Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2024/2025 der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2025
Bericht
Die Genehmigung zur Nachtragssatzung zum Doppelhaushalt 2024/2025 für das Haushaltsjahr 2025 wurde am 25.09.2025 erteilt. Die Genehmigung (Anlage) wurde für das Haushaltsjahr 2025 erwartungsgemäß ohne konkrete Auflagen erteilt. Die Aufsichtsbehörde weißt in ihrer Ausführung allerdings auf den "Grundsatz der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit" im Sinne des § 92 Abs. 2 HGO hin. So soll "die Verwaltung in die Lage versetzt werden, ihre Pflichtaufgaben ordnungsgemäß und dauerhaft zu erfüllen. Insbesondere sind freiwillige Leistungen nur zulässig, sofern die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune hierdurch nicht kurz- oder langfristig negativ beeinflusst wird. Entsprechend sind die Grenzen der Vertretbarkeit und Zumutbarkeit des wirtschaftlichen Handelns im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung umfänglich zu hinterfragen." Zudem wird in den Hinweisen zum Haushaltsvollzug 2025 darauf hingewiesen, dass "gemeinsam mit der Budgetausweitung der Nachtragssatzung in 2025 investive Mittel i. H. v. 2,1 Mrd.€ zur Verfügung stehen. Der Vergleich mit dem Mittelabfluss der Vorjahre macht deutlich, dass die Verwaltung nicht im Stande ist die veranschlagten Mittel zu verbrauchen. Auf diesen Umstand ist bei zukünftigen Haushaltsplanungen Rücksicht zu nehmen." Die mit der Genehmigung verbundenen Ausführungen und deren Begründung im Einzelnen bitten wir dem als Anlage beiliegenden Haushaltserlass vom 25.09.2025 zu entnehmen. Die Nachtragssatzung zum Doppelhaushaltsplan 2024/2025 für das Haushaltsjahr 2025 wurde - einschließlich des Genehmigungstextes zu der Nachtragssatzung für 2025 gemäß Gliederungsziffern II. und IV. des Erlasses - am 07.10.2025 öffentlich bekanntgemacht und ist seit dem 08.10.2025 rechtskräftig. Die von der Aufsichtsbehörde erbetene Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Abs. 3 HGO erfolgt mit diesem Bericht.