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Genossenschaftliches Wohnen auf dem Naxos-Gelände - Ein Gewinn für Frankfurt oder nur städtische Zuschüsse für bestimmte Wählergruppen?

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 372 Betreff: Genossenschaftliches Wohnen auf dem Naxos-Gelände - Ein Gewinn für Frankfurt oder nur städtische Zuschüsse für bestimmte Wählergruppen? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.08.2017, § 1682 - NR 369/17 FDP - Bei der Vergabe der Grundstücke auf dem Naxos-Areal - die damalige Vergabe erfolgte nach dem Gutachterverfahren, die Vergaben im Rahmen des Liegenschaftsfonds nach einem Konzeptverfahren - im Erbbaurecht orientierte sich der vereinbarte Erbbauzins am geltenden Bodenrichtwert und wurde auf der Grundlage der erfolgten Bebauung auf die jeweilige GFZ umgerechnet und somit den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Die Berechnung wird stadtweit für Wohnerbbaurechte angewendet und entspricht den Vorgaben des Magistrats und der Stadtverordnetenbeschlüsse. Es handelt sich damit nachvollziehbar nicht um die Subventionierung einer bestimmten Wählerklientel. Die ausgewählten Erbbauberechtigten stellten sich im Rahmen der Vergabe mit Projekten für selbstgenutztes Wohnen vor und haben durch ihre besonderen Wohn-, Lebens- und Nutzungskonzepte überzeugt. Die besonderen und über die reine Bebauung hinausgehenden Vergabebedingungen wurden für die Dauer von 10 Jahren ab Schlüsselfertigstellung der Gebäude in die Erbbauverträge aufgenommen. Die Verpflichtungen zur Bebauung wurden eingehalten. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Bezug der Gebäude erst vor ca. 2,5 Jahren begann. Umgesetzt wurden die Mobilitätskonzepte. Der jährliche Weihnachtsmarkt findet statt. In den Gemeinschaftsräumen sowie in der Kita fanden bereits öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen statt. Aktuell werden die Erbbauberechtigten angeschrieben und um Vorlage von Nachweisen zur Einhaltung der darüber hinausgehenden vertraglichen Vorgaben gebeten. Sollten diese Verpflichtungen schuldhaft und trotz schriftlicher Abmahnung nicht eingehalten werden, sind Vertragsstrafen vereinbart. Die angeforderte Stellungnahme über die Einhaltung der Verpflichtungen wird nach Rücklauf der Informationen der Erbbauberechtigten in den nächsten jährlichen Bericht aufgenommen. Der zentrale Nutzen gemeinschaftlich orientierter Wohnprojekte besteht darin, dass Menschen auf freiwilliger Basis wechselseitige Verantwortung füreinander übernehmen, damit zu stabilen Nachbarschaften beitragen und zudem preisstabilen Wohnraum schaffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.07.2017, NR 369 Bericht des Magistrats vom 17.09.2018, B 296 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 29.11.2017 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 4 am 16.01.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, FDP und dFfm gegen LINKE. (= Zurückweisung) 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.02.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) und FRANKFURTER (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 2302, 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.02.2018 Aktenzeichen: 64 0