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Alle Ausgleichsflächen in planAS auf Klick darstellen

Vorlagentyp: B

Bericht

Das Planungsauskunftssystem planAS, das vom Stadtplanungsamt zur Verfügung gestellt wird, ist ein Fachportal für das verbindliche Planungsrecht und stellt der Öffentlichkeit alle rechtsverbindlichen und im Verfahren befindlichen Satzungen nach dem Baugesetzbuch und der Hessischer Bauordnung bereit. Die Ausgleichsflächen, die im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen verbindlich festgesetzt werden, können mit in planAS aufgenommen werden. Grundsätzlich ist dabei zu beachten, dass diese Ausgleichsflächen nur einen Teil der gesamten Ausgleichsflächen innerhalb des Stadtgebietes darstellen. Die entsprechenden Daten werden spätestens bis zum Ende des Jahres in planAS zur Verfügung stehen. Die naturschutzrechtliche Kompensation (im Antrag als Ausgleichsflächenregelung bezeichnet) basiert auf bundesgesetzlichen Regelungen, die demzufolge auch bundesweit zur Anwendung kommen: Das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Hessischen Naturschutzgesetz, wie auch das Baugesetzbuch regeln, dass Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren sind: Natureingriffe sind danach nur zulässig, wenn die negativen Wirkungen der Planung oder des Projekts durch aufwertende "Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege" kompensiert werden können (= sog. naturschutzrechtliche Eingriffsregelung mit der Grundidee eines generellen Verschlechterungsverbots des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds). Durch Gebäude, Baugebiete und Infrastrukturprojekte werden Böden überbaut, Grünstrukturen in Anspruch genommen, Klimafunktionen und das Landschaftsbild beeinträchtigt sowie Biotope zerstört. Dies alles sind zu kompensierende Eingriffe in Natur und Landschaft. Kompensationsmaßnahmen (umgangssprachlich auch als Ausgleichsflächen bezeichnet) resultieren daher nicht nur aus der Bauleitplanung und aus Bauanträgen, sondern werden auch nach verschiedenen fachgesetzlichen Vorgaben, z.B. im Rahmen von Schienen- oder Straßenplanungen, festgesetzt. Durch Kompensationsmaßnahmen können Bäche renaturiert, Bäume gepflanzt, Wiesen eingesät und damit stadtklimatisch und ökologisch hochwirksame Entwicklungen initiiert werden. Im besten Fall wird Kohärenz zwischen umweltpolitischen Zielen geschaffen (Klima, Biodiversität und Artenschutz, Biotopverbund, Hochwasserschutz, etc.). Kompensationsmaßnahmen sind dauerhaft zu unterhalten, mindestens aber für die Dauer von 30 Jahren. Kompensationsmaßnahmen aus Bebauungsplänen werden dabei im Regelfall auf von der Stadt bereitgestellten Flächen festgesetzt und folglich von der Stadt umgesetzt und gepflegt; in allen anderen Fällen sind die Eingriffsverursacher:innen zuständig. Schon während der Planungsprozesse muss nachgewiesen werden, dass Flächen für Kompensationsmaßnahmen für die Eingriffsverursacher:innen im Zugriff sind, also die Kompensation idealerweise auf Eigentumsflächen stattfindet. Zuständig für die Festlegung von Kompensationsmaßnahmen ist nicht immer die Stadt, sondern in vielen Fällen die Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt. Allerdings werden städtische Ämter im Rahmen von Planverfahren immer an der Festlegung beteiligt. Bei der zuständigen Naturschutzbehörde laufen auch die Informationen zur späteren Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen (sog. Erfolgskontrolle) zusammen. Die gemeinsame Plattform der Behörden für die Darstellung der Kompensationsmaßnahmen ist hessenweit der Natureg-Viewer: https://natureg.hessen.de/. Dies ist über das Hessische Naturschutzgesetz so vorgegeben. Weitere Informationen sind in einer hessenweit zur Verfügung stehenden, behördenintern nutzbaren Datenbank abgelegt. Kompensationsmaßnahmen sind im Natureg-Viewer für alle interessierten Menschen einsehbar. Daten zu Antragstellern werden dort aus Datenschutzgründen nicht zur Verfügung gestellt. In den nächsten Jahren wird der naturschutzrechtlichen Kompensation eine erhöhte Bedeutung zukommen, da insbesondere die Zahl der geplanten Infrastrukturmaßnahmen im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main, wie auch in den benachbarten Gebietskörperschaften erkennbar zunimmt. Innerhalb der städtischen Verwaltung sind mehrere Ämter in die Verfahrensabläufe zur naturschutzrechtlichen Kompensation eingebunden. Es existiert ein Arbeitskreis, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die innerstädtischen Verfahrensabläufe zu optimieren, und das Thema unter strategischen Gesichtspunkten zu beleuchten. Ein Strategiepapier in dem die Kompensation mit allen ihren Facetten betrachtet wird, ist stadtintern in der Abstimmung.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

30
30. Sitzung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION. Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis)

Alle:
GRÜNE CDU SPD FDP Linke AfD Volt ÖkoLinX-ELF FRAKTION
30
30. Sitzung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG. Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und Gartenpartei (= Kenntnis)

Alle:
GRÜNE CDU SPD FDP Linke AfD ÖkoLinX-ELF FRAKTION BFF-BIG