Genossenschaftliches Wohnen auf dem Naxos-Gelände - Ein Gewinn für Frankfurt oder nur städtische Zuschüsse für bestimmte Wählergruppen?
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B
393 Betreff:
Genossenschaftliches Wohnen auf dem Naxos-Gelände - Ein Gewinn für
Frankfurt oder nur städtische Zuschüsse für bestimmte Wählergruppen?
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 31.08.2017, § 1682 - NR
369/17 FDP, l. B 296/18 - Bei der Vergabe der Grundstücke auf dem Naxos-Areal
im Erbbaurecht orientierte sich der vereinbarte Erbbauzins am geltenden
Bodenrichtwert und wurde auf der Grundlage der erfolgten Bebauung auf die
jeweiligen GFZ umgerechnet und somit den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.
Die Berechnung wird stadtweit für Wohnerbbaurechte angewendet und entspricht
den Vorgaben des Magistrats und der Stadtverordnetenbeschlüsse. Die ausgewählten Erbbauberechtigten stellten sich im
Rahmen der Vergabe mit Projekten für selbstgenutztes Wohnen vor und haben durch
ihre besonderen Wohn-, Lebens- und Nutzungskonzepte überzeugt. Hinsichtlich der
Höhe der zu zahlenden Erbbauzinsen erhielten sie keine Sonderkonditionen. Die
folgenden besonderen und über die reine Bebauung hinausgehenden
Vergabebedingungen bzw. soziokulturellen, von dem jeweiligen Erbbauberechtigten
für die Dauer von 10 Jahren ab Schlüsselfertigstellung der Gebäude zu
realisierenden, Vorhaben wurden in die Erbbauverträge aufgenommen: Naxos-Gelände G1 Erbbauberechtigte: Bauherrengemeinschaft
Baumaßschneider GbR - regelmäßige
Überlassung von Gemeinschaftsräumen an Gruppen aus dem Stadtteil auch für
nachbarschaftliche und soziokulturelle Nutzungen, - Beitrag zum
Zusammenleben im Stadtteil durch Anbieten von soziokulturellen und
Beratungsveranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils. Naxos-Gelände G2 Erbbauberechtigte: Fundament bauen wohnen leben
eG -
Anbieten von gemeinsamen Unternehmungen (Lauftreff, Wandern, Radtouren,
Seniorengymnastik, etc.) nicht nur hausintern, sondern auch für das
Wohnviertel, - Durchführung von Projekten an und mit
Schulen, - Aufbau einer Hausbibliothek im
Gemeinschaftsraum - auch für das Wohnviertel zur Verfügung stehend - mit
regelmäßig darin stattfindenden kulturellen Veranstaltungen. Naxos-Gelände G3 Erbbauberechtigte: Lila Luftschloss eG - baurechtliche
Festschreibung des Erdgeschosses zur öffentlichen, nachbarschaftsorientierten
Nutzung mit einem Frauenberatungsladen, - Ausrichtung des
räumlichen Konzepts der Wohnungen hin auf ein unterstützendes,
nachbarschaftsorientiertes Wohnen älterer Frauen. Naxos-Gelände G4 Erbbauberechtigte:
Wohnbaugenossenschaft in Frankfurt am Main eG -
Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss nicht nur den Bewohnerinnen und Bewohnern,
sondern auch interessierten Gruppen zur Verfügung stellen (z.B. für
Kindergeburtstage, Bildvorträge, Kursangebote, wie Malerworkshops, Kochkurse,
Fahrradwerkstatt etc.).
Naxos-Gelände G5 Erbbauberechtigte: Schnelle Kelle eG - Durchführung
eines jährlichen Weihnachtsmarktes mit einer Dauer von mindestens 2 Tagen und
maximal 4 Wochen auf einer öffentlichen Grünfläche an der Waldschmidtstraße,
von der Stadt unentgeltlich zur Verfügung gestellt, - Aufbau eines
Carsharing-Modells für die Bewohner des Gebäudes für den Zeitraum von 10 Jahren
unter Anschaffung und Haltung von mindestens zwei Personenkraftwagen. Naxos-Gelände G6 Erbbauberechtigte: Musikerhaus Naxos GbR c/o
Bürgerstadt AG - Ergänzung der
kulturellen Nutzung durch Wohnangebote an Ton- und Musikschaffende, -
Schallentkoppelter Musikraum, - Nutzung der Gemeinschaftsräume der KiTa.
Abends und an den Wochenenden für Musikkurse. Die Verpflichtungen zur Bebauung wurden eingehalten.
Gemäß den dem Magistrat, Amt für Bau und Immobilien, vorliegenden schriftlichen
Stellungnahmen und Nachweisen der Erbbauberechtigten wurden alle o.g. Auflagen
eingehalten. Das Gebäude in der Niddastraße 59
befindet sich derzeit in der Umbauphase. Eine endgültige Nutzung durch die
Wohngruppen findet noch nicht statt, ist aber für den Herbst 2019 geplant. Die
Niddastraße 57 wurde zum 1. Juni 2019 von der Gruppe bezogen. Die bisher
umsetzbaren Vergabebedingungen wurden von beiden Gruppen eingehalten. Besonders
erfreulich ist die aktive und vielfältige Erdgeschossnutzung der Niddastraße
57. Die Liegenschaft in der
Bolongarostraße 112 wurde an die Nachrückenden vergeben und befindet sich in
der Anhandgabe. Weitere Liegenschaften in der Friedberger Landstraße und im
Sossenheimer Weg befinden sich in der Anhandgabephase und reichen aktuell ihre
Bauanträge ein. Es wird davon ausgegangen, dass zeitnah der Bau beider Häuser
beginnen kann. Gegenüber der Geschäftsstelle des
Liegenschaftsfonds im Amt für Wohnungswesen besteht eine regelmäßige Berichtspflicht, welche
eingehalten wird und der Überprüfung aller Vereinbarungen dient.
Im jährlichen Tätigkeitsberichten
des Amtes für Wohnungswesen wird ebenfalls über die Projekte des
gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnens berichtet. Zukünftig
entfällt dieser Bericht mit dem Verweis auf den Tätigkeitsberichtes des
Amtes. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
20.07.2017, NR 369
Bericht des
Magistrats vom 17.09.2018, B 296
Bericht des
Magistrats vom 02.12.2019, B 466
Anfrage vom
05.02.2020, A 669
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 3, 4, 6
Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1
am 26.11.2019, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 393 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. gegen CDU,
FDP und BFF (= Zurückweisung) 36. Sitzung des OBR 4
am 26.11.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 393 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6
am 26.11.2019, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 393 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3
am 05.12.2019, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 393 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FDP
36. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP
29 Beschluss: nicht auf TO
Die Entscheidung über die Vorlage B 393 wird auf
den Haupt- und Finanzausschuss delegiert. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER 37. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 41
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 393 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER 38. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.02.2020, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 393 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF
39. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 72
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 393 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER 40. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2020, TO I, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 393 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 5693, 40. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.06.2020 Aktenzeichen: 79 0