Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische Liegenschaften
Bericht
Der Magistrat bedauert, keinen finalen Bericht vorlegen zu können. Eine Neubeordnung der Mittel für den Bauunterhalt kulturell genutzter Liegenschaften erfordert aus Sicht der beteiligten Ämter (Kulturamt und Amt für Bau und Immobilien) zunächst einen aktuellen und umfassenden Datenbestand. Dieser liegt derzeit im erforderlichen Umfang nicht vor. Eine Neubeordnung der Haushaltsmittel setzt eine bauliche und technische Zustandserfassung der Immobilien voraus, daraus resultierend ein Instandhaltungs-/ Sanierungskonzept, sodass dann die Finanzierung und die Herkunft der Finanzmittel für jenes neu geregelt werden kann. Flächendeckend ist eine solche Bedarfsermittlung für alle kulturell genutzten Liegenschaften mit dem derzeitigen Personalbestand im Amt für Bau und Immobilien nicht leistbar. Auch stehen finanzielle Mittel hierfür in diesem Umfang derzeit nicht zur Verfügung. Für die im Etatantrag E 54 aufgeführten Liegenschaften Gutleutstraße 8-11 und das Areal der Naxoshalle wurde der Instandhaltungsbedarf aufgrund des Gebäudezustandes und der bestehenden Interessenlagen priorisiert ermittelt. Für die Sanierung allein des Naxoshallenareals ist nach derzeitigem Kenntnisstand mit einem (niedrigen) zweistelligen Millionenbereich zu rechnen. Das Objekt in der Gutleutstraße 8-11 wird voraussichtlich je nach Zielsetzung ("Minimalinstandsetzung" vs. Sanierung) ebenfalls eines Projektes in einstelliger bis niedriger zweistelliger Millionenhöhe bedürfen. Im Zuge der Gespräche der beteiligten Ämter ist zudem deutlich geworden, dass es zur Neubeordnung der Mittel zwingend eines politischen Konsenses bedarf, insbesondere im Hinblick auf die Beordnung der notwendigen Baukosten in den künftigen Haushalten.