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Genossenschaftliches Wohnen auf dem Naxos-Gelände - Ein Gewinn für Frankfurt oder nur städtische Zuschüsse für bestimmte Wählergruppen?

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 393 Betreff: Genossenschaftliches Wohnen auf dem Naxos-Gelände - Ein Gewinn für Frankfurt oder nur städtische Zuschüsse für bestimmte Wählergruppen? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.08.2017, § 1682 - NR 369/17 FDP, l. B 296/18 - Bei der Vergabe der Grundstücke auf dem Naxos-Areal im Erbbaurecht orientierte sich der vereinbarte Erbbauzins am geltenden Bodenrichtwert und wurde auf der Grundlage der erfolgten Bebauung auf die jeweiligen GFZ umgerechnet und somit den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Die Berechnung wird stadtweit für Wohnerbbaurechte angewendet und entspricht den Vorgaben des Magistrats und der Stadtverordnetenbeschlüsse. Die ausgewählten Erbbauberechtigten stellten sich im Rahmen der Vergabe mit Projekten für selbstgenutztes Wohnen vor und haben durch ihre besonderen Wohn-, Lebens- und Nutzungskonzepte überzeugt. Hinsichtlich der Höhe der zu zahlenden Erbbauzinsen erhielten sie keine Sonderkonditionen. Die folgenden besonderen und über die reine Bebauung hinausgehenden Vergabebedingungen bzw. soziokulturellen, von dem jeweiligen Erbbauberechtigten für die Dauer von 10 Jahren ab Schlüsselfertigstellung der Gebäude zu realisierenden, Vorhaben wurden in die Erbbauverträge aufgenommen: Naxos-Gelände G1 Erbbauberechtigte: Bauherrengemeinschaft Baumaßschneider GbR - regelmäßige Überlassung von Gemeinschaftsräumen an Gruppen aus dem Stadtteil auch für nachbarschaftliche und soziokulturelle Nutzungen, - Beitrag zum Zusammenleben im Stadtteil durch Anbieten von soziokulturellen und Beratungsveranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils. Naxos-Gelände G2 Erbbauberechtigte: Fundament bauen wohnen leben eG - Anbieten von gemeinsamen Unternehmungen (Lauftreff, Wandern, Radtouren, Seniorengymnastik, etc.) nicht nur hausintern, sondern auch für das Wohnviertel, - Durchführung von Projekten an und mit Schulen, - Aufbau einer Hausbibliothek im Gemeinschaftsraum - auch für das Wohnviertel zur Verfügung stehend - mit regelmäßig darin stattfindenden kulturellen Veranstaltungen. Naxos-Gelände G3 Erbbauberechtigte: Lila Luftschloss eG - baurechtliche Festschreibung des Erdgeschosses zur öffentlichen, nachbarschaftsorientierten Nutzung mit einem Frauenberatungsladen, - Ausrichtung des räumlichen Konzepts der Wohnungen hin auf ein unterstützendes, nachbarschaftsorientiertes Wohnen älterer Frauen. Naxos-Gelände G4 Erbbauberechtigte: Wohnbaugenossenschaft in Frankfurt am Main eG - Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss nicht nur den Bewohnerinnen und Bewohnern, sondern auch interessierten Gruppen zur Verfügung stellen (z.B. für Kindergeburtstage, Bildvorträge, Kursangebote, wie Malerworkshops, Kochkurse, Fahrradwerkstatt etc.). Naxos-Gelände G5 Erbbauberechtigte: Schnelle Kelle eG - Durchführung eines jährlichen Weihnachtsmarktes mit einer Dauer von mindestens 2 Tagen und maximal 4 Wochen auf einer öffentlichen Grünfläche an der Waldschmidtstraße, von der Stadt unentgeltlich zur Verfügung gestellt, - Aufbau eines Carsharing-Modells für die Bewohner des Gebäudes für den Zeitraum von 10 Jahren unter Anschaffung und Haltung von mindestens zwei Personenkraftwagen. Naxos-Gelände G6 Erbbauberechtigte: Musikerhaus Naxos GbR c/o Bürgerstadt AG - Ergänzung der kulturellen Nutzung durch Wohnangebote an Ton- und Musikschaffende, - Schallentkoppelter Musikraum, - Nutzung der Gemeinschaftsräume der KiTa. Abends und an den Wochenenden für Musikkurse. Die Verpflichtungen zur Bebauung wurden eingehalten. Gemäß den dem Magistrat, Amt für Bau und Immobilien, vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen und Nachweisen der Erbbauberechtigten wurden alle o.g. Auflagen eingehalten. Das Gebäude in der Niddastraße 59 befindet sich derzeit in der Umbauphase. Eine endgültige Nutzung durch die Wohngruppen findet noch nicht statt, ist aber für den Herbst 2019 geplant. Die Niddastraße 57 wurde zum 1. Juni 2019 von der Gruppe bezogen. Die bisher umsetzbaren Vergabebedingungen wurden von beiden Gruppen eingehalten. Besonders erfreulich ist die aktive und vielfältige Erdgeschossnutzung der Niddastraße 57. Die Liegenschaft in der Bolongarostraße 112 wurde an die Nachrückenden vergeben und befindet sich in der Anhandgabe. Weitere Liegenschaften in der Friedberger Landstraße und im Sossenheimer Weg befinden sich in der Anhandgabephase und reichen aktuell ihre Bauanträge ein. Es wird davon ausgegangen, dass zeitnah der Bau beider Häuser beginnen kann. Gegenüber der Geschäftsstelle des Liegenschaftsfonds im Amt für Wohnungswesen besteht eine regelmäßige Berichtspflicht, welche eingehalten wird und der Überprüfung aller Vereinbarungen dient. Im jährlichen Tätigkeitsberichten des Amtes für Wohnungswesen wird ebenfalls über die Projekte des gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnens berichtet. Zukünftig entfällt dieser Bericht mit dem Verweis auf den Tätigkeitsberichtes des Amtes. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.07.2017, NR 369 Bericht des Magistrats vom 17.09.2018, B 296 Bericht des Magistrats vom 02.12.2019, B 466 Anfrage vom 05.02.2020, A 669 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 3, 4, 6 Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 393 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. gegen CDU, FDP und BFF (= Zurückweisung) 36. Sitzung des OBR 4 am 26.11.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 393 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 393 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2019, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 393 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage B 393 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 393 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.02.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 393 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 72 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 393 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 393 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 5693, 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.06.2020 Aktenzeichen: 79 0

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