Leipziger Straße - Konzept und Grundsanierung
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 12.09.2011, B 369
Betreff: Leipziger Straße - Konzept und Grundsanierung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2010, § 7544 - OA 1005/09 OBR 2, l. B 567/10 - Der Magistrat hat in dieser Angelegenheit bereits schon mehrfach Anregungen des Ortsbeirates geprüft und hierzu Stellungnahmen abgegeben. Die Beschilderung der Leipziger Straße wurde bereits 2009 überprüft und daraufhin sieben Verkehrszeichen entfernt. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass die unterschiedlichen Andienungszeiten an die tatsächlichen Bedürfnisse der Geschäftsleute angepasst und deshalb in der jetzigen Form beibehalten werden (Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2009, ST 1325). Die Frage einer zeitlich begrenzten Sperrung bzw. Nutzung als Fußgängerzone wurde zuletzt in der Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2010, ST 1175 behandelt deren Inhalt nachfolgend wiedergegeben wird: "Der Magistrat hat erhebliche Bedenken gegen die vorgeschlagene Sperrung der Leipziger Straße. Diese Fragestellung zur Sperrung eines Teilabschnitts der Leipziger Straße wurde mehrfach geprüft und abschlägig beschieden. Vor dem Umbau der Leipziger Straße in der heutigen Form wurden bereits mehrere alternative Erschließungsmöglichkeiten für Bockenheim geprüft. Letztlich wurde die heutige Verkehrsführung als günstigste Erschließungsvariante beschlossen und realisiert. Diese hat sich in der Vergangenheit bewährt und sollte beibehalten werden. Der Verkehr würde sich bei der Errichtung eines Platzes und einer damit einhergehenden Sperrung in die umliegenden Straßen verlagern. Hiervon wären besonders die dortigen Bewohner betroffen. Ein Platz zwischen Am Weingarten bzw. Rohmerstraße und der Kurfürstenstraße hätte zur Folge, dass der Verkehr vier 90- Grad- Kurven überwinden müsste, um die Leipziger Straße im weiteren Verlauf befahren zu können. Bei den Gegebenheiten vor Ort (schmale Fahrbahn, hoher Parkdruck) ist davon auszugehen, dass dies zu großen Verkehrsproblemen in den umliegenden Straßen führen würde. Im Falle der Einrichtung eines zentralen Platzes müsste darüber hinaus geklärt werden, wie die Geschäfte im Bereich des Platzes angedient werden können. Der dm- Markt in der Leipziger Straße 43 wird über die Rohmerstraße angedient. Dies wäre bei einer Sperrung zwischen Am Weingarten und Kurfürstenstraße zum Beispiel nicht mehr möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass im angeregten Bereich bereits die Fahrbahn verengt ist und ein verbreiterter Gehweg mit Baumbepflanzung vorhanden ist. Die Leipziger Straße ist die "Pulsader" von Bockenheim. Sie bildet die Hauptgeschäftszone in einem stadtgeschichtlich gewachsenen Geschäfts- und Dienstleistungsbereich mit dominierender Bedeutung. Eine "mittige" Unterbrechung der Leipziger Straße hätte aufgrund der umständlichen und nicht eindeutigen Verkehrsführung voraussichtlich eher eine Schwächung des Einzelhandels zur Folge. Die bisherige Linearität und Durchgängigkeit wäre als stadträumlich prägendes Motiv nicht mehr erkennbar. Das räumliche und funktionale Entwicklungspotential der angedachten Platzfläche wird eher gering eingeschätzt. Zudem stellt sich die Frage der Funktionalität. Unklar ist, welche Nutzungen auf dem Platz zukünftig stattfinden sollen. In diesem Bereich sind fast keine Gastronomiebetriebe ansässig, die einen belebten Platz begünstigen würden. Aus den o. g. Gründen kommt der Magistrat zu dem Ergebnis, dass der OM 4180 nicht gefolgt werden soll." Zu den wesentlichen Merkmalen von Shared Space gehören in der Regel das Mischungsprinzip der unterschiedlichen Verkehrsarten, nach Möglichkeit auf Lichtsignalanlagen, Beschilderung und Markierung zu verzichten und dass der ruhende Verkehr aus diesen Abschnitten möglichst vollständig verlagert wird. In der Leipziger Straße wird eine Umsetzung des Konzeptes Shared Space nicht befürwortet, da die Nähe oberirdischer Parkplätze für die Einzelhandelsgeschäfte eine wichtige Stütze darstellt und das Parken aufgrund der Vielzahl der Ladengeschäfte und der damit verbundenen Andienung durch Beschilderung (Ladezonen, Parkscheinautomaten) geregelt werden muss. Im Zusammenhang mit den vorhandenen Arztpraxen und dem Sanitätshaus ist auch die Ausweisung von Behindertenparkplätzen notwendig. Eine planerische Darstellung von nicht verfolgungsfähigen Lösungen ist auch aus arbeitsökonomischen Gründen nicht zielführend. Der Magistrat wird daher, wie berichtet, als Grundlage für eine Grundsanierung weiterer Abschnitte der Leipziger Straße zu gegebener Zeit ein Gestaltungskonzept entwickeln und die Anregungen des Ortsbeirates dabei prüfen und bewerten.Nebenvorlage: Anregung vom 24.10.2011, OA 86 Antrag vom 21.10.2011, OF 82/2