Mietspiegel Frankfurt am Main 2018 Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmieten für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main Stand: Juni 2018
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Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173
Betreff: Mietspiegel Frankfurt am Main 2018 Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmieten für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main Stand: Juni 2018 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2016, § 546 - B 135/16 - I. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat das Institut Wohnen und Umwelt (IWU), Rheinstraße 65, 64295 Darmstadt und das IFAK Institut, Georg-Ohm-Straße 1, 65232 Taunusstein mit der Erstellung einer Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmieten (Mietspiegel) entsprechend den Anforderungen des § 558 d BGB beauftragt. Der Entwurf des IWU wurde in der hierfür zuständigen Kommission, die sich aus Vertretern der Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Frankfurt am Main e.V., der Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Bergen-Enkheim und Umgebung e.V., des Verbandes der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V., des DMB Mieterschutzvereins Frankfurt a.M. e.V., des DMB Mieterbundes Frankfurt e.V., der Mieterberatung Frankfurt e.V., des Vereins Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. und des Amtes für Wohnungswesen zusammensetzt, beraten. Zugestimmt haben dem Entwurf des Mietspiegels die Vertreter der Mieterverbände mit Ausnahme des Vereins Mieter helfen Mietern (Enthaltung), die Vertreter des Verbandes der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e. V sowie das Amt für Wohnungswesen. Ebenfalls enthalten haben sich die Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Frankfurt am Main e.V. und die Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Bergen-Enkheim und Umgebung e.V. Der als Anlage vorgelegte qualifizierte Mietspiegel 2018 läuft bis zum 31.05.2020. Die in diesem Mietspiegel ausgewiesenen Werte wurden anhand einer durch das IFAK Institut erhobenen repräsentativen Stichprobe mittels einer Regressionsanalyse ermittelt. Der Mietspiegel bildet mithilfe der erhobenen Daten das tatsächliche Mietpreisniveau in Frankfurt am Main ab. Er ist kein Instrument, um Mieten politisch festzulegen. Seine Erstellung erfolgt nach bundesgesetzlichen Vorgaben. Er ermöglicht eine Marktübersicht und macht das Mietpreisgefüge transparent. Er liefert Informationen zur angemessenen Miete und zur Zulässigkeit einer Mieterhöhung bzw. der Mietpreisgestaltung. II. Die aus der Einwohnermeldedatei gezogene Master-Stichprobe enthielt ca. 590.000 Adressen, aus denen mehrere Teilmengen gebildet wurden. Die für den Mietspiegel zugrunde gelegte Arbeitsstichprobe umfasste ca. 14.000 Adressen. Für die Erstellung des Mietspiegels konnten 3.537 Datensätze verwendet werden. Zusätzlich zur Mieterbefragung wurde eine schriftliche Vermieterbefragung durchgeführt. Diese Vermieterbefragung enthielt Fragen zur energetischen Gebäudequalität. Die Mieten sind um 8,1 % gegenüber der durchschnittlichen Miete aus der letzten Marktuntersuchung für den Mietspiegel 2014 gestiegen. Im Schnitt bedeutet das eine Mieterhöhung von 2 % pro Jahr. Wegen Änderungen der Mietpreisstrukturen am Markt sowie im Aufbau des Mietspiegels ist ein direkter Vergleich mit dem Vorgänger des jetzigen Mietspiegels nicht möglich. Änderungen haben sich insbesondere in folgenden Punkten ergeben: - Nach wie vor konnte für die einfache Wohnlage gegenüber der mittleren Wohnlage keine Preisdifferenz festgestellt werden, ein Abschlag ergab sich aber für die sehr einfache Wohnlage. - Auch im System der Zu- und Abschläge haben sich Änderungen ergeben. So entfallen beispielsweise die Zuschläge für Wohnungen mit integrierter Küche und die Qualität und Ausstattung des Bades wird neu gefasst. - Auch diesmal reichte die Datenlage nicht aus, um alle Einfamilienhäuser einzubeziehen. Ausgeschlossen werden diesmal allerdings lediglich die freistehenden Einfamilienhäuser. - Wie schon in den letzten Mietspiegeln konnten keine differenzierten energetischen Modernisierungsmerkmale abgebildet werden, da hier kein Preiseinfluss festzustellen war. Diesmal mussten auch die Zuschläge für Wärmeschutzfenster entfallen. . Intensiv untersucht wurde ein möglicher Einfluss der Lärmbelastung auf die Miethöhe, insbesondere auch mit Blick auf den Fluglärm. Hier ergab sich kein nachweisbarer Preiseffekt - dies gilt auch für besonders lärmbelastete Straßen. Mit diesem Mietspiegel wird den Mietern, Vermietern und den Gerichten auch weiterhin das geeignete Instrument zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete an die Hand gegeben. Anlage _Mietspiegel (ca. 7,7 MB)