Mietspiegel Frankfurt am Main 2016 Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmiete für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main Stand: Juni 2016
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 20.05.2016, B 135
Betreff: Mietspiegel Frankfurt am Main 2016 Tabelle der ortsüblichen Vergleichsmiete für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main Stand: Juni 2016 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.11.2014, § 5273 - B 350/14 - Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hatte mit Unterstützung der Mietspiegelkommission, die sich aus Vertretern der Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Frankfurt am Main e.V., der Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Bergen-Enkheim und Umgebung e.V., des Verbandes der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V., des DMB Mieterschutzvereins Frankfurt a.M. e.V., des DMB Mieterbunds Frankfurt e.V., der Mieterberatung Frankfurt e.V., des Vereins Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. und des Amtes für Wohnungswesen zusammensetzt, nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen den Mietspiegel 2014 erstellt. Dem Mietspiegel 2014 zugestimmt hatten der DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main e.V., der DMB Mieterbund Frankfurt e.V., die Mieterberatung Frankfurt am Main e.V. sowie das Amt für Wohnungswesen. Abgelehnt hatten den Mietspiegel die Vertreter der Vermieterverbände. Der Stimme enthalten hatte sich der Verein Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. Der Mietspiegel 2014 wurde von der Gemeinde anerkannt. Der Mietspiegel 2014 für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main nach dem Stand vom 01.06.2014 tritt mit dem 31.05.2016 außer Kraft. Zum Ablauf der zweijährigen Geltungsdauer führt der Magistrat gem. § 558 d Abs. 2 BGB eine Fortschreibung der Mietspiegelwerte durch. Die Wertermittlung erfolgt durch Fortschreibung aller Werte des Mietspiegels 2014 entsprechend der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte. Zugrunde gelegt wurden dabei die Indexwerte Stand April 2013 (105,1) - das war der Erhebungsstichmonat des Mietspiegels 2014 - und April 2015 (107,0). Die Veränderung der Nettomieten des Mietspiegels 2016 gegenüber dem abgelaufenen Mietspiegel 2014 beträgt somit durchschnittlich gerundet 1,8 %. Die Fortschreibung der Mieten dient - entsprechend den Ausführungen des Gesetzgebers zum Mietrecht - der Anpassung an die Marktentwicklung. Der Mietspiegel dient der Begründung eines Erhöhungsverlangens zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und der Überprüfung der Angemessenheit geforderter und gezahlter Mieten. Für den qualifiziertem Mietspiegel wird gesetzlich formuliert, dass die in ihm genannten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Für ihn ist nach dem Gesetz zu beachten, dass der Vermieter bzw. der Eigentümer bei einer Mieterhöhung verpflichtet ist, die Merkmale des Mietspiegels, die für die betreffende Wohnung zutreffend sind, auch dann dem Mieter mitzuteilen, wenn die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel ( z. B. Vergleichswohnungen etc.) gestützt wird. Der Mietspiegel Frankfurt am Main 2016 hat eine Laufzeit bis zum 31.05.2018. Mit diesem qualifizierten Mietspiegel wird den Mietern, Vermietern und den Gerichten auch weiterhin das geeignete Instrument zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete an die Hand gegeben. Anlage _Mietspiegel_2016 (ca. 4 MB)