Genossenschaftliches Wohnen auf dem Naxos-Gelände - Ein Gewinn für Frankfurt oder nur städtische Zuschüsse für bestimmte Wählergruppen?
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B
372 Betreff:
Genossenschaftliches Wohnen auf dem Naxos-Gelände - Ein Gewinn für
Frankfurt oder nur städtische Zuschüsse für bestimmte Wählergruppen?
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 31.08.2017, § 1682 - NR
369/17 FDP - Bei der Vergabe der Grundstücke auf
dem Naxos-Areal - die damalige Vergabe erfolgte nach dem Gutachterverfahren,
die Vergaben im Rahmen des Liegenschaftsfonds nach einem Konzeptverfahren - im
Erbbaurecht orientierte sich der vereinbarte Erbbauzins am geltenden
Bodenrichtwert und wurde auf der Grundlage der erfolgten Bebauung auf die
jeweilige GFZ umgerechnet und somit den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.
Die Berechnung wird stadtweit für Wohnerbbaurechte angewendet und entspricht
den Vorgaben des Magistrats und der Stadtverordnetenbeschlüsse. Es handelt sich
damit nachvollziehbar nicht um die Subventionierung einer bestimmten
Wählerklientel. Die ausgewählten Erbbauberechtigten stellten sich im
Rahmen der Vergabe mit Projekten für selbstgenutztes Wohnen vor und haben durch
ihre besonderen Wohn-, Lebens- und Nutzungskonzepte überzeugt. Die besonderen
und über die reine Bebauung hinausgehenden Vergabebedingungen wurden für die
Dauer von 10 Jahren ab Schlüsselfertigstellung der Gebäude in die
Erbbauverträge aufgenommen. Die Verpflichtungen zur Bebauung wurden
eingehalten. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Bezug der Gebäude erst vor ca.
2,5 Jahren begann. Umgesetzt wurden die Mobilitätskonzepte. Der jährliche
Weihnachtsmarkt findet statt. In den Gemeinschaftsräumen sowie in der Kita
fanden bereits öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen statt. Aktuell werden
die Erbbauberechtigten angeschrieben und um Vorlage von Nachweisen zur
Einhaltung der darüber hinausgehenden vertraglichen Vorgaben gebeten. Sollten
diese Verpflichtungen schuldhaft und trotz schriftlicher Abmahnung nicht
eingehalten werden, sind Vertragsstrafen vereinbart. Die angeforderte Stellungnahme über die Einhaltung
der Verpflichtungen wird nach Rücklauf der Informationen der Erbbauberechtigten
in den nächsten jährlichen Bericht aufgenommen. Der zentrale Nutzen gemeinschaftlich orientierter
Wohnprojekte besteht darin, dass Menschen auf freiwilliger Basis wechselseitige
Verantwortung füreinander übernehmen, damit zu stabilen Nachbarschaften
beitragen und zudem preisstabilen Wohnraum schaffen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
20.07.2017, NR 369
Bericht des
Magistrats vom 17.09.2018, B 296
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 4
Versandpaket: 29.11.2017 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 4
am 16.01.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU, FDP und dFfm gegen LINKE. (=
Zurückweisung) 18. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.02.2018, TO I, TOP
20 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION
gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) und FRANKFURTER (= Zurückweisung)
Beschlussausfertigung(en): § 2302, 18. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.02.2018 Aktenzeichen: 64 0