Genossenschaftliches Wohnen auf dem Naxos-Gelände - Ein Gewinn für Frankfurt oder nur städtische Zuschüsse für bestimmte Wählergruppen?
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 17.09.2018, B
296 Betreff:
Genossenschaftliches Wohnen auf dem Naxos-Gelände - Ein Gewinn für
Frankfurt oder nur städtische Zuschüsse für bestimmte Wählergruppen?
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 31.08.2017, § 1682 - NR
369/17 FDP, l. B 372/17 - Im letzten Bericht war dargestellt, wie der jeweilige
Erbbauzins bei der Vergabe der Grundstücke auf dem Naxos-Areal im Erbbaurecht
berechnet wurde. Darüber hinaus waren die Kriterien beschrieben, nach welchen
die Erbbauberechtigten ausgewählt wurden. Die folgenden besonderen und über die
reine Bebauung hinausgehenden Vergabebedingungen bzw. sozio-kulturellen, von
dem jeweiligen Erbbauberechtigten für die Dauer von 10 Jahren ab
Schlüsselfertigstellung der Gebäude zu realisierenden Vorhaben, wurden in die
Erbbauverträge aufgenommen: Erbbauberechtigte Bauherrengemeinschaft
Baumaßschneider GbR - regelmäßige Überlassung von Gemeinschaftsräumen an
Gruppen aus dem Stadtteil auch für nachbarschaftliche und soziokulturelle
Nutzungen, - Beitrag zum
Zusammenleben im Stadtteil durch Anbieten von sozio-kulturellen und
Beratungsveranstaltungen für die Bürger des Stadtteils. Erbbauberechtigte Fundament bauen wohnen leben eG
- Anbieten von gemeinsamen Unternehmungen (Lauftreff,
Wandern, Radtouren, Seniorengymnastik, etc.) nicht nur hausintern, sondern auch
für das Wohnviertel, -
Durchführung von Projekten an und mit Schulen, - Aufbau einer Hausbibliothek im Gemeinschaftsraum -
auch für das Wohnviertel zur Verfügung stehend - mit regelmäßig darin
stattfindenden kulturellen Veranstaltungen. Erbbauberechtigte Lila Luftschloss eG - Baurechtliche Festschreibung des Erdgeschosses zur
öffentlichen, nachbarschafts-orientierten Nutzung mit einem
Frauenberatungsladen, -
Ausrichtung des räumlichen Konzepts der Wohnungen hin auf ein unterstützendes,
nachbarschaftsorientiertes Wohnen älterer Frauen. Erbbauberechtigte Wohnbaugenossenschaft in Frankfurt
am Main eG - Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss
nicht nur den Bewohnern, sondern auch interessierten Gruppen zur Verfügung
stellen (z.B. für Kindergeburtstage, Bildvorträge, Kursangebote, wie
Malerworkshops, Kochkurse, Fahrradwerkstatt etc.). Erbbauberechtigte Schnelle Kelle eG - Durchführung eines jährlichen Weihnachtsmarktes mit
einer Dauer von mindestens 2 Tagen und maximal 4 Wochen auf einer öffentlichen
Grünfläche an der Waldschmidtstraße, von der Stadt unentgeltlich zur Verfügung
gestellt, - Aufbau eines
Carsharing-Modells für die Bewohner des Gebäudes für den Zeitraum von 10 Jahren
unter Anschaffung und Haltung von mindestens zwei Personenkraftwagen. Erbbauberechtigte Musikerhaus Naxos GbR c/o
Bürgerstadt AG - Ergänzung der kulturellen Nutzung
durch Wohnangebote an Ton- und Musikschaffende, - Schallentkoppelter Musikraum, - Nutzung der Gemeinschaftsräume der
KiTa. abends und an den Wochenenden für Musikkurse. Die Erbbauberechtigten haben alle Verpflichtungen und
Auflagen eingehalten und dem Amt für Bau und Immobilien entsprechende
schriftliche Stellungnahmen und Nachweise vorgelegt. Die Gebäude in der Niddastraße 57 und 59 befinden
sich derzeit in der Umbauphase. Eine endgültige Nutzung durch die Wohngruppen
findet noch nicht statt. Die bisher umsetzbaren Vergabebedingungen wurden
eingehalten. Weitere Liegenschaften in der
Friedberger Landstraße, in der Bolongarostraße und im Sossenheimer Weg befinden
sich aktuell in der Anhandgabephase. Während dieser Phase haben die
entsprechenden Wohngruppen die Gelegenheit, Bau- und Finanzierungspläne
aufzustellen sowie eine Baugenehmigung einzuholen. In den
Anhandgabevereinbarungen sind Meilensteine aufgeführt, die innerhalb eines
einjährigen Zeitraums zu erfüllen sind. Gegenüber der Geschäftsstelle des
Liegenschaftsfonds besteht eine regelmäßige Berichtspflicht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
20.07.2017, NR 369
Bericht des
Magistrats vom 24.11.2017, B 372
Bericht des
Magistrats vom 01.11.2019, B 393
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 3, 4, 6
Versandpaket: 19.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 4
am 23.10.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 296 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6
am 23.10.2018, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 296 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3
am 25.10.2018, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 296 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1
am 30.10.2018, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 296 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3
am 29.11.2018, TO I, TOP 50 Beschluss: a) Die Vorlage B 296 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP
24 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 296 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FDP (= Zurückweisung)
28. Sitzung des OBR 3
am 24.01.2019, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 296 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP und
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 3378, 26. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00