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Genossenschaftliches Wohnen auf dem Naxos-Gelände - Ein Gewinn für Frankfurt oder nur städtische Zuschüsse für bestimmte Wählergruppen?

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.09.2018, B 296 Betreff: Genossenschaftliches Wohnen auf dem Naxos-Gelände - Ein Gewinn für Frankfurt oder nur städtische Zuschüsse für bestimmte Wählergruppen? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.08.2017, § 1682 - NR 369/17 FDP, l. B 372/17 - Im letzten Bericht war dargestellt, wie der jeweilige Erbbauzins bei der Vergabe der Grundstücke auf dem Naxos-Areal im Erbbaurecht berechnet wurde. Darüber hinaus waren die Kriterien beschrieben, nach welchen die Erbbauberechtigten ausgewählt wurden. Die folgenden besonderen und über die reine Bebauung hinausgehenden Vergabebedingungen bzw. sozio-kulturellen, von dem jeweiligen Erbbauberechtigten für die Dauer von 10 Jahren ab Schlüsselfertigstellung der Gebäude zu realisierenden Vorhaben, wurden in die Erbbauverträge aufgenommen: Erbbauberechtigte Bauherrengemeinschaft Baumaßschneider GbR - regelmäßige Überlassung von Gemeinschaftsräumen an Gruppen aus dem Stadtteil auch für nachbarschaftliche und soziokulturelle Nutzungen, - Beitrag zum Zusammenleben im Stadtteil durch Anbieten von sozio-kulturellen und Beratungsveranstaltungen für die Bürger des Stadtteils. Erbbauberechtigte Fundament bauen wohnen leben eG - Anbieten von gemeinsamen Unternehmungen (Lauftreff, Wandern, Radtouren, Seniorengymnastik, etc.) nicht nur hausintern, sondern auch für das Wohnviertel, - Durchführung von Projekten an und mit Schulen, - Aufbau einer Hausbibliothek im Gemeinschaftsraum - auch für das Wohnviertel zur Verfügung stehend - mit regelmäßig darin stattfindenden kulturellen Veranstaltungen. Erbbauberechtigte Lila Luftschloss eG - Baurechtliche Festschreibung des Erdgeschosses zur öffentlichen, nachbarschafts-orientierten Nutzung mit einem Frauenberatungsladen, - Ausrichtung des räumlichen Konzepts der Wohnungen hin auf ein unterstützendes, nachbarschaftsorientiertes Wohnen älterer Frauen. Erbbauberechtigte Wohnbaugenossenschaft in Frankfurt am Main eG - Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss nicht nur den Bewohnern, sondern auch interessierten Gruppen zur Verfügung stellen (z.B. für Kindergeburtstage, Bildvorträge, Kursangebote, wie Malerworkshops, Kochkurse, Fahrradwerkstatt etc.). Erbbauberechtigte Schnelle Kelle eG - Durchführung eines jährlichen Weihnachtsmarktes mit einer Dauer von mindestens 2 Tagen und maximal 4 Wochen auf einer öffentlichen Grünfläche an der Waldschmidtstraße, von der Stadt unentgeltlich zur Verfügung gestellt, - Aufbau eines Carsharing-Modells für die Bewohner des Gebäudes für den Zeitraum von 10 Jahren unter Anschaffung und Haltung von mindestens zwei Personenkraftwagen. Erbbauberechtigte Musikerhaus Naxos GbR c/o Bürgerstadt AG - Ergänzung der kulturellen Nutzung durch Wohnangebote an Ton- und Musikschaffende, - Schallentkoppelter Musikraum, - Nutzung der Gemeinschaftsräume der KiTa. abends und an den Wochenenden für Musikkurse. Die Erbbauberechtigten haben alle Verpflichtungen und Auflagen eingehalten und dem Amt für Bau und Immobilien entsprechende schriftliche Stellungnahmen und Nachweise vorgelegt. Die Gebäude in der Niddastraße 57 und 59 befinden sich derzeit in der Umbauphase. Eine endgültige Nutzung durch die Wohngruppen findet noch nicht statt. Die bisher umsetzbaren Vergabebedingungen wurden eingehalten. Weitere Liegenschaften in der Friedberger Landstraße, in der Bolongarostraße und im Sossenheimer Weg befinden sich aktuell in der Anhandgabephase. Während dieser Phase haben die entsprechenden Wohngruppen die Gelegenheit, Bau- und Finanzierungspläne aufzustellen sowie eine Baugenehmigung einzuholen. In den Anhandgabevereinbarungen sind Meilensteine aufgeführt, die innerhalb eines einjährigen Zeitraums zu erfüllen sind. Gegenüber der Geschäftsstelle des Liegenschaftsfonds besteht eine regelmäßige Berichtspflicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.07.2017, NR 369 Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 372 Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 393 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 3, 4, 6 Versandpaket: 19.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 4 am 23.10.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 296 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 296 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.10.2018, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 296 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 296 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO I, TOP 50 Beschluss: a) Die Vorlage B 296 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 296 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Zurückweisung) 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 296 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 3378, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00