1. Bericht zum 4. Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Volkshochschule Frankfurt am Main
Vorlagentyp: B
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 27.07.2020, B 328
Betreff:
- Bericht zum
- Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Volkshochschule Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.08.2017, § 1708 (M 144)
- Bericht zum
- Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Volkshochschule Frankfurt am Main für den Zeitraum 01.07.2016 bis 30.06.2019 1 Vorbemerkung Zum 01.01.2017 wurde der
- Frauenförderplan durch den
- Frauenförder- und Gleichstellungsplan mit Gültigkeit bis 31.12.2022 abgelöst. Mit Beschluss vom 31.08.2017, § 1708 (M 144), hat die Stadtverordnetenversammlung den
- Frauenförder- und Gleichstellungsplan für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main (VHS) auf der Basis der zum 31.12.2016 erhobenen Daten beschlossen. Der nach § 6 Abs. 7 des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hess. Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) in Verbindung mit Ziffer 14 des
- Frauenförder- und Gleichstellungsplans für den Eigenbetrieb VHS erforderliche Bericht wird vorgelegt und umfasst den Zeitraum vom 01.07.2016 bis 30.06.
- Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan sieht eine Steigerung des Frauenanteils in Bereichen vor, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Aus diesem Grund wurden mit der Aufstellung des Frauenförder- und Gleichstellungsplans nach dem HGlG in Bezahlungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils festgelegt. Der vorliegende Bericht gibt insbesondere Auskunft über die Beschäftigtenstruktur auf innerhalb des Stellenplans geführten Personalstellen und der außerhalb des Stellenplans geführten Stellen im Rahmen der Projekte zum 30.06.2019 sowie über die Erreichung und Anpassung der Zielvorgaben; letzteres erfolgt ausschließlich für Personalstellen. Grund hierfür ist, dass nach dem HGIG die tatsächlich besetzten Personalstellen zu analysieren sind, was bedeutet, dass die Zahl der außerhalb des Stellenplans geführten Mitarbeiter/innen nicht betrachtet werden würde. Die Projekte werden in zentraler Zuständigkeit durch die Stabsstelle 43.S3 Projekte und Beratung akquiriert und durchgeführt. Diese drittmittelfinanzierten Projekte sind ein wichtiger Beitrag für die VHS sowie für die Gesellschaft. Für diese Beschäftigungsverhältnisse können auf Grund der Natur der Sache lediglich befristete Verträge mit Vorliegen eines Sachgrundes ausgestellt werden; zudem werden diese Mitarbeiter/innen auf Stellen außerhalb des Stellenplans geführt, was wiederrum bei der Abbildung der Beschäftigtenstruktur nicht gewürdigt werden würde im Verhältnis zu der wichtigen Aufgabe der Stabsstelle. Daher werden diese Mitarbeiter/innen weiterhin im Vergleich mit einbezogen. 2 Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur Die Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur (Anlage 1) zeigt im Vergleich zu der Analyse vom 30.06.2016 mit damals 31 beschäftigten Männern und 112 beschäftigten Frauen einen leicht gesunkenen Frauenanteil. Zum 30.06.2019 waren insgesamt 34 Männer und 109 Frauen beschäftigt, damit sank die Quote von 78,32% auf 76,22%. Auf der Ebene der Leitungsfunktionen gab es zum letzten Berichtszeitraum zwei Änderungen. Zum einen wurde die Stabsstelle 43.S3 in die Abteilungs- und Fachbereichsebene eingebunden, so dass die leitende Funktion auch auf dieser Stelle ausgeführt wird. Hier ist zum Stichtag 30.06.2019 eine Frau verortet. Die Stelle der Verwaltungsleitung ist auf Grund der Inanspruchnahme von Elternzeit der Stelleninhaberin befristet zur Kompensation durch einen männlichen Beschäftigten besetzt. Daher zeigt sich weiterhin ein Übergewicht bei den männlichen Beschäftigten (fünf Männer, drei Frauen). (Anlage 2). 3 Erreichen der Zielvorgaben Im letzten Bericht zum
- Frauenförderplan wurde zum 30.06.2016 festgestellt, dass in der Besoldungsgruppe A 13 BesO und A 10 BesO sowie in den Entgeltgruppen 11 TVöD, 10 TVöD, 3 TVöD, S17 TVöD und SV TVöD der Frauenanteil bei 50% bzw. unter 50% lag und daher neu zu betrachten ist. Vorab ist anzumerken, dass am 01.01.2017 die neue Entgeltordnung für alle Tarifbeschäftigten in Kraft trat. Mit der Einführung der neuen Entgeltordnung trat das bisherige Übergangsrecht, das noch auf die Vergütungsordnung des BAT Bezug genommen hatte, außer Kraft. Seit Einführung erfolgt die Eingruppierung unmittelbar in die Entgeltgruppen des TVöD. Alle Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis über den
- Dezember 2016 hinaus fortbestand, wurden grundsätzlich unter Beibehaltung ihrer Entgeltgruppe für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeiten zum 01.01.2017 in die neue Entgeltordnung übergeleitet; Stufe und Stufenlaufzeit blieben hierbei bestehen. Mit der Einführung der neuen Entgeltordnung wurden die Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c TVöD neu eingerichtet. Die Beschäftigten, die sich alle in der damaligen Entgeltgruppe 9 TVöD befanden, wurden dann den neuen Entgeltgruppen 9a oder 9b zugeordnet. Die Entgeltgruppe 9c TVöD wurde seinerzeit nicht bedient. Für diese Beschäftigten der Entgeltgruppe 9 galten auch in Bezug auf den Stufenlauf Besonderheiten; hier war zu differenzieren, ob die allgemeinen Stufenregelungen galten oder ob die Stufe Endstufe war. Zudem ergab sich in einigen Fällen für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit nach der neuen Entgeltordnung eine höhere Entgeltgruppe. War dies der Fall, so hatten die Beschäftigten die Möglichkeit, bis spätestens 31.12.2017 eine entsprechende Eingruppierung schriftlich zu beantragen. Ein solcher Antrag wirkte in jedem Fall auf den 01.01.2017 zurück. In der Anlage 5 sind u.a. diese Höhergruppierungsfälle nach Männern und Frauen mit aufgeführt. Anhand der vorzunehmenden Fluktuationsprognose wurden entsprechende Zielquoten für die Besetzung der Stellen durch Frauen festgelegt. Im Berichtszeitraum ergab sich in der Besoldungsgruppe A 13 BesO keine Veränderung im Frauenanteil und bleibt daher weiterhin bei 0,00%. Die Funktion dieser Stelle (Verwaltungsleitung) wurde nicht wieder durch eine/r Beamten/in sondern alternativ zum Zeitpunkt der Stellenneubesetzung durch eine tarifbeschäftigte Mitarbeiterin bzw. ab dem 01.12.2017 befristet kompensierend durch einen tarifbeschäftigten Mitarbeiter (s. Nr. 2) mit der Entgeltgruppe 13 TVöD besetzt; diese Besetzung findet ihre Abbildung nicht in der Besoldungsgruppe A 13 BesO sondern in der Entgeltgruppe 13 TVöD. In der Besoldungsgruppe A 10 BesO haben sich keine Veränderungen zum letzten Berichtszeitraum ergeben. Die Stelle ist weiterhin durch einen männlichen Beamten besetzt und daher bleibt der Frauenanteil ebenfalls bei 0,00%. In der Entgeltgruppe 11 TVöD wurde zum 01.02.2017 eine Frau eingestellt, was dazu führte, dass im Gegensatz zum letzten Berichtszeitraum mit zwei beschäftigten Männern und einer beschäftigten Frau, eigentlich zwei beschäftigte Männer und zwei beschäftigte Frauen in dieser Entgeltgruppe verortet waren. Zum Stichtag 30.06.2019 befindet sich nun eine der Mitarbeiterinnen im Mutterschutz. Zudem wurde ein Mann auf Grund der neuen Entgeltordnung auf Antrag in die höhere Entgeltgruppe 12 höhergruppiert, so dass nun zum vorgenannten Stichtag in der Entgeltgruppe 11 lediglich ein beschäftigter Mann und eine beschäftigte Frau tätig sind, was in der Betrachtung der tatsächlichen Besetzung eine Erhöhung im Frauenanteil auf insgesamt 50% ausmacht. In der Entgeltgruppe 10 TVöD reduzierte sich der Frauenanteil von 40% auf nunmehr 20% mit damals drei Männern und zwei Frauen; eine der Frauen war damals im Projektbereich tätig. Zum Stichtag 30.06.2019 sind in dieser Entgeltgruppe nun vier Männer und zwei Frauen
verortet, wobei eine der Frauen sich aktuell in Elternzeit befindet. Damit beläuft sich durch die tatsächliche Besetzung der Stellen der Frauenanteil derzeit auf 17%. Die Stelle, bewertet nach Entgeltgruppe 3 TVöD, war nach Renteneintritt der Stelleninhaberin im ersten Halbjahr 2013 nicht mehr zur Wiederbesetzung vorgesehen. Sie wurde mittlerweile im Berichtszeitraum neu beschrieben und mit einer jeweils 50%igen Besetzbarkeit der Entgeltgruppe 8 TVöD sowie 5 TVöD zugeordnet. Daher ist eine Betrachtung der Entgeltgruppe 3 TVöD zukünftig nicht mehr notwendig. Auch die Stelle nach Entgeltgruppe S17 TVöD ist seit dem stadtinternen Wechsel der damaligen Stelleninhaberin Ende 2013 vakant und weiterhin zur Besetzung nicht vorgesehen. Daher verbleibt es in dieser Bezahlungsgruppe bei 0,00% im Frauenanteil. In der Entgeltgruppe SV TVöD liegt der Frauenanteil auf Grund unveränderter Begebenheiten weiterhin bei 50%. Hierin sind derzeit ein Mann und eine Frau verortet. Bei der Festlegung der Zielquote sind die Besoldungsgruppen A13 BesO sowie A10 BesO und die Entgeltgruppen 10 TVöD, 11 TVöD und S17 TVöD neu zu betrachten, in denen der Frauenanteil derzeit bei 50% bzw. unter 50% liegt. 4 Austritte und Einstellungen Im Berichtszeitraum gab es insgesamt 50 geplante und ungeplante Personalabgänge; die Gründe hierfür waren u.a. Eintritt in die Rente, auch nach Freiphase der Altersteilzeit, stadtinterner Wechsel, Kündigungen und Schließung von Auflösungsverträgen. Weiterhin wechselten Mitarbeiter/innen hausintern, weitere nahmen Elternzeit sowie Sonderurlaub in Anspruch und einige zeitlich befristete Verträge liefen aus. Die - davon einige auch bereits im vorherigen Berichtszeitraum - vakant gewordenen Stellen sowie die neugeschaffenen bzw. wieder aktivierten Stellen wurden durch insgesamt 48 (befristete) Neueinstellungen und hausinternen Stellenwechseln kompensiert. Bedingt durch die gestiegene Anzahl neu zugewanderter Menschen in Frankfurt ab 2015 wurden insgesamt zehn neue Stellen mit einem Vollzeitäquivalent von 8,23 und unterschiedlichsten Bewertungen im Nachtragshaushalt 2016 zur Erledigung der damit gestiegenen Aufgaben installiert und sukzessiv im Berichtszeitraum mit sieben Neueinstellungen und drei hausinternen Umsetzungen besetzt. Zudem wurden im Jahr 2019 zwei Stellen, die längere Zeit unbesetzt waren, mit veränderten Aufgaben beschrieben und entsprechend bewertet, so dass diese wieder aktiviert wurden. Mit 25 Neueinstellungen und neun hausinternen Umsetzungen konnten insgesamt 31 Stellen, die aus unterschiedlichsten Gründen vakant waren bzw. wurden, befristet sowie unbefristet wiederbesetzt werden. Weiterhin konnte eine Vakanz durch die Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten mit persönlicher Zulagenzahlung gem. § 14 TVöD kompensiert werden. Auch konnten in zwei Fällen Austritte auf Grund von Zeitabläufen wieder durch die Rückkehr von Mitarbeiterinnen aus der Elternzeit kompensiert werden. In einigen Fällen wurde die Vakanz durch Stundenaufstockungen von vorhanden Teilzeitbeschäftigten ausgeglichen, so dass der Wunsch nach höherer Arbeitszeit erfüllt werden konnte. Wie schon im letzten Berichtszeitraum kommt es auch in diesem zu einem regelmäßigen Personalwechsel im Bereich des Telefonservice sowie der Info-Points und der Clearingberatung. Daher zeigt sich auch in diesem Berichtszeitraum eine weiterhin hohe Fluktuation. Insgesamt schieden 24 Mitarbeiter/innen (18 Frauen, sechs Männer) aus diesem Bereich aus. Kompensierend konnten wiederum insgesamt 19 Mitarbeiter/innen (13 Frauen, sechs Männer) - teilweise mit erhöhten Wochenstunden - befristet eingestellt werden. Eine hohe Besucherfrequenz machte eine Verstetigung dieser Beschäftigungsverhältnisse erforderlich, so dass zum 01.01.2019 Stellen- bzw. -anteile in Höhe eines VÄ von 2,2 in den Stellenplan fest für diese Mitarbeiter/innen integriert wurden. Damit wurde zum gleichen Zeitpunkt die Zahl der beschäftigten Mitarbeiter/innen etwas reduziert bei gleichzeitiger Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeiten. Zudem konnten diese in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen werden, was zu einer besseren Identifikation der Einzelnen mit der VHS beiträgt. Kumuliert sind zum 30.06.2019 nun insgesamt 12 Mitarbeiter/innen (8 Frauen, sechs Männer) an den Info-Points sowie der Clearing-/Alphaberatung mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag beschäftigt. Zudem wurden diverse Projekte akquiriert, die hier nachrichtlich benannt werden, da - wie vorab beschrieben - gem. HGlG über die Entwicklung der Personalstellen zu berichten ist. Diese Projektstellen sind außerhalb des Stellenplans zu führen und der Stabstelle 43.S3 zugeordnet; diese führten zu den nachfolgenden befristeten Neueinstellungen bzw. Umsetzungen: Das Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA) und die VHS führen gemeinsam das Projekt "Ankommen. Zugänge zu Bildung und Gesellschaft" durch, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Für das Projekt wurden zunächst zwei befristete Stellen zum 01.07.2017 bis 30.06.2019 installiert, auf denen zwei Mitarbeiterinnen - eine hiervon in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis, die wiederum durch eine zeitlich befristete Einstellung kompensiert wurde - beschäftigt sind. Die VHS erhielt im Dezember 2015 durch das Land Hessen den Zuschlag für eine Projektförderung zum Aufbau eines "regionalen Grundbildungszentrums". Damit ist die VHS Standort eines von fünf Grundbildungszentren in Hessen. Für die zentrale Koordination des Zentrums wurde bereits zum 01.02.2016 bis längstens 31.12.2019 eine pädagogische Mitarbeiterin eingestellt. Zudem konnte eine weitere pädagogische Mitarbeiterin im ersten Quartal 2019 zur Erledigung der Aufgaben befristet bis 31.12.2019 gewonnen werden. Für das Projekt AMIF, welches am 29.06.2018 auslief, wurden zur Aufgabenerledigung seinerzeit eine pädagogische Mitarbeiterin und eine Verwaltungsmitarbeiterin eingestellt. Innerhalb der Laufzeit schieden beide aus und wurden durch entsprechende kompensierende Einstellungen ersetzt. Für eine Maßnahme im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit konnte eine weitere befristete Neueinstellung erfolgen, die zudem für die Koordination von ESF-BAMF Kursen zuständig ist. Diese Maßnahme lief am 29.06.2018 final aus. Die VHS erhält über das Hessische Kultusministerium Zuwendungen im Rahmen des Weiterbildungspakts. Projektpartner im Verbund sind die Volkshochschulen Groß-Gerau und Wiesbaden. Für dieses Projekt konnte die vorgenannte befristete Mitarbeiterin gewonnen werden, so dass sie ihre Kompetenzen und Erfahrungen auch in dieses Projekt mit einbringen kann. Zudem konnte eine weitere bisher befristet beschäftigte Mitarbeiterin in einem auslaufenden Projekt für dieses akquiriert werden. Weiterhin hat die VHS über das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BmBF) Zuwendungen im Rahmen des Projekts "1zu1Basics" erhalten. Hier konnte eine neue pädagogische Mitarbeiterin befristet im ersten Quartal 2019 eingestellt werden. Zudem konnte eine bereits im Projekt Grundbildung beschäftigte Mitarbeiterin zum 15.11.2018 hierfür gewonnen und damit mit einem weiteren sachgrundbefristeten Arbeitsvertrag eingestellt werden. Für die Verwaltungsaufgaben konnte zudem eine weitere Mitarbeiterin am 18.03.2019 befristet eingestellt werden. Die Abgänge sowie die be- und unbefristeten Neueinstellungen - getrennt nach Frauen und Männern - sind in der Anlage 4 abgebildet. 5 Beförderungen und Höhergruppierungen Die Beförderung und Höhergruppierung von Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten vollzieht sich planmäßig entsprechend der besoldungs- und tarifrechtlichen Vorschriften. Im Berichtszeitraum konnten eine Beförderung eines Beamten sowie 33 Höhergruppierungen auf Grund von Neubewertungen von Stellen sowie der Einführung der Neuen Entgeltordnung 2017 vollzogen werden. (Anlage 5). 6 Aufstieg von Beamtinnen und Beamten Im Berichtszeitraum 01.07.2016 bis 30.06.2019 ist keine Beamtin bzw. kein Beamter aus dem mittleren bzw. gehobenen Dienst in eine Laufbahn des gehobenen bzw. höheren Dienstes aufgestiegen. 7.1 Reduzierung und Erhöhung der Arbeitszeit Im Berichtszeitraum 01.07.2016 bis 30.06.2019 wurden 229 Anträge auf Veränderung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Mitarbeitern/innen gestellt. Davon waren 57 Neuanträge auf befristete Reduzierung der Arbeitszeit, die alle genehmigt wurden. Zudem wurden 133 Verlängerungsanträge auf Reduzierung der Arbeitszeit gestellt. Im Einzelfall erforderlicher Ausgleich wurde durch Arbeitsumverteilung geschaffen. Im gleichen Zeitraum wurden 25 Erstanträge auf Erhöhung der Arbeitszeit gestellt. Auch hier erfolgten weitere 14 Verlängerungsanträge auf Erhöhung der Arbeitszeit. Es wurde ebenfalls allen Erhöhungsanträgen entsprochen. 7.2 Telearbeit Am 30.06.2019 konnten insgesamt 21 Mitarbeiter/innen - davon 16 Frauen - einen Teil ihrer Aufgaben in Telearbeit verrichten; alle Anträge auf Telearbeit sind bisher positiv beschieden worden, womit die VHS zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beiträgt. 8 Beurlaubung und Elternzeit Zahl der gestellten und Zahl der genehmigten Anträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Beurlaubung (einschl. Elternzeit) Im Berichtszeitraum vom 01.07.2016 bis 30.06.2019 wurden sechs Neuanträge von Mitarbeiterinnen auf Elternzeit gestellt. Des Weiteren wurden zwei Verlängerungsanträge auf Elternzeit von zwei Mitarbeiterinnen gestellt; alle Anträge wurden genehmigt. Sechs Elternzeitneuanträge sowie eine Verlängerung wurden durch befristete Einstellungen kompensiert. Eine neubeantragte Elternzeit wurde durch eine Mitarbeiterin dauerhaft kompensiert, die sich i.R.e. hausinternen Stellenbesetzungsverfahrens erfolgreich durchsetzen konnte; des Weiteren wurde ein Verlängerungsantrag einer Elternzeit durch die Übertragung einer befristet verändert bewerteten Stelle mit einer persönlichen Zulagenzahlung kompensiert. Zudem wurden ein Antrag auf Beurlaubung ohne Bezüge aus familiären Gründen sowie acht Anträge auf kurzfristige Beurlaubungen gestellt. Kompensiert wurde die Beurlaubung ohne Bezüge mit einer befristeten Neueinstellung. Nr. Beurlaubungsgrund Dauer der Beurlaubung im Berichtszeitraum 01.07.2016 bis 30.06.2019 1 Elternzeit 12.09.2016 - 15.07.2017 2 Elternzeit 02.01.2017 - 26.10.2018 3 Elternzeit 01.10.2017 - 30.06.2019 4 Elternzeit 06.01.2018 - 08.11.2018 5 Elternzeit 07.04.2018 - 30.06.2019 6 Elternzeit 05.09.2018 - 30.06.2019 7 Elternzeitverlängerung 08.11.2018 - 08.05.2019 8 Elternzeitverlängerung 27.10.2018 - 30.06.2019 9 Beurlaubung o. Bezüge 01.08.2018 - 30.06.2019 10 Kurzeitige Beurlaubungen 15.08.2016 - 31.08.2016 11 Kurzeitige Beurlaubungen 15.09.2016 - 30.09.2016 12 Kurzeitige Beurlaubungen 04.10.2016 - 10.10.2016 13 Kurzeitige Beurlaubungen 14.11.2016 - 25.11.2016 14 Kurzeitige Beurlaubungen 03.07.2017 - 28.07.2017 15 Kurzeitige Beurlaubungen 10.11.2017 - 17.11.2017 16 Kurzeitige Beurlaubungen 26.11.2018 - 02.12.2018 17 Kurzeitige Beurlaubungen 06.05.2019 - 12.05.2019 9 Fortbildung Teilnahmen an Fortbildungsveranstaltungen oder -maßnahmen Im Berichtszeitraum 01.07.2016 bis 30.06.2019 erfolgten insgesamt 213 Teilnahmen an unterschiedlichsten Fortbildungsveranstaltungen oder -maßnahmen. Es wurde kein Antrag auf Fortbildung an diesen von der Betriebsleitung abgelehnt. Anlage 1_Beschäftigtenstruktur_VHS_ (ca. 88 KB) Anlage 2_Beschaeft_leitende_Funktionen (ca. 39 KB) Anlage 3_Fluktuation_Zielvorgabe (ca. 52 KB) Anlage 4_Austritte_Einstellungen (ca. 65 KB) Anlage 5_Befoerderung_Hoehergruppierung (ca. 38 KB) Anlage 6_Stellungnahme_4_Bericht (ca. 316 KB)
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Sitzung
40
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 29
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF Frankfurter
Sitzung
40
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
TO I, TOP 19
nicht auf TO Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF Frankfurter
Ablehnung:
Linke FRAKTION
Sitzung
41
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 24
nicht auf TO Die Vorlage B 328 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF FRAKTION
Ablehnung:
Linke Frankfurter