten in seiner Anlage
vereint, 2008 mit dem Integrationspreis der Stadt Frankfurt ausgezeichnet. Der
Verein vergibt freigewordener Gärten an alle Mitbürger unabhängig ihrer
Herkunft. Er bietet vielseitige Hilfe-stellungen an und bekämpft jegliche Form
von Diskriminierung und Ausgrenzung in seinem Umfeld bereits im Ansatz. Sein
unermüdliches Wirken ist die Basis für die kulturelle Vielfalt in der
Kleingartenanlage sowie für das kooperative und freundschaftliche Miteinander.
7.5 Frankfurt is(s)t gut! - Kaminer
und Kartoffelsuppe Innerhalb
der Veranstaltungsreihe "Frankfurt is(s)t gut!" des Dezernates für Umwelt und
Gesundheit hat das Grünflächenamt im September 2009 eine Veranstaltung am
MainÄppelHaus mit den Themen Ernährung und gesunde Produkte von Streuobstwiesen
und Kleingartenanlagen veranstaltet. Es fand eine Lesung mit Wladimir Kaminer
aus "Mein Leben im Schrebergarten" statt. An einem gemeinsamen
Informationsstand hat die Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e. V. sowie
das Grünflächenamt über das Kleingartenwesen der Stadt Frankfurt
informiert. 7.6 Fachberatungen: Den Besitzern von Haus- und Kleingärten stehen für
fachkundige Auskünfte folgende Beratungseinrichtungen zur Verfügung: Grünflächenamt Mörfelder Landstraße 6 60598 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 30205 (Kleingartenwesen)
Internet:
www.gruenflaechenamt.stadt-frankfurt.de Beratungsgarten Bethmannpark Der Beratungsgarten im Bethmannpark informiert über
Pflanzenkrankheiten und Schädlinge und deren Bekämpfung und gibt Tipps zu
Pflege und Pflanzung. Die Öffnungszeiten sind Montag, Mittwoch und Freitag von
10:00 bis 12:00 Uhr. Telefon: 0 69 / 43 42 01 (Blumen- und
Zierpflanzenbau)
Stadtgruppe Frankfurt der
Kleingärtner e.V. (Dachverband der Frankfurter
Kleingärtnervereine) Feldscheidenstraße 2-4, 60435 Frankfurt a.M. Telefon: 069 / 54 09 33, Fax. 069 /
54 04 71 E-Mail:
info@stadtgruppe-frankfurt.de Internet: www.stadtgruppe-frankfurt.de Montag
09.00 - 17.00 Uhr Dienstag
09.00 - 19.00 Uhr Mittwoch
09.00 - 17.00 Uhr Donnerstag
09.00 - 15.00 Uhr Freitag
09.00 - 13.00 Uhr Landesverband Hessen der Kleingärtner e. V. -
Kleingartenzentrum Feldscheidenstraße 2 - 4 60435 Frankfurt am Main
Telefon: 069 - 5 48 25 52, Fax: 069 - 5 40 08 71 E-Mail:
info@kleingarten-hessen.de Internet: www.kleingarten-hessen.de MainÄppelHaus Seit 2005 wird der ehemalige "Beratungsgarten
Lohrberg" vom Verein Main-ÄppelHaus e.V. getragen. Zukünftig soll hier ein
modernes Streuobstzentrum entstehen mit Seminarräumen und Veranstaltungen für
die Familie. Vorträge,
Führungen und Beratungen werden jetzt schon angeboten. Beratungstelefon: 069 / 47 99 94 Kreisverband des Obst- und Gartenbaues und der
Landespflege e. V. Tel: 0 69
/ 39 85 39 (Herr Friedrich Liederbach) Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 23.02.2007, B 106
Bericht des
Magistrats vom 19.08.2013, B 405
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 12.05.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7
am 08.06.2010, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 283
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 44. Sitzung des OBR 5
am 11.06.2010, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 283
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 46. Sitzung des OBR 2
am 14.06.2010, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 283
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 43. Sitzung des OBR
14 am 14.06.2010, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 283
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 42. Sitzung des OBR
11 am 14.06.2010, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 283
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 43. Sitzung des OBR
16 am 15.06.2010, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 283
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 44. Sitzung des OBR 6
am 15.06.2010, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 283
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 44. Sitzung des OBR
10 am 15.06.2010, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 283
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 43. Sitzung des OBR
13 am 15.06.2010, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 283
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 45. Sitzung des OBR 1
am 15.06.2010, TO I, TOP 29 Beschluss: a) Die Vorlage B
283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 43. Sitzung des OBR 4
am 15.06.2010, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 283
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, SPD und
GRÜNE gegen LINKE. (= Zurückweisung) 43. Sitzung des OBR 9
am 17.06.2010, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 283
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 43. Sitzung des OBR 8
am 17.06.2010, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 283
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 43. Sitzung des OBR
15 am 18.06.2010, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 283
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 42. Sitzung des OBR
12 am 18.06.2010, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 283
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 45. Sitzung des OBR 3
am 24.06.2010, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 283
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD
und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung) 43. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.08.2010, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
46. Sitzung des OBR 1
am 24.08.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 283
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 44. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 16.09.2010, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
45. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.10.2010, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
46. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.12.2010, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 283
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Beschlussausfertigung(en): § 9106, 46. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 02.12.2010 Aktenzeichen: 67 0